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Versicherungsvertrag ist nicht Versicherungsschutz

In diesem Beitrag erklären wir dir den Unterschied zwischen Versicherungsvertrag und Versicherungsschutz damit du im Schadensfall dein Geld bekommst.

In diesem Beitrag erklären wir dir den Unterschied zwischen Versicherungsvertrag und Versicherungsschutz damit du im Schadensfall dein Geld bekommst.

Versicherungsvertrag ist nicht Versicherungsschutz

Niemand beschäftigt sich gern mit Versicherungen. Einen guten Ruf haben Versicherungen nicht. Beides liegt wohl einerseits daran, dass sie schwer verständlich sind und andererseits daran, dass man den Eindruck hat, sie drücken sich um die Leistung. Nun, Versicherungen sind ein juristisches Produkt und als solches naturgemäß „komplex“ und oft auch nicht einfach zu verstehen. Dass sie „häufig“ nicht zahlen, liegt in der überwältigenden Mehrzahl am Versicherungskunden. Denn: Einen Versicherungsvertrag zu haben, bedeutet noch nicht, dass du auch Versicherungsschutz hast. Hierfür musst du erst ein paar Voraussetzungen erfüllen.

Versicherer prüfen ganz genau

Antragfragen korrekt beantworten

Im Antrag musst du die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Das leuchtet ein. Es ist ein Unterschied, ob dein Auto 5.000€ oder 150.000€ wert ist. Es spielt eine große Rolle für die Einschätzung des Berufsunfähigkeitsrisikos, ob du ständig Rückenprobleme hast oder nicht. Beantwortest du die Fragen nicht wahrheitsgemäß, kann der Versicherer die Leistungen kürzen oder verweigern. Das kommt ein bisschen drauf an, wie sehr du „schummelst“ und ob du es mit voller Absicht machst.

Ist dir klar, dass du falsche Angaben machst und welche Folgen das hat, handelst also in böser Absicht, machst du dich sogar strafbar. Versicherungsbetrug ist eben kein „Kavaliersdelikt“. Generell gilt: Gib alles an, nachdem konkret gefragt wird. Bist du unsicher, frag deinen Makler, Vermittler, Berater oder direkt die Versicherung. Von Gewerbekunden erwarten Gerichte eine größere Sorgfalt bei den Antragsfragen, als von Privatkunden. Die werden vor Gericht immer als etwas „dumm“ und deswegen besonders schützenswert behandelt.

Beim Antrag musst du alles angeben, wonach gefragt wird

Änderungen mitteilen

Die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben trifft dich jedoch nicht nur beim Antrag, sondern auch, wenn der Vertrag bereits besteht. Bei manchen Versicherungen schickt der Versicherer regelmäßig Bestandsfragebögen, um den Versicherungsschutz zu prüfen. Auch hier musst du auf die Fragen vollständig und korrekt antworten. Erhältst du einen Nachtrag, z.B. von deiner Hausratversicherung, wird dort häufig ebenfalls nach Änderungen gefragt. Diese hast du mitzuteilen. Ändert sich dein Risiko bzw. die Gefahr, hast du diese unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Planst du also größere Investitionen oder Änderungen an deinem Geschäftsmodell, besprich das mit deinem*deiner Berater*in.

Beiträge zahlen

Versicherungsschutz hast du nur solange, wie du deine Beiträge vollständig und rechtzeitig bezahlst. Klar. Am einfachsten geht das mit dem Lastschriftverfahren. Dann liegt die Verantwortung beim Versicherer. Du hast lediglich für die ausreichende Deckung zu sorgen.

Sparschwein
Ohne Moos nix los

Korrekte Versicherungssumme

Die Pflicht zur korrekten Beantwortung der Antragsfragen betrifft vor allem die korrekte Höhe der Versicherungssumme. Je höher die Versicherungssumme (z.B. in der Hausrat- oder Geschäftsinhaltsversicherung), desto höher ist der Beitrag. Klar. Da liegt es auf der Hand, lieber mal mit besonders spitzen Bleistift zu rechnen. Ist die Summe jedoch geringer als der tatsächliche Versicherungswert, kann die Versicherung die Entschädigung im Schadensfall entsprechend kürzen.

Beispiel: Geschäftsinhaltsversicherung

Versicherungssumme: 50.000€
Versicherungswert: 100.000€
Unterversicherung: 50%

Schaden: 15.000€
Abzug wegen Unterversicherung: 50% = 7.500€
Entschädigung: 7.500€

Ist deine vereinbarte Versicherungssumme deutlich höher als der Versicherungswert, besteht eine Überversicherung. Beide, also du und die Versicherung können die sofortige Herabsetzung verlangen. Das kann z.B. sein, wenn du als Gewerbetreibende*r einen Großteil des Warenbestands abbaust und die Inhaltsversicherung plötzlich viel zu hoch ist. Hast du aber die viel zu hohe Versicherungssumme gewählt, um mal so richtig abzukassieren (also vorsätzlich gehandelt), ist der Vertrag nichtig. Du hast dann keinen Versicherungsschutz mehr. Die Prämie steht dem Versicherer aber noch zu. Auch hier gilt: Ehrlichkeit währt am längsten.

Obliegenheiten erfüllen

Die größten Probleme, vor allem im Gewerbebereich, verursachen jedoch die sog. Obliegenheiten. Das sind vertragliche Pflichten, die du zu erfüllen hast, damit du (vollständigen) Versicherungsschutz hast, also im Schadensfall Geld bekommst.

Versicherer unterscheiden zwei Obliegenheiten: Vor dem Schadensfall (mit Vertragsschluss) und im Schadensfall.

Vor alle im Gewerbebereich musst du dich Sicherungsanforderungen und behördlichen Auflagen beachten. Die Sicherungsanforderungen erstrecken sich beispielsweise auf den Einbruchs- und Brandschutz. Je nach Betriebsart und Versicherungssumme sind diese unterschiedlich umfangreich. Daneben verweisen die meisten Versicherer auf behördliche Auflagen. Diese sind natürlich noch unterschiedlicher. Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen (Elektrorevision) und die Ausstattung mit Feuerlöschern sind zwei exemplarische behördliche Auflagen. Diese musst du kennen und erfüllen. Ein: „Ach, das wusste ich ja gar nicht!“, zählt hier nicht! Schlimmer noch: Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern und die Berufsgenossenschaft ein Bußgeld verhängen.

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Alles safe?

Selbstverständlich muss ein Zusammenhang zwischen Schaden und Obliegenheitsverletzung bestehen. Wenn es also brennt, dein Einbruchschutz aber unzureichend ist, hat das keine negativen Auswirkungen.

Daneben hast du dir bekannte Mängel unverzüglich und sachgerecht zu beseitigen. Ein „Ach, das hält noch!“, ist im Gewerbebereich ein absolutes No-Go!

Im Schadensfall hast du noch einige Obliegenheiten mehr zu erfüllen: Schadenabwendungs- und Schadensminderungspflicht, unverzügliche Anzeige des Schadens an den Versicherer, unverzügliche Anzeige bei der Polizei bei Straftaten gegen das Eigentum, Fristen wahren, den Anweisungen des Versicherers Folge leisten, geforderte Belege beibringen. Im besten Fall, hast du eine*n kompetente*n Makler*in an deiner Seite, die*der dir im Schadensfall zur Seite steht.

Wenn’s kracht, nicht den Kopf verlieren!

Erst wenn du ALLE diese Punkte erfüllst, hast du auch wirklich Versicherungsschutz. Erfüllst du EINEN dieser Punkte nicht, hast du nur einen Versicherungsvertrag.

Wir helfen dir, dass du Versicherungsschutz hast! Du bist dir unsicher? Vereinbare einen kostenfreien Kennenlerntermin mit uns.

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