„Brotlose Kunst“ und „Lern doch was ordentliches!“ wird wohl nahezu jeder Künstler und Kreative in seinem Berufsleben mal hören. Ganz wichtig ist auch: „Denk an deine Rente!“ Klar ist, dass niemand nur vom Applaus des Publikums oder den Komplimenten der Kunden leben kann. Wer es schafft, aus seiner Leidenschaft, seiner Berufung, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, ist schon einen großen Schritt weiter gekommen. Wer mit dem Gedanken spielt, sich als Künstler oder Kreativer selbstständig zu machen, wird sich zwangsläufig auch die Frage stellen, was man an Versicherungen braucht und wie das ganze überhaupt finanziert werden soll.
Genau dafür wurde in den 80er Jahren die Künstlersozialkasse (KSK) geschaffen. Sie ermöglicht allen Künstlern und Publizisten den Zugang zu den Sozialversicherungen und damit den Grundstock an sozialer Absicherung.
Was ist die Künstlersozialkasse?
Die KSK ist verkürzt gesagt, ein Beitragszahler. Wer irgendwo angestellt ist, bezahlt von seinem Bruttolohn die Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen. Die andere Hälfte (Lohnnebenkosten) übernimmt der Arbeitgeber. Wer selbstständig und freiwillig versichert ist, hat keinen Arbeitgeber und trägt folglich die gesamten Beiträge selbst.
Die KSK verbindet beides: Sie übernimmt bei selbstständigen Künstlern und Publizisten die Arbeitgeberbeiträge. Der Künstler ist damit zu sehr günstigen Beiträgen kranken- und rentenversichert. Dabei ist es unerheblich, ob der Künstler privat oder gesetzlich krankenversichert ist.
Für wen kommt die KSK infrage?
Welche Berufe genau darunter fallen, fasst die nachfolgende Liste zusammen.
Berufsliste Künstlersozialkasse
Die KSK steht diesen Berufen offen, sofern folgende weitere Bedingungen erfüllt sind:
– hauptberuflich selbstständig
– überwiegend im Inland tätig
– min. 325€ Einnahmen im Monat
– maximal 1 Arbeitnehmer
Hauptberuflich selbstständig ist demnach, wer die künstlerische, freischaffende bzw. publizistische Tätigkeit nicht nur als Hobby oder im Nebenerwerb ausübt. Wer also mal nebenbei ein Bild malt oder 40 Stunden die Woche im Büro sitzt und nur mal an den Wochenenden im Kabarett auftritt, kann nicht über die KSK versichert werden.
Des Weiteren gilt die Grenze von einem sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer. Die einzigen Ausnahmen sind Azubis und geringfügig Beschäftigte („Minijob“). Wer also beispielsweise einen „richtigen“ Arbeitnehmer beschäftigt und eine Aushilfe für Büroarbeiten, bleibt weiterhin in der KSK.
Was kostet das?
Den Vorteil der Künstlersozialkasse erschließt sich am ehesten beim Vergleich der Systeme: mit und ohne KSK gesetzlich kranken- und rentenversichert zu sein. Bei den Beiträgen handelt es sich jeweils um Jahresbeiträge.
1. Beispiel: 10.000€ Überschuss, über 25, kinderlos, Sachsen
Normal gesetzlich versichert | KSK versichert | |
Krankenversicherung mit Krankengeld ab 7. Woche |
15,5% = 3.180€ (Mindestbeitrag) | 8,2% = 820€ |
Pflegeversicherung (Kinderlose über 25 Jahre zahlen einen um 0,25%-Punkte erhöhten Beitrag) |
2,3% = 230€ | 1,775% = 175,50€ |
Rentenversicherung | 18,9% = 1.890€ | 9,45% = 945€ |
Gesamt | 5.300€ = 442€ mtl. | 1.940,50€ = 162€ mtl. |
Ersparnis | 3.360€ / 280€ mtl. |
2. Beispiel: 30.000€ Überschuss, über 25, kinderlos, Sachsen
Normal gesetzlich versichert | KSK versichert | |
Krankenversicherung mit Krankengeld ab 7. Woche |
15,5% = 4.650€ | 8,2% = 2.460€ |
Pflegeversicherung (Kinderlose über 25 Jahre zahlen einen um 0,25%-Punkte erhöhten Beitrag) |
2,3% = 690€ | 1,775% = 532,50€ |
Rentenversicherung | 18,9% = 5.670€ | 9,45% = 2.835€ |
Gesamt | 11.010€ = 918€ mtl. | 5.827,50€ = 486€ mtl. |
Ersparnis | 5.182,50€ = 432€ mtl. |
Selbst bei eher geringen Einnahmen, wie z.B. bei einem Berufsanfänger, von ca. 830€ im Monat spart der KSK-Versicherte satte 280€. Je höher der Verdienst, desto größer die Ersparnis, da sich die Beiträge in den Sozialversicherungen am Einkommen orientieren.
Warum gesetzlich krankenversichert?
Aus unserer Sicht ist es empfehlenswert, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben und nicht in die private zu wechseln. Sicher, es erscheint verlockend, schneller einen Termin beim Facharzt zu bekommen oder im Krankenhaus dem Chefarzt die Hand zu schütteln. Doch wirklich hochwertiger Schutz – der auch deutlich über den gesetzlichen Leistungen ist – kostet seinen Preis. Von Einsteigertarifen sollte man unbedingt die Finger lassen! Hinzu kommt, dass Privatversicherte vielfach in Vorleistung gehen müssen und die Kosten z.B. für Medikamente im Nachgang erstattet bekommen. Wer privatversichert ist, muss seinen Ehegatten – sofern er oder sie nicht selbst versichert ist – in einem separaten Vertrag gegen eigenen Beitrag versichern. Das gleiche gilt für die Kinder. In der gesetzlichen Krankenversicherungen sind sie kostenfrei mitversichert. Der scheinbare Beitragsvorteil einer „günstigen“ privaten Krankenversicherung kann sich so schnell zum Bumerang entwickeln. Des Weiteren prüft die private Versicherung sehr genau den Gesundheitszustand. Ablehnen dürfen die Versicherungen niemanden mehr, aber sehr wohl Beitragszuschläge oder Selbstbehalte vereinbaren. Als letzter Punkt sei genannt, dass die Beitragsentwicklung sehr ungewiss ist. Niemand muss fürchten, seine Krankenversicherung im Alter nicht mehr bezahlen zu können, da es die Möglichkeit des Basistarifs gibt. Dieser ist von den Leistungen her mit der gesetzlichen Krankenversicherung identisch und entsprechend günstiger als Hochleistungstarife. Doch Fakt ist, dass die Altersstruktur in der Privaten ungünstiger ist und es demnach wahrscheinlicher ist, dass die Beiträge schneller steigen als in der Gesetzlichen. Allerdings kann niemand wirklich vorhersagen, wie sich die beiden System entwickeln werden.
Unsere Empfehlung ist: In der gesetzlichen bleiben und gegebenenfalls private Zusatztarife abschließen oder eben einfach Geld zur Seite legen, um sich bessere medizinische Leistung einzukaufen.
Außerdem wichtig: Das Krankengeld ab der 7. Woche nicht vergessen! Es kann auch sinnvoll sein, ein Krankengeld zu vereinbaren, dass bereits eher gezahlt wird.
Warum rentenversichert?
Warum um Gottes Willen soll ich mich in der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden? Da krieg‘ ich doch eh nichts raus.
Falsch!
Erstens hat man vom ersten Tag an Anspruch auf umfangreiche Rehaleistungen z.B. nach einem schweren Unfall oder einer schweren Erkrankung. Wer nicht rentenversichert ist, dessen Krankenversicherung übernimmt die Kosten. Doch die Kassen haben einen sehr begrenzten Katalog und sind entsprechend knauserig.
Zweitens erwirbt man Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Sicher, das ist maximal etwa ein Drittel des Bruttoeinkommens, aber besser als nichts!
Drittens erwirbt man einen Anspruch auf Altersrente. Die ist nicht berauschend und nur auf die gesetzliche Rente zu bauen, reicht nicht, aber sie kann der Grundstock für einen entspannten Ruhestand sein. Der große Vorteil ist für viele auf den ersten Blick ein gravierender Nachteil: Ich komm an meine eingezahlten Beiträge nicht heran. Bei einer privaten Versicherung kündige ich einfach und lass mir den Rückkaufswert auszahlen. Doch sollte man bedenken, dass das Geld ja für den Ruhestand gedacht ist und nicht dafür irgendwelche Löcher zwischendurch zu stopfen. Mit der Beitragszahlungspflicht wird man gewissermaßen diszipliniert.
Exkurs: Welche privaten Versicherungen brauche ich?
Nur kurz am Rande möchten wir die nach unserer Einschätzung wichtigen privaten Versicherungen erwähnen. An erster Stelle steht die private Haftpflicht. Danach kommt irgendeine Form der Arbeitskraftabsicherung: Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Schwere-Krankheiten, Invaliditätsversicherung. Eine eigene Unfallversicherung empfiehlt sich ebenfalls, da in der Regel kein gesetzlicher Schutz besteht. Daneben ist eine Berufshaftpflicht wichtig und von vielen Auftraggebern gefordert. Gerade wer eigene Räumlichkeiten anmietet und Kundenbesuche hat, braucht diese Absicherung. Das wars schon an Verträgen! Im Zweifel nur vier Stück für ganz grob geschätzt etwa 80€.
Wie melde ich mich bei der KSK an?
1. Fragebogen ausfüllen
2. KSK prüft, ob man zum versicherbaren Personenkreis gehört
3. Meldung der voraussichtlichen Einnahmen bis 01.12. des Vorjahres
4. KSK übernimmt Beitragseinzug für gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
5. Veränderung der Einnahmen melden
Das wars. Weitere Informationen gibt es natürlich auch auf der Homepage der KSK.
Fazit
Die Vorteile der KSK sind klar und einfach: Man bezahlt nur die Hälfte an Versicherungsbeiträgen. Dieser Vorteil ist mehrere hundert Euro im Monat wert und kann gerade für Existenzgründer den Unterscheid zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Wer dazu noch die nötigen privaten Versicherungen abschließt, hat seine Risiken umfassend und ausreichend abgesichert. Damit kann sich der Künstler ruhigen Gewissens anderen Dingen zuwenden.