Diese Versicherungen brauchst du beim Hausbau

Beim Hausbau entstehen früh Haftungs-, Sach- und Unfallrisiken. Welche Versicherungen Bauherren brauchen, worauf es bei Eigenleistungen ankommt und welche Fehler du vermeiden solltest.

Der Bau oder die Sanierung eines Hauses ist für viele Menschen ein einmaliges Projekt. Es geht um hohe Summen, wichtige Entscheidungen und jede Menge Verantwortung. Gleichzeitig entstehen bereits während der Bauphase Risiken, die du nicht unterschätzen solltest.

Was passiert, wenn sich ein:e Passant:in auf deiner Baustelle verletzt? Wenn ein Sturm den Rohbau beschädigt? Oder wenn ein:e Bauhelfer:in bei privaten Arbeiten verunglückt?

Damit dein Traum vom eigenen Zuhause nicht durch einen Schaden zum finanziellen Albtraum wird, solltest du dich frühzeitig mit dem passenden Versicherungsschutz beschäftigen. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Versicherungen besonders wichtig sind und worauf du beim Abschluss achten solltest.

Der Artikel behandelt Bauherrenhaftpflicht, Rohbauversicherung, Bauleistungsversicherung sowie die Absicherung privater Bauhelfer über die BG BAU.

Bauherren richtig absichern: Diese Versicherungen brauchst du beim Hausbau

Der Bau oder die Sanierung eines Hauses ist für viele Menschen ein einmaliges Projekt. Es geht um hohe Summen, wichtige Entscheidungen und jede Menge Verantwortung. Gleichzeitig entstehen bereits während der Bauphase Risiken, die du nicht unterschätzen solltest.

  • Was passiert, wenn sich ein:e Passant:in auf deiner Baustelle verletzt?
  • Wenn ein Sturm den Rohbau beschädigt?
  • Oder wenn ein:e Bauhelfer:in bei privaten Arbeiten verunglückt?

Damit dein Traum vom eigenen Zuhause nicht durch einen Schaden zum finanziellen Albtraum wird, solltest du dich frühzeitig mit dem passenden Versicherungsschutz beschäftigen. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Versicherungen besonders wichtig sind und worauf du beim Abschluss achten solltest.

Wer gilt eigentlich als Bauherr?

Als Bauherr:in gilt in der Regel die Person, der die Baugenehmigung erteilt wurde oder die als Eigentümer:in des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. Der:die Bauherr:in trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben – unabhängig davon, ob er:sie die Arbeiten selbst durchführt oder Unternehmen damit beauftragt.

Das ist ein wichtiger Punkt: Auch wenn du die Bauarbeiten vollständig an Fachbetriebe, ein Generalunternehmen oder ein Architekturbüro vergibst, bist du weiterhin in Verantwortung.

Als Bauherr:in hast du unter anderem Pflichten in drei Bereichen:

  •  Verkehrssicherungspflicht: Die Baustelle muss so gesichert sein, dass Dritte nicht unnötig gefährdet werden.
  • Überwachungspflicht: Du musst die Baustelle und den Baufortschritt zumindest in einem angemessenen Umfang kontrollieren.
  • Auswahlpflicht: Beauftragte Unternehmen und Personen sollten über die notwendige Qualifikation verfügen.

Ein nicht abgesperrter Zugang, herumliegendes Baumaterial oder ein ungesichertes Gerüst können deshalb schnell zu einer persönlichen Haftung führen.

Bauherrenhaftpflicht: Schutz vor Haftungsansprüchen

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen rund um ein Bauprojekt. Sie schützt dich, wenn durch deine Baustelle oder die Bauarbeiten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen.

Ein mögliches Beispiel: Ein Bauteil fällt vom Gerüst auf den Gehweg und verletzt eine Passantin. Oder jemand stürzt nachts auf der unbeleuchteten Baustelle, weil Baumaterial im Laufweg liegt. In solchen Fällen können Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere Forderungen entstehen.
Bauherren haften dabei grundsätzlich auch dann, wenn ein Bauunternehmen mit der Ausführung beauftragt wurde. Die Verantwortung kann also nicht einfach vollständig auf Handwerker:innen oder Architekt:innen übertragen werden.

Reicht die private Haftpflichtversicherung aus?

Bei kleineren Bauvorhaben ist die Bauherrenhaftpflicht teilweise bereits in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Häufig gilt das aber nur bis zu einer bestimmten Bausumme (meist 100.000€) und unter weiteren Voraussetzungen.

Gerade beim Bau eines Einfamilienhauses reicht diese Grenze oft nicht aus. Deshalb solltest du prüfen:

  • Bis zu welcher Bausumme besteht Versicherungsschutz?
  • Welche Bauzeit ist versichert?
  • Sind Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe eingeschlossen?
  • Ist die Bauleitung durch den Bauherrn mitversichert?
  • Sind Abrissarbeiten und Sanierungen berücksichtigt?
  • Gibt es besondere Ausschlüsse oder Sublimits?

Eine pauschale Aussage wie „Das ist in meiner Privathaftpflicht mit drin“ reicht deshalb nicht aus. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen und die tatsächliche Größe des Bauvorhabens.

Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe

Viele Bauherren übernehmen Arbeiten selbst oder lassen sich von Freund:innen, Verwandten und Nachbarn helfen. Typische Beispiele sind:

  • Malerarbeiten
  • Verputzen
  • Bodenverlegung
  • Arbeiten an Außenanlagen
  • Dämm- oder Ausbauarbeiten

Solche Eigenleistungen müssen dem Versicherer angegeben werden. Je nach Umfang können sie beitragsfrei mitversichert sein oder einen Beitragszuschlag auslösen.

Bei besonders umfangreichen Eigenleistungen kann der Versicherer außerdem Nachweise über deine Kenntnisse oder Qualifikationen verlangen. Wer beispielsweise selbst die Planung, Bauleitung oder technisch anspruchsvolle Arbeiten übernimmt, kann nicht automatisch vom normalen Grundschutz ausgehen.

Weitere Punkte, die die du prüfen solltest

Je nach Bauvorhaben können zusätzliche Risiken relevant sein:

  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Baumaschinen
  • Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch
  • Leitungsschäden
  • Gewässerschäden
  • Umweltschäden
  • Abriss bestehender Gebäude
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Schäden an fremden Grundstücken

Auch die Bausumme sollte sorgfältig ermittelt werden. Dazu gehören unter anderem die tatsächlichen Baukosten, der Wert von Lieferungen und Bauleistungen, Kosten für Außenanlagen sowie Eigenleistungen. Grundstückskosten, bestimmte Architekten- und Ingenieurhonorare oder Gartenanlagen können je nach Versicherungsbedingungen anders behandelt werden.

Wichtig: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist in der Regel als Einmalbeitrag für eine bestimmte Bauzeit kalkuliert. Verzögert sich das Bauvorhaben, musst du den Versicherungsschutz möglicherweise verlängern.

Rohbauversicherung: Schutz vor Feuer und weiteren Gefahren

Während der Rohbauphase ist das Gebäude besonders empfindlich. Fenster, Türen und technische Anlagen fehlen teilweise noch, gleichzeitig befinden sich bereits teure Baustoffe und Bauteile auf dem Grundstück.

Die Rohbauversicherung schützt das Gebäude während dieser Phase insbesondere vor Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs

Versichert sein können beispielsweise bereits eingebaute Bauteile und Baustoffe sowie fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile wie Heizkörper, Waschbecken oder Badewannen.

In vielen Fällen ist die Rohbauversicherung Bestandteil einer späteren Wohngebäudeversicherung. Dann besteht während der Bauzeit ein vorläufiger Schutz, der nach Fertigstellung in eine reguläre Wohngebäudeversicherung übergeht.

Weitere Gefahren mitversichern

Der grundlegende Feuerschutz reicht nicht für jedes Bauvorhaben aus. Je nach Standort und Bauphase können weitere Gefahren sinnvoll sein:

  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überschwemmung und andere Elementargefahren
  • Vandalismus
  • Schäden durch unbefugt eingedrungenes Wasser
  • Diebstahl fest verbundener Gebäudebestandteile

Gerade Leitungswasser- und Sturmschäden können bereits vor dem Einzug entstehen. Sobald Leitungen angeschlossen oder Gebäudeteile fertiggestellt sind, können erhebliche Schäden auftreten – etwa durch einen unbemerkten Wasseraustritt oder eine Beschädigung kurz vor der Abnahme.
Deshalb sollte die Rohbauversicherung nicht nur als Formalität betrachtet werden. Entscheidend ist, welche Gefahren tatsächlich eingeschlossen sind und wie lange der Schutz besteht.

Bauleistungsversicherung: Wenn während der Bauphase etwas schiefgeht

Die Bauleistungsversicherung schützt die Bauleistungen selbst. Sie greift bei unvorhergesehenen Schäden, die während der Bauzeit an den versicherten Bauleistungen entstehen.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • Ein Sturm den Rohbau beschädigt.
  • Ein Bagger versehentlich bereits erstellte Bauteile zerstört.
  • Unbekannte Dritte Teile der Baustelle beschädigen.
  • Scheiben eingeworfen oder Gebäudeteile mutwillig zerstört werden.
  • Ein Materialfehler dazu führt, dass Bauteile wieder entfernt werden müssen.
  • Außergewöhnliche Witterungseinflüsse Schäden verursachen.
  • Erdarbeiten zu Schäden an bereits erstellten Bauteilen führen.

Der große Vorteil: Du bist nicht ausschließlich darauf angewiesen, dass ein bestimmtes Bauunternehmen oder eine andere beteiligte Person für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

Warum die Haftpflichtversicherung nicht immer ausreicht

Eine Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nur, wenn eine versicherte Person den Schaden verursacht und dafür haftet. Bei höherer Gewalt, unbekannter Schadenursache oder einem Mitverschulden mehrerer Beteiligter kann die Regulierung deutlich komplizierter werden.

Die Bauleistungsversicherung setzt hier an. Sie versichert das Bauvorhaben selbst – unabhängig davon, welches Gewerk gerade betroffen ist oder wer den Schaden verursacht hat.

Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Unternehmen und Gewerke beteiligt sind. Statt zunächst zu klären, wer schuld ist und welche Haftpflichtversicherung zuständig sein könnte, kannst du den Schaden über deine eigene Bauleistungsversicherung melden.

Was ist in der Bauleistungsversicherung nicht automatisch enthalten?

Auch bei der Bauleistungsversicherung kommt es auf die konkreten Bedingungen an. Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert.

Typische Ausschlüsse oder Einschränkungen können beispielsweise sein:

  • Mängel, die bereits vor dem Schaden vorhanden waren
  • Normale Abnutzung oder Verschleiß
  • Vorsätzlich verursachte Schäden des Versicherungsnehmers
  • Schäden durch bestimmte Witterungsereignisse
  • Diebstahl nicht fest verbundener Sachen
  • Schäden, die ausschließlich auf einer fehlerhaften Planung beruhen
  • Kosten für Nachbesserungen ohne versicherten Sachschaden

Ein besonders wichtiger Unterschied: Die Beschädigung einer bereits mangelfreien Sache kann ein versicherter Sachschaden sein. Das bloße Abhandenkommen von Baustoffen oder Werkzeugen ist dagegen kein Sachschaden, sondern ein Verlust. Diebstahl muss deshalb häufig ausdrücklich eingeschlossen werden.

Welche Zusatzbausteine können sinnvoll sein?

Je nach Bauvorhaben können unter anderem folgende Erweiterungen geprüft werden:

  • Diebstahl fest verbundener Gebäudebestandteile
  • Schäden durch außergewöhnliches Hochwasser
  • Schäden an Glas-, Metall- oder Kunststoffoberflächen
  • Kosten für Baugrund- und Bodenmassen
  • Hotel- oder Einlagerungskosten bei einer verzögerten Fertigstellung
  • Baulagerplätze außerhalb des eigentlichen Grundstücks
  • Transportwege zwischen Lagerplatz und Baustelle
  • Grundwasserabsenkung
  • Baugrundverbesserungen
  • Eigenleistungen
  • Einsturz bestehender Gebäude bei Sanierungen oder Umbauten
  • Nachhaftung für Schäden, die erst später entdeckt werden

Auch die Bauleistungsversicherung wird normalerweise anhand der Herstellungskosten des Bauvorhabens kalkuliert. Eigenleistungen sollten deshalb nicht vergessen werden.

Bauhelfer-Unfallversicherung: Schutz für Familie, Freunde und Nachbarn

Wer auf der eigenen Baustelle mit privaten Helfer:innen arbeitet, muss sich auch mit der gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigen.
Ein Bauherr gilt bei Eigenleistungen rechtlich als Unternehmer:in nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten. Damit ist in der Regel die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – kurz BG BAU – zuständig.

Private Bauhelfer:innen müssen grundsätzlich bei der BG BAU gemeldet werden. Dazu zählen:

  • Familienangehörige
  • Freunde
  • Nachbarn
  • Bekannte
  • Unentgeltlich mithelfende Kollegen
  • Minijobber und andere entgeltlich beschäftigte Personen

Versichert sind Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit der Tätigkeit auf der Baustelle. Auch Wege zur Baustelle und zurück können zum Versicherungsschutz gehören.

Welche Pflichten haben Bauherren?

Bauherren müssen der BG BAU unter anderem folgende Informationen mitteilen:

  • Name und Anschrift des Bauherrn
  • Bezeichnung des Bauvorhabens
  • Anschrift der Baustelle
  • Beginn und Ende der Bauarbeiten
  • Namen und Anschriften der Helfer:innen
  • Geleistete Helferstunden
  • Beauftragte gewerbliche Unternehmen

Die Anmeldung erfolgt online hier: https://online-antwort.meine.bgbau.de/formular-online-ausfuellen/M2730

Ein Bautagebuch kann dabei helfen, den Überblick zu behalten und die geleisteten Helferstunden korrekt zu dokumentieren.

Die Meldung ist nicht nur eine Formalität. Wer Bauhelfer:innen nicht anmeldet, muss mit Nachforderungen und möglicherweise einem Bußgeld rechnen. Die Kosten für die gesetzliche Absicherung sind in vielen Fällen überschaubar – die Folgen einer unterlassenen Meldung können deutlich teurer sein.

Nicht jede Hilfe ist automatisch versicherungspflichtig

Ob jemand als Bauhelfer:in gilt, hängt vom Gesamtbild der Tätigkeit ab. Eine kurze Gefälligkeit, etwa das gemeinsame Ausladen von Baumaterial, ist anders zu bewerten als umfangreiche und planmäßige Bauarbeiten.

Auch die soziale Beziehung und der Umfang der Tätigkeit spielen eine Rolle. Wer beispielsweise als qualifizierte;r Handwerker:in regelmäßig und gegen Bezahlung Arbeiten übernimmt, wird möglicherweise nicht wie ein:e private:r Bauhelfer:in behandelt.

Im Zweifel solltest du direkt bei der BG BAU nachfragen. Dort kann geklärt werden, ob eine konkrete Tätigkeit melde- und beitragspflichtig ist.

Bauherr und Ehepartner

Der Bauherr selbst sowie der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sind nicht automatisch im gleichen Umfang über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt wie private Bauhelfer.

Ein Versicherungsschutz kann unter Umständen auf Antrag entstehen. Dabei handelt es sich jedoch um eine separate Unternehmerversicherung, deren Kosten deutlich höher ausfallen können.

Zusätzlich kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Sie sollte allerdings nicht als Ersatz für die gesetzlich notwendige Meldung der Bauhelfer verstanden werden. Vielmehr geht es darum, den persönlichen Versicherungsschutz des Bauherrn und seiner Familie sinnvoll zu ergänzen.

Diese Fehler solltest du vermeiden

Rund um den Hausbau passieren immer wieder dieselben Fehler. Besonders häufig sind:

  1. Die Bausumme wird zu niedrig angesetzt.
    Eigenleistungen, Außenanlagen oder zusätzliche Baukosten werden vergessen.
  2. Die private Haftpflichtversicherung wird ungeprüft als ausreichend angesehen.
    Oft gelten dort Grenzen und besondere Voraussetzungen.
  3. Eigenleistungen werden nicht angegeben.
    Dadurch kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.
  4. Die Bauzeit wird nicht überwacht.
    Dauert der Bau länger als vereinbart, kann eine Verlängerung notwendig werden.
  5. Die Bauleistungsversicherung wird weggelassen.
    Dann bleiben Schäden durch höhere Gewalt, unbekannte Verursacher oder unvorhersehbare Ereignisse möglicherweise am Bauherrn hängen.
  6. Bauhelfer:innen werden nicht bei der BG BAU gemeldet.
    Das kann zu Nachforderungen und Bußgeldern führen.
  7. Die Rohbauversicherung wird zu spät abgeschlossen.
    Bereits eingetretene Schäden können nicht nachträglich versichert werden.
  8. Abriss- und Sanierungsarbeiten werden nicht berücksichtigt.
    Der Abriss bestehender Gebäude ist nicht immer automatisch mitversichert.

Checkliste für Bauherren

Vor Beginn der Bauarbeiten solltest du folgende Punkte klären:

  • Ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung vereinbart?
  • Reicht die Versicherungssumme für das gesamte Bauvorhaben aus?
  • Sind Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe eingeschlossen?
  • Sind Planung und Bauleitung durch den Bauherrn versichert?
  • Besteht eine Rohbauversicherung?
  • Welche Gefahren sind während der Rohbauphase versichert?
  • Ist der Übergang in die Wohngebäudeversicherung geregelt?
  • Besteht eine Bauleistungsversicherung?
  • Sind Diebstahl, Vandalismus und außergewöhnliche Witterung berücksichtigt?
  • Sind Sanierungs-, Abriss- und Umbauarbeiten eingeschlossen?
  • Wurden alle Bauhelfer bei der BG BAU gemeldet?
  • Sind Bauherr und Ehepartner ausreichend unfallversichert?
  • Ist die Versicherung informiert, wenn sich die Bauzeit oder Bausumme verändert?

Fazit: Erst absichern, dann bauen

Ein Hausbau ist mehr als eine Finanzierung und ein Bauvertrag. Schon vor dem ersten Spatenstich entstehen Haftungs-, Sach- und Unfallrisiken, die du nicht ignorieren solltest.

Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter. Die Rohbauversicherung sichert das Gebäude während der frühen Bauphase ab. Die Bauleistungsversicherung schützt die eigentlichen Bauleistungen vor unvorhergesehenen Schäden. Und über die BG BAU müssen private Bauhelfer gesetzlich abgesichert werden.

Welche Versicherungen du tatsächlich brauchst, hängt von deinem Bauvorhaben, der Bausumme, der Bauzeit, dem Umfang deiner Eigenleistungen und der konkreten Ausgestaltung des Projekts ab. Deshalb solltest du den Versicherungsschutz nicht erst prüfen, wenn die Baustelle bereits eingerichtet ist.
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Dein Tom und dein Stephan

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