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Geschäftsinhaltsversicherung einfach erklärt

Die Geschäftsinhaltsversicherung sichert dein Inventar, Waren und Vorräte gegen verschiedene Risiken ab. Sie ist gewissermaßen die Hausratversicherung für die Firma. Du brauchst sie, wenn du auf deine auf dein Inventar und deinen Standort angewiesen bist. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige rund um die Geschäftsinhaltsversicherung.

Alle Artikel zum Thema “Gewerbeversicherung” wie Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und Co. findest du hier.

Was ist in einer Geschäftsinhaltsversicherung versichert?

Im Wesentlichen sind drei Dinge versichert:

  • Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
  • Vorräte, Roh- und Hilfsstoffe
  • Waren

Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung umfasst alles vom Bürostuhl über den Computer bis hin zu Maschinen. Vorräte, Roh- und Hilfsstoffe sind relevant, sofern du etwas produzierst. Waren sind deine verkaufsfertigen Produkte. Am einfachsten gilt folgende Faustformel: Dreh deinen Betrieb gedanklich auf den Kopf. Alles was rausfällt, ist versichert.

Wenn dein Betrieb aufgrund eines Schadens längere Zeit still steht (z.B. weil dein Restaurant vollständig abgebrannt ist), entsteht dir ein sog. Betriebsunterbrechungsschaden: Du erzielst keinen Umsatz, hast aber laufende Kosten wie z.B. Miete, Löhne, Gebühren. Diesen Schaden kannst du mit der Betriebsunterbrechung separat versichern. Auf das du dabei achten solltest, haben wir hier erklärt.

Welche Risiken sichert eine Geschäftsinhaltsversicherung ab?

In der Geschäftsinhaltsversicherung sind (anders als in der Elektronik- oder Maschinenversicherung) nur die benannten Gefahren versichert. Das sind hauptsächlich folgende:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm, Hagel

Daneben kannst du folgende weitere Risiken/Gefahren einschließen:

  • Glasbruch
  • Elementar
  • Extended Coverage
  • Allgefahren

Den Baustein Glasbruch benötigst du, wenn du den Risikoort gemietet hast und die Haftung der Verglasung durch den Mietvertrag auf dich übergeht. Dann musst du die Schäden daran ersetzen, auch wenn du diese gar nicht verursacht hast. Das kann zum Beispiel durch puren Vandalismus oder aufgrund eines Sturms passieren. In einem solchen Fall würde die Betriebshaftpflichtversicherung nicht greifen. Die Geschäftsinhaltsversicherung würde ohne den Baustein jedoch auch nicht greifen, da es sich bei der Verglasung ja nicht um einen versicherten Gegenstand handelt.

Elementarschäden sind Erdbeben, Vulkanausbrüche, Schneedruck, Überschwemmungen oder Starkregen. Vor allem letztere werden zukünftig immer problematischer, wie man 2021 im Ahrtal bitter erfahren musste. Grundsätzlich empfehlen wir jedem, dessen Betrieb ebenerdig ist, eine solche Erweiterung.

Extended Coverage bedeutet wörtlich übersetzt „erweiterte Deckung“ und meint Schäden durch Fahrzeuganprall sowie Streik und Aussperrung. Diese Erweiterung ist schon spezieller. Ob du diese benötigst, solltest du im Rahmen der Risikoermittlung genau prüfen.

Mit der Allgefahren-Deckung (oder unbenannte Gefahren) bist du immer auf der sicheren Seite. Dabei ist alles versichert, außer es ist explizit ausgeschlossen. Im Gewerbebereich ist diese Deckung noch nicht sehr verbreitet. Der große Vorteil liegt im leichteren Schadensnachweis. Hier muss nämlich der Versicherer nachweisen, dass der Schaden nicht versichert ist und nicht du, dass der Schaden versichert ist. Diese Erweiterung ist meist recht teuer.

Anders als in der Elektronik- oder Maschinenversicherung benenne ich bei der Geschäftsinhaltsversicherung die Gefahren, die versichert sein sollen.
Anders als in der Elektronik- oder Maschinenversicherung benennst du bei der Geschäftsinhaltsversicherung die Gefahren, die versichert sein sollen.

Welche Risiken sichert eine Geschäftsinhaltsversicherung nicht ab?

Wie immer gilt: wichtiger als zu wissen, was versichert ist, solltest du wissen, was nicht versichert ist. Das sind immer folgende Risiken:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Kriegsereignisse, hoheitliche Eingriffe und Schäden durch Kernenergie
  • Verschleiß mit Ausnahme der daraus resultierenden Folgeschäden
  • Betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion oder Ablagerungen

Außerdem sind natürlich die Risiken nicht versichert, die du nicht explizit eingeschlossen hast (siehe oben).


Was wird bei einer Geschäftsinhaltsversicherung geleistet?

Ist eine Reparatur möglich, bezahlt der Versicherer zunächst diese. In den meisten Schadensfällen dürfte das jedoch nicht möglich sein. Dann bezahlt der Versicherer den Neuwert. Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen. Bei besonders alten Dingen behalten sich viele Versicherer vor, jedoch nur den Zeitwert zu erstatten.

Neben dem reinen Ersatz der beschädigten, zerstörten oder abhandengekommenen Sachen übernimmt der Versicherer noch weitere Kosten. Das sind:

  • Schadenabwehr
  • Ermittlung und Feststellung des Schadens
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Feuerlöschkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten

Diese Positionen sind aus unserer Sicht immer ein starkes Argument für den Abschluss einer solchen Versicherung, auch wenn die Versicherungssumme an sich recht gering erscheint. Oftmals übersteigen diese Zusatzpositionen den eigentlichen Schaden.

Neben dem reinen Ersatz der beschädigten, zerstörten oder abhandengekommenen Sachen übernimmt die Geschäftsinhaltsversicherungen auch Kosten für Schadenabwehr + Ermittlung und Feststellung des Schadens + Aufräumungs- und Abbruchkosten + Feuerlöschkosten + Bewegungs- und Schutzkosten
Neben dem reinen Ersatz der beschädigten, zerstörten oder abhandengekommenen Sachen übernimmt die Geschäftsinhaltsversicherungen auch Kosten für Schadenabwehr + Ermittlung und Feststellung des Schadens + Aufräumungs- und Abbruchkosten + Feuerlöschkosten + Bewegungs- und Schutzkosten

Wo gilt die Geschäftsinhaltsversicherung? Sicherheitsanforderungen?

Die Geschäftsinhaltsversicherung gilt nur am Versicherungsort. Dieser wird im Versicherungsschein explizit benannt. Hast du mehrere Niederlassungen/Läden/Praxen, musst du jede Einzelne aufführen. Mehr dazu weiter unten.

Die Sicherungsanforderungen betreffen meistens den Einbruchschutz. In der niedrigsten Stufe verlangt der Versicherer mindestens bündige Zylinderschlösser, einen 20mm Schließriegel sowie verstärkte Schließbleche bei Holztüren. Je höher die Versicherungssumme oder je gefährlicher die Branche, desto größer werden die Sicherungsanforderungen. Ein Juwelierladen beispielsweise hat sehr hohe Anforderungen. Ein „einfacher“ Bürobetrieb nur die Mindestanforderung.

Dennoch empfehlen wir immer, Schäden möglichst zu verhindern. Auch wenn dein Versicherer nur einen grundlegenden Schutz verlangt, ist es besser, mehr für die Sicherheit deines Betriebs zu tun. Das erläutern wir in einem anderen Beitrag.

Worauf ist bei einer Geschäftsinhaltsversicherung zu achten?

Korrekte Versicherungssumme

Damit du im Schadensfall auch mit einer vollständigen und reibungslosen Entschädigung rechnen kannst, brauchst du die korrekte Versicherungssumme. Das ist der Betrag, den du aufwenden müsstest, um alles in deinem Betrieb zum Neuwert einzukaufen. Vorräte, Roh- und Hilfsstoffe setzt du mit dem Einkaufspreis an. Deine fertigen Waren setzt du mit dem Verkaufspreis an. Bist du Kleinunternehmer*in oder aus anderen Gründen nicht berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen, rechnest du mit den Bruttowerten. Alle anderen (das sind die meisten) setzen immer nur die Nettobeträge an.

Erfahrungsgemäß sind „über den Daumen gepeilte“ Versicherungssummen nicht korrekt. Eine erste Hilfe kann das Anlagenverzeichnis deines Jahresabschlusses sein. Achte dort jedoch auf die Anschaffungskosten und nicht auf die Buchwerte. Das sind nämlich die Werte nach der Abschreibung. Die haben jedoch mit den Versicherungswerten nichts zu tun. Vor allem die sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter fliegen da komplett raus, weil sie sofort abgeschrieben werden. Noch genauer wird es mit einer Inventarliste. Unternehmen, die zur Inventur verpflichtet sind, haben zumindest einmal jährlich einen genauen Betrag.

Liegt die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert, kann der Versicherer im Schadensfall die Entschädigung entsprechend kürzen.

  • Beispiel:

Der Wert aller versicherten Dinge beträgt 150.000€. Die Versicherungssumme hast du jedoch nur auf 100.000€ gesetzt. Die Unterversicherung beträgt also ein Drittel. Hast du einen Schaden von z.B. 30.000€, leistet der Versicherer nur 20.000€. Doof gelaufen!

Es klingt banal aber eine der häufigsten Gründe warum Unternehmen nicht den komplette Schaden ersetzt bekommen - ist das falsche berechnen der Versicherungssumme!
Es klingt banal aber eine der häufigsten Gründe, warum Unternehmen nicht den komplette Schaden ersetzt bekommen – ist das falsche berechnen der Versicherungssumme!

Unterversicherungsverzicht

Gute Versicherer bieten (meistens bis zu einer bestimmten Summe) einen sog. Unterversicherungsverzicht an. Im Schadensfall prüft der Versicherer bis zur definierten Summe nicht, ob die Versicherungssumme ausreichend war. Allerdings leistet der Versicherer nur maximal bis zur Versicherungssumme. Ist der Schaden tatsächlich höher, hast du wieder Pech gehabt.

„Goldene Regel“

Die „Goldene Regel“ meint, dass der Versicherer immer den Neuwertersatz leistet und nicht ab einem bestimmten Wert auf den Zeitwert reduziert. Damit kannst du dir sicher sein, immer einen neuwertigen Ersatz nach einem Schadensfall anschaffen zu können.

Verzicht grobe Fahrlässigkeit

Gute Versicherer verzichten bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf die Prüfung und Kürzung im Fall einer groben Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht lässt. Wenn du eine rote Ampel überfährst und hoffst, dass alles gut geht, handelst du grob fahrlässig. Wenn du abends im Büro das Fenster auf Kipp stehen lässt, handelst du grob fahrlässig. Der Versicherer ist ohne diesen Verzicht berechtigt, die Leistung – je nach – Schwere der Fahrlässigkeit – zu kürzen.

Obliegenheiten

Eine weitere Passage in dem Bedingungswerk, die du kennen solltest, sind die Obliegenheiten. Obliegenheiten sind Auflagen, die du erfüllen musst, um auch wirklich Versicherungsschutz zu haben. Wenn du diese nicht erfüllst, hast du zwar einen Versicherungsvertrag, aber keinen Versicherungsschutz. Welche Obliegenheiten es in der Regel gibt, erklären wir in diesem Beitrag.

Betriebsunterbrechung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet Ersatz für den entgangenen Gewinn bzw. die laufenden Kosten deines Betriebs, wenn dieser aufgrund z.B. eines Brandes längere Zeit still steht. Wenn du deine Leistung nur vor Ort erbringen kannst (Restaurant, Arztpraxis, Werkstatt usw.), brauchst du auf jeden Fall eine Betriebsunterbrechung. Wenn du auch woanders arbeiten oder schnell einen Ersatz anmieten kannst, brauchst du die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht unbedingt. Mehr zur Betriebsunterbrechung erfährst du in diesem Beitrag.

Vorsorge

Die Vorsorgeversicherung versichert unterjährige Schwankungen. Normalerweise beträgt diese 10% der Versicherungssumme. Das heißt, wenn deine Versicherungssumme 50.000€ beträgt, sind Anschaffungen oder Einkäufe bis maximal 5.000€ auch ohne expliziten Einschluss mitversichert. Spätestens jedoch mit der Jahresmeldung musst du auf die korrekte Versicherungssumme erhöhen. Wenn du starke saisonale Schwankungen hast, solltest du eine höhere Vorsorge einschließen.

Mehrere Orte, Freizügigkeit

Hast du mehrere Niederlassungen oder Läden oä. musst du jede Einzelne in der Police erwähnen, damit er versichert ist. Jeder Versicherungsort bekommt seine eigene Versicherungssumme. Diese sollte den tatsächlichen Werten vor Ort entsprechen. Wenn du jedoch viele Waren zwischen den Orten transportierst, solltest du die sog. Freizügigkeit vereinbaren. Dann sind bis zur Versicherungssumme die versicherten Sachen an allen Orten versichert. Entscheiden ist, dass die gesamte Versicherungssumme korrekt ist.
Beispiel: Du hast ein Lager und einen Laden. Im Lager sind Rohstoffe und Waren im Wert von 120.000€. Im Laden sind Waren und Interieur in Höhe von 90.000€. Wenn du jetzt Waren aus dem Lager in Höhe von 30.000€ in den Laden bringst, wäre dieser ohne die Freizügigkeit mit 25% unterversichert.

Einbauten

Oben haben wir beschrieben, dass alles versichert ist, was (theoretisch) aus deinem Betrieb rausfallen könnte. Doch was ist mit den festverbauten Dingen wie Tresen, Regalen oder Küche? Damit auch diese Dinge bei einem Schaden bezahlt werden, musst du sie als Mietereinbauten separat erwähnen. Bei manchen Versicherern sind Mietereinbauten beitragsfrei und ohne gesonderte Erwähnung bis zu bestimmten Grenzen automatisch mit drin. Ist das nicht der Fall oder reicht die Summe nicht aus, musst du es explizit einschließen.

Fremdes Eigentum

Nimmst du fremdes Eigentum in Obhut, ist dieses grundsätzlich erst mal nicht versichert. Denn versichert ist nur dein Betriebseigentum. Wenn du aber zum Beispiel etwas von einem*einer Kund*in in deiner Werkstatt reparierst, trägst du dafür die Haftung. Damit du bei einem Schaden nicht leer ausgehst, musst du auf den Einschluss „fremdes Eigentum“ bzw. „Besucherhabe“ achten.

Wer braucht die Geschäftsinhaltsversicherung?

Wenn du auf deine kaufmännische und technische Betriebseinrichtung angewiesen bist oder dich deren Verlust in deiner Existenz bedroht, solltest du eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließen. Das sind meistens folgende Branchen:

    • Gastronomie, Hotellerie, Clubs, Bars
    • Ärzt*innen, medizinische Dienstleistungen
    • Einzelhandel
    • Produzierendes Gewerbe
    • Handwerksbetriebe
    • Friseurbetriebe, Kosmetiker*innen
    • Bürobetriebe

Gern unterstützen wir dich beim Thema Geschäftsinhaltsversicherung. Vereinbare dazu einfach ein kostenfreies Erstgespräch mit uns!

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