Rentenversicherung klingt für viele erst mal nach Paragraphen, Garantien und Kosten-Kauderwelsch. Genau deshalb räumen wir hier mit dem Fachjargon auf: In diesem Glossar erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um die Rentenversicherung einfach, verständlich und mit klarem Praxisbezug.
Ob Abschlusskosten, Basis-Rente, Fondsgebundene Rentenversicherung oder Rentenfaktor — du erfährst hier, was die Begriffe wirklich bedeuten und worauf du in der Beratung achten solltest. So wird aus dem Glossar-Dschungel ein Werkzeug für bessere Entscheidungen in der Altersvorsorge.
Schau gern in die Kategorie „Altersvorsorge“ wenn du mehr wissen magst >>> https://progress-finanzplaner.de/category/altersvorsorge/
Wenn du ein „Glossar Vermögensaufbau“ aufbau vermisst haben wir hier was für dich >>> https://progress-finanzplaner.de/glossar-vermoegensaufbau/
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Abschlusskosten sind der erste Renditekiller bei vielen Rentenversicherungen …
Abschlusskosten
Abschlusskosten sind die Provisionen und Verwaltungskosten beim Abschluss einer Rentenversicherung. Sie werden aus deinen ersten 60 Monatsbeiträgen bezahlt. Der Versicherer darf gesetzlich 2,5% der gesamten Beitragssumme bilanzwirksam ansetzen. Allerdings zahlen die meisten Versicherer mehr als diese 2,5%, i.d.R. 4-4,5%.
Das heißt, wenn du 30 Jahre, 200€ monatlich einzahlst, betragen die Abschlusskosten zwischen 1.800€ und 3.240€. Diese werden auf die 60 Monate gestreckt. Von deinen 200€ Beitrag legst du also effektiv nur 150€ – 170€ an. Deswegen haben die meisten Rentenversicherungen zu Beginn keine oder nur sehr geringe Rückkaufswerte.
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Altersvorsorgedepot soll die private Altersvorsorge einfacher und renditestärker machen …
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ersetzt 2027 die Riester Rente als geförderte private Altersvorsorge der zweiten Schicht. Wie bei Riester wird es Zulagen und Steuervorteile in der Sparphase geben. Die Leistungen werden vollständig versteuert. Die Zulagenförderung wird dabei vereinfacht. Bis 360€ im Jahr legt der Staat für jeden Euro eigenen Beitrag 50 Cent oben drauf. Ab da bis 1.800€ kommen 25 Cent Förderung oben drauf. Maximal gibt es 540€. Hinzu kommen die Zulagen für Kinder.
Anders als bei Riester können (fast) alle Vorsorge darüber betreiben. Ebenfalls anders als bei Riester wirst du die Wahl zwischen einem Garantieniveau von 100%, 80% oder 0% haben. Es wird also besser als bisher möglich sein, renditestärker am Kapitalmarkt anzulegen. Ebenfalls anders als bei Riester muss die Leistung nicht mehr als Leibrente gezahlt werden, sondern du kannst auch eine Zeitrente von 20 Jahren wählen. Hinzu kommt ein staatlich organisiertes Depot.
Insgesamt soll es also einfacher und rentabler werden.
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Basis-Rente ist der steuerliche Hebel für Selbstständige und Gutverdiener …
Basis-Rente
Die Basis-Rente gehört zur sog. 1. Schicht. Sie wird damit steuerlich genau wie die gesetzliche Rente oder Versorgungswerke behandelt. Das bedeutet, deine Beiträge sind in bestimmten Grenzen (2026: 30.826€) vollständig steuerlich wirksam und reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen. Andererseits musst du einen steigenden Anteil der späteren Rente versteuern (2026: 84%, 100% ab 2058). Als Leistung gibt es nur eine Leibrente.
Das heißt, die Rente erhältst du lebenslang und kann nicht sinken. Allerdings ist die Flexibilität eingeschränkt. So kannst du nicht auf das Guthaben zugreifen oder dir einen Teil später auszahlen lassen.
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Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze, an der die gesetzliche Rente aufhört mitzuwachsen …
Beitragsbemessungsgrenze
Bis zu diesem Betrag zahlst du Beiträge aus deinem Bruttoeinkommen in die Gesetzliche Rentenversicherung ein (2026: 8.450€ im Monat). Liegt dein Einkommen höher, zahlst du auf den überschießenden Teil keine Beiträge mehr.
Damit erwirbst du auch nur Rentenansprüche bis zu einer Grenze. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rente beträgt 2026 18,6%. Das heißt, du zahlst maximal 1.571€ im Monat ein. Davon trägt die Hälfte der Arbeitgeber. Daraus folgt, dass deine Rentenlücke bei sehr hohen Einkommen größer sein kann.
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Beitragsdynamik hilft dir, deine Vorsorge automatisch mit der Zeit zu erhöhen …
Beitragsdynamik
Beitragsdynamik bedeutet, dass deine Rentenbeiträge automatisch steigen. Entweder gekoppelt an Lohnsteigerungen, Inflation oder einen festen Prozentsatz. Statt jedes Jahr neu zu entscheiden, wächst dein Vorsorgebeitrag mit deinem Einkommen mit. Mit der Beitragsdynamik gleichst du die Inflation aus. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass du heute entscheidest, morgen etwas mehr zur Seite zu legen.
So empfindest du die später etwas höhere Sparrate nicht als Verlust, als wenn du jedes Mal entscheiden müsstest, einen bestimmten Mehrbetrag einzustellen. Allerdings zahlst du bei einem klassischen Bruttotarif jedes Mal Abschlussgebühren.
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Beitragssumme ist die Grundlage, auf der viele Kosten überhaupt erst berechnet werden …
Beitragssumme
Ist die Summe an Beiträgen, die du bis zum Vertragsende geplant einzahlst. Sie ist die Grundlage zur Berechnung der Abschlusskosten also der Provisionen des:der Vertreter:in bzw. Courtagen des:der Makler:in. Wenn du 30 Jahre, 200€ monatlich einzahlst, beträgt die Beitragssumme 72.000€.
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Bezugsrecht entscheidet, wer im Ernstfall wirklich Geld aus dem Vertrag bekommt …
Bezugsrecht
Das Bezugsrecht legt fest, wer im Todesfall oder bei Rentenbeginn die Leistungen aus deiner Rentenversicherung erhält. Das ist besonders in Lebensversicherungen entscheidend. Es gibt ein widerrufliches und ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Das widerrufliche Bezugsrecht kannst du jederzeit ändern. Das unwiderrufliche nur mit Zustimmung des:der Begünstigten.
Legst du kein Bezugsrecht fest, erhältst im Erlebensfall (also Rentenbeginn) du die Leistung, im Todesfall die Hinterbliebenen gemäß gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge. Bei familiären Änderungen solltest du immer die Bezugsrechte prüfen. Wir erleben es regelmäßig, dass da noch der:die Ex-Partner:in drin steht.
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Betriebliche Altersvorsorge ist sinnvoll, aber oft komplizierter als sie klingt …
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge. Dabei sparen du und dein Arbeitgeber gemeinsam für deine Rente an. Die Einzahlungen sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Es sinkt also dein Bruttoeinkommen. Dadurch ist dein tatsächlicher Sparbeitrag höher als du weniger Nettoeinkommen hast. Allerdings reduzieren sich dadurch auch deine Ansprüche an Kranken- und Arbeitslosengeld sowie deine Gesetzliche Rente. Dein Arbeitgeber muss min. 15% zuschießen. Die Rente unterliegt später voll der Besteuerung. Außerdem entfällt auf die Rente über einem Freibetrag der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Der Arbeitgeber muss eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Über den Durchführungsweg und die Konditionen (bis auf den Mindestzuschuss) bestimmt aber er. Bei einem Jobwechsel kann der neue Arbeitgeber den Altvertrag mit allen Pflichten übernehmen, muss es aber nicht. Das Kapital kannst du aber auch auf den neuen Vertrag übertragen lassen. Das muss jedoch extra gemacht. Da dabei keine Provisionen bzw. Courtagen fließen, berücksichtigen manche Vermittler das nicht. Das sorgt in der Praxis leider für einen Flickenteppich an beitragsfreien Kleinstverträgen.
Es gibt insgesamt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse.
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Bruttotarif wirkt günstig, ist aber oft teurer als gedacht …
Bruttotarif
Ein Bruttotarif ist eine Rentenversicherung mit klassischen Abschlusskosten und Provisionen bzw. Courtagen für den:die Vermittler:in. Da du diese Kosten i.d.R. zu Beginn des Vertrags zahlst, kann weniger Geld investiert werden. Der Rückkaufswert bleibt zu Anfang gering. Der Zinseszins-Effekt sorgt dafür, dass die vermeintlich geringen Kosten am Anfang große Auswirkungen auf die Entwicklung des Kapitals haben.
Wenn du 200€ 30 Jahre lang investierst, hast du insgesamt 72.000€ eingezahlt. Die Abschlusskosten liegen zwischen 1.800€ (2,5%) und 3.240€ (4%). Bei 6% Rendite (ohne laufende Kosten) hättest du ein Endkapital von 174.000€ – 168.000€. Ohne Abschlusskosten läge das Endkapital jedoch bei über 203.000€. Die wahren Abschlusskosten liegen also bei 29.000€ – 35.000€.
Allerdings liegen auch die laufenden Kosten bei Bruttotarifen höher als bei Nettotarifen. Diese Kosten reduzieren das Kapital und damit deine Rente weiter.
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Deckungsstock ist der Sicherheitsanker klassischer Rentenversicherungen …
Deckungsstock bzw. Sicherungsvermögen
Der Deckungsstock war das Kapital zur Sicherung der Ansprüche der Versicherten. Heute ist der Deckungsstock im sog. Sicherungsvermögen aufgegangen.
Der Deckungsstock oder das Sicherungsvermögen ist – wenig überraschend – sicher, also schwankungsarm und liquide, also verfügbar anzulegen. Die Anforderungen sind ebenso streng wie die Aufsicht darüber. Dadurch kommen fast nur Staats-Anleihen (Verbindlichkeiten bzw. Kredite) von guter Bonität in Frage. Diese Sicherheitsanforderung sorgt jedoch dafür, dass die Rendite gering ausfällt.
Je sicherer du anlegen willst bzw. je sicherer die Rentenversicherung sein soll, desto mehr ist von diesem Deckungsstock bzw. Sicherungsvermögen nötig. Das schmälert die Renditeaussichten ganz erheblich. Das ist v.a. ein Problem der klassischen Rentenversicherungen.
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Direktversicherung ist der einfachste Weg über den Arbeitgeber zur Betriebsrente …
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei schließt dein Arbeitgeber eine Rentenversicherung für dich ab. Er führt die Beiträge ab. Du bekommst später mal die Rente. Das ist bequem, einfach und sicher. Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. In der Regel fallen Abschlusskosten an.
Da es sich jedoch meist um Kollektiv- oder Rahmenverträge handelt, sind diese geringer, so dass du mehr Kapital aufbauen kannst. Der Arbeitgeber geht dabei kein Risiko ein, das übernimmt ja der Versicherer.
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Direktzusage klingt stark, ist für Arbeitgeber aber ein echter Balanceakt …
Direktzusage
Die Direktzusage ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Es war der erste Durchführungsweg. Dabei verspricht dir der Arbeitgeber direkt eine bestimmte Leistung. Dafür bildet er in seiner Bilanz Rückstellungen.
Da die Direktzusage ziemlich riskant ist, muss der Arbeitgeber Beiträge an den Pensionssicherungsverein entrichten. Der übernimmt dann (in gewissen Grenzen) die Leistungen. Die großen Vorteile sind die Flexibilität in der Gestaltung, volle Steuerfreiheit der Beiträge, die Rückstellungen den Bilanzgewinn reduzieren und dass die Mittel zum Aufbau der Leistungen im Unternehmen verbleiben. Aufgrund der hohen Anforderungen und des Risikos für den Arbeitgeber gibt es nicht mehr viele Direktzusagen.
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Entgeltumwandlung macht aus Brutto Altersvorsorge, ohne dass du es direkt spürst …
Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlung ist eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei wandert ein Teil deines Bruttogehalts nicht aufs Konto, sondern in deiner Altersvorsorge. Der Vorteil: Dein Brutto sinkt und damit deine Steuern und Sozialabgaben. Du sparst brutto mehr als netto. Der Nachteil: Deine gesetzlichen Ansprüche, die auf deinem Bruttoeinkommen beruhen (Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.) reduzieren sich ebenfalls. Da der Arbeitgeber ebenfalls spart, muss er min. diesen Vorteil in Höhe von 15% des Beitrags zuschießen.
Es gibt noch einen weiteren Vorteil der Entgeltumwandlung, der gern vergessen wird. Für uns ist sparen psychologisch ein Verlust, der uns schmerzt: Erst kommt Geld – dein Gehalt – aufs Konto. Dann geht es irgendwo hin zum Sparen. Das kannst du also nicht mehr unmittelbar verkonsumieren.
Wir bewerten das so, als ob uns das jemand wegnehmen würde, ein Verlust. Und der tut weh. Das ist sogar messbar. Das ist ein Grund, warum wir systematisch heutigen Konsum dem Konsum in Zukunft vorziehen und Sparen/Investieren so schwierig ist. Kommt das Geld aber erst gar nicht aufs Konto in die eigene Verfügungsgewalt, tut es nicht weh. Wir spüren keinen Schmerz. Wir gewöhnen uns einfach an das Weniger. Das Sparen/Investieren fällt uns leichter und wir halten es eher durch. Dein Zukunfts-Ich wird es dir danken.
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Ertragsanteil bestimmt, wie viel von deiner privaten Rente später steuerpflichtig ist …
Ertragsanteil
Renten der dritten Schicht (private ungeförderte Zusatzversorgung) musst du mit dem sog. Ertragsanteil versteuern. Geregelt ist das in § 22 des Einkommensteuergesetzes. Dabei gilt: je früher du die Rente beziehst (und je länger du sie bekommst), desto größer ist der Anteil der Rente, den du versteuern musst.
Gehst du mit 67 Jahren in Rente und bekommst aus deiner Privatrente eine Rente musst du 17% davon versteuern. Bei 100€ Zusatzrente würde sich dein zu versteuerndes Einkommen also um 17€ erhöhen. Nur diese 17€ würden deinem persönlichen Steuersatz unterliegen, sofern du mit allen Einkünften über den Grundfreibetrag kommst.
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Effektivkosten zeigen, was deine Rentenversicherung wirklich kostet …
Effektivkosten bzw. reduction in yield
Die Effektivkosten fassen alle Kosten einer Rentenversicherung in einer Zahl zusammen. Diese setzen sich zusammen aus:
- Alpha-Kosten (Abschlusskosten)
- Beta-Kosten (Beitrag-/Verwaltungskosten)
- Gamma-1-Kosten (Kosten des Versicherungsmantels bei fondsgebundenen Rentenversicherungen)
- Kappa-Kosten (Stückkosten (z.B. für Zuzahlungen, Änderungen usw.))
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen müssen dann noch Gamma-2-Kosten (Kosten auf Fondsebene) berücksichtigt werden. Bei manchen gibt es dann noch sog. Kickbacks (Rückvergütungen), die die Kosten wiederum senken. Diese Fondskosten fallen aber eben auf Fondsebene an und sind beim Ausweis der Fondsrendite schon berücksichtigt.
Die Abschlusskosten liegen im Schnitt bei 2,5% der Beitragssumme. Die Beta-Kosten liegen im Schnitt bei 9% der Beiträge. Die Gamma-Kosten betragen im Schnitt 0,3% pro Jahr des gesamten Vertragsguthabens. Dabei gilt: je kürzer die Laufzeit des Vertrags und je geringer die einzelnen Beiträge, desto höher die Effektivkostenquote. Die liegt dann bei Bruttotarifen zwischen 0,8% und 2,5% pro Jahr. Klingt wenig, hat aber enorme Auswirkungen.
Da das alles ganz schön verwirrend ist, hat der Gesetzgeber eine Kennzahl eingeführt, die dir sagen soll, um wie viel Prozent alle diese Kosten deine Rendite schmälern: die sog. reduction in yield. Sie muss mittlerweile in allen Produktinformationsblättern ausgewiesen sein. Dadurch kannst du die Angebote besser vergleichen. Je geringer diese reduction in yield, desto mehr bleibt dir bei gleicher Rendite der Anlage.
Schauen wir wieder unser Beispiel an.
Du legst 30 Jahre lang 200€ zu 6% Fondsentwicklung an. Du zahlst also insgesamt 72.000€ ein. Ohne alle Kosten beträgt dein Endkapital etwa 201.000€
Durch die Alpha-Kosten (2,5%) sinkt das Endkapital auf 192.000€. Die Beta-Kosten (9%) reduzieren das Endkapital auf 174.000€. Die Gamma-1-Kosten (0,3%) reduzieren es auf 165.000€. Die Versicherung hat dich also 36.000€ oder 18% gekostet.
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Fondsgebundene Rentenversicherung verbindet Altersvorsorge mit Kapitalmarktchancen …
Fondsgebundene Rentenversicherung
Die fondsgebundene Rentenversicherung investiert deine Beiträge statt in einen Deckungsstock bzw. Sicherungsvermögen in Fonds wie Aktien- oder Mischfonds. Die Idee dabei ist, dass du dort eine höhere Rendite erzielst als im Sicherungsvermögen und so ein höheres Endkapital und eine höhere Rente aufbaust.
Allerdings liegt das Kapitalmarktrisiko, also das Risiko, dass die Erträge schwanken oder auch mal negativ sind, bei dir. Um dieses Risiko abzufedern kannst du je nach Bedarf Garantien vereinbaren. Die bildet der Versicherer über verschiedene Möglichkeiten und Wertpapierinstrumente ab.
Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen kommen zu den Effektivkosten noch die Kosten der Fondsanlage hinzu. Das macht den Vergleich häufig noch schwieriger.
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Garantie gibt Sicherheit, kostet aber fast immer Rendite …
Garantie
Mit einer Garantie verspricht dir der Versicherer ein bestimmtes nominal Kapital oder eine nominale Rente zu einem bestimmten Zeitpunkt. Diese Garantien bildet er entweder über den Deckungsstock bzw. das Sicherungsvermögen ab oder nutzt dafür spezielle Wertpapiere. Je höher das Garantieniveau, desto teurer wird es.
Eine weitere Garantie bei allen Rentenversicherungen ist die lebenslange Rente. Das ist im Kern das Alleinstellungsmerkmal einer RentenVERSICHERUNG. Nur dieses Produkt kann das leisten. Diese Garantie sorgt dafür, dass, egal wie alt du wirst, immer min. diesen Betrag erhältst. Je älter d wirst, desto besser für dich und desto höher auch deine persönliche Rendite. Allerdings musst du schon weit über die statistische Lebenserwartung kommen, damit sich der Vertrag für dich „lohnt“.
Aber gerade für die Absicherung des finanziellen Grundbedarfs kommt nur dieses Produkt (in welche Schicht auch immer) in Frage.
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Garantiezins ist heute selten ein echter Rendite-Booster, aber für Altverträge wichtig …
Garantiezins
Bei klassischen Rentenversicherungen hast du einen garantierten Zins oder auch Höchstrechnungszins. Dieser gilt jedoch nur auf deinen tatsächlichen Sparbeitrag, also nach Kosten. Er wird jedes Jahr neu festgesetzt und gilt für die dann abgeschlossenen Verträge. hast du also einmal einen Garantiezins, bleibt er für dich während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen. Deswegen kann es sein, dass sich alte Verträge mit einer hohen garantierten Verzinsung eher lohnen, als diese zu wechseln.
In der der Phase besonders niedriger Zinsen fiel der Garantiezins immer weiter auf bis zu 0,25% im Jahr 2022. Seit 2025 ist er wieder auf 1% gestiegen. In den 90ern hatten wir aber z.B. einen Garantiezins von 4%!
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Gesetzliche Rente bleibt das Fundament, reicht aber oft nicht allein aus …
Gesetzliche Rente
Die Gesetzliche Rente gehört zur 1. Schicht der Altersversorgung in Deutschland (wie die Basis-Rente oder die Versorgungswerke). Als Arbeitnehmer:in und Künstler:in in der KSK bist du pflichtversichert und zahlst insgesamt 18,6% deines Bruttoeinkommens ein. Den Beitrag teilst du dir mit deinem Arbeitgeber. Dafür bekommst du Leistungen für Reha, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und Altersrente.
Die Beiträge sind in bestimmten Grenzen (2026: 30.826€) vollständig steuerlich wirksam und reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen. Andererseits musst du einen steigenden Anteil der späteren Rente versteuern (2026: 84%, 100% ab 2058). Als Leistung gibt es nur eine Leibrente.
Das heißt, die Rente erhältst du lebenslang und kann nicht sinken. Allerdings ist die Flexibilität eingeschränkt. So kannst du nicht auf das Guthaben zugreifen oder dir einen Teil später auszahlen lassen.
Bist du nicht anderweitig pflichtversichert (z.B. Ärzt:innen im Versorgungswerk), kannst du dich freiwillig gesetzlich rentenversichern. Den Beitrag kannst du dann selbst festlegen. Die steuerliche Behandlung ist identisch. Allerdings erhältst du nur Leistungen bei Reha und eine Altersrente, jedoch keine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente.
Selbstständige in den ersten 5 Jahren können sich übrigens auf Antrag pflichtversichern.
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Günstigerprüfung kann dir im Steuerrecht bares Geld sparen …
Günstigerprüfung
Bei einer Günstigerprüfung prüft das Finanzamt bei einer Steuererklärung automatisch, ob es eine für dich günstigere/bessere Variante einer Förderung oder eines Steuerverfahrens gibt. So gab es zum Beispiel bei Riester-Renten entweder Zulagen oder einen Steuervorteil. Je nachdem, was für den:die Sparer:in besser war, hat das Finanzamt entweder die Zulagen belassen oder den Steuervorteil also die Steuerreduktion gewährt.
Für dich ist das vorteilhaft, da die Günstigerprüfung automatisch abläuft und du immer von der für dich besseren Variante profitierst.
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Inflation frisst Kaufkraft und macht langfristige Vorsorge noch wichtiger …
Inflation
Die Inflation ist der Kaufkraftverlust durch steigende nominale Preise. Es geht also nicht darum, dass mal einzelne Preise steigen, sondern ein bestimmter Warenkorb insgesamt teurer wird. Das heißt, von 100€ heute kannst du dir bei steigenden Preisen morgen weniger Dinge oder Dienstleistungen kaufen. Auf ein Jahr ist die Wirkung in der Regel nicht groß spürbar. Bei der Altersvorsorge geht es ja aber um Jahrzehnte. Da hat die Inflation große Auswirkung.
Die Zentralbank versucht mit verschiedenen Maßnahmen die Inflation bei etwa 2% zu halten. Nach einem Jahr müsstest du für deinen 100€-Einkauf heute also 102€ zahlen. Nach 30 Jahren 181€ bezahlen. Und umgekehrt: Wenn in deiner Wertmitteilung deiner Rentenversicherung steht, dass du in 30 Jahren 100€ Rente aus dem Vertrag bekommst, kannst du dir in 30 Jahren nur noch Waren im Wert von 55€ leisten. Die Kaufkraft hat sich also fast halbiert! Je länger der Zeitraum und je höher die Inflation in dem Zeitraum, desto stärker die Wirkung.
Die Inflation zeigt auch, ob du real Gewinn oder Verlust mit deiner Anlage machst. Hat deine Rentenversicherung z.B. nur eine Rendite nach Kosten (Effektivkosten bzw. reduction in yield) von 2%, bleibt die Kaufkraft Konstant. Dein Vermögen wächst also nur nominal auf dem Papier, aber nicht real. Liegt die Rendite darunter (was nicht selten der Fall ist) verlierst du effektiv Geld. Bunkerst du die Kohle also z.B auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto, machst du Minus.
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Lebensversicherung ist kein Sparbuch mit Todesfallschutz, sondern ein eigenes Konstrukt …
Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung bekommst du oder deine Hinterbliebenen eine Leistung, wenn du versterben solltest (Risikolebensversicherung) oder wenn du bzw. die versicherte Person ein bestimmtes Alter erreichst (z.B. Ausbildungs- oder Kapitallebensversicherung). Die Leistung ist in diesem Fall i.d.R. eine einmalige Kapitalzahlung.
Die Lebensversicherung gehört zur sog. 3. Schichte. Das heißt, die Einzahlungen sind nicht steuerbegünstigt. Die Leistung war früher unter bestimmten Bedingungen (mindestens 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) steuerfrei. Das ist nicht mehr so.
Wird die Leistung ab dem 62. Lebensjahr nach 12 Jahren ausgezahlt, ist die Hälfte steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren). Der Rest wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei der Auszahlung zieht das versicherungsunternehmen erstmal automatisch 25% (plus Solidaritätszuschlag) Abgeltungssteuer ab und überweist den übrig bleibenden Betrag. Bei der Steuererklärung gibst du das an und das Finanzamt prüft, ob du mit dem Halbeinkünfteverfahren besser fährst (Günstigerprüfung). Das dürfte i.d.R. der Fall sein. Den zu viel abgezogenen Steuerbetrag bekommst du dann im Rahmen des Steuerbescheids zurück. Wird die Leistung vorher fällig, ist der Ertrag in jedem Fall mit der Kapitalertragssteuer zu versteuern.
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Indexrente verspricht viel, liefert aber oft weniger als erwartet …
Indexrente
Eine Indexrente ist eine Renten- oder Lebensversicherung, die einen Teil der Beiträge in einen sog. Index investiert. Die Idee dahinter: in schlechten Börsenzeiten profitierst du von der sicheren Verzinsung, in guten von der positiven Entwicklung der Börsen. In der Praxis funktioniert das Konzept aber meistens nicht. Indexrenten sind ziemlich kompliziert und schwer zu durchschauen. Ein Problem: Es wird monatlich geschaut, wie sich der Index, z.B. der Dax entwickelt hat. Schlechte Börsenmonate nimmst du voll mit. Gute Börsenmonate nimmst du aber nicht vollständig mit. Dafür sorgt ein. sog. Cap. Dabei ist die positive Monatsrendite gedeckelt.
Was drüber liegt, streicht der Versicherer ein. Gerade in Zeiten schwankender Kurse geht das Konstrukt nicht mehr auf. Einzelne schlechte Börsenmonate können das Ergebnis vollständig verhageln, während du die Aufholjagd nicht nutzen kannst.
Das immer wiederkehrende Versprechen von Rendite und Sicherheit kann auch hier nicht eingelöst werden.
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Klassische Rentenversicherung steht für Sicherheit, nicht für hohe Rendite …
Klassische Rentenversicherung
Bei der klassischen Renten- (oder Lebens-)Versicherung legt der Versicherer deine Beiträge (nach Kosten) im Deckungsstock/Sicherungsvermögen an. Da dort nur festverzinsliche Wertpapiere drin sind, ist das besonders sicher, aber eben auch nicht besonders renditestark. In Zeiten hoher Zinsen wie in den 90ern war das eine durchaus lohnenswerte Anlage. Mittlerweile liegen die Zinsen jedoch sehr niedrig, sodass die Erträge auch mickrig ausfallen.
Auch aus diesem Grund bieten nur noch sehr wenige Versicherer solche Produkte überhaupt an.
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Nachgelagerte Besteuerung ist oft kein Nachteil, sondern ein Zeitvorteil …
Nachgelagerte Besteuerung
Die nachgelagerte Besteuerung besagt, dass deine Beiträge (teilweise) steuerfrei sind und die Versteuerung erst im Rentenbezug stattfindet. Mit der großen Rentenreform von 2005 hat man diese Besteuerung eingeführt.
Sie gilt für die 1. und 2. Schicht der Altersvorsorge, also Gesetzliche Rente, Basis-Rente, Versorgungswerke, Betriebsrenten und Riester-Renten. Da die meisten im Rentenalter i.d.R. niedrigere Einkünfte als im Erwerbsleben haben, fällt der Steuersatz geringer aus. In diesem Fall handelt es sich also um einen tatsächlichen Steuervorteil.
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Nettotarif bringt mehr Nettoanlage und weniger versteckte Kosten …
Nettotarif
Bei einem Nettotarif (oder Honorarberatertarif) enthält die Rentenversicherung keinerlei Provisionen oder Courtagen (Abschlusskosten) für den:die Vermittler:in.
Auch die übrigen Kosten fallen deutlich geringer aus als beim Bruttotarif. Den:die Berater:in bzw. Vermittler:in bezahlst du dabei direkt über ein Honorar. Da die Abschlusskosten geringer sind, legst du von Anfang mehr Geld direkt an.
So entwickelt sich das Guthaben besser und du hast am Ende der Laufzeit i.d.R. deutlich mehr Kapital bzw. Rente als beim Bruttotarif.
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Pensionsfonds kann Chancen eröffnen, bringt aber auch mehr Schwankung mit …
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei legt man die Beiträge am Kapitalmarkt an. Dadurch winken höhere Renditen, aber eben auch größere Risiken und Schwankungen. Bei der Gestaltung bestehen relativ große Freiheiten und Flexibilität. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Einheit und vom Unternehmen grds. unabhängig.
Der Arbeitgeber haftet am Ende für die Leistungen/Versprechungen. Deswegen muss auch der Pensionsfonds über den Pensionssicherungsverein abgesichert sein. Bietet der Pensionsfonds versicherungsartige Leistungen unterliegt er den gleichen Regularien wie ein „normaler“ Lebensversicherer. Pensionsfonds findest du meist bei großen Unternehmen und Industriebetrieben.
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Pensionskasse ist bewährt, aber nicht immer die flexibelste Lösung …
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Im Prinzip ist sie wie die Direktversicherung gestaltet. Sie ist aber eher „historisch gewachsen“ und bei Großunternehmen und im öffentlichen Dienst zu finden.
Beispiele für Pensionskassen sind die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) oder die ZVK (Zusatzversorgungskassen).
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Pensionssicherungsverein schützt Betriebsrenten, wenn ein Arbeitgeber ausfällt …
Pensionssicherungsverein
Der Pensionssicherungsverein soll die Ansprüche der Versicherten im Fall einer Insolvenz eines der Mitglieder schützen. Mitglieder sind dabei die Unternehmen, die Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge versprechen und für diese haften.
Das betrifft also die Durchführungswege: Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse (eingeschränkt) und Unterstützungskasse.
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Portabilität klingt einfach, ist in der Praxis aber oft begrenzt …
Portabilität
Portabilität bedeutet, dass du erworbene Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Jobwechsel mitnehmen kannst. Unverfallbare Ansprüche kannst du prinzipiell immer mitnehmen. Verfallbare Ansprüche erst nach fünf Jahren. Grundsätzlich muss der alte Arbeitgeber die Ansprüche freigeben.
Allerdings entscheidet der neue Arbeitgeber, ob er an die Stelle des bisherigen Arbeitgebers und seiner Versprechen tritt oder nicht. Der neue Arbeitgeber entscheidet auch über den neuen Durchführungsweg und die Art der Zusage. Es besteht also kein Anspruch, die bisherige Betriebsrente genau so fortzuführen. Weiterhin kann nur im gleichen Durchführungsweg steuerunschädlich übertragen werden.
Für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds hast du aber einen Rechtsanspruch auf Übertragung. Aber auch hier gilt, dass der neue Arbeitgeber die Spielregeln der neuen Betriebsrente bestimmt und nicht den alten Vertrag übernehmen muss.
Insgesamt sind die Ansprüche bei weitem nicht so fungibel (frei übertragbar/austauschbar) wie es auf den ersten Blick scheint. Das sorgt in der Praxis dafür, dass viele mehrere Betriebsrentenverträge haben. Eine gute Beratung und Begleitung von Profis hilft aber beim Jobwechsel.
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Regelaltersgrenze markiert den offiziellen Rentenstart, aber nicht immer deinen Wunschzeitpunkt …
Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze sagt, mit welchem Alter du in Rente gehen solltest. Zu diesem Zeitpunkt gibt es keine Zu- oder Abschläge auf deine Gesetzliche Rente. Derzeit (2026) liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Allerdings haben wir diese noch gar nicht erreicht, da sie schrittweise eingeführt wurde bzw. wird.
Erst wer nach 1964 geboren ist, muss damit rechnen. Das bedeutet, 2031 wird der erste Rentnerjahrgang sein, der regulär mit 67 Jahren in Rente geht.
Allerdings kannst du auch früher in Rente gehen. Dann musst du aber für jeden Monat früher einen Abschlag von 0,3% in Kauf nehmen. Das heißt, willst du statt mit 67 Jahren schon mit 66 Jahren in Rente gehen, kostet dich das 3,6% deiner Rente. Dieser Abschlag gilt dann für immer.
Daneben gibt es (noch) eine abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Beitragsjahre vorzuweisen hat, kann derzeit noch ohne diese Abschläge früher in Rente gehen. Allerdings steht das aktuell in den Reformbemühungen in Frage.
Du kannst übrigens auch später in Rente gehen. Dann bekommst du für jeden Monat 0,5% Zuschlag auf deine Rente. Auch dieser Zuschlag gilt lebenslang.
In den aktuellen Reformdebatten kommt immer wieder die Forderung, die Regelaltersgrenze an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Es kann also gut sein, dass die 67 Jahre noch steigen werden.
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Rendite entscheidet am Ende, ob sich ein Vertrag wirklich gelohnt hat …
Rendite
Die Rendite drückt aus, wie sehr sich eine Investition z.B. Kapitalanlage oder Rentenversicherung finanziell lohnt. Ist die Rendite kleiner 0 hast du über die gesamte Laufzeit der Investition Verlust gemacht, kriegst also weniger raus, als du reingesteckt hast. Ist sie genau 0, bekommst du exakt das zurück, was du investierst hast. Liegt sie über 0, kriegst du mehr raus. Ist die Rendite größer als die Inflation bekommst du auch nach dem Kaufkraftverlust – der ja v.a. bei langen Investitionsprozessen durchschlägt – mehr raus. Je höher, desto besser, also aus finanzieller Sicht.
Bei Rentenversicherungen kannst du die tatsächliche Rendite aber erst am Ende aller Tage berechnen. Du musst ja wissen, wie viel du eingezahlt und wie viele Rentenzahlungen du rausbekommen hast. Dabei gilt also: Je länger du lebst, desto höher deine Rendite. Aus diesem Grund sind Rentenversicherungen auch weniger ein Anlageprodukt als vielmehr eine Absicherung für den Fall, dass du besonders alt wirst.
Eine höhere Rendite geht in der Regel mit einem höheren Risiko und/oder einer geringeren Verfügbarkeit des eingesetzten Geldes einher. Besonders sichere Anlagen haben entsprechend eine geringere Rendite. Das musst du bei deiner Anlage bzw. Altersvorsorge abwägen.
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Rentenfaktor ist die kleine Zahl mit großer Wirkung auf deine spätere Rente …
Rentenfaktor
Der Rentenfaktor ist eine Recheneinheit für die fondsgebundene Rentenversicherung. Er besagt, wie viel Rente du pro 10.000€ Kapital ausgezahlt bekommst.
Das ist nötig, da du bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung nicht sagen kannst, wie viel Kapital in X Jahren zur Verfügung steht. Das ist ja abhängig von der Entwicklung der Papiere, in die du investierst. Die schwanken und die Werte können höher oder niedriger ausfallen. Meistens liegt der Rentenfaktor irgendwo zwischen 20€ und 30€ je 10.000€. Das heißt, wenn du 100.000€ in deiner fondsgebundene Rentenversicherung angespart hast, würdest du 200-300€ monatliche Rente rausbekommen.
Damit kannst du auch umgekehrt rechnen: Wie viel Kapital bräuchtest du, um dir X€ Zusatzrente zu ermöglichen? Wenn du beispielsweise 1.000€ Zusatzrente in 30 Jahren brauchst, müsstest du bis dahin 333.333€ – 500.000€ angespart haben.
Oft gibt es einen garantierten Rentenfaktor und einen nicht garantierten Faktor.
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Rentengarantiezeit schützt deine Hinterbliebenen, kostet aber zusätzlichen Beitrag …
Rentengarantiezeit
Die Rentengarantiezeit ist ein Feature einer Rentenversicherung und bestimmt, wie lange eine Rente gezahlt wird – egal ob du so lange lebst oder nicht. Normalerweise wird eine Rente ja nur an die versicherte Person gezahlt, solange diese lebt. Mit dem Tod endet die Rentenzahlung üblicherweise. Verstirbst du vor der Rentengarantiezeit, erhalten deine Hinterbliebenen die Rente solange weiter.
Du sicherst also den Fall ab, dass du im Ruhestand unerwartet früh abtrittst. Je länger die Rentengarantiezeit, desto teurer wird es jedoch.
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Renteninformation zeigt dir jedes Jahr, wo du bei der gesetzlichen Rente stehst …
Renteninformation
Die Renteninformation ist eine Übersicht der Gesetzlichen Rentenversicherung, die du einmal jährlich bekommst. Dort siehst du, welche Ansprüche du aktuell hast und wie sich deine Ansprüche entwickeln, wenn du weiterhin so verdienst, wie in den letzten Jahren. Außerdem siehst du, wie viel Beiträge bereits gezahlt wurden und wie viele Rentenpunkte du schon hast. Damit kannst du z.B. auch prüfen, ob deine Erziehungszeiten schon berücksichtigt sind.
Die Renteninformation erhältst du frühestens mit 27 Jahren, wenn du 5 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast. Studierst du also z.B. besonders lang oder warst selbstständig, kann sie auch später kommen. Mit der ersten Rentenübersicht bekommst du auch den sog. Versicherungsverlauf. Da siehst du, wie viel und wann welcher Arbeitgeber bzw. welche Stelle etwas für dich eingezahlt hat. Das solltest du genau prüfen. Manchmal fehlt da etwas. Dann solltest du das schnell nachmelden. Ab 55 bekommst du alle drei Jahre eine erweiterte Renteninformation, die sog. Rentenauskunft. Dort sind dann noch detailliertere Informationen.
Die Renteninformation ist die Basis für deine Altersvorsorgeplanung.
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Rentenübersicht soll endlich alle Ansprüche auf einen Blick sichtbar machen …
Rentenübersicht
Seit einiger Zeit ist die digitale Rentenübersicht online. Damit sollst du alle Ansprüche, egal ob gesetzlich, betrieblich oder privat auf einen Blick sehen können um so deine Vorsorgeplanung zu erleichtern. Gesetzliche und Betriebsrenten funktionieren schon ganz gut. Die Privatrenten fehlen teilweise noch.
Wenn die digitale Rentenübersicht vollständig ist, ist sie definitiv ein Gamechanger für die eigene Standortbestimmung und Altersvorsorge-Beratung. Denn dann musst du nicht mehr mühsam Wertmitteilungen zusammensuchen, sondern erhältst alle nötigen Infos auf einen Klick.
Die Anmeldung ist wohl noch etwas sperrig. Aber probiere es doch mal aus!
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Riester-Rente war lange ein Fördermodell mit Tücken und Grenzen …
Riester-Rente
Bis 2027 war die Riester-Rente Teil der sog. zweiten Schicht, also der geförderten Zusatzvorsorge. Sie wurde 2027 durch das Altersvorsorgedepot abgelöst. Es gab Zulagen und ggf. Steuervorteile. Die Rente wurde bzw. wird voll versteuert. Du kannst das Guthaben auch zum Erwerb von Wohneigentum oder zur Tilgung bestehender Immobilien-Kredite verwenden. Das nennt sich Wohn-Riester.
Wenn du vor Ablauf des Vertrags ans Geld willst, musst du erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das nennt sich förderschädliche Verwendung.
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Rückkaufswert ist oft ernüchternd, wenn man einen Vertrag früh beendet …
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert besagt, wie viel Geld du bei einer Kündigung deiner privaten Rentenversicherung bekommst. Der Rückkaufswert liegt zu Beginn des Vertrags recht niedrig, da du in den ersten Jahren die Abschlusskosten bezahlst. Liegt der Rückkaufswert höher als deine Einzahlungen, musst du diesen Ertrag mit der Kapitalertragssteuer versteuern. Das macht der Versicherer aber automatisch.
Statt den Vertrag zu kündigen, kannst du den Vertrag auch verkaufen. Das lohnt sich v.a. bei bereits langlaufenden klassischen Rentenversicherungen. Dabei bekommst du vom Aufkäufer i.d.R. mehr als den Rückkaufswert, da er mit den Schlussüberschüssen kalkuliert.
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Überschussverwendung entscheidet mit darüber, wie viel am Ende bei dir ankommt …
Überschussverwendung
Die Überschussverwendung beschreibt, wie Gewinne des Versicherers in deinem Vertrag verwendet werden. Gewinne kann der Versicherer aus drei Quellen erzielen: Kapitalanlage, Risikogewinn, Kostengewinn.
Kapitalanlage ist klar. Das sind die Erträge des Versicherers aus den angelegten Kundengeldern am Kapitalmarkt. Je sicherer, desto weniger, je risikoreicher, desto mehr.
Der Risikogewinn ergibt sich, wenn – je nach Versicherungsart – weniger Risiken eingetreten sind, als ursprünglich mal kalkuliert. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wären also weniger Leute berufsunfähig geworden, als gedacht. Bei einer Risikolebensversicherung weniger gestorben. Und bei einer Rentenversicherung wären die Leute weniger alt geworden
Den größten Teil dieser Gewinne muss der Versicherer dir und den anderen Kund:innen gutschreiben. Eigentlich. Es gibt aber Möglichkeiten, diese Gewinne zuerst anderweitig zu nutzen oder kleiner darzustellen, um sie nicht im geforderten Umfang gutzuschreiben. Das ist leider eine sehr unrühmliche Praxis.
Egal wie hoch diese Gewinne nun im Einzelnen ausfallen, gibt es folgende Verwendungen:
- Beitragsverrechnung: Es reduziert den Bruttobeitrag auf den Zahlbeitrag. Das ist v.a. bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sinnvoll.
- Fondsansammlung: Die Überschüsse werden separat angelegt und stehen dir beim Vertragsende oder bei einer vorzeitigen Kündigung zu.
- verzinsliche Ansammlung: Ähnlich wie die Fondsansammlung, nur dass nicht in Aktien oder Fonds, sondern in das Sicherungsvermögen angelegt wird. Das ist weniger riskant, aber auch weniger ertragreich.
- Leistungsbonus: Er erhöht die vereinbarte Leistung, z.B. eine höhere Berufsunfähigkeitsrente oder Versicherungssumme im Todesfall.
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Unterstützungskasse bietet große Freiheit, ist aber vor allem für Spezialfälle spannend …
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge. Es ist eine eigene Versorgungseinrichtung in Form einer GmbH, Stiftung oder Vereins. Sie organisiert die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Auf die Leistungen besteht, anders als bei den anderen Durchführungswegen, kein Rechtsanspruch. Daher unterliegt sie auch nicht der Versicherungsaufsicht. Dafür sind Freiheiten größer als bei den anderen Wegen. Die Beiträge sind vollkommen steuerfrei.
Allerdings werden die Leistungen wie Lohn behandelt und entsprechend versteuert. Es gibt zwei Arten: die pauschaldotierte und die rückgedeckte Unterstützungskasse. Bei der pauschaldotierten wird das Kapital gewissermaßen in der Firma selbst angelegt. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse übernimmt das ein anderes Versicherungsunternehmen. Dafür zahlt die Kasse entsprechende Beiträge.
Die Unterstützungskasse eignet sich für Führungskräfte, für die deutlich höhere Leistungen versprochen werden sollen.
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Verwaltungskosten wirken klein, summieren sich aber über Jahre ordentlich …
Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten oder auch Beta-Kosten besagen, wie viel Prozent der Beiträge für die Verwaltung draufgehen. Bevor dein Geld entweder im Deckungsstock bzw. das Sicherungsvermögen oder am Kapitalmarkt landet, zieht der Versicherer diesen Satz ab. Bei Bruttotarifen liegt der Satz bei so ca. 9%. Mit zunehmender Vertragsdauer spielen diese Verwaltungskosten eine untergeordnete Rolle, da die einzelnen Beiträge im Verhältnis zum Gesamtkapital kleiner werden. Auch hieran zeigt sich, dass Rentenversicherungen nur langfristig eine sinnvolle Sache sind.
Wir hoffe, dass euch dieser Snack-Content geschmeckt hat. Bei Fragen oder Wünschen meldet euch gern!
hdl euer Tom und euer Stephan
