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Experteninterview Notfallplanung

Das Thema Notfallplanung wird in Deutschland eher stiefmütterlich behandelt. Wir haben uns mit Experte Steffen Moser über Vorsorgevollmacht und Co. unterhalten.

Das Thema Notfallplanung wird in Deutschland eher stiefmütterlich behandelt. Es regiert das Motto: Ich bin ja noch gesund, was soll mir schon passieren? Dabei sollte sich jeder Gedanken machen, was mit einem geschehen soll, wenn man nicht mehr entscheiden kann. Hierfür gibt es verschiedene Verfügungen und Vollmachten. Abgerundet werden diese Dokumente mit einem Notfallplan. So kann der Bevollmächtigte im Ernstfall schnell und sicher reagieren. Damit die Verfügungen und Vollmachten korrekt und nutzbar sind, solltest du dir fachkundige Unterstützung suchen. Im Zuge der Entwicklung eines umfassenden neuen Beratungsprozess für die Notfallplanung haben wir uns Steffen Moser als Experten eingeladen. Wir wollten wissen, worauf es ankommt und wie die Notfallplanung aussehen kann.

 

Hier kannst du deine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung und Co. professionell mit anwaltlicher Untertützung umsetzen.

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Hallo Steffen, warum hast du dich persönlich mit dem Thema Notfallplanung, Vorsorgevollmacht und Co. so intensiv auseinandergesetzt?

Weil ich selbst vor 7 Jahren betroffen war, als meine Frau plötzlich verstarb. Und wir nichts geregelt hatten. Dann habe ich erlebt, wie die gesetzlichen Regelungen wirken und wie hilflos man sich fühlt. Ich musste Entscheidungen treffen bei denen ich bis heute noch nicht weiß, ob diese richtig und in ihrem Sinne waren. Und das Jugendamt alle Entscheidungen über unseren Sohn traf, bis ich als Vormund wieder handeln konnte. Danach habe ich beschlossen, das passiert mir und meiner Familie nicht nochmal.

Warum benötige ich solche Regelungen? Kümmert sich nicht mein Ehepartner automatisch darum?

Das ist ein verbreiteter Irrtum; lt. 1896 BGB erhält jeder Volljährige einen Betreuer, wenn er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann. Dies kann auch der (Ehe)-Partner sein, aber jeder Betreuer unterliegt der Rechenschaftspflicht des Betreuungsgerichtes und den Regelungen im BGB und muss vom Gericht geprüft und bestimmt werden.

Was passiert ganz genau wenn ich z.B. einen schweren Unfall und keine solche Verfügungen habe?

In der Klinik werden erst einmal sämtliche Notbehandlungen durchgeführt. Soweit so gut. Du kennst das, wenn man zu einem Arzt geht, und dieser Dich zu einem Facharzt überweist oder Röntgen- oder MRT-Untersuchungen gemacht werden sollen, muss ich mein schriftliches Einverständnis geben. Dies ist nach schweren Unfällen auch so, für alle Untersuchungen und Behandlungen, die nicht als Notbehandlung gelten, braucht der Arzt mein Einverständnis. Wenn ich es ihm nicht geben kann, muss es jemand anders dürfen. Jetzt muss die Klinik(Verwaltung) eine Anfrage an das Betreuungsgericht stellen, ob ich jemanden bestimmt habe, der dies jetzt darf.

Im Notfall muss es schnell gehen

Das Gericht macht keine Ahnenforschung, sondern schaut lediglich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nach, ob ich hier registriert bin und jemanden bestimmt habe. Wenn dort nichts zu finden ist, macht der Richter das was im Gesetz steht, nämlich einen Betreuer bestimmen. Wenn die Zeit dafür nicht ist, Angehörige ausfindig zu machen und zu prüfen, ob die denn in der Lage sind, diese Tätigkeiten auszuführen, wird dies zunächst ein Fremder sein. Dieser ist dann per Gerichtsbeschluss für mich tätig. Das heißt, er bestimmt über meine medizinische Behandlung, meinen Aufenthalt, hat Zugriff auf mein Konto, nimmt meine Post entgegen und vertritt mich gegenüber Behörden, Versicherungen usw.

Wer sollte sich mit Notfallplanung, Vorsorgevollmacht und Co beschäftigen?

JEDER, der volljährig ist. Weil alle Volljährigen unter diese Regelungen des BGB fallen.

Wann sollte ich mich um Notfallplanung, Vorsorgevollmacht und Co kümmern?

Naja, ausreichend ist es eigentlich kurz bevor etwas Schlimmes passiert. Wenn Du nicht weißt, wann Dir etwas Schlimmes (schwerer Unfall, schwere Krankheit usw.) passiert, dann am besten gleich. Damit alles geregelt ist, bevor es knallt. Oder?

Hoffentlich vorher alles geregelt

Was sollte ich alles regeln? Was brauche ich?

Jede Vollmacht oder Verfügung hat einen unterschiedlichen Zweck. Eine Vorsorgevollmacht sollte ich auf jeden Fall erstellen, wenn ich jemanden habe dem ich vertraue, dass diese Person in meinem Interesse über meine Gesundheit, Aufenthalt, Finanzen, Post und Behörden für mich entscheidet. Sinnvoll ist hier auch 1 oder 2 Ersatzbevollmächtige zu benennen. Weil es könnte sein, dass Du mit Deinem Bevollmächtigten (häufig der/die Partner/in) zusammen im Auto sitzt. In einer Patienten-Verfügung lege ich fest, was medizinisch mit mir gemacht werden soll, wenn ich mich im unmittelbaren und unumkehrbaren Sterbeprozess befinde und meinen Willen selbst nicht mehr äußern kann. Die Sorgerechts-Verfügung ist wichtig, wenn Du minderjährige Kinder hast. Weil, wenn Du Dich nicht mehr um Dich selbst kümmern kannst, dann kannst Du es auch nicht für Deine Kinder. Hier legt das Familiengericht einen Vormund fest. Diesen kann man benennen.

Wer kümmert sich um Hänschen, wenn Hans nicht mehr ist?

In einem Testament lege ich fest, wer was wie erben soll, wenn ich nicht mehr bin. Es gibt eine gesetzliche Erbfolge, wenn mir diese nicht gefällt, macht ein Testament Sinn. Hier ist es empfehlenswert mit einem Anwalt zu sprechen, weil dies weitreichende Folgen hat. Ein Testament kann ich nur handschriftlich oder notariell erstellen. Wenn ich nach meinem Tod Organe spenden möchte, kann ich einen Organspende-Ausweis am Besten in Verbindung mit der Patientenverfügung erstellen.

Der Organspendeausweis ist ein Must-have, auch wenn du nichts spenden willst!

Die Bestattungs-Verfügung ist für Menschen sinnvoll, die für ihre Angehörigen die Wünsche nach Art und Weise der Bestattung festhalten wollen. Hier gibt es keine direkten Formvorschriften. Am Wichtigsten sind sicherlich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und ggf. Sorgerechtsverfügung. Dies ist in einem persönlichen Gespräch zu ermitteln, um Dir weiter Tipps geben zu können.

Welche Möglichkeiten gibt es, solche Verfügungen zu erstellen (Anwalt, Formulare, Dienstleister etc.) und welche Vor- und Nachteile haben die?

Dies kannst Du grundsätzlich in verschiedener Art und Weise tun. Variante 1 – handschriftlich Hier kannst und müsstest Du ohne fremde Hilfe selbst aufschreiben, wer und für welche Handlungen, wie für Dich tätig werden darf. Dies solltest Du natürlich so formulieren, dass es für alle Situationen und Handlungen die dann notwendig sind und wir heute noch nicht kennen rechtlich durchsetzbar ist. Und das möglichst heute, heute in 5 Jahren, heute in 10 Jahren auch noch. Traust Du Dir das zu, dann los geht´s. Variante 2 – „Ankreuz“-Formulare Da gibt es hunderte von Formularen. Du solltest mind. darauf achten, dass die Formulare aktuell sind. Aber auch das beste Formular ist noch nicht richtig ausgefüllt. Und auch hier gilt selber machen oder Hilfe durch einen Juristen. Es gibt gute und weniger gute Ankreuzformulare. Variante 3 – Anwalt oder Notar Dies ist die Version in der Du i.d.R. individuell auf Dich erstellte Vollmachten und Verfügungen erhältst. Ja und es kostet Geld. Dies kann sehr unterschiedlich sein. Anwälte rechnen häufig nach Stundensätzen ab. Notare müssen sich an ihre Gebührenordnung halten, da geht es selbst ohne große Vermögenswerte ab ca. 500 € los für eine Familie. Variante 4 – Professioneller Dienstleister Hier kannst Du kostengünstig von Fachanwälten deine individuellen Vollmachten und Verfügungen erstellen lassen, oftmals bequem von zu Hause. Hier sind spezialisierte Anwälte im Verbund tätig, die sich mit diesen rechtlichen Lösungen beschäftigen. Ebenfalls kann sich der Dienstleister um die Archivierung und die ständige Aktualisierung der Vollmachten kümmern.

Wann brauche ich einen Notar?

Einen Notar brauchst Du nur, wenn Du Regelungen zu Immobilien klären willst. Wobei auch anwaltliche Vorsorgevollmachten hier schon Lösungen beinhalten können. Auch zur Beglaubigung der Unterschrift um spätere Streitigkeiten zu vermeiden kann ein Besuch beim Notar helfen. Nur zur Beglaubigung sind auch andere Institutionen möglich.

Hast du ein Häuschen brauchst du einen Notar

Wo und wie bewahre ich die Dokumente am sinnvollsten auf?

Natürlich ist es naheliegend, diese zu Hause aufzubewahren. Aber wie sicher sind die Unterlagen dort? Wie schnell kommen die Vollmachten dorthin wo sie gebraucht werden? Wer weiß davon? Du könntest sie auch beim Hausarzt oder Anwalt hinterlegen. Aber wie erfährt der davon, dass deine Angehörigen die Unterlagen benötigen? Was ist, wenn es am Wochenende passiert? All diese Fragen solltest Du Dir überlegen und eine Lösung finden. Erfahrungsgemäß sind hier Archivierungsfirmen eine sinnvolle Möglichkeit. Dort kannst du sicher deine Originalunterlagen lagern und darauf zugreifen, auch wenn keiner zu Hause ist.

Ich habe vllt. schon selbst etwas vor Jahren erstellt. Warum ist das unter Umständen im Fall der Fälle nichts wert?

Das passiert, wenn es seit der Erstellung deiner Vollmachten rechtliche Änderungen gab und du deine Vollmachten nicht aktualisiert hast. Dann könnte es sein, dass z.B. die Klinik deine Patientenverfügung  nicht akzeptiert, weil die nicht mehr aktuell ist.

Nun ändern sich ja alle Nase lang die Gesetze. Wie bleibt das denn aktuell?

Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Mit einem Update-Service kannst du sicherstellen, dass deine Vollmachten inhaltlich aktuell bleiben. Dienstleister prüfen bei gesetzlichen Änderungen durch Fachanwälte, ob deine Regelungen noch aktuell sind und empfehlen dir ggf. sie anzupassen.

Was genau ist ein Notfallplan und was beinhaltet der alles?

Mit den Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügung und Patientenverfügung triffst du die rechtliche Grundlage, dass überhaupt die von Dir gewünschten Personen handeln können. Nun passiert ein Unfall oder eine schwere Krankheit. Dann stehen die Menschen dir auch emotional sehr nahe. Die Frage ist: Sind diese Personen auch emotional in der Lage zu handeln? Sie sollen und dürfen zwar, aber können sie das auch? Der Notfallplan ist eine Art Fahrplan oder Handlungsanleitung: In welchen Situationen (Krankheit, Unfall, oder Todesfall) muss was genau gemacht werden? In welcher Frist müssen Behördengänge erledigt werden, Leistungen bei Krankenkassen, Versicherungen, Banken beantragt werden? Im Notfallplan sind auch alle Daten hinterlegt: Krankenkasse, Konto, Versicherungen, Steuer-ID, Angaben zu Hausarzt, Finanzamt, Arbeitgeber, Vermieter. Das bedeutet, deine Bevollmächtigten können Stück für Stück, Tag für Tag genau die Dinge erledigen, die auch erledigt werden müssen. Sie müssen nicht erst endlos irgendwelche Informationen oder Dokumente zusammen suchen. Der Notfallplan ist eine wahnsinnige Erleichterung in einer solch belastenden Zeit.

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Richtig vorbereitet bleib ich auch im Fall der Fälle Herr der Lage

Gibt es Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen/Unternehmern? Worauf ist bei Selbstständigen/Unternehmern zu achten?

Selbständige und Unternehmer sollten darauf achten, dass Vorsorgevollmachten immer nur die Privatperson betreffen. Die Frage ist: Wie geht es in der Firma weiter? Wer darf Löhne und Krankenkassenbeiträge überweisen, die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung abgeben, Aufträge auslösen und stornieren, Bürgschaften auslösen? Was passiert mit dem Geschäftskonto? Wer darf Arbeitsverträge ändern? Wer erbt die Firma im Todesfall? Auf alle diese Fragen muss es Antworten geben, sonst kommt die Firma zum Erliegen, Angestellte verlieren ihren Job und die Behörden stellen ggf. Insolvenzanträge.

Ok, ich will jetzt meine Sachen regeln. Wie könnte das denn ganz praktisch ablaufen?

Als Erstes sprechen wir über Deine/Eure Wünsche. Wer gehört zu Deiner Familie? Wem vertraust Du? Was könnte am Ehesten geschehen? Was darf auf keinen Fall passieren? usw. Dann schauen wir auf welchem Weg (Ankreuz-Formular; Anwalt/ Notar; Dienstleister) wir Deine Vollmachten und Verfügungen erstellen lassen. Hier frage ich Dich wieder um gezielt Dir den richtigen Weg am Ende zu empfehlen. Dann begleite ich Dich auf diesem Weg oder stelle die notwendigen Kontakte her. Nehmen wir als Beispiel einen professionellen Dienstleister: Du bekommst von mir eine Wunschliste, in der trägst Du die Personen ein, denen Du vertraust und die für Dich im Fall der Fälle handeln sollen. Du legst fest, was diese Personen für Dich tun dürfen. Das geben wir dann weiter, damit die Anwälte für Dich dann ganz individuell Deine Wünsche juristisch so ausformulieren, damit es funktioniert und jede Bank, Behörde, Klinik oder Amt diese Vollmachten auch akzeptiert. Die entsprechenden Vollmachten und Verfügungen bekommst Du nach Hause geschickt. Du liest sie in Ruhe durch und unterschreibst sie. Dann schicken wir die Originale zurück, um sie zu registrieren und zu archivieren. Du bekommst beglaubigte Kopien für Deine Unterlagen und eine Notfallkarte für Dein Portemonnaie. Wir stellen anschließend alle Unterlagen für Deinen Notfallplan zusammen. Anhand der Fragen aus dem ersten Gespräch prüfen wir, ob und in welchen Bereichen wir noch Verbesserungen deiner Absicherung vornehmen müssen und wann.

Vielen Dank für das Gespräch Steffen!

Unser Fazit zur Notfallplanung

Die Notfallplanung gehört in jeden Haushalt. Je nachdem ob du einen Partner, Kinder, eine Firma, eine Immobilie oder Tiere hast, musst du unterschiedliche Dinge klären und verfügen. Nur mit einer Notfallplanung hast du die Sicherheit, dass der Bevollmächtigte nach deinen Wertvorstellungen handelt. Außerdem entlastest du deine Angehörigen und nimmst Druck von ihnen. Zusammen mit einer ordentlichen Risikoabsicherung müssen du und deine Angehörigen zumindest keine Existenzängste in einem solchen Fall fürchten. Wenn du für den Notfall vorsorgen möchtest, hellfen wir dir gern dabei. Vereinbare dazu einfach ein kostenfreies Erstgespräch mit uns! Du kannst auch hier über unseren Kooperationspartner die Deutsche Vorsorgedatenbank dein Notfallpaket erstellen.*

* Affiliate-Link: Wenn du über diesen Link ein Notfallpaket bestellst, erhalten wir eine Provision dafür.  


Steffen Moser ist seit 20 Jahren in der Finanzbranche unterwegs. Anfangs als Immobilienkaufmann, später als Finanz- und Versicherungsmakler. Seit 2015 kümmert er sich als Generationenberater (IHK) um die Dienstleistungen rund um die Notfallplanung. Als Trainer und Referent bringt er auch anderen Beratern und Maklern das Thema näher. Mit seinem “Elternabend mal anders” klärt er Privatkunden über das Thema Notfallplanung und Vorsorge auf.

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