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Was tun im Schadenfall?

Wenn du im Schadensfall bestimmte Dinge nicht beachtest, gefährdest du deine Leistung. In diesem Beitrag erklären wir, worauf du achten solltest.

Der Wert einer Versicherung zeigt sich erst im Schadenfall. Doch Vorsicht, auch hier lauern noch ein paar Fallstricke. Wenn du bestimmte Dinge nicht beachtest, gefährdest du deine Leistung. In diesem Beitrag erklären wir, worauf du im Schadensfall achten solltest.

Grundsätzlich: Ruhig bleiben

Gleich zu Anfang das Wichtigste: Erstmal Ruhe bewahren! Egal ob Einbruch oder Unfall. Jeder Schaden / Schadenfall ist immer auch eine psychische Belastung und in der Regel eine Ausnahmesituation. Indem du im Vorfeld dir ein paar Verhaltensweisen vergegenwärtigst, bleibst du im Fall der Fälle gelassener. Letztlich ist es wie mit der Ersthilfe: Wenn du sie regelmäßig übst, traust du es dir im Ernstfall eher zu und bist vorbereitet. Auch wenn du natürlich hoffst, sie nie anwenden zu müssen.

Autounfall: Was tun?

Sichere als Erstes die Unfallstelle: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen – in einem Abstand von 50 bis 100 Metern. Zieh deine Warnweste an. Leiste Erste Hilfe, wenn es nötig ist. Sammle dann die Beweise. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Autos. Sieh dich nach Zeugen um und nimm deren Personalien auf. Fülle gemeinsam mit demder Unfallgegner/ -in den Unfallbericht aus. Diesen solltest du im Handschuhfach haben. Auf dem Bogen werden alle Daten erfasst, die du später auch für die Versicherung brauchst.

Du findest einen solchen Bogen entweder beim ADAC oder bei der Dekra. Natürlich kann dir auch deine Versicherung einen solchen Bogen zur Verfügung stellen.

Du solltest die Polizei auf alle Fälle rufen: bei …

  • Miet- und Firmenwagen
  • größeren Sachschäden
  • Verletzungen
  • Streitigkeiten
  • Fahrerflucht.

Unsere Empfehlung ist es aber immer die Polizei zu verständigen. Die Polizei klärt nicht, wer für den Schaden aufkommen muss. Deshalb macht es auch keinen Sinn, mit den Polizisten über die Haftungsfrage zu diskutieren. Wichtig: Belaste dich in keinem Fall selbst, Angaben zur Person und zum Fahrzeug genügen. Den Rest sollen die Versicherungen klären.

Bei Sachschäden bis circa 1000 € reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Auto. Wenn du eine sog. Werkstattbindung hast, musst du diese berücksichtigen. Bei teureren Reparaturen oder Totalschaden, muss eine Gutachter/ -in ran. Dessen / deren Kosten übernimmt die Versicherung. Dendie Gutachter/ -in kannst du frei wählen. Das Gutachten reichst du bei der Versicherung ein. Jetzt kann die Werkstatt loslegen. Im Idealfall liegt schon eine Reparaturkostenübernahme der Versicherung vor. Damit ist klar, dass sie zahlt. Ohne diese Zusage kann die Werkstatt auch direkt mit dir abrechnen. Dafür braucht sie jedoch eine Abtretungserklärung von dir. Das finanzielle Risiko trägst dann aber du, da du – und nicht die Versicherung – derdie Auftraggeber/ -in bist.

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Unfallstelle sichern – erste Hilfe – sammle Beweise – rufe die Polizei – melde es deiner Versicherung

Unfälle in Haushalt und Freizeit: Und nun?

Gehe als Erstes zum Arzt / zur Ärztin oder ins Krankenhaus. Den Anordnungen der Ärzte solltest du Folge leisten. Einer Operation musst du dich jedoch nicht unterziehen. Das kann kein Versicherer von dir verlangen. Melde den Schadenfall bzw. den Unfall entweder deinem / deiner Makler/ -in oder direkt deiner Versicherung.

Viele Versicherer bieten mittlerweile auch die Möglichkeit einer Online-Schadenmeldung. Meist verlangt die Versicherung noch Arztberichte, aus denen hervorgeht, wie hoch die sog. Invalidität genau ist. Danach bemisst sich dann die Leistung aus deiner Unfallversicherung. Wenn du noch Zusätze wie ein Krankenhaustagegeld haben solltest, musst du natürlich auch die entsprechenden Nachweise dazu einreichen. Die Versicherer haben unterschiedliche Fristen für die Meldung und endgültige Feststellung deiner Invalidität.

Entweder schaust du in deinen Unterlagen nach oder fragst deine Makler/ -in bzw. direkt beim Versicherer nach. Es wäre sehr ärgerlich, wenn du deine Leistung nicht erhältst, weil du dir ein paar Wochen zu viel Zeit gelassen hast.

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“Die meisten Unfälle passieren zu Hause.”

Todesfall: Was tun, wenn jemand stirbt?

Der Schadenfall eines Todesfalls ist ein ganz massiver Einschnitt für alle Hinterbliebenen. Von einem Moment auf den anderen ist nichts mehr, wie es bis dato war. Auch wenn der Schock ganz enorm sein wird, musst du als Angehöriger schnell sein. Informiere sofort deine Makler/ -in oder die Risikolebensversicherung des/ der Verstorbenen. Die Frist dafür ist wirklich sehr kurz.

Der Versicherer braucht dann noch die Sterbeurkunde, den Versicherungsschein und eventuell ein Zeugnis über die Todesursache. Das Zeugnis ist nötig, um einen Suizid auszuschließen. Das ist jedoch nur bei Verträgen nötig, die erst kurze Zeit laufen.

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Schäden am oder im Haus und Wohnung: Wie verhalten?

Oberste Bürgerpflicht: Im Schadenfall den Schaden abwenden oder mindern. Das bedeutet natürlich erstmal die Polizei und/oder Feuerwehr anzurufen. Wenn es brennt, kannst du Löschversuche unternehmen. Dich selbst in Gefahr bringen musst und solltest du jedoch nie! Wenn irgendwo Wasser austritt solltest du den Hauptwasserhahn zudrehen. Nach einem Einbruch bietet sich eine Notsicherung der Tür an. Auch hier gilt: Informiere unverzüglich deine Versicherung. Deren Weisungen hast du Folge zu leisten. Mache Fotos und sammle Beweise. Achte aber darauf, den Schaden unverändert zu lassen. Bewahre die beschädigten Sachen möglichst auf. Sind die beschädigten Sachen noch zu reparieren, hole vorab Kostenvoranschläge ein und schicke sie der Versicherung. Bei Großschäden, wenn z.B. dein Haus abgebrannt ist, übernimmt in der Regel der Versicherer die Regie. Lasse dich dabei jedoch von deinemdeiner Maklerin unterstützen. Fertige in jedem Fall eine Schaden- oder Stehlgutliste an.

Am besten ist es, wenn du bereits vor dem eine solche Liste mit deinen versicherten Dingen anfertigst und regelmäßig aktualisierst. Suche Belege und Rechnung und füge sie deiner Schadenliste bei. Auch hier ist es am besten, wenn du diese vorab regelmäßig abheftest und einscannst. Dann läuft es im Schadensfall schneller und leichter. Solltest du keine Belege mehr haben, weil die Wohnung z.B. komplett abgebrannt ist, könne Fotos helfen, deinen Besitz zu rekonstruieren.

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Oberste Bürgerpflicht im Schadenfall: Schaden abwenden oder mindern.

Du hast jemanden (angeblich) geschädigt oder verletzt: Wie den Haftpflichtschaden richtig melden?

Das ist ein Fall für deine Privathaftpflichtversicherung. Diese prüft im ersten Schritt, ob die Ansprüche deines / /deiner Gegner /-in berechtigt sind.

Wenn nicht, übernimmt deine Versicherung die Abwehr. Notfalls auch vor Gericht. Wenn die Ansprüche berechtigt sind, übernimmt sie die Kosten. Deshalb ist es wichtig, dass du zunächst einmal keine Schuld zugibst oder anerkennst.

Klar, bei ner kaputten Jacke im Wert von 200€ kannst du auch direkt bezahlen. Wenn jemand Geld oder Ersatz von dir wegen eines angeblichen Schadens haben will, informiere unverzüglich deine Versicherung. Auch hier hast du deren Anweisungen wieder Folge zu leisten. Die weitere Kommunikation mit demder vermeintlich Geschädigten übernimmt ab jetzt deine Versicherungen. In der Regel musst du natürlich wieder Schadenformulare ausfüllen.

Viele Versicherer bieten das auch online an.

Ja, deine Versicherung unterstützt dich bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Du wurdest geschädigt oder verletzt aber was tun?

Sammle als Erstes Beweise und Fotos deines Schadens bzw. deiner Verletzung. Suche Zeugen und informiere ggf. die Polizei. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, informiere sie darüber. Deren Anweisungen – du ahnst es vermutlich – hast du Folge zu leisten.

Zack die Berufsunfähigkeit ist Realität…

Häufig bist du nicht – Zack! – berufsunfähig. Denn berufsunfähig bist du erst, wenn du deinen Job 6 Monate zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst oder konntest.

Dennoch solltest du hier ebenfalls frühzeitig deinen Maklerin bzw. deine Versicherung informieren. Sammle alle deine Krankschreibungen („Gelber Schein“), Arztberichte, -briefe und Befunde. Lege am besten einen (digitalen) Ordner an, wo du alles abspeicherst.

Nach deiner ersten Info wird sich deine Versicherung zügig mit einem häufig sehr umfangreichen Schadenformular melden. Diese umfassen meist mehrere Dutzend Seiten. Gerade wenn du (psychisch) krank bist, wird es dir nicht leichtfallen, diese auszufüllen. Hole dir also Hilfe bei deinem / deiner Makler /-in, einem / einer Versicherungsberater /-in oder einem / einer Fachanwalt oder Fachanwältin. Ob du wirklich berufsunfähig bist, hängt vor allem von deiner Tätigkeitsbeschreibung ab. Diese sollte so detailliert wie möglich sein. Dein /-e Arzt / Ärztin muss dann darlegen, was von deinen Tätigkeiten du aufgrund deiner Erkrankung nicht mehr ausüben kannst.

Ergänze die medizinischen Unterlagen und die Schadenmeldung um deinen Arbeitsvertrag, deine Gehaltsnachweise (aus der Zeit beim Abschluss der Versicherung) und deine Qualifikationsnachweise. Wenn du alles hast, füge alles zusammen und schicke es per Einschreiben mit Rückschein an deinen BU-Versicherer.

Hole dir bitte Hilfe bzw. fordere Hilfe im Schadensfall bei deinem / deiner Makler /-in, einem / einer Versicherungsberater /-in oder einem / einer Fachanwalt oder Fachanwältin ein.

Bei allen diesen Schadenfällen stehen wir dir mit Rat und Tat zur Seite! Zögere nicht, uns damit anzuschreiben oder anzurufen.

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