Risikomanagement
Nichts ist sicher, außer der Tod und Steuern. Es gibt zwar noch ein paar weitere Gewissheiten, aber der Spruch zeigt: Risiken gehören zum (geschäftlichen) Leben dazu. Sie zu kennen und einen vernünftigen Umgang mit ihnen zu entwickeln, ist also notwendig. Dafür brauchst du ein Risikomanagement. Zum Risikomanagement gehören vier Aspekte:
- Risiken erkennen
- Risiken vermeiden
- Risiken reduzieren
- Risiken versichern
Das klingt nach einem hoch komplexen Prozess für riesige Konzerne. Das stimmt aber nicht. Du betreibst jeden Tag (bewusst oder unbewusst) Risikomanagement. Bist du draußen unterwegs, hältst du an einer Straße an. Du erkennst das Risiko, vom Auto überfahren zu werden. Du vermeidest das Risiko, überfahren zu werden, indem du nicht einfach blind auf die Straße läufst. Die reduzierst das Risiko, indem du entweder an einer Ampel rübergehst oder wenigstens nach links und rechts schaust. Zuletzt hast du vielleicht noch eine Unfallversicherung damit, falls doch etwas passiert, du eine finanzielle Entschädigung bekommst. In Firmen gehen wir ähnlich vor.
Risiken im Unternehmen erkennen
Zunächst geht es darum, alle Gefahren und Risiken im Unternehmen zu (er)kennen. Gefahren sind unfreiwilliger Natur (der Blitz schlägt ein). Risiken sind ein freiwillig eingegangenes Wagnis. Das können betriebswirtschaftliche Risiken (deine Zielgruppe bricht weg), rechtliche Risiken (Verletzung von Gesetzen) oder technische Risiken im weitesten Sinne (Brand) sein. In diesem Beitrag geht es hauptsächlich um technische Risiken sowie ein bisschen um rechtliche Risiken. Am besten machst du dir dafür den Ablauf deines Betriebs klar und visualisierst ihn. Alle Betriebe haben (mehr oder weniger) Beschaffung, Produktion, Verkauf und Entsorgung. Durchlaufe gedanklich den gesamten Prozess, der nötig ist, um deine Ware oder Dienstleistung zu verkaufen. An allen Punkten können Risiken entstehen.
Risiken im Unternehmen vermeiden
Wenn du Risiken im Unternehmen vermeidest ist die Eintrittswahrscheinlichkeit Null.
Hierzu noch ein kurzer Exkurs zum Thema Risiko und Unsicherheit. Risiken lassen sich bestimmen und berechnen. Aus diesem Grund kannst du sie versichern. Versicherungen haben große Datenbanken und Erfahrungswerte sowie ganze Institute, die Risiken bestimmen. Das Spiegelbild zum Risiko ist die Chance. Das Risiko, dass dich der Blitz trifft, beträgt 1 zu 6 Millionen. Die Chance, im Lotto sechs Richtige zu tippen, beträgt 1:31 Millionen, ist also viel weniger wahrscheinlich. Unsicherheiten dagegen lassen sich weder bestimmen noch berechnen. Eine Unsicherheit ist z.B. ob deine Geschäftsidee Erfolg hat. Das hängt einfach von zu vielen Faktoren ab.
Willst du 100%-ig nicht vom Auto überfahren werden, darfst du das Haus nicht verlassen. Du hast das Risiko vermieden. Im geschäftlichen Umfeld ist es schwierig, Risiken zu vermeiden. Meistens geht es eher um betriebswirtschaftliche Risiken. Wenn du das Risiko einer Auslandsexpansion (Patentstreitigkeiten, rechtliche Probleme, Insolvenz) vermeiden willst, bleibe im Heimatland.
Risiken im Unternehmenken reduzieren
Das ist das Hauptfeld vom Risikomanagement. Entweder beugst du Schäden vor, sodass sie möglichst nicht entstehen (Einbruchschutz) oder aber du sorgst dafür, dass Schäden nicht allzu groß werden, wenn sie eintreten (Feuerlöscher). Vorsorge ist besser als Nachsorge. Der Satz ist alt, stimmt aber natürlich. Jeden Einbruch, den dein Sicherungssystem verhindert hat, ist besser als eine Alarmanlage, die anschlägt, wenn die Bande deinen Laden ausräumt. Im besten Fall hast du beide Systeme. Außerdem solltest du den psychologischen Aspekt nicht vergessen. Ein erfolgreicher Einbruch belastet dich psychisch enorm (auch wenn er versichert ist oder die Kriminellen geschnappt werden). Daneben verlangen oder belohnen Versicherer entweder bestimmte Sicherheitsmaßnahmen. Du hast also ein intrinsisches und extrinsisches Interesse an einer Risikoreduzierung.
Risiken im Unternehmen versichern
Risiken zu versichern ist das letzte Glied in der Kette. Eine Versicherung dient ja einfach nur dazu, einen finanziellen Schaden oder Verlust zu kompensieren. Das Kind ist also in den Brunnen gefallen. Das Kind kommt also nicht zurück, du bekommst aber eine Entschädigung für den Verlust. Um nicht unter- oder überversichert zu sein, solltest du dich beim Abschluss von Versicherungen von vier Prinzipien leiten lassen:
- Allgegenwärtige vor zukünftigen Risiken
- Existenzbedrohende Risiken vor Risiken mit niedrigen wirtschaftlichen Auswirkungen
- Unvermeidbare vor vermeidbaren Risiken
- Versicherungspflichtige vor nicht versicherungspflichtigen Risiken
Risiken im Unternehmen >>> Einbruchschutz
Oberstes Ziel des Einbruchschutzes ist es, Einbrüche so schwer wie möglich machen und die Zeit zu verkürzen, die den Einbrechern zur Verfügung steht. Wenn man in ein Gebäude will, kommt man irgendwann rein. Die meisten Einbrecher*innen wollen aber keine Aufmerksamkeit. Je länger der Einbruch dauert, desto eher lassen sie ab. Einbrecherbanden sind meistens Profis und erkennen oftmals schon von außen, ob sie schnell rein und wieder rauskommen. Ein Sicherungskonzept besteht aus bis zu drei Elementen:
- Aktive Sicherung (bauliche Maßnahmen und/oder mechanische Sicherungen)
- Überwachung und Meldung (Kamera, Einbruchmeldeanlage)
- Organisatorische Maßnahmen (Bewachung, Zutrittskontrollen)
Wir konzentrieren uns im Folgenden auf das erste Element. Dafür ist es sinnvoll, dass du dir dein Firmengebäude schematisch vorstellst. Wenn es das oberste Ziel des Einbruchschutzes ist, Einbrüche so schwer wie möglich machen, geht es also darum, die Öffnungen im Mauerwerk zu sichern. Denn Türen und Fenster sind die Schwachstellen, über die Einbrecher*innen eindringen. Klar ist auch, dass es einen Unterschied gibt zwischen Türen und Fenstern, die z.B. von der Straße aus gut einsehbar sind und solchen, die sich nicht an der Straße befinden.
Türen
Türen sind der natürliche und nahe liegende Zugang in ein Gebäude. Jemand, der durch ein Fenster einsteigt, erregt mehr Aufmerksamkeit, der durch eine Tür rein oder rausgeht. Bei Türen gibt es sieben mögliche Schwachstellen:
- Schloss
- Beschlag
- Türblatt
- Türbänder
- Schließblech
- Glaseinsätze, Glastüren
- Mehrflügelige Türen
Türschloss
Ein Schloss sollte mindestens:
- Profilzylinder 2-tourig abschließbar oder
- Schwenkriegelschloss oder
- 20mm aussperrender Riegel
vorweisen.
Ein sinnvolles Upgrade ist ein Schutz vor sog. Picking-Angriffen. Dabei nutzt der*die Einbrecher*in eine Picking-Pistole. Das ist ein elektrisches Tool, das Schlösser ohne zugehörigen Schüssel öffnen kann. Das Tool hat vorn ein Metallblatt, das in hochfrequente Schwingung versetzt wird. Dadurch werden die Zuhaltestifte des Schlosses bewegt und das Schloss öffnet sich mit etwas Übung fast geräuschlos nach 30 Sekunden. Youtube ist voll von solchen Videos.
Befindet sich die Tür nicht an einer Straßenfront sind folgende Erweiterungen sinnvoll:
- Zusatzschloss (a, b) oder
- Vorlegestange (c) oder
- Schubriegel mit Hangschloss (d) oder
- Querriegelschloss (f) oder
- Mehrfachverriegelung (7) oder
- Vergitterung
Beschlag
Der Schutzbeschlag sichert das Schloss vor Gewaltanwendung von außen, z.B. durch eine Bohrmaschine. Der Beschlag und der Schließzylinder bzw. die Rosetten sollten mindestens bündig montiert sein und nicht von außen abschraubbar sein. Als Upgrade empfiehlt sich ein extra verstärkter Beschlag gegen Aufbohren. Diese bestehen dann aus gesondert gehärtetem Metall.
Ist der Zylinder nicht bündig, steht also etwas vor, kann man mit einer Zange zugreifen und mit Gewaltanwendung den Zylinder herausziehen, herausbrechen oder vor und zurückbewegen.
Türblatt
Das Türblatt sollte man möglichst nicht einfach eintreten können. Entweder sollten es also Stahl- oder Vollholztüren sein. Befindet sich die Tür nicht an einer Straßenfront, solltest du Folgendes installieren:
- massive Holztür min. 40mm oder
- Stahltür oder
- einbruchhemmende Tür „ET1“ oder „WK2“ oder
- Türblattverstärkung mit 20mm starker Sperrholzplatte oder
- Türblattverstärkung mit einer 0,5 starken Stahlplatte oder
- Vergitterung
Türbänder
Türbänder sind die Scharniere, die die Tür im Rahmen halten. Eine Tür, die nach innen aufgeht, ist unproblematisch. Da liegen die Bänder logischerweise innen. Problematisch wird es, wenn die Tür nach außen aufgeht (das kann aus baulichen oder Brandschutzgründen der Fall sein) und die Türbänder naturgemäß außen liegen. Da kann man diese angreifen und durchtrennen. Die Tür fällt dann „aus den Angeln“. Hast du eine solche Tür, solltest du:
- min. 2 Hinterhaken oder
- Querriegelschloss (f) oder
- Vorlegestange (c) oder
- Sicherung der Achsstifte aller Türbänder gegen Herausziehen (z.B. Verschweißen)
anbringen.
Schließblech
Ins Schließblech fällt der Riegel des Schlosses (siehe oben). Das Schließblech darf sich nicht durch einfache Hebelwerkzeuge verformen lassen. Damit das nicht passiert brauchst du das:
- einbruchhemmendes Schließblech min. 3mm Stärke mit Mauerankern (a) oder
- stabiles extralanges Winkelschließblech min. 50cm (b) oder
- bei Metallzargen (c) ist der Schließblechbereich (d) zu verstärken
Erfahrungsgemäß gibt es hier den größten Nachholbedarf bei den Firmen. Die meisten haben auf den Holztüren nur ein kurzes Schließblech von vielleicht 20cm und vier kleinen Schräubchen.
Glaseinsätze, Glastüren
Glastüren oder Türen mit Glaseinsätzen sind besonders gefährdet. Denn ich muss ja nicht mal Profi sein, um sie zu erkennen. Die größte Gefahr besteht natürlich im Einschlagen oder Einwerfen. Bei Ganzglastüren brauchst du folgende Sicherungen:
- bei zweiflügeligen Türen sind Türgriffe von innen mit einer gehärteten Kette und Hangschloss zu sichern oder
- zwei Schlösser je Flügel bei Türen
Befindet sich diese auch noch nicht an der Straßenfront empfiehlt sich eine Vergitterung.
Hast du eine Tür mit Glaseinsätzen, die sich nicht an einer Straßenfront befindet solltest du folgende Sicherungen vornehmen:
- Vergitterung der Glasfläche von innen oder
- Verblendung der Glasfläche mit einer Sperrholzplatte min. 20mm oder
- Polycarbonat-Zweitscheibe oder
- einbruchhemmende Verglasung EH 1
Mehrflügelige Türen
Die größte Schwachstelle von zweiflügligen Türen ist die Stelle, an der beide Flügel zusammentreffen. Ohne zusätzliche mechanische Sicherungen sind die Türen wesentlich leichter aufzustemmen als „normale“ Türen. Dafür kannst du zwei mögliche Erweiterungen einsetzen:
- Treibriegel oder
- Stangenschloss
Wichtig beim Treibriegel ist es, dass diese oben und unten ausreichend tief in sog. Rollkloben oder Steinbuchsen greifen. Allerdings kannst du damit nur einen Flügel, den du nicht öffnen musst oder eine Tür, die du nicht von außen aufmachen musst, sichern.
Noch besser sind die Stangenschlösser, die zusätzlich noch eine seitliche Sicherung haben.
Rolltore
Rolltore solltest du gesondert gegen das Hochdrücken sichern. Das sind:
- Verrieglung des Tores im unteren Drittel der rechten und linken Führungsschiene durch Schubriegel mit Hangschloss oder
- Stangenschloss mit Verriegelung oder
- mechanische oder elektronische Tore, die gegen Hochschieben gesichert sind
Manche Sektionaltore haben sog. Schlupftüren, um nicht jedes Mal, wenn jemand den Raum verlassen will, das gesamte Tor zu öffnen. Für solche Schlupftüren gelten die Empfehlungen zu den normalen Türen oben.
Fenster
Fenster sind der andere Zugang in ein Gebäude. Je nachdem, ob diese beweglich (also zu öffnen) sind oder sich nicht an einer Straßenfront befinden, gibt es unterschiedliche Empfehlungen zum Einbruchschutz. Dabei gibt es drei mögliche Schwerpunkte:
- Kellerfenster
- Fenster und Oberlichter, die sich nicht an einer Straßenfront befinden und weniger als 4m über Boden liegen
- Lichtkuppeln
Kellerfenster
Bei Kellerfenstern geht es vor allem darum, ob man über diese in das Gewerbeobjekt einsteigen kann oder ob man danach noch weitere Hindernisse wie Türen überwinden muss, um in die eigentliche Firma zu gelangen. Vor allem bei Firmen, die in Gebäuden gemischter Nutzung (unten Gewerbe, oben Privatwohnungen) sitzen, spielt das eigentlich kaum eine Rolle. Es sei denn, du lagerst zu versichernde Schätze in dem Keller. Für reine Gewerbeobjekte oder eigene Firmengebäude ist das aber ein relevantes Thema. Folgende Sicherungen solltest du überdenken:
- Gitter oder
- Holzblenden (von außen nicht abschraubbar) oder
- verankerte Lichtschachtroste (a) oder
- Stahllochblenden, Mäusegitter mit Hangschloss (c+d) oder
- Rollladen
Fenster und Oberlichter, die sich nicht an einer Straßenfront befinden und weniger als 4m über Boden liegen
Solche Fenster sind ein beliebtes Ziel von Einbrechern, da sie – ohne zusätzliche Sicherung – schnell, einfach und geräuschlos einsteigen und wieder verschwinden können. Es gibt jedoch Möglichkeiten, das Einsteigen deutlich zu erschweren. Das sind:
- Fensterschloss auf Rahmen und Flügel (c) oder
- min. 2 Riegelausschlüsse an den Eckumlenkungen (d) und abschließbare Fenstergriffe (f) oder
- Pilzkopfverriegelungen mit min. 4 Pilzköpfen und entsprechender Aufnahme im Rahmen (e) und abschließbare Fenstergriffe oder
- Vergitterung oder
- Flügelanker (a) oder
- Verschluss nur für Oberlichtöffner (g)
Die Idee dahinter: Auch wenn die Scheibe eingeworfen werden sollte, lässt sich das Fenster als solches nicht öffnen oder aufhebeln, da es abgeschlossen und zusätzlich verankert ist. Ein Zusatzkastenschloss lässt sich ohne Probleme nachrüsten. Bei allen anderen Ergänzungen musst du die Fenster komplett tauschen.
Daneben empfiehlt sich eine zusätzliche Sicherung der Scheiben durch:
- Einbruchhemmende Verglasung „EH1“ oder
- Vergitterung
Allerdings sind auch hier entweder baulich Maßnahmen oder der Austausch der kompletten Scheibe/Fenster nötig. Übrigens: Die einbruchhemmende Verglasung geht bis zur Stufe „EH3“. Du findest auch andere Abkürzungen wie B1-B3 oder P6B-P8B. In der höchsten Stufe muss das Glas 71 Axtschläge überstehen. Daneben gibt es unterschiedliche Sicherungskategorien A (=durchwurfhemmendes Glas, Prüfung mit Stahlkugel), C (=durchschusshemmendes Glas), D (= sprengwirkungshemmendes Glas)
Lichtkuppeln
Über Lichtkuppeln können Einbrecher*innen übers Dach ein- und aussteigen. Um das zu verhindern. Gibt es folgende Möglichkeiten:
- Gitter von innen oder
- Rollrostgitter von innen
Kassen
Kassen solltest du nach Geschäftsschluss stets entleeren und offen stehen lassen. Bricht mal jemand ein, sieht er oder sie, dass nichts zu holen ist. Ansonsten versucht er oder sie, die Kasse gewaltsam zu öffnen.
Risiken im Unternehmen >>> Brandschutz
Ein Brand ist noch die Gefahr, die die meisten am ehesten sehen und vor der sie sich schützen wollen. Dennoch hapert es erfahrungsgemäß bei Firmen am Brandschutz. Viele glauben: Ich hab da einen Feuerlöscher aus dem Baumarkt stehen, ich habe ein Brandschutzkonzept. Falscher könnte die Annahme nicht sein. Brandschutz sollte aus drei Gründen eine hohe Priorität in der Firma haben:
- Schutz von Menschen (hauptsächliches gesetzliches Interesse)
- Schutz von Sachen (betriebliches Interesse)
- Entschädigung durch eine Versicherung im Schadensfall (betriebliches Interesse)
Behörden achten vor allem auf den Schutz von Mitarbeitenden und anderen Personen, die durch einen Brand geschädigt werden könnten. Der Schutz von Firmeneigentum ist für eine Behörde nachrangig. Du als Inhaber*in oder Gesellschafter*in oder Geschäftsführer*in solltest aber ein vitales Interesse am Schutz von Firmeneigentum haben. Der dritte Punkt zielt darauf ab, dass wenn du bestimmte Mindestanforderungen an den Brandschutz nicht erfüllst, ein Versicherer leistungsfrei sein kann. Dann hast du zwar einen Versicherungsvertrag, aber keinen Versicherungsschutz. Deswegen gehen wir im Folgenden auf den Brandschutz intensiv ein.
Brandschutzkonzept
Ein Brandschutzkonzept ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, um Brände zu verhüten, Schäden gering zu halten und Folgen abzumildern. Es geht also wieder um den Dreiklang: erkennen, vermeiden/reduzieren, versichern.
Brandschutz besteht aus verschiedenen Elementen:
- Teil A richtet sich an alle, die sich im Gebäude aufhalten. Das ist der Aushang, den du überall gut sichtbar aufhängen solltest. Hier findest du zahlreiche Vorlagen in verschiedenen Sprachen.
- Teil B richtet sich an die Mitarbeitenden. Diesen Teil händigst du allen Mitarbeiter*innen aus. Das solltest du bei Beginn des Arbeitsverhältnisses machen und mindestens alle zwei Jahre zur Betriebsversammlung. In der Regel reicht es, wenn die Mitarbeitenden das per E-Mail zur Verfügung gestellt bekommen. Du solltest jedoch den Erhalt bestätigen lassen (Belehrung).
- Teil C richtet sich an die Brandschutzbeauftragten. Hast du keine oder nur wenige Mitarbeiter*innen, bist das im Zweifel du als Inhaber*in.
Fehlt eine solche Brandschutzordnung, bzw. kannst du nicht nachweisen, dass du deine Mitarbeiter*innen unterrichtet hast, kann es im Brandfall ungemütlich werden. In jedem Fall kann dein Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern, da du die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen missachtet hast.
Feuerlöscher
Du bist verpflichtet, deine Betriebsstätte ausreichend mit Feuerlöschern auszustatten. Das gilt im Übrigen auch fürs Homeoffice. Je nach Brandlast (Was kann alles brennen?) und Zündquellen (Auslöser eines Funkens/Brandes) brauchst du unterschiedliche Löschmittel und Zahl an Löschern. Am besten holst du dir dafür externe Unterstützung durch eine*n Brandschutzmeister*in. Diese*r kommt zu dir in die Firma, prüft alles, organisiert die richtigen Löscher und bringt sie an. Auf keinen Fall solltest du dir im Baumarkt irgendeinen Feuerlöscher kaufen und irgendwo hinstellen.
Die Feuerlöscher musst du alle zwei Jahre prüfen. Auch das übernimmt dein*e Brandschutzmeister*in. Denn nach einiger Zeit sind die Löschmittel nicht mehr funktionstüchtig.
Im besten Fall solltest du die Handhabung üben. Denn wenn es brennt, hast du keine Zeit, die Bedienungsanleitung zu studieren.
Heizräume, Feuerstätten
Hast du in deinem Betrieb Heizräume oder Feuerstätten, musst du aufgrund der besonderen Gefahren zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Das sind:
- Errichtung und Betrieb gem. Landesbauordnung und der Feuerungsverordnung (FeuVO)
- Feuerstätten (inkl. Rauch- und Abgasrohre), Heiz- und Wärmegeräte sowie Trocknungsanlagen im Umkreis von mindestens 2 m frei von brennbaren Materialien und Gegenständen halten
- Abschottung von Heizräumen mit feuerbeständigen Wänden und Decken (F90) sowie mit mindestens feuerhemmenden, selbstschließenden Türen (T30) und
- Ortsveränderliche Elektro-Wärmegeräte und Geräte nur mit Zulassung für den unbeaufsichtigten Betrieb in Räumen mit brennbaren Materialien und Gegenständen
Brandschutztüren
Brandschutztüren gehören zum baulichen Brandschutz (siehe oben). Sie verhindern, dass Brände auf einen anderen Bauabschnitt überspringen sollen. Sie behalten unterschiedlich lang ihre Funktion im Brandfall. Hält eine Brandschutztür beispielsweise 60 Minuten einem Brand statt, hat sie die Feuerwiderstandsklasse T60 (T=Tür, 60=60 Minuten). Dafür haben sie besondere Anforderungen. Damit sie diese im Brand auch wirklich erfüllen können, musst du folgende Punkte berücksichtigen:
- unverändert (kein Bekleben, Streichen oä) belassen
- kein Offenhalten durch Verkeilen, Festbinden
- zugelassene Feststellanlagen oder Freilauf-Türschließern mit integrierten Rauchmelder bei nutzungsbedingt ständig oder teilweise offen gehaltenen Türen
Abfälle
Auch Abfälle sind brennbar und damit Brandlast. Um diese so gering wie möglich zu halten, gelten als oberste Prinzipien: Ordnung und Sauberkeit. Was ziemlich deutsch klingt, hat seine Berechtigung. Je mehr Zeug, das brennen kann, rumliegt, desto schlimmer wird es im Brandfall. Berücksichtige deswegen folgende Punkte:
- nach Betriebsschluss oder bei Schichtwechsel Abfälle entfernen
- Müll in feuerbeständig abgetrennten Räumen (F90) oder im Freien lagern
- Abstand zwischen Gebäuden und Abfallbehältern min. 5m (Mülltonnen also nicht direkt ans Haus stellen)
- Abfallbehälter bzw. -bereiche im Freien außerhalb der Betriebs- und Öffnungszeiten gegen unbefugtes Öffnen sichern (z.B. durch Schlösser an den Mülltonnen)
- Putzlappen, die mit Ölen, Fetten oder brennbaren Flüssigkeiten getränkt sind, in separaten, nicht brennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel sowie getrennt von anderen brennbaren Abfällen aufbewahren
- Lüftungsleitungen, Absaug-, Farb- und Lackieranlagen regelmäßige von Staub und Ablagerungen reinigen und entfernen
Lagerräume, Dachboden, Keller
Hier gilt es, keine offenen Glühbirnen zu verwenden, die beim Anschalten oder einem Kurzschluss einfach explodieren können und einen Funken erzeugen, der alles in Brand steckt.
Besonderheiten bei Gastronomie/Hotellerie
Da hier sowohl Brandlast als auch Zündquellen höher sind als in vielen anderen Branchen und zahlreiche andere Menschen potenziell betroffen sein können, hat die Gastro und Hotellerie besondere Anforderungen an den Brandschutz:
- Wandverkleidungen und ständige Dekorationen aus schwer entflammbaren Materialien (B1 gemäß DIN 4102-1, z.B. Gipskarton)
- Räumen, in denen brennbare Stoffe gelagert werden, gegen unbefugten Zutritt Dritter sichern
- Rauchverbot in Räumen, in denen brennbare Stoffe gelagert werden
- Glutfeste Aschenbecher
- Asche, Glut und Zigarettenresten in doppelwandige Metallbehälter mit selbstschließendem Metalldeckel entsorgen sowie getrennt von anderen brennbaren Abfällen lagern
- brennbaren Abfällen nach Betriebsschluss aus Gasträumen entfernen und in feuerbeständig abgetrennten Räumen (F90) oder im Freien lagern
- Heiz-, Koch- und Wärmegeräte nach Betriebsschluss ausschalten
- elektrischer Geräte mit Stand-by-Schalter nach Betriebsschluss ausschalten
- Fettbrandlöscher (gem. DIN EN 3) in Küchen mit Siedefettgeräten (Fritteusen)
- ortsfeste, geeignete Feuerlöschanlage bei Siedefettbatterien über 50l Fett
- Lüftungs- und Abzugsanlagen einschließlich ihrer Abzugsleitungen für den Küchenbetrieb aus nichtbrennbaren Materialien
- Lüftungs- und Abzugsanlagen einschließlich ihrer Abzugsleitungen regelmäßig reinigen
Risiken im Unternehmen >>> Elektrik
15 – 30% aller Brände werden durch Elektrizität verursacht. Davon werden 30% durch Kabel und Leitungen verursacht; 22% durch elektrische Wärmegeräte und 14% durch Elektrogeräte. Ursachen sind:
- Behinderte Wärmeabfuhr
- Ausfall von Bauteilen
- Fehlerhafte Verbindungen
- Zu geringe Mindestabstände
- Mangelhafte Wartung
- Mangelhafte Instandsetzung
- Zu hohe Belastung
Da solche Brände häufig außerhalb der Arbeitszeiten entstehen, gilt es bei der Elektrik solltest du folgende Punkte beachten:
- Elektrische Anlagen nur durch Elektrofachkraft errichten und verändern
- Fehlerstrom- (FI-) Schutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter) einbauen
- nur mangelfreien elektrischen Geräten mit einer VDE-, VDE/GS- bzw. GS-Kennzeichnung („Geprüfte Sicherheit“) einsetzen
- nur Geräte für den gewerblichen Gebrauch verwenden, die dafür zugelassen sind (Ausnahme: wenn eingesetzte Geräte nicht gewerblich genutzt, z.B. Kaffeemaschine im Büro)
- regelmäßige Elektrorevision aller elektrischer Anlagen und Geräte min. alle 4 Jahre durch Elektrofachkraft
Gerade den letzten Punkt „vergessen“ viele. Sollte es jedoch einmal brennen und die Ursache ist ein von dir verwendetes Elektrogerät, kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn du keine solche Elektrorevision gemacht hast. Eine solche Elektrorevision besteht aus zwei Elementen: Sichtprüfung und Widerstandsmessung. Ist ein Gerät bereits augenscheinlich nicht mehr sicher, weil z.B. die Isolierung der Verkabelung nicht mehr vollständig ist, wird es gleich aus dem Verkehr gezogen. Mit der Widerstandsmessung prüft die Fachkraft, ob es irgendwo innerhalb des Geräts einen Stromverlust gibt. Das ist ein Hinweis auf einen potenziellen Kurzschluss oder Ausfall des Geräts.
Risiken im Unternehmen >>> Schutz vor Wasser
Die Gefahr Wasser resultiert aus zwei hauptsächlichen Quellen: Leitungswasser und Überschwemmung. Das Ausmaß des Schadens hängt von der Geschwindigkeit der Reaktion ab. Unbehandeltes Holz quillt nach spätestens 24 Stunden auf. Nach spätestens einer Woche setzt Schimmelbildung ein. Bei den Leitungswasserschäden dominieren die Bruchschäden. Dabei bricht ein Rohr und das Wasser tritt aus. Etwa die Hälfte aller Bruchschäden entsteht durch Korrosion, also umgangssprachlich Rost. Hiergegen kannst du dich wappnen und vorbeugen. Die Naturgefahr Überschwemmung (entweder durch Starkregenereignisse, die deutlich zunehmen oder durch übertretende Flüsse) kannst du nicht verhindern. Umso wichtiger ist es, das Risiko zu kennen und Maßnahmen zu ergreifen, die einen Schaden möglichst gering halten. Wie hoch dein Risiko vor Ort ist, kannst du hier prüfen.
Um Schäden vorzubeugen oder möglichst gering zu halten, solltest du folgende Punkte beachten:
- versicherte Sachen mindestens 12 cm über dem Fußboden lagern (Europalette)
- Nicht genutzte Leitungen entleeren, absperren
- Wasserführende Leitungen regelmäßig prüfen
Risiken im Unternehmen >>> Datenschutz
Spätestens seit Mitte 2018 ist Datenschutz in aller Munde. Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Datenschutz eine neue gesetzliche Grundlage bekommen. Allerdings war Datenschutz auch zuvor bereits gesetzlich geregelt. Insofern war es keine Neuerung, sondern vielmehr eine Anpassung. Auch wenn die DSGVO viel öffentliche Kritik erfahren hat, sind die Ziele und die Maßnahmen richtig.
Grundsätzlich gilt: Du darfst keine Daten speichern und verarbeiten, es sei denn, du hast die Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse. Das ist das Ziel der Datensparsamkeit. Deshalb merke dir: Erhebe, speichere und verarbeite nur die Daten, die du auch wirklich benötigst.
Ein zweites Prinzip bzw. Ziel ist die Richtigkeit der Daten. Betroffene (also die, deren Daten gespeichert und verarbeitet wurden) haben logischerweise das Recht, dass deren Daten korrekt sind und – falls sie falsch sind – korrigiert werden. Dafür gibt es das Recht der Einsicht. Betroffene können also Einsicht in die Daten bekommen, die du hast und verarbeitest. Weiterhin gibt es das „Recht auf Vergessen“. Hast du keine Verwendung mehr für Daten oder besteht bspw. Die Kundenbeziehung nicht mehr, musst du die Daten löschen.
Übermittelst du Daten an Dritte, musst du deine Kund*innen darüber vorab informieren und ebenfalls die Einwilligung einholen.
Falls es zu einem Datenschutzvorfall kommt, musst du innerhalb von 48 Stunden eine qualifizierte Meldung an den oder die Landesdatenschutzbeauftragte machen sowie die Betroffenen informieren.
Wenn du dir folgende Regeln merkst, hast du schon viel für den Datenschutz getan:
- Nur Daten nutzen, die du wirklich benötigst
- Nur Daten mit Einwilligung oder berechtigtem Interesse erheben, speichern und verarbeiten
- Nur richtige Daten verwenden
- Alte Daten löschen
- Daten vor fremden, unbefugtem Zugriff schützen
Neben dem obligatorischen Datenschutzkonzept solltest du folgende Punkte beachten:
- mindestens wöchentlich Datensicherung und an anderem Ort aufbewahren
- aktuelle Software verwenden
- Virenprogramm verwenden
- Firewall aktivieren
- VPN bei Homeoffice nutzen
- unterschiedliche, komplexe und lange Passwörter verwenden (am besten mit Passwortmanager)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen
- Datenschutzerklärung erstellen
- Auftragsverarbeitungsverträge abschließen (wenn du Dritten übermittelst)
- Löschkonzept einrichten
An der Stelle empfehlen wir dir entweder eine*n externe*n Datenschutzbeauftragte*n zu engagieren oder zumindest mit ihm oder ihr das Datenschutzkonzept zu erstellen, da die Materie einfach viel zu komplex ist.
Risiken im Unternehmen >>> Mitarbeiter*innenschutz
Wenn du eine*n oder mehrere Mitarbeiter*innen hast, hast du besondere Fürsorgepflichten. Der Staat stellt dich von Entschädigungsansprüchen deiner Mitarbeiter*innen frei (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). Die Entschädigung übernehmen dann die sozialen Sicherungssysteme. Dafür erwartet der Staat im Gegenzug (berichtigter Weise), dass du zahlreiche Regelungen beachtest. Dabei gilt: Je mehr Mitarbeiter*innen, desto höher werden die Ansprüche. Doch zahlreiche Anforderungen hast du eben ab dem oder der ersten Mitarbeiterin.
Folgende Aspekte musst du dabei berücksichtigen:
- Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung
- Dokumentation Gefährdungsbeurteilung
- Erste-Hilfe-Material (min. 1 Verbandkasten DIN 13157)
- Ersthelfer*in bei min. 2 Mitarbeitern
- Dokumentation, wenn Erste-Hilfe erfolgt ist
- Hinweise (Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form ) über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte
- Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und jährliche Wiederholung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung
- Datenschutz: Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung vorhanden
Gefährdungsbeurteilung
Als Arbeitgeber*in bist du verpflichtet, die Gefährdung deiner Mitarbeiter*innen zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen, berufsbedingte Unfälle und Krankheiten möglichst zu vermeiden. Das oberste Ziel ist es, die Gesundheit deiner Angestellten zu erhalten. Am besten gehst du dazu deinen Betrieb entlang deiner Wertschöpfungskette durch und prüfst, wo welche Gefahren entstehen und wie diese zu vermeiden sind. Hier kannst du auch mit deiner zuständigen Berufsgenossenschaft zusammenarbeiten.
Erste-Hilfe, Ersthelfer
Kommt es doch einmal zu einem Unfall, ist Erste Hilfe unerlässlich. Dazu brauchst du einen vollständigen und funktionstüchtigen Erste-Hilfe-Koffer bzw. Verbandskasten. Dazu gibt es – wenig überraschend – eine eigene DIN, die den Inhalt normiert. DIN-entsprechende Verbandskästen findest du online. Wenn Erste-Hilfe nötig war, musst du dies dokumentieren und aufbewahren. Bei vielen Verbandskästen hast du gleich ein kleines Büchlein dazu, indem du das dokumentieren kannst.
Ab dem*der zweiten Mitarbeiter*in brauchst du sog. Ersthelfer*in. Die haben einen qualifizierten Erste-Hilfe-Kurs absolviert. Je mehr Mitarbeiter*innen, desto mehr Ersthelfer*innen brauchst du. Die Qualifizierung muss regelmäßig aufgefrischt werden.
Aushänge
Du musst an einem regelmäßig aufgesuchten Ort Aushänge zur Ersten-Hilfe und Verhalten im Notfall anbringen. Dafür kannst du die Vordrucke der Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger nutzen. Dort stehen auch die Notrufnummern und ggf. Kontaktdaten für speziell beauftragtes Personal im Betrieb (Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit usw.). Hast du einen größeren, komplexeren Betrieb sind Hinweise für Feuerwehr und Rettungskräfte nötig. Das Ziel ist es, dass im Notfall alles zügig geht.
Unterweisung
Deine Angestellten musst du in all diesen Dingen unterweisen. Das passiert bei Dienstantritt und mindestens alle zwei Jahre z.B. im Rahmen einer Betriebsversammlung.
Dokumentation
Wer schreibt, der bleibt. Vergiss deswegen nicht, die ganzen Maßnahmen zu dokumentieren. Im Schadensfall musst du nachweisen, dass du alles Geforderte auch wirklich gemacht hast. Fehlt dann die Dokumentation oder eine Unterschrift unter einer Dokumentation, ist das ärgerlich und im schlimmsten Fall existenzbedrohend, weil der Versicherer die Leistung kürzt oder verweigert. Außerdem drohen Geldstrafen oder bei Wiederholung sogar Gefängnisstrafen. In jedem Fall sind die Berufsgenossenschaften keine Institution, von der man im Fokus stehen will.
Besichtigung
Puh, das sind ganz schön viele Punkte, die du neben deinem Tagwerk beachten und berücksichtigen musst. Nicht alles mag auf dich zutreffen. Doch dafür gibt es auch Punkte, die auf dich zutreffen mögen, die wir hier gar nicht berücksichtigt haben. Wir empfehlen daher in jedem Fall, dass du dir externe Unterstützung holst.
- Wir machen das in Form einer Betriebsbesichtigung.
- Dabei verschaffen wir uns einen Eindruck von der Situation vor Ort.
- Wir gehen alle Punkte mittels einer Checkliste durch.
- Im Anschluss bekommst du konkrete Maßnahmen aufgezeigt und Empfehlung für externe Fachkräfte von uns.
- In Verbindung mit der Risikoanalyse und Auftragsklärung hast du einen umfassenden und vollständigen Überblick über alle möglichen Gefahren und wie du damit umgehen solltest.
Wenn wir dich bei der Reduzierung von Risiken im Unternehmen unterstützen sollen, vereinbare ein kostenfreies Kennenlern-Gespräch mit uns!