Rechtsschutzversicherung allgemein
Bevor wir in die Tiefen der Gewerbe-Rechtsschutz einsteigen, wollen wir noch einmal das Thema Rechtsschutz allgemein auffrischen.
Grundsätzlich hilft dir eine Rechtsschutzversicherung, deine Ansprüche gegen andere gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichte und Gutachten. Voraussetzung ist, dass Aussicht auf Erfolg besteht. Ein völlig sinnloses Unterfangen bekommst du also nicht bezahlt. Geht der Prozess dennoch verloren, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Gewinnst du, muss ja (in der Regel) die Gegenseite die Kosten erstatten. Die Versicherung übernimmt also nur das Kosten-Risiko für den Fall, dass du unterliegst. Die Kosten für ein Verfahren richten sich nach dem Streitwert. Wenn du durch mehrere Instanzen prozessierst, kommen dadurch schnell zehn- oder hunderttausende Euro an Kosten auf dich zu.
Rechtsschutz als Unternehmer*in
Der erste Bereich betrifft dich in deiner Funktion als Unternehmer*in. Dabei spielt es grds. keine Rolle, ob du als Einzelunternehmer*in, in einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft unterwegs bist.
Rechtliche Probleme kannst du in diesem Bereich mit Ämtern und Behörden, z.B. bei Versagen einer Zulassung; aufgrund Datenschutzverstößen Dritter; Sozialabgaben, z.B. vermeintlich falsche Festsetzung von Beiträgen; oder ganz allgemein in der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte bekommen.
Rechtsschutz als Arbeitgeber*in
Sobald du Angestellte hast (auch Minijobber oder Aushilfen) betrifft dich dieses Feld. Beim Arbeitsrecht gibt es eine Besonderheit gegenüber den anderen Bereichen: Hier zahlt jede Partei die erste Instanz selbst, egal, wie das Verfahren ausgeht. Der Streitwert richtet sich hierbei i.d.R. nach dem Einkommen der letzten X Monate oder der Abfindungshöhe. Dadurch kommst du schnell in empfindliche Höhen.
Zu den Bereichen, die auf der Hand liegen, gehören Streitigkeiten aus der Verletzung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und den Arbeitsgesetzen sowie Kündigungen. Diese Fälle dürfte die Mehrheit der vor Gericht bearbeiteten Fälle sein. Was auf den ersten Blick gern vergessen wird, sind Themen wie Vorwurf von Mobbing und Diskriminierung; Probleme mit der Kurzarbeit; Elternzeit.
Ein weiterer sehr großer Bereich sind die Sozialabgaben. Dort geht es um fehlende oder falsche Meldungen; zu geringe Abführung oder falsche Festsetzung von Beiträgen.
Aufgrund der Häufigkeit und der potenziellen Schadenhöhe empfehlen wir allen, die Angestellte haben, diesen Baustein einzuschließen.
Eine Besonderheit ist der sog. Anstellungsvertragsrechtsschutz. Geschäftsführer*innen und Manager*innen haben keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Anstellungsvertrag. Sie unterliegen damit nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem Handelsgesetzbuch und dem BGB. Sie haften deutlich umfassender als „normale“ Angestellte. Die Streitwerte sind aufgrund der meist höheren Gehälter deutlich höher als im „normalen“ Arbeitsrechtsschutz.
Rechtsschutz für Mobilität
Hier sind wir im Bereich der Verkehrsrechtsschutz. Das betrifft dich vor allem, wenn du entweder einen eigenen Fuhrpark bzw. eine Flotte hast; Mitarbeitende ihre KFZ zu dienstlichen Zwecken nutzen oder wenn es zahlreiche Dienstreisen gibt.
Verursacht ein Dritter einen Unfall mit einem deiner Dienstfahrzeuge und die gegnerische Versicherung weigert sich zu zahlen, hilft dir der Baustein, deine Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Entstehen durch den Unfall nicht nur unmittelbare Blechschäden, sondern auch Folgeschäden durch den Ausfall des Termins oder gar Personenschäden, steigt der Streitwert und damit die Verfahrenskosten ganz enorm. Stell dir vor, du hast einen Vortrag in einer anderen Stadt. Durch den Unfall kannst du den Termin nicht wahrnehmen und folglich auch keine Rechnung schreiben. Diesen sog. Unechten Vermögensschaden möchtest du ebenfalls geltend machen.
Rechtsschutz bei Immobilien
Wenn du deine Gewerbeimmobilie (Büro, Laden, Lager, Werkstatt usw.) gemietet hast, können Probleme mit der Vermietung entstehen. Als Gewerbetreibende*r unterliegt der Mietvertrag nahezu keinen Einschränkungen. Einen starken Mieterschutz, wie im Privatbereich gibt es nicht. So kann es sein, dass dich dein*e Vermieter*in kurzfristig kündigt; geforderte Renovierungen nicht vornimmt oder Fehler mit der Nebenkostenabrechnung auftreten.
Möglicherweise gehört deiner Firma jedoch auch eine Immobilie. Dann können Probleme mit Behörden oder Dienstleistern (Hausverwaltung) aufreten. Vielleicht vermietest du das Objekt teilweise. Dann fallen unter diesen Bereich auch Streitigkeiten mit den Mieter*innen, wie z.B. nicht oder nicht rechtzeitig gezahlte Miete.
Rechtsschutz bei Verträgen
Der Vertragsrechtsschutz ist der umfangreichste und komplizierteste Bereich im Gewerbe-Rechtsschutz. Er umfasst zahlreiche Unterkategorien.
Versicherungsvertragsrechtsschutz
Der Baustein Versicherungsvertragsrechtsschutz in deiner Gewerbe-Rechtsschutz ist eine Art Joker. Stell dir vor, du hast eine Geschäftsinhaltsversicherung. Diese weigert sich, nach einem Schaden zu zahlen. Dann kannst du deine Rechtsschutzversicherung bemühen, deinen Anspruch wenn nötig auch gerichtlich durchzusetzen. Du hast gewerbliche Versicherungen? Dann ist dieser Baustein sinnvoll.
Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte (unechter Vertragsrechtsschutz)
Als Firma schließt du zahlreiche Verträge ab, die nichts mit deiner primären Leistungserstellung zu tun haben. Das können sein: Telefon- und Internetvertrag, Reinigungsdienste, Datenschutzdienstleister, Entsorgung, Aktenvernichtung, Beratungsdienstleistungen, Lohnbuchhaltung, Webdesign usw. Bist du der Meinung, dass der*die Dienstleister*in den Vertrag nicht oder mangelhaft erfüllt hat, willst du entweder nicht zahlen oder Schadensersatz. Hierbei hilft dir der Baustein Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte (unechter Vertragsrechtsschutz).
Vertragsrechtsschutz für Arbeitsgeräte
Vor allem bei Mediziner*innen ist das ein heißes Thema. Deren Arbeitsgeräte sind häufig sehr teuer, ohne sie kann der*die Arzt*Ärztin nicht behandeln/untersuchen und die Geräte müssen meist entweder vom Hersteller direkt oder einer speziellen Wartungsfirma repariert werden. Fällt so ein Gerät aus, muss schnellstens Ersatz her und der Schaden ist hoch. Da solche Geräte in aller Regel direkt zur Leistungserbringung nötig sind, fallen sie zumeist nicht unter den o.g. Baustein unechter Vertragsrechschutz.
Echter Vertragsrechtsschutz
Mit deinen Kund*innen schließt du Verträge: einen Beratungsvertrag, Behandlungsvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag usw. Weigert sich z.B. ein*e Kund*in zu zahlen, übernimmt der Baustein echter Vertragsrechtsschutz die Durchsetzung deines Anspruchs. Klingt gut, oder? Das Problem: Diesen Baustein gibt es für nahezu keine Branche mehr.
Der Grund: Der Baustein wurde früher sehr häufig genutzt, sodass die Aufwendungen für die Versicherungen und damit die Beiträge stark gestiegen sind. Irgendwann hat man die Reißleine gezogen und den Baustein aus dem Programm genommen. Es gibt wenige Branchen, wie z.B. Hotellerie und Ärzt*innen, für die einzelne Versicherungen in bestimmten Grenzen das Risiko zeichnen.
Forderungsmanagement, Inkasso, Bonität
Der Bereich ist streng genommen gar kein Rechtsschutzfall, sondern mehr ein Add-On. Ist eine Forderung unstrittig – also der*die Kund*in weigert sich nicht, zu zahlen – kannst du damit einen Dienstleister beauftragen, deine Forderungen einzutreiben. Meist gibt es hier zahlenmäßige Begrenzungen. Daneben bietet der Baustein einen Service, die Bonität von potenziellen Auftraggeber*innen vorab prüfen zu lassen. Der Baustein ist die Alternative zur klassischen Inkassodienstleistung.
(Spezial-)Strafrechtsschutz
Gibt es den Vorwurf einer Straftat gegen dich und einen begründeten Anfangsverdacht, muss der Staat gegen dich ermitteln. Ein solcher Vorwurf kann von (ehemaligen) Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Geschäftspartner*innen, Lieferant*innen kommen; durch eine anonyme Anzeige auftauchen oder durch Pressearbeit aufgeworfen werden.
Zunächst klingt das weit weg von dir, schließlich hältst du dich immer an Recht und Gesetz. Doch stell dir vor, eine*r deiner Mitarbeiter*innen verletzt sich schwer auf Arbeit. Dann steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Oder stell dir vor, du bist Arzt*Ärztin und behandelst ein*e Patient*in. Diese*r glaubt an Pfusch und wirft dir gefährliche Körperverletzung vor. Oder du bist Finanzdienstleister*in und hast das mit der Geldwäscheprüfung nicht so genau genommen.
Zunehmend wird das Wirtschaftsstrafrecht (Kartelle, Absprachen, Dieselskandal) immer bedeutsamer. Außerdem geht es nicht nur darum, dass DU in Person jemanden verletzt hast. Du haftest ebenso für deine Mitarbeiter*innen. Dabei ermittelt der*die Staatsanwalt*Staatsanwältin von oben nach unten.
Du siehst, so unwahrscheinlich wie zunächst angenommen, ist es gar nicht, dass eines Tages die Polizei vor deiner Tür steht. Aus diesem Grund halten wir den Baustein für sehr wichtig.
In einem solchen Fall unterstützt dich der Baustein Strafrechtsschutz. Einerseits übernimmt er die Kosten für eine*n versierte*n Strafverteidiger*in, eine mögliche Kaution und die anderen Auslagen. Achten solltest du vor allem auf die Ausschlüsse. Viele Versicherer schließen den Bereich der Verbrechen aus. § 12 des Strafgesetzbuches sagt: „Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.“ Pech, wenn du einer solchen Tat bezichtigt wirst und dein Versicherer sagt: Das haben wir leider ausgeschlossen.
Ebenso gibt es Taten, die man nur vorsätzlich begangen haben kann. Darunter fällt z.B. Betrug oder Diebstahl. Man kann nicht fahrlässig betrügen oder stehlen. Auch hier sagen zahlreiche Versicherer: Beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten (auch wenn du freigesprochen würdest) leisten wir nicht.
Klar muss aber sein: Wirst du rechtskräftig verurteilt, verlangt der Versicherer die ausgelegten Kosten von dir zurück.
Rechtsschutz als Person
Zuletzt bleibt noch der Bereich /Baustein in deiner Gewerbe-Rechtsschutz der Rechtsschutz für dich als Person.
Privatrechtsschutz
Das ist einerseits der ganze Privatrechtsschutz für dich und deine Familie. Du kannst also deinen Privatrechtsschutz auch über den Firmenvertrag abbilden. Wir würden jedoch davon abraten. Das hat einerseits steuerliche Gründe, da der Bereich dann nicht als Betriebsausgabe angesetzt werden kann. Andererseits gefährdest du womöglich mit einem oder mehreren Privatrechtsschutzfällen den Versicherungsschutz für deine Firma. Unsere Empfehlung lautet hier so wie in der Betriebshaftpflichtversicherung: Trenne privaten und gewerblichen Versicherungsschutz (wenn möglich).
Anstellungsvertragsrechtsschutz
Das betrifft dich, wenn du angestellte*r Geschäftsführer*in bist. Geschäftsführer*innen und Manager*innen haben keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Anstellungsvertrag. Sie unterliegen damit nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem Handelsgesetzbuch und dem BGB. Sie haften deutlich umfassender als „normale“ Angestellte. Die Streitwerte sind aufgrund der meist höheren Gehälter deutlich höher, als im „normalen“ Arbeitsrechtsschutz. Der Anstellungsvertragsrechtsschutz schützt dich bei Streitigkeiten mit der (im Zweifel deiner eigenen) Firma.
Fazit und Tipps zur Gewerbe-Rechtsschutz
Du siehst, als Selbstständige*r, Gewerbetreibende*r oder Unternehmer*in bist du mit einer Vielzahl von möglichen Rechtskonflikten konfrontiert. Die Notwendigkeit und der Bedarf einer adäquaten Absicherung im Bereich Gewerbe-Rechtsschutz ist viel höher als im privaten Bereich.
Lasse dich jedoch nicht von der schieren Zahl von Bausteinen in deiner Gewerbe-Rechtsschutz aber auch deiner privaten Rechtsschutz blenden. Wichtiger als das, was versichert ist, ist das, was nicht versichert ist. Du solltest daher ganz genau die Ausschlüsse und Begrenzungen kennen, damit es nicht später ein böses Erwachen gibt.
Damit dein Versicherer die möglichen Kosten auch übernimmt, solltest du vorher immer den Versicherer konsultieren und um Deckungsübernahme bitten. Gegebenenfalls verlangt er noch weitere Informationen, um die Aussicht auf Erfolg einschätzen zu können.
Was nicht funktioniert: Anwalt beauftragen, Klage einreichen und danach zum Versicherer gehen.
Solltest du Fragen oder Wünsche zur Absicherung deiner Gewerbe-Rechtsschutz haben, vereinbare gern ein kostenfreies Kennenlern-Gespräch mit uns!