Arbeitskraftabsicherung: Der komplette Leitfaden

43% der 20-Jährigen werden bis 67 berufsunfähig. Die gesetzliche Rente reicht nicht: Nur 1.000 €/Monat. Erfahre, wie du deine Arbeitskraft richtig absicherst – ausgabenorientiert & individuell.

3% der 20-Jährigen werden bis 67 berufsunfähig – gesetzliche Absicherung reicht nicht (unter 1.000 € netto). Dieser Leitfaden zeigt dir schrittweise, wie du deine Arbeitskraft richtig absicherst: Bedarf ermitteln, BU vs. EU vergleichen, ausgabenorientiert planen – bis zur Rente. Starte jetzt und schütze deine finanzielle Existenz.

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Warum dieser Leitfaden existenziell für Dich ist

Stell Dir vor: Du wachst eines Morgens auf, und Dein Körper sagt „Heute nicht.“ Eine Krankheit, ein Unfall, psychische Belastung – plötzlich kannst Du nicht mehr arbeiten. Nicht für ein Wochenende, sondern für Monate. Oder sogar für immer.

Das klingt dramatisch? Ist es auch. Aber es ist kein Gedankenspiel. Die Statistik zeigt es deutlich: Etwa 43 % aller heute 20-Jährigen werden bis zum Renteneintritt mit 67 mindestens einmal berufsunfähig. 42,3 % der neuen Erwerbsminderungsrenten werden wegen psychischer Erkrankungen bewilligt.

Und doch: Die meisten Menschen, die von ihrem Beruf leben, haben sich damit nie wirklich auseinandergesetzt. Sie zahlen einfach ihre Versicherungsbeiträge, hoffen, dass es nicht passiert – und würden im Ernstfall völlig unvorbereitet dastehen.

Dieser Leitfaden ist anders. Hier geht’s nicht um Versicherungsdeutsch oder Verkaufsgespräche. Hier geht’s um Klartext. Um die Fragen, die wirklich zählen. Und um Antworten, die Dir helfen, Deine finanzielle Existenz zu schützen – bewusst, individuell und mit offenen Augen.

Die Grundlagen der Arbeitskraftabsicherung

Wie Du Deinen wirklichen Bedarf bei Berufsunfähigkeit findest

Die zentrale Frage, die viele zu schnell beantworten

„Ich will meinen Bedarf absichern!“ Cool. Und wie hoch ist der eigentlich?

Diese Frage stellen wir uns im Alltag oft viel zu schnell – und beantworten sie dann noch schneller. Zack, Zahl genannt, Versicherung vorgeschlagen, Vertrag abgeschlossen. Aber halt:

Wie willst Du etwas absichern, das Du gar nicht richtig ermittelt hast?

Die Antwort ist unbequem:

Du kannst es nicht. Und eine Beratung ohne saubere Bedarfsermittlung ist nicht nur wackelig – sie ist eigentlich auch unzulässig.

Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt drei Dinge vor:[1]

  1. Bedarf ermitteln
  2. Wünsche und Bedürfnisse abfragen
  3. Angemessen beraten

Und „angemessen“ heißt nicht: Du musst nach der Beratung BU-Fachwirt:in sein.

Es reicht, wenn Du verstehst, was Du da unterschreibst. Und das ist fair.

Der klassische Fehler: Die Einkommensformel

Wenn man viele Berater:innen fragt, wie sie den BU-Bedarf ermitteln, kommt ziemlich häufig dieselbe Antwort:

„Sag mir Dein Einkommen – ich sag Dir Deine Absicherung.“

Das klingt zwar einfach, hat aber leider mehrere Probleme:

Problem 1: Wir predigen Individualität – handeln aber pauschal

Wir erzählen oft stolz, dass unsere Beratung so individuell sei wie ein Fingerabdruck. Und dann kommt bei der Bedarfsermittlung plötzlich eine Einheitsformel zum Einsatz? Das passt nicht zusammen.
Eine BU ist keine Fertigpizza – sondern Maßarbeit. Und Maßarbeit beginnt beim genauen Maßnehmen, nicht beim Raten.

Problem 2: Es geht nicht um Lebensstandard – sondern um Existenz

Hier ist unsere klare Position:

Versichert werden sollte nur, was wirklich notwendig ist.

Das Ziel ist nicht, Deinen Lebensstandard zu versichern – sondern Deine Existenz zu sichern. Alles andere ist Luxus. Und Luxus kostet mehr. Klar: Wenn Du Dich entscheidest, Deinen gewohnten Lebensstil komplett abzusichern – kein Problem. Aber dann sollte das bewusst geschehen.

Deshalb fragen wir unsere Kund:innen immer:

„Willst Du Deinen Lebensstandard absichern – oder Deine Existenz?“

Und dann sprechen wir drüber. Viele entscheiden sich am Ende bewusst für das Notwendige – und sind happy. Und wenn jemand den höheren Schutz will, ist das genauso okay. Aber es ist eben seine informierte Entscheidung.

Problem 3: Du denkst nur bis 67

Wenn Du Deinen BU-Bedarf vom Einkommen abhängig machst, orientierst Du Dich automatisch an Deinem Erwerbsleben. Und das endet bei den meisten mit 67.
Aber genau dann passiert etwas ganz Sicheres: Du gehst in Rente. Und auf einmal bricht Dein Einkommen komplett weg – oder halbiert sich zumindest. Deine Ausgaben aber? Die bleiben fast gleich. Die BU-Rente endet. Die gesetzliche Rente beginnt. Und oft ist die Lücke riesig.

Warum also denken wir beim Thema „Absicherung“ nur bis zur Berufsunfähigkeit – und nicht gleich mit an die Altersvorsorge?

Die Lösung: Ausgabenorientierte Beratung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert uns Dein Einkommen erstmal nur aus einem Grund:

Damit wir wissen, wie viel BU-Rente die Versicherung Dir überhaupt genehmigt.

Denn klar: Versicherer schauen, ob das Verhältnis von BU-Rente zu Einkommen noch passt. Aber für die echte Bedarfsermittlung interessiert uns was ganz anderes:

➡️ Deine Ausgaben.

Denn die sagen uns, wie viel Geld Du wirklich brauchst, wenn morgen alles anders wäre. Und das ist der Kern der ausgabenorientierten Beratung, die wir bei PROGRESS Finanzplaner leben.

Schritt für Schritt zur echten Absicherung

Bevor wir also überhaupt anfangen, über Produkte oder Summen zu reden, machen wir drei Dinge:

  1. Wir klären Deine Ausgaben.
  2. Wir schauen uns gemeinsam an, was Du gesetzlich erwarten kannst.
  3. Wir ermitteln, welche Lücken wann und warum entstehen – und was Dir wichtig ist.

Erst danach geht’s um Versicherung. Und ja – auch da ist BU nicht gleich BU. Aber darüber sprechen wir später.

Fazit: Du willst keine Versicherung – Du willst Klarheit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein „Nice-to-have“. Sie ist die Grundlage dafür, dass Dein finanzielles Leben nicht plötzlich zusammenbricht, wenn Du Deinen Job nicht mehr ausüben kannst.
Aber das Ganze funktioniert nur, wenn die Basis stimmt. Und das ist nun mal:

Dein Bedarf. Richtig. Ermittelt.

Gesetzliche Ansprüche: Was Du wirklich wissen musst

Die Frage, die jeder stellt

Wenn es um die Absicherung der eigenen Arbeitskraft geht, stellen sich viele Menschen genau eine Frage:

„Was passiert eigentlich, wenn ich plötzlich nicht mehr arbeiten kann? Springt da nicht irgendwer vom Staat ein?“

Kurze Antwort: Ja.
Lange Antwort: Ja, aber…

Und genau darum geht’s jetzt.

Warum Details wichtig sind – aber nicht zu viele

Viele Menschen, die zu uns in die Beratung kommen, wollen gar nicht bis ins letzte Detail wissen, wie gesetzliche Rentenansprüche, Erwerbsminderungsrenten oder Pflegegrade berechnet werden.

Ausnahme: Ingenieure. Die wollen’s manchmal wirklich wissen.

Aber auch wenn Du all das nicht im Detail wissen musst – ein bisschen Orientierung hilft. Denn nur wenn Du ein Gefühl dafür bekommst, was vom Staat tatsächlich kommt, kannst Du einschätzen, wie groß Deine persönliche Versorgungslücke wirklich ist.

Unsere Devise bei PROGRESS lautet:

„Es schadet nie, mehr zu wissen, als Du wissen willst. Aber es schadet, Dir mehr zu erzählen, als Du wissen möchtest.“

Deshalb nehmen wir Dich hier einmal kompakt und verständlich mit durch den Dschungel der gesetzlichen Versorgung – ganz ohne Paragrafenreiterei.

Der Arbeitsunfall: Selten, aber gut abgesichert

Fangen wir mit dem Klassiker an, der gern mal überschätzt wird: Der Arbeitsunfall – oder auch Wegeunfall.

Die Absicherung läuft über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), und die leistet in der Regel ziemlich gut, wenn etwas passiert. Aber hier liegt auch der Denkfehler

  • Nur etwa ein Drittel aller Unfälle passieren überhaupt während der Arbeit oder auf dem Weg dahin.
  • Invalidität durch einen Unfall ist insgesamt eher die Ausnahme als die Regel.
  • Und wenn es passiert – ja, dann ist man vergleichsweise gut abgesichert.

Daraus ergeben sich zwei Dinge für Dich:

  • Diese Absicherung täuscht Sicherheit vor. Sie suggeriert: „Ich bin ja versichert.“ Dabei betrifft sie nur einen kleinen Teil der realen Risiken.
  • Wir reden in der BU-Beratung kaum darüber. Nicht, weil wir es verschweigen wollen – sondern weil es für das große Ganze keine entscheidende Rolle spielt.

Die Risiken, die wirklich zählen

Jetzt wird’s spannender. Denn es gibt ein paar Risiken, die wir in der Beratung immer im Blick haben sollten – und die gehören nicht zu den Ausnahmefällen, sondern zu den häufigen Szenarien im Leben:

💡 Arbeitsunfähigkeit

Wenn Du für eine gewisse Zeit nicht mehr arbeiten kannst (z. B. wegen Krankheit oder Unfall), bekommst Du in den ersten sechs Wochen weiterhin Gehalt vom Arbeitgeber – danach Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das liegt meist deutlich unter Deinem normalen Nettoeinkommen.

Und es endet nach spätestens 78 Wochen – also rund 1,5 Jahren.

💡 Erwerbsminderung

Wenn Du gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst, greift eventuell die Erwerbsminderungsrente. Aber:[2]

  • Es gibt sie nur, wenn gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann – unabhängig von Deiner bisherigen Tätigkeit.
  • Sie ist an viele Bedingungen geknüpft – und es wird hart geprüft.
  • Sie reicht meist nicht zum Leben. Im Schnitt liegt die volle Erwerbsminderungsrente bei unter 1.000 Euro im Monat – oft sogar deutlich darunter.
💡 Pflegebedürftigkeit

Auch hier greift die gesetzliche Pflegeversicherung – aber sie zahlt keine Vollversorgung, sondern eher einen Zuschuss.

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – egal ob durch Unfall, Krankheit oder im Alter. Und sie ist teuer. Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, belastet schnell Familie und Vermögen.

💡 Langlebigkeit

Klingt erstmal positiv – wer will nicht lange leben? Aber wenn Du alt wirst und Dein Geld vorher ausgeht, wird es kritisch. Die gesetzliche Rente ist meist nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstil zu halten. Und eine BU endet oft spätestens mit 67 – dann kommt die Rente. Und oft eine große Lücke.

Was ist mit der „gesetzlichen BU“?

Kurze Antwort: Die gibt’s nicht mehr – zumindest für fast niemanden.

Denn: Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde bereits 2001 abgeschafft – und gilt nur noch für Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden.

Und selbst da ist ein Neuabschluss einer privaten BU heute fast nie Thema.

Für alle anderen gilt: Nur noch Erwerbsminderung.

Fazit: Vertrauen ist gut – Verstehen ist besser

Klar, der Staat leistet in bestimmten Fällen. Aber:

  • Er leistet spät.
  • Er leistet wenig.
  • Und er leistet nur unter strengen Bedingungen.

Deshalb ist es so wichtig, dass Du weißt, worauf Du Dich verlassen kannst – und worauf nicht.

Wir bei PROGRESS sehen unsere Aufgabe nicht darin, Dir einen Vertrag unterzujubeln, sondern Dir zu zeigen, welche Risiken Dich treffen können – und wie Du sie selbstbestimmt absichern kannst.

Die einzelnen Risiken im Detail

Arbeitsunfähigkeit: Warum „Krankgeschrieben-Sein“ mehr Lücke als Lösung ist

Stell Dir vor:

Du wachst eines Morgens auf, und Dein Körper sagt: „Heute nicht.“

Ob Rücken, Psyche oder was auch immer – Du bist raus. Nicht dauerhaft, aber erstmal für ein paar Wochen oder Monate. Das nennt sich dann Arbeitsunfähigkeit – kurz: AU.

Und jetzt? Viele denken: „Ich bin ja gesetzlich versichert. Wird schon alles passen.“

Aber ob das wirklich reicht – und was Du wissen solltest, bevor Du Dich auf das Krankengeld verlässt – das schauen wir uns jetzt ganz genau an.

Was heißt überhaupt „arbeitsunfähig“?

Interessanterweise ist der Begriff nicht mal direkt im Gesetz definiert, sondern über eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Darin steht:

„Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können.“

Klingt erstmal nachvollziehbar. Und ja: Diese gesetzliche Definition ist sogar deutlich kundenfreundlicher als die von privaten Krankentagegeld-Versicherern.

Denn dort heißt es zum Beispiel in den MB/KT 2009:

„Arbeitsunfähigkeit […] liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann […] und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.“

Was heißt das auf Deutsch?

  • Du darfst Deinen Beruf überhaupt nicht mehr ausüben.
  • Selbst ein Nebenjob auf Minijob-Basis kann reichen, um die Leistung zu verlieren.
  • 100 % raus – sonst kein Krankentagegeld.

Wie läuft das mit dem Geld bei AU?

Wenn Du gesetzlich versichert bist (und das ist die Mehrheit der Menschen), sieht Dein Fahrplan im Krankheitsfall so aus:

✅ Die ersten 6 Wochen (42 Tage):

Du bekommst Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Also: Vollgehalt, ganz normal – entspannt.

❗ Ab Tag 43:

Jetzt springt die gesetzliche Krankenkasse ein – mit dem sogenannten Krankengeld. Und hier wird’s spannend, denn:

  • Du bekommst 70 % vom Bruttogehalt, maximal aber 90 % vom Netto.
  • Das Ganze ist steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
  • Bedeutet: Es wird bei der Steuerberechnung mit einbezogen, was Deinen Steuersatz nach oben treiben kann.
  • Außerdem zahlst Du weiter Sozialabgaben – also Rente, Pflege, Krankenversicherung etc.
💸 Ergebnis:

Deine Versorgungslücke liegt im Schnitt bei 20–25 %.

Und wenn Du mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdienst (2025: rund 62.100 € brutto jährlich), wird die Lücke sogar noch größer – denn es wird nur bis zu dieser Grenze gezahlt.

Wie lange gibt’s Krankengeld?

Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung hast Du für weitere 72 Wochen Anspruch auf Krankengeld – also insgesamt 78 Wochen oder 1,5 Jahre. Aber Vorsicht:

Die Kasse prüft regelmäßig, ob Du wirklich „nur vorübergehend“ nicht arbeiten kannst – oder ob die Erkrankung nicht doch dauerhaft ist.

Denn in dem Fall endet das Krankengeld – und es wird geprüft, ob Du vielleicht schon erwerbsgemindert bist.

Exkurs: Was ist mit Selbstständigen?

Du bist selbstständig? Dann wird’s nochmal spezieller:

  • Es gibt keine Lohnfortzahlung.
  • Du bekommst auch kein Krankengeld – außer Du hast es freiwillig versichert.
  • Viele Selbstständige schließen daher eine private Krankentagegeldversicherung ab.

Aber wie oben erwähnt: Auch da musst Du komplett raus sein aus dem Job, um etwas zu bekommen. Und sobald Du wieder am Schreibtisch sitzt – selbst für zwei Stunden täglich – kann’s das gewesen sein mit der Leistung.

Fazit: AU ist keine Kleinigkeit

Viele denken:

„Wenn ich krank bin, bin ich halt krank. Da gibt’s doch was vom Staat.“

Und das stimmt ja auch – aber nicht in voller Höhe und nicht ohne Haken.

Arbeitsunfähigkeit ist ein klassischer Zwischenzustand:

Nicht mehr gesund, aber auch noch nicht berufsunfähig. Und genau deshalb ist es wichtig, dieses Risiko in der eigenen Planung mit zu berücksichtigen – sei es über eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung, eine BU-Police mit AU-Klausel, oder ganz andere Wege.

Was für Dich persönlich Sinn macht, hängt von Deiner Einnahmesituation, Deinem Beruf und Deiner Absicherungsstrategie ab.

Erwerbsminderung: Wenn gar nichts mehr geht

Von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld – und dann?

Stellen wir uns vor, Du bist angestellt und wirst krank. Dann bekommst du erstmal 42 Tage Lohnfortzahlung – das ist die Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber.

Danach springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Soweit, so bekannt.

Aber was, wenn die Erkrankung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft ist? Dann prüft die gesetzliche Rentenversicherung, ob Du voll oder teilweise erwerbsgemindert bist.

Erwerbsgemindert = berufsunfähig? Leider nein.

Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht Dein Beruf. Stattdessen prüft der Staat, ob Du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch irgendeine Tätigkeit für mindestens drei Stunden täglich ausüben kannst – egal, ob Du vorher Handwerker, Lehrer oder IT-Profi warst.

Der entscheidende Satz aus dem Gesetz (§ 43 SGB VI) lautet:[4]

„Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“

Wichtig: Es geht nicht darum, ob Du Deinen erlernten oder ausgeübten Beruf noch kannst – sondern ob Du irgendwie noch arbeiten kannst. Und zwar für mehr als drei Stunden am Tag – in irgendeinem Job.

Teilweise erwerbsgemindert = halbe Rente

Wenn Du zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten könntest, dann giltst Du als teilweise erwerbsgemindert – und bekommst die halbe Erwerbsminderungsrente.

Aber Achtung: Du bekommst die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Du zwar zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten könntest, aber keinen Job findest, der das möglich macht. Das nennt sich dann „verschlossener Arbeitsmarkt“ – und das kommt häufiger vor, als man denkt.

Was wird finanziert?

Im Jahr 2023 bezogen 1.761.252 Menschen in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente.[5] Die Gründe haben sich in den letzten Jahren massiv verschoben:

  • Im Jahr 2000 waren noch rund 25 % der Fälle auf den Bewegungsapparat zurückzuführen.
  • 2022 waren es nur noch 11 %.
  • Dafür machen psychische Erkrankungen mittlerweile 42 % der Fälle aus.

Psychische Erkrankungen sind also mittlerweile der häufigste Grund, warum Menschen in Deutschland erwerbsgemindert werden.

Für alle, die denken „Das betrifft mich nie“ – diese Zahlen sprechen eine andere Sprache.

Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente folgt einer Formel (geregelt in § 64 SGB VI):

Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Entgeltpunkte (§ 66 SGB VI)

Je nachdem, wie viel Du im Vergleich zum Durchschnitt verdient hast, bekommst Du Entgeltpunkte:

  • Wer genau den Durchschnittsverdienst (2024: 45.358 € p.a.) hat, bekommt 1 Punkt pro Jahr.
  • Der Maximalwert liegt bei 2,0515 Punkten pro Jahr – das erreichst Du, wenn Du jedes Jahr über 90.600 € (Beitragsbemessungsgrenze) verdienst.

2024 gibt’s für einen Punkt 39,32 Euro Rente pro Monat.

Wenn Du vorzeitig erwerbsgemindert wirst, werden Dir übrigens fiktive Punkte bis zum 62. Lebensjahr gutgeschrieben, damit Du nicht zu stark absinkst.

Zugangsfaktor (§ 77 SGB VI)

Bei einer Erwerbsminderung gibt’s einen Abschlag von 0,3 % pro Monat, wenn Du „zu früh“ die Rente bekommst. Der maximale Abschlag liegt bei 10,8 %.

Also liegt der Zugangsfaktor bei Erwerbsminderung meistens bei 0,892.

Rentenartfaktor (§ 67 SGB VI)
  • 1,0 bei voller Erwerbsminderung
  • 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung
Rentenwert (§ 68 SGB VI)

Der beträgt 2024 39,32 Euro – bundesweit einheitlich.

Beispielrechnung:

Max Mustermann verdient seit seinem 20. Lebensjahr immer genau Durchschnitt. Mit 45 Jahren wird er voll erwerbsgemindert.

  • 25 Jahre gearbeitet = 25 Entgeltpunkte
  • Zurechnungszeit bis 62 = weitere 17 Jahre
  • 42 Entgeltpunkte insgesamt

Jetzt die Rechnung:

42 × 0,892 × 1 × 39,32 = 1.473,08 Euro pro Monat

Diese Rente bleibt auch später ungefähr in dieser Höhe, wenn er mit 67 in die Altersrente übergeht – denn die Formel ist dieselbe.

Fazit: Erwerbsminderungsrente = Grundsicherung

Selbst bei einem durchschnittlichen Einkommen über Jahrzehnte reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben – sie ist eine Grundversorgung, mehr nicht.
Deshalb ist es so entscheidend, selbst privat vorzusorgen – am besten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Deinen konkreten Beruf absichert und Dich nicht auf irgendwelche Jobs am allgemeinen Arbeitsmarkt verweist.

Die psychische Last: Wenn Krankenkasse und Rentenversicherung sich nicht einig sind

Zwei Systeme, zwei Meinungen – und Du bist die Schnittmenge

Was viele nicht wissen:

Die Krankenkasse prüft, ob Du vorübergehend arbeitsunfähig bist – das bedeutet, sie zahlt Dir Krankengeld, solange sie denkt, dass Du wieder fit wirst.

Die Rentenversicherung hingegen schaut ganz anders auf Deinen Fall: Sie prüft, ob Du dauerhaft erwerbsgemindert bist – also ob Du auf lange Sicht nicht mehr arbeiten kannst. Und zwar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht unbedingt in Deinem gelernten Beruf.

So weit, so logisch. Aber jetzt wird’s tricky:

Beide prüfen getrennt, jede für sich. Und sie haben unterschiedliche Interessen. Heißt konkret:

➡️ Die Krankenkasse will irgendwann nicht mehr zahlen, weil sie denkt: „Der ist eh dauerhaft krank, das ist jetzt Sache der Rentenversicherung.“

➡️ Die Rentenversicherung sieht das anders: „Der ist noch nicht durch mit Therapien oder Reha, da geht vielleicht noch was – soll mal schön die Krankenkasse zahlen.“

Und was passiert? Du bekommst im schlimmsten Fall gar nichts mehr.

Das Ping-Pong-Spiel mit Deiner Gesundheit

Ein klassisches Beispiel:

Du bist schon länger krank. Die Krankenkasse erklärt: „Für uns ist das nun dauerhaft – kein Krankengeld mehr, das solltest du über eine Reha-Maßnahme klären.“

Also wendest du dich an die Rentenversicherung und stellst Anträge auf Reha sowie Erwerbsminderungsrente.

Deren Antwort: „Nein, wir sehen kein Reha-Potenzial. Die Krankenkasse soll sich bitte mit einer medikamentösen Therapie befassen.“

Boom – willkommen im bürokratischen Karussell.

Du bist also zu krank für die Krankenkasse, aber noch nicht krank genug für die Rente. Dazwischen entsteht ein finanzielles Vakuum, in das du schneller gerätst, als dir lieb ist.

Besonders heikel sind psychische Erkrankungen. Ihr Verlauf lässt sich nicht eindeutig prognostizieren – keine klaren Röntgenbilder, Medikamente wirken individuell unterschiedlich. Deshalb schieben sich Krankenkasse und Rentenversicherung bei solchen Fällen oft die Verantwortung zu. Und du wirst zum Spielball.

Was Du tun kannst

Unser Rat als Berater und Begleiter:

Verlass Dich nicht auf das System. Bau Dir Dein eigenes Sicherheitsnetz.

Denn wenn Krankenkasse und Rentenversicherung sich nicht einig sind – und Du dazwischenhängst – bist Du der, der den Preis zahlt. Nicht immer gesundheitlich, aber fast immer finanziell.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hilft Dir, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst – unabhängig davon, was Krankenkasse und Rentenversicherung denken.

Und zwar deutlich früher, unbürokratischer und viel zielgerichteter.

Nach der BU: Umschulung, ALG I und warum Netflix keine Lösung ist

Die Realität ist vielschichtiger als zwei Wege

Wenn Menschen an Berufsunfähigkeit denken, sehen sie oft nur zwei Wege:
a) Krankengeld.
b) Rente.

Aber die Realität ist oft deutlich vielschichtiger – und dazwischen gibt’s noch eine Institution, die viele nicht gleich auf dem Zettel haben: die Bundesagentur für Arbeit. Und ja, auch sie kann Geld zahlen – sogar dann, wenn Du schon berufsunfähig bist.

Umschulung statt Stillstand

Berufsunfähig zu sein bedeutet nicht, dass Du nie wieder arbeiten kannst oder sollst.

Ganz im Gegenteil. Viele Menschen kommen nach einer gewissen Zeit wieder auf die Beine, wechseln den Beruf oder starten mit einer Umschulung noch mal neu durch.

Und genau hier kommt die Agentur für Arbeit ins Spiel. Denn: Wer wegen gesundheitlicher Gründe seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Förderung einer Umschulung.

Das Beste: Während dieser Umschulung gibt’s auch Geld.[6]

Was bekommst Du konkret?

Wenn eine Umschulung bewilligt wird, bekommst Du währenddessen eine Leistung, die sich an Deinem letzten Gehalt orientiert:

  • Kinderlose erhalten 68 % ihres letzten Nettoeinkommens.
  • Eltern erhalten 75 %.

Klingt fair, oder? Wäre es auch – wenn es so einfach wäre.

Denn gerechnet wird nicht vom vollen Bruttogehalt, sondern nur von 80 % des letzten Bruttoeinkommens.

Das sorgt für Verwirrung, weil man rechnerisch nicht auf 68 oder 75 %, sondern auf ungefähr 54,4 % bzw. 60 % vom ursprünglichen Brutto kommt.

Zuschüsse vom neuen Arbeitgeber

Falls Du während Deiner Umschulung bereits praktisch arbeitest, darf Dir Dein neuer (zukünftiger) Arbeitgeber übrigens noch bis zu 525 Euro monatlich extra obendrauf geben – steuer- und sozialversicherungsfrei.

Klingt nach einem kleinen Trostpflaster – aber genau solche kleinen Beträge können im Alltag eine große Wirkung haben, gerade wenn das Geld sonst knapp ist.

ALG I: Wenn keine Umschulung geht

Auch dann bist Du nicht völlig raus. Wenn keine Umschulung möglich oder sinnvoll ist, hast Du eventuell Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I).

Die Höhe ist ähnlich wie bei der Umschulung:

  • 60 % vom bereinigten Einkommen für Kinderlose
  • 67 % für Eltern

Auch hier gilt: Die Berechnung erfolgt wieder auf Basis von 80 % des letzten Bruttogehalts.

Warum Berufsunfähigkeit nicht das Ende ist

Ganz ehrlich: Berufsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Lebensende auf der Couch mit Netflix.

Nur weil Du Deinen alten Job nicht mehr machen kannst, heißt das nicht, dass Du gar nichts mehr kannst.
➡️ Vielleicht wirst Du wieder gesund.
➡️ Vielleicht kannst Du mit einer Umschulung nochmal neu starten.
➡️ Vielleicht geht auch beides – Schritt für Schritt.

Und genau das solltest Du bei Deiner BU-Absicherung im Hinterkopf behalten: Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll Dir den finanziellen Spielraum geben, um selbstbestimmt entscheiden zu können, wie Dein Leben weitergeht. Nicht, um Dich auf ewig aufs Sofa zu verfrachten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung – und warum ist sie so unterschätzt?

Die zentrale Frage

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt Dir eine monatliche Rente, wenn Du länger als sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte in Deinem aktuellen Beruf arbeiten kannst.

Und zwar genau in Deinem Beruf. So, wie Du ihn bis jetzt gemacht hast. Nicht irgendwie anders, nicht in Teilzeit, nicht umgeschult. Einfach so, wie Dein Alltag war – und das ist wichtig.

Wenn Du das nicht mehr kannst, springt die BU ein und sichert Dein Einkommen. Bis Du wieder gesund bist. Oder bis Du Dich beruflich neu orientierst. Oder bis zum vereinbarten Endalter – meist bis zur Rente.

Das Besondere an der BU: Dein ganz persönlicher Beruf

Das ist das Besondere an der BU: Sie sichert Deinen ganz persönlichen Beruf ab. Nicht irgendeinen Job, nicht die allgemeine Erwerbsfähigkeit – sondern genau das, was Du in gesunden Tagen gemacht hast.

Ein paar Beispiele machen das klarer:

Beispiel 1: Der Maurer

Ein Maurer, der aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr auf dem Gerüst stehen kann, gilt als berufsunfähig – auch wenn er theoretisch als Pförtner arbeiten könnte. Der Versicherer darf ihn nicht zwingen, etwas anderes zu machen. Keine Umschulung, kein „Aber du könntest doch…“. Die BU zahlt.

Beispiel 2: Die Büromitarbeiterin

Eine städtische Angestellte, die wegen einer Knieverletzung keine Treppen mehr steigen kann und deshalb keine Akten mehr ins Büro tragen kann, ist BU, obwohl sie technisch gesehen den ganzen Tag am Schreibtisch sitzt. Der Versicherer darf nicht erwarten, dass Kolleg:innen ihr jeden Morgen helfen – auch wenn sie es tun. Das nennt sich „Überobligation durch Dritte“ – klingt komisch, ist aber Realität.

Beispiel 3: Der Chirurg

Ein Chirurg, der nach einem gesundheitlichen Rückschlag nur noch als Gutachter arbeitet und dabei sogar mehr verdient als vorher, bleibt BU, wenn das neue Tätigkeitsprofil nicht mit dem vorherigen Ansehen oder Anspruch vergleichbar ist. Der Halbgott in Weiß bleibt eben Halbgott – auch wenn er jetzt nur noch schreibt.

Klingt zu gut, um wahr zu sein?

Und hier kommt der Knackpunkt: Die BU ist super. Richtig stark. Aber der Ruf? Durchwachsen.

Denn der Verbraucherschutz sagt einerseits, dass jeder eine BU braucht. Und andererseits, dass die BU sowieso nie zahlt. Ganz ehrlich: Da muss man doch als normaler Mensch durcheinanderkommen.

Was stimmt denn jetzt?

Die Realität sieht ganz anders aus. Die meisten guten Versicherer leisten in rund 80 % der Fälle, wenn der Antrag gut vorbereitet ist. Und die restlichen 20 %? Da läuft häufig der Antrag schief – nicht die Versicherung.

Im Leistungsfall: Keine Bühne für Heldentaten

Wenn Du BU bist, brauchst Du zwei Dinge: medizinische Klarheit und gute Dokumentation. Und das ist meistens genau das Gegenteil von dem, was man im Ernstfall hinkriegt. Denn wenn Du gesundheitlich angeschlagen bist, hast Du wahrscheinlich gerade keinen Kopf für Formulare, Beweise und Beurteilungen.

Daher unser klarer Rat: Hol Dir Hilfe.

Im Leistungsfall geht es um drei Dinge:
  1. Nachweis der gesundheitlichen Einschränkung
    Das ist meist das Einfachste. Selbst psychische Erkrankungen lassen sich heute gut belegen. Eine Diagnose vom Hausarzt reicht erstmal. Je länger Du krank bist, desto klarer die Akte.
  2. Deine Tätigkeit vor der Erkrankung nachvollziehbar beschreiben
    Und zwar so, wie Du sie in gesunden Tagen gemacht hast – nicht, wie Du sie krankheitsbedingt angepasst hast. Das wird oft vergessen. Und hier scheitert der Antrag leider häufig.
  3. Belegen, dass Du wegen Deiner Einschränkungen nur noch die Hälfte leisten kannst – oder Dein Arbeitsergebnis nicht mehr sinnvoll zustande kommt.
    Und Achtung: Die Frage ist nicht, wie viele Stunden Du arbeitest. Die Frage ist, ob das, was Du tust, noch zu einem sinnvollen Ergebnis führt.

BU vs. EU – Was Du wirklich brauchst

Der unsichtbare Unterschied

Stell Dir vor, Du verdienst 3.000 € netto.

Wirst Du schwer krank oder psychisch belastet, kannst Du vielleicht Deinem Beruf nicht mehr nachgehen – aber ein paar Stunden am Tag könntest Du theoretisch noch etwas anderes machen.

Berufsunfähig – ja. Erwerbsgemindert – nein.

Und jetzt wird’s spannend:

  • Bei Erwerbsminderung zahlt der Staat in bestimmten Fällen eine Rente. Diese ersetzt ungefähr 40 % Deines vorherigen Einkommens – 60 % fehlen Dir also.
  • Aber: Die kriegst Du nur, wenn Du nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kannst – in irgendeinem Beruf.

Wenn Du also z. B. als Schreiner nicht mehr arbeiten kannst, aber theoretisch noch als Pförtner arbeiten könntest – keine Erwerbsminderung.

Und jetzt kommt’s:

Wenn Du nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast und Dein Berater bei der Bedarfsermittlung stillschweigend die Erwerbsminderungsrente einrechnet, hast Du ein Problem.

Denn die Lücke ist dann nur geschlossen, wenn Du komplett erwerbsunfähig bist. Und das ist gar nicht so häufig der Fall.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)

Jetzt kommt ein oft unterschätzter Player ins Spiel: die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV).

Die springt genau dann ein, wenn Du gar nicht mehr – oder nur noch sehr eingeschränkt – arbeiten kannst.

Viele Vermittler:innen rümpfen da die Nase. Warum? Weil sie denken: „Die EUV leistet ja nur in ganz schlimmen Fällen.“

Stimmt. Aber genau deshalb ist sie auch richtig günstig – besonders für körperlich arbeitende Menschen.

Vorteile der EU-Versicherung – gerade für Handwerker:innen

Und jetzt wird’s richtig interessant:

  • In der EU-Versicherung gibt’s nicht so viele Berufsgruppentarife wie in der BU.
    → Größere Kollektive = günstigere Beiträge
  • Ein Handwerker zahlt in der BU-Versicherung heute oft viel mehr als ein Akademiker.
    In der EUV kann es umgekehrt sein.

Warum? Weil der Akademiker in der EUV für das größere Kollektiv der Handwerker:innen quasi mitbezahlt.

Das bedeutet: Für körperlich arbeitende Menschen wird die EUV immer attraktiver, vor allem, weil die BU-Versicherung für sie oft richtig teuer wird.

BU-Kosten: Was solltest Du realistisch erwarten?

Die wichtigsten Faktoren

Bevor wir eine grobe Formel zur Berechnung vorstellen, hier ein kurzer Überblick über die Faktoren, die den Preis beeinflussen:

  • Eintrittsalter: Je jünger Du beim Abschluss bist, desto günstiger wird die BU.
  • Beruf: Je risikoreicher Dein Beruf ist, desto höher sind die Beiträge.
  • Laufzeit: Je länger der Vertrag läuft, desto mehr muss die Versicherung zahlen.
  • Vorerkrankungen und Hobbys: Wenn Du Vorerkrankungen hast oder risikobehaftete Hobbys ausübst, wird es teurer.
  • Rentenhöhe und Bausteine: Je höher die vereinbarte BU-Rente, desto teurer wird der Vertrag.

Eine grobe Orientierung: Die Formel

Um Dir eine erste Vorstellung zu geben, haben wir eine Formel entwickelt, die Dir eine grobe Einschätzung der BU-Kosten liefert.

Für Akademiker:

Die Summe der gezahlten Beiträge bis zum Alter von 67 Jahren entspricht in etwa 1,5 Mal der jährlichen BU-Rente.

• Beispiel: Wenn ein Akademiker eine monatliche BU-Rente von 1.000 Euro möchte, dann zahlt er im Laufe des gesamten Vertrags (bis 67 Jahre) etwa 18.000 Euro.

Für Handwerker:

Die Summe der gezahlten Beiträge für einen Handwerker bis zum Alter von 67 Jahren entspricht 4,5 Mal der jährlichen BU-Rente.

• Beispiel: Ein Dachdecker, der ebenfalls 1.000 Euro monatliche BU-Rente haben möchte, zahlt also insgesamt 54.000 Euro über die Vertragslaufzeit.

Das liegt daran, dass Handwerksberufe als risikoreicher gelten, was bedeutet, dass die Versicherung bei einem Schadenfall wahrscheinlich höhere Kosten hat.

BU-Rente & Steuern: Was Du im Ernstfall bekommst

Die unbequeme Wahrheit

Wenn wir mit Dir darüber sprechen, wie viel Berufsunfähigkeitsrente Du brauchst, dann geht’s immer erst einmal ums Netto.

Denn was bringt Dir eine tolle Versicherung, wenn Dir später nur die Hälfte bleibt?

Deshalb gehört zur ehrlichen Beratung auch ein Thema, das viele Vermittler gerne auslassen: Die Versteuerung Deiner BU-Rente.

Wie wird die BU-Rente besteuert?

Die Berufsunfähigkeitsrente (kurz: BU-Rente) ist kein Geschenk – sie ist eine Leistung aus einem Versicherungsvertrag. Und genau deshalb will auch das Finanzamt etwas davon abhaben.

Die Höhe der Steuer hängt davon ab, wie jung Du bist, wenn Du berufsunfähig wirst, und wie lange Dein Vertrag läuft.

Je länger die Rentenlaufzeit, desto höher der steuerpflichtige Anteil.

Das Ganze steht in § 55 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.

Beispiel:
  • Wirst Du mit 20 berufsunfähig, beträgt der zu versteuernde Anteil Deiner BU-Rente: 43 %
  • Mit 30 sind es immer noch: 36 %

Warum? Weil der Staat sagt: Je länger Du Rente bekommst, desto höher ist der sogenannte „Ertragsanteil“.

Der Grundfreibetrag

Es gibt in Deutschland einen steuerlichen Grundfreibetrag.

Aktuell liegt der bei 11.784 € im Jahr – also etwa 982 € pro Monat (Stand 2025).

Wenn Deine gesamte BU-Rente unterhalb dieser Grenze liegt – und Du keine weiteren Einnahmen hast – musst Du keine Steuern zahlen.

Aber: Sobald Du weitere Einkünfte hast oder mit Deinem Partner gemeinsam veranlagt wirst, kann es doch zur Steuer kommen.

Was ist mit neuen Tarifen mit lebenslanger BU-Rente?

Einige Versicherer bieten mittlerweile Tarife an, bei denen du lebenslang eine BU-Rente bekommst – vorausgesetzt, die Berufsunfähigkeit besteht bis zum Vertragsende (meist mit 67). Das klingt attraktiv, bringt aber steuerliche Besonderheiten mit sich, die von den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) abhängen.

Bis 67 wird die Rente als Versicherungsrente nach § 55 EStDV behandelt, danach als gesetzliche Altersrente nach § 22 EStG umgewandelt. Für Jüngere mit langer Einzahlungsphase bedeutet das höhere Abzüge:

  • Ein 30-Jähriger muss dann ca. 44% der Rente versteuern.
  • Ein 20-Jähriger sogar bis zu 50%.

Bei kürzeren Laufzeiten sinkt der Ertragsanteil deutlich – z. B. liegt er ab 67 oft nur bei rund 17%, je nach Tarif und individueller Situation. Prüfe daher immer die AVB genau, um Überraschungen zu vermeiden.

Sozialversicherung: Die unsichtbare Kostenfalle

Jetzt wird’s noch ein bisschen technischer – aber keine Sorge, wir erklären Dir auch das verständlich.

Die BU-Rente gehört zur sogenannten „3. Schicht“ der Altersvorsorge – und ist eigentlich nicht sozialversicherungspflichtig.

Aber: Wenn Du berufsunfähig bist, hast Du keinen Arbeitgeber mehr. Und damit auch keine gesetzliche Krankenversicherung mehr.

Ergebnis: Du musst Dich freiwillig gesetzlich versichern. Und bei dieser Art der Versicherung zählt:

Jede Einnahme ist beitragspflichtig.
Auch Deine BU-Rente.

Und da kommt es dann richtig dicke. Denn im schlimmsten Fall zahlst Du 15–17 % Deiner Rente an die Krankenkasse und Pflegeversicherung.

Monat für Monat.

Wie kannst Du das vermeiden?

Ganz einfach: Du musst versuchen, eine gesetzliche Leistung zu bekommen – auch wenn sie klein ist.

Dann bist Du automatisch versichert – und Deine BU-Rente bleibt sozialabgabenfrei.

So geht’s:
  1. Arbeitslosengeld I beantragen:
    Auch wenn Du nicht arbeiten kannst. Solange ALG I gezahlt wird, übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge – Du bist versichert.
  2. Umschulung beantragen:
    Wenn Du nicht mehr in Deinem alten Beruf arbeiten kannst, aber vielleicht noch in einem anderen, kann das Amt eine Umschulung bezahlen – inklusive Versicherungsschutz.
  3. Keine Umschulung möglich?
    Dann sieht die Bundesagentur oft eine teilweise Erwerbsminderung – und Du bekommst zumindest eine kleine gesetzliche Rente.
    Das reicht, um versichert zu bleiben – und Deine BU-Rente bleibt beitragsfrei.

Besondere Klauseln in der BU: Darauf solltest Du achten

Die DU-Klausel für Beamte

Die DU-Klausel in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) regelt, was passiert, wenn ein Beamter vom Dienstherrn wegen gesundheitlicher Probleme in den Ruhestand versetzt wird.

Die „echte“ DU-Klausel: Unser Goldstandard

Wenn Du eine echte DU-Klausel hast, wird es für Dich im Ernstfall deutlich einfacher. Denn:

  • Die Versetzung in den Ruhestand mit einem amtsärztlichen Zeugnis reicht aus.
  • Die Versicherung muss zahlen, ohne selbst nochmal zu prüfen.
  • Der Zustand wird als unwiderlegbar vermutet – auch wenn sich Dein Dienstherr irrt, bekommst Du Deine Rente.

Kurz gesagt: Du reichst das Schreiben ein, lehnst Dich zurück – fertig.

Weitere wichtige Klauseln

Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung

Die Pflege-Klausel greift bei Pflegegrad 2 (oder höher) und kann lebenslange Leistungen bieten. Sie erspart Dir den BU-Nachweis und erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Das reduziert den Prüfungsaufwand für Dich deutlich.

Die Erwerbsminderungs-Klausel richtet sich an Menschen, bei denen eine volle Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung bestätigt wurde. Sie kann ebenfalls eine wichtige Ergänzung sein.

Verzicht auf Umorganisation & Umorganisationshilfe

Gerade bei Selbständigen ist der Verzicht auf Umorganisation besonders wertvoll, weil Du nicht erst beweisen musst, dass eine Umorganisation möglich ist. Das spart Nerven im Leistungsfall.

Die Umorganisationshilfe (bis zu 30.000 €) hilft Dir, Deinen eigenen Beruf durch Umbauten am Arbeitsplatz zu erhalten.

Nachversicherungsgarantie (ereignisunabhängig)

Diese Klausel ermöglicht es, die Höhe der BU-Rente in den ersten 5 Jahren zu erhöhen – auch ohne konkreten Anlass wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes. Das macht sie besonders wertvoll für Menschen, bei denen das Leben nicht immer strikt vorhersehbar ist.

Tipp: Achte darauf, dass der Tarif auch bei ereignisunabhängigen Erhöhungen keinen Aufschlag durch eine neue Risikoprüfung verlangt.

Ausgabenorientierte Beratung – Das Fundament

Warum es nicht nur um Einkommen geht

Die zentrale Erkenntnis

Wenn es um finanzielle Absicherung geht, sprechen viele Berater:innen automatisch vom „Einkommen absichern“. Klingt erstmal logisch, oder? Doch wir bei PROGRESS Finanzplaner denken weiter – und vor allem langfristiger.

Denn: Dein Arbeitseinkommen endet irgendwann. Deine Ausgaben aber nicht.

Deshalb sprechen wir lieber von Ausgabenabsicherung. Klingt sperriger? Vielleicht. Ist aber viel näher dran an der Realität und Deinem Leben.

Ein klassisches Beispiel

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Natürlich ist sie essenziell – aber sie allein reicht nicht. Denn sie sichert nur Dein aktuelles Einkommen ab. Deine lebenslangen Ausgaben – etwa im Ruhestand – deckt sie nicht.

Die Rente kommt – ob Du berufsunfähig bist oder nicht. Die Ausgaben aber bleiben. Also muss auch nach dem Arbeitsleben Geld da sein.

Hier kommen weitere Bausteine ins Spiel: Rentenversicherungen, vermietete Immobilien, Kapitalanlagen wie ETFs oder Aktien. Alles, was Dir langfristig Einnahmen sichert.

Unser Ziel:

Deine Ausgaben ein Leben lang sicher finanzieren – egal, ob durch BU-Rente, gesetzliche Rente oder private Vorsorge.

Wer braucht eigentlich was?

Nehmen wir einen typischen Fall: 30 Jahre alt, verheiratet, ein Kind, zweites unterwegs, das Haus gerade im Bau.

Was sind seine Ausgaben?

  • Für Kinder
  • Für die Immobilie
  • Für den eigenen Lebensstandard
  • Vielleicht auch für den Partner oder die Partnerin

Und genau da kommt der Knackpunkt: Viele versichern nur den Hauptverdiener. Das reicht aber nicht.

Warum?

Weil bei Berufsunfähigkeit oft beide Partner betroffen sind – entweder direkt durch die Krankheit, oder indirekt durch die Belastung und Neuorganisation des Haushalts.

Deshalb: Beide Partner sollten abgesichert sein – mit individuellen, auf ihre Situation zugeschnittenen Lösungen.

Lebenslange Ausgaben: Von BU bis zur privaten Altersvorsorge

Was ist das Ziel? Deine monatlichen Ausgaben dauerhaft decken.

Wenn Du heute 2.000 € brauchst, wirst Du diese Summe (oder mehr) auch im Alter brauchen.

Deshalb: Was Du bei BU absicherst, sollte später auch durch Rentenprodukte abgedeckt werden.

Muss das eine Rentenversicherung sein? Nicht unbedingt. Auch Immobilien oder ein gut strukturierter Aktienfonds können diesen Zweck erfüllen. Wichtig ist nur:

Du brauchst ein lebenslanges Einkommen.

Fazit: Deine Arbeitskraftabsicherung neu denken

Die Essenz der Arbeitskraftabsicherung

Eine gute Arbeitskraftabsicherung ist kein einzelnes Versicherungsprodukt. Sie ist ein durchdachtes System, das Dich und Dein Leben schützt – mit Klarheit, ohne Überverkauf, und mit dem Blick auf das, was wirklich zählt.

Die vier Säulen der Arbeitskraftabsicherung:

  1. Ausgabenorientierte Bedarfsermittlung – nicht Einkommen, sondern das, was Du wirklich brauchst.
  2. Schnelle Leistung im Ernstfall – nicht irgendwann, sondern wenn es wirklich darauf ankommt.
  3. Lebenslange Sicherheit – nicht nur bis 67, sondern für Deinen kompletten Lebensweg.
  4. Individuelle Anpassung – nicht Massenpapiere, sondern Lösungen, die zu Dir passen.

Wenn Du bereit bist, Deine Arbeitskraft ernst zu nehmen – und wissen möchtest, wie Deine persönliche Absicherung aussehen könnte – dann lass uns darüber sprechen.

Nicht weil wir Dir etwas verkaufen wollen, sondern weil wir wissen: Dieses Thema ist zu wichtig, um es dem Zufall zu überlassen.

 

Wir hoffe, dass euch dieser Snack-Content geschmeckt hat. Bei Fragen oder Wünschen meldet euch gern!

hdl euer Tom und euer Stephan

 

________________________________________
Quellenverzeichnis
[1] Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 6 und 7.
[2] Deutsche Rentenversicherung (2024). Erwerbsminderungsrente – Zahlen und Fakten. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/
[3] Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA). Richtlinien zur Arbeitsunfähigkeit. Berlin, 2023.
[4] Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI), § 43 Absatz 1.
[5] Deutsche Rentenversicherung (2023). Statistik zur Erwerbsminderungsrente. Berlin.
[6] Bundesagentur für Arbeit (2024). Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Berlin.
[7] Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV),

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Um Finanzen und Versicherung kommt niemand herum. Viele sind unter- oder überversichert. Einige wurden offenbar auch richtig schlecht beraten. Das wollen wir mit diesem Buch verhindern. Der Grund ist, dass wir nirgends lernen, wie Finanzen und Versicherungen funktionieren und was wirklich wichtig ist.

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