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Elektronikversicherung einfach erklärt

Die Elektronikversicherung sichert deine Elektronik gegen (fast) alle Gefahren ab. Du brauchst sie, wenn du auf deine Elektronik angewiesen bist. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige rund um die Elektronikversicherung.

Hier findet ihr alle Artikel zum Thema Gewerbeversicherung und Risikomanagement im Unternehmen.

Was ist bei einer Elektronikversicherung versichert?

In der Elektronikversicherung kannst du alles versichern, was einen Schaltkreis hat. Es gibt fünf sog. Anlagegruppen. Mittlerweile hat ja fast alles Schaltkreise. Wo liegt also der Unterschied z.B. zu Maschinen? Ein elektronisches Gerät verarbeitet hauptsächlich Signale um damit etwas zu rechnen, messen oder ähnliches. Um es noch besser abzugrenzen, gibt es in der Elektronikversicherung sog. Anlagegruppen. Die zählen die versicherbaren Geräte auf:

  • Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik
  • Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen
  • Satz- und Reprotechnik
  • Bild- und Tontechnik
  • Medizintechnik

Daneben kannst du folgende Dinge einschließen bzw. in manchen Bedingungswerken sind sie bereits automatisch mit drin:

  • Softwareschäden
  • Daten, Datenträger

In der Elektronikversicherung herrscht die sog. Pauschaldeklaration vor. Das heißt, du musst nicht jedes Gerät einzeln (Einzeldeklaration wie in der Maschinenversicherung) aufführen, damit es versichert ist, sondern alle Geräte der Anlagegruppe sind versichert, solange die Versicherungssumme korrekt ist. Das erleichtert das Versichern, da Elektronik viel öfter ausgetauscht wird und viel zahlreicher als z.B. Maschinen ist.

Du hast keinen Versicherungsschutz für:

  • Wechseldatenträger (außer durch besonderen Einschluss)
  • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
  • Werkzeuge aller Art
  • sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen


Welche Risiken sind versichert?

Die Elektronikversicherung ist eine Allgefahren-Versicherung. Es ist also alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Um das Ganze etwas klarer zu gestalten, führen die Versicherungen jedoch einzelne beispielhafte Risiken auf.

Versichert sind demnach:

  • Menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter, Vandalismus und Sabotage
  • Technische Ursachen wie Überspannung, Unterspannung,
  • Fremdspannung, Kurzschluss, Ausfall von Steuerungseinrichtungen, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Brand, Explosion, Blitzschlag (direkt oder indirekt), Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen und Löschmittel
  • Wasser aller Art , Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Höhere Gewalt, Sturm, Hochwasser
  • Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
  • Sachschäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Selbst wenn du oder deine Mitarbeiter:in also ein Gerät falsch bedienen oder den berühmten Kaffee über den Laptop kippen, hast du Versicherungsschutz.
In der Elektronikversicherung ist alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist.
In der Elektronikversicherung ist alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist.

Welche Risiken sind nicht versichert?

Wichtiger als zu wissen, was versichert ist, ist immer zu wissen, was bei einer Elektronikversicherung nicht versichert ist. Das regeln die Versicherer in ihren Ausschlüssen. Grundsätzlich solltest du vor Abschluss einer Versicherung die gesamten Bedingungen gelesen und verstanden haben. Das macht erfahrungsgemäß jedoch fast niemand. Du solltest aber in jedem Fall immer die Ausschlüsse und/oder nicht versicherten Gefahren kennen, wenn du schon auf den Rest verzichtest.

In der Elektronikversicherung sind folgende Risiken ausgeschlossen:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Kriegsereignisse, hoheitliche Eingriffe und Schäden durch Kernenergie
  • Verschleiß mit Ausnahme der daraus resultierenden Folgeschäden
  • Betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion oder Ablagerungen
  • Vorhandene Mängel
  • Einzelne Bauteile

Geht also z.B. nur die Grafikkarte deines Rechners kaputt, bekommst du keine Entschädigung.

Was wird geleistet?

Grundsätzlich bezahlt die Elektronikversicherung die Reparaturkosten zur Wiederherstellung. Doch nicht immer ist das möglich oder sinnvoll. Dann wird der Listenpreis bzw. Neuwert erstattet. Wenn du die Entschädigung jedoch nicht für den Ersatz verwendest, bekommst du nur den deutlichen geringeren Zeitwert erstattet. Allerdings gibt es einige Versicherer, die auch ab einem bestimmten Alter des Geräts nur den Zeitwert ersetzen. Hier solltest du ebenfalls genau schauen.

Daneben werden – wie in den meisten Versicherungen – noch weitere Kosten erstattet, die im Zusammenhang mit dem Gerät und Schaden stehen. Das sind dann z.B. solche Positionen:

  • Mehrkosten nach einem Sachschaden
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt (wenn die beschädigte Elektronik nicht in derselben Art und Güte wiederbeschafft werden kann)
  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten, Bergungskosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung
  • Eichkosten

Wie bei den Sachversicherungen üblich übernimmt die Versicherung aber auch Schadenabwehrkosten. Verhinderst du also einen weiteren Schaden und hast dafür Aufwendungen oder andere Kosten, werden die übernommen. Übrigens: Dazu bist du gesetzlich verpflichtet.

In den meisten Elektronikversicherungen gibt es eine generelle Selbstbeteiligung. Damit zahlst du die ersten X Euro eines Schadens selbst. Alles, was darüber hinausgeht, übernimmt die Versicherung. Damit möchte man sich die vielen kleinen Schäden vom Hals halten. Diese verursachen im Vergleich zur eigentlichen Entschädigung horrende Kosten. Ohne eine solche Selbstbeteiligung würden die Beiträge deutlich höher sein und vermutlich mittelfristig deutlich steigen. In aller Regel gibt es bei bestimmten Risiken wie dem Diebstahl höhere Selbstbehalte. Diese dienen dazu, dass du (und die anderen Versicherten) besondere Vorsicht walten lassen.

Wo gilt die Versicherung? Sicherheitsanforderungen?

Die Versicherung gilt zunächst nur am Versicherungsort. Allerdings kannst du sie mit einer sog. Außenversicherung gegen einen zusätzlichen Beitrag erweitern. Dadurch hast du auch außerhalb des Versicherungsortes Versicherungsschutz. Meistens kannst du sowohl den Geltungsbereich (also z.B. nur Deutschland, oder Europa oder weltweit) festlegen, als auch den Umfang des Schutzes (also z.B. 25% oder 100% der Versicherungssumme). Das ist natürlich dann wichtig und nötig, wenn du z.B. als Fotograf*in Shootings außerhalb hast und dein Equipment transportierst.

Sicherheitsanforderungen – wie z.B. in der Geschäftsinhaltsversicherung – gibt es in der Regel nicht.

Worauf achten bei der Elektronikversicherung?

Wichtig ist, dass du die korrekte Versicherungssumme für die einzelnen Anlagegruppen angibst. Zwar musst du mit der sog. Pauschaldeklaration nicht die einzelnen Geräte aufführen, sondern nur eine Summe bilden, doch empfehlen wir dir eine sog. Inventarliste anzulegen. Diese erleichtert erstens die Bildung der korrekten Versicherungssumme und zweitens den Prozess im Schadensfall. Dann kannst du dem Versicherer nämlich einfach die abhandengekommenen oder zerstörten Positionen nebst Nachweis (Rechnung o.ä.) schicken. Dadurch beschleunigt sich die Regulierung deutlich. Schaffst du neue Geräte an oder entsorgst alte Geräte, solltest du die Liste natürlich aktualisieren. Mindestens einmal jährlich solltest du die Liste prüfen, ob sie noch aktuell ist.

Wenn du bereits eine Geschäftsinhaltsversicherung hast, musst du Acht geben. Denn es besteht die Gefahr, dass du doppelt versichert bist. Grundsätzlich ist die Elektronik auch in der Geschäftsinhaltsversicherung gedeckt. Um diese Doppelversicherung zu vermeiden, hast du zwei Möglichkeiten. Entweder du reduzierst die Versicherungssumme in der Geschäftsinhaltsversicherung um den Betrag der Elektronik. Oder du schließt in der Elektronikversicherung die Gefahren/Risiken aus, die du bereits über die Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt hast. Das sind in der Regel:

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub
  • Schäden durch Abhandenkommen

Wir empfehlen die erste Variante.

Wenn du Elektronik mobil einsetzt, also zum Beispiel deinen Laptop für Präsentationen beim Kunden bzw. bei der Kundin oder dein Kamera-Equipment für ein Shooting mitnimmst, achte darauf, dass du auch außerhalb des Versicherungsortes Deckung hast. Bis zu einem gewissen Prozentsatz (meist 25%) ist das beitragsfrei meistens mit drin. Wenn das nicht reicht, kannst du diesen Prozentsatz gegen einen Beitragszuschlag auf bis zu 100% erhöhen.

Wenn du auf deine Elektronik angewiesen bist, brauchst du eine Elektronikversicherung.
Wenn du auf deine Elektronik angewiesen bist, brauchst du eine Elektronikversicherung.

Wer braucht die Elektronikversicherung?

Wenn du auf deine Elektronik angewiesen bist, brauchst du eine Elektronikversicherung. Ausgehend von den oben genannten Anlagegruppen ergeben sich verschiedene Branchen, die über den Abschluss nachdenken sollten:

  • Bürobetriebe
  • Berater:innen, Coaches
  • ITler, Freelancer:innen
  • Foto- und Videograf:innen
  • Ingenieur- und Vermessungsbetriebe
  • Einzelhandel
  • Werkstätten, Handwerker
  • Ton- und Filmstudios
  • Ärzt:innen

Du solltest immer eine Risikoanalyse machen (lassen) und prüfen, ob du eine Elektronikversicherung benötigst oder ob du das Risiko selbst trägst. Wie bei allen Versicherungen gibt es eine Mindestprämie. Da diese meist bei mehreren Hundert Euro im Jahr liegt, ist eine Elektronikversicherung für eine einzelne Kamera beispielweise nicht sinnvoll. Ab einer hohen vierstelligen Versicherungssumme solltest du dich jedoch auf jeden Fall damit beschäftigen.

Gern unterstützen wir dich beim Thema Elektronikversicherung. Vereinbare dazu einfach ein kostenfreies Erstgespräch mit uns!

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