Wenn du wissen willst, was du an Berufsunfähigkeitsrente benötigst, um all deine Ausgaben auch weiterhin bezahlen zu können, musst du auch die Besteuerung und die Sozialversicherung berücksichtigen. Da die meisten Berufsunfähigkeitsverträge in der dritten Schicht abgeschlossen werden, konzentrieren wir uns in diesem Beitrag darauf.
In folgender Kategorie findest du alles zum Thema Arbeits- & Einkommensabsicherung aka auch der BU-Versicherung => LINK
Die Altersvorsorge in Deutschland ist in drei Schichten aufgebaut:
1. Schicht: Gesetzliche Rente und Basis-Rente
2. Schicht: geförderte, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge mit Betriebs- und Riester-Rente
3. Schicht: ungeförderte private Zusatzvorsorge mit privaten Rentenversicherungen
Auch BU-Versicherungen sind Rentenversicherungen. Aus diesem Grund gilt bei der Besteuerung das gleiche, wie bei der Altersvorsorge.
In der ersten Schicht, also in Kombination mit einer Basis- oder Rürup-Rente ist die Berufsunfähigkeitsrente voll zu versteuern, aber mit der Sozialversicherung verhält es sich so, wie wir es gleich für die dritte Schicht beschreiben. In der zweiten Schicht, also in der betrieblichen Altersvorsorge ist die Rente voll zu versteuern und auch voll sozialversicherungspflichtig.
Steuern auf die Berufsunfähigkeitsrente
Aber zurück zur dritten Schicht… Die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung gehört in der Regel zu den abgekürzten Leibrenten, weshalb hier der §55 Einkommenssteuerdurchführungsverordnung anzuwenden ist. Wenn du dir den Paragrafen ansiehst, dann findest du da eine Tabelle, die dir zeigt, wie viel du versteuern musst. Das Ganze hängt von der Restlaufzeit ab. Je länger der Vertrag noch laufen würde, wenn du berufsunfähig wirst, desto höher der zu versteuernde Anteil.
Grob kannst du dir merken, dass die Restlaufzeit in Jahren den zu versteuernden Anteil in Prozent ausmacht. Wer mit 37 BU wird und der Vertrag bis 67 läuft, dann ist die Restlaufzeit 30 Jahre, also müssen 30% der Rente versteuert werden. Bei 3.000 Euro BU-Rente wären das dann 900 Euro. Das ist unter dem Freibetrag, weshalb hier keine Steuer fällig werden würde.
Wenn du aber verheiratet bist oder in einer eheähnlichen Partnerschaft lebst oder aus sonst irgendeinem Grund steuerlich mit einem Partner gemeinsam veranlagt bist, dann dürfte das den Freibetrag von derzeit grob 1.000 Euro übersteigen und du musst es mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Angenommen, der läge bei 30%, dann müsstest du auf die 900 Euro 270 Euro Steuern zahlen, weshalb nach Steuern von der BU-Rente statt 3.000 Euro noch 2730 Euro übrigblieben.
Grundsätzlich ist es ja cool, Steuern sparen zu wollen, aber wir raten hier von einer Trennung ab. Nicht nur aus romantischen Gründen, wie du gleich sehen wirst.
Die Versteuerung ist also in den meisten Fällen überschaubar, sofern du nicht schon mit 20 Jahren berufsunfähig wirst. Dann ist aber damit zu rechnen, dass du eh umschulen kannst oder, wenn das nicht mehr gehen sollte, du zusätzlich auch noch die staatliche Erwerbsminderungsrente erhältst.
Ach ja… Es gibt ein, zwei Anbieter einer lebenslangen BU-Rente. Das ist dann per Definition keine abgekürzte Leibrente mehr, weshalb hier der §22 Einkommenssteuergesetz anzuwenden ist. Unter dem Abschnitt b) findest du auch hier eine Tabelle, wonach das Eintrittsalter entscheidend für den Anteil der Versteuerung ist. Auch hier gilt: Je älter desto besser bzw. desto geringer der zu versteuernde Anteil.
Da aber die lebenslange Leistung immer an die Bedingung geknüpft ist, dass du je nach Bedingungen des einzelnen Versicherers schon ab 50 berufsunfähig bist und das auch bis zum Vertragsende bleibst, wandelt sich die Leistung in der Regel erst mit 67 in eine lebenslange Rente um. Und mit 67 beträgt der Ertragsanteil nur noch 17%. Also auch nicht so schlimm.
Sozialabgaben auf die Berufsunfähigkeitsrente
Schlimmer ist die Sozialversicherung aus Kranken- und Pflegeversicherung. Denn die beträgt ca. 20% auf die gesamte Rente. Bei den 3.000 Euro wären das dann 600 Euro für die Sozialversicherung. Das sollten wir vermeiden.
Aber zunächst eine kurze Erklärung, was hier alles rechtlich passiert. Denn grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsrente nicht sozialversicherungspflichtig. Allerdings ist für jeden, der freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, jede Einnahme sozialversicherungspflichtig. Und da auch die BU-Rente unter „jede Einnahme“ fällt, weil einfach alles unter „jede Einnahme“ fällt, musst du hier die Sozialversicherung abziehen.
Freiwillig gesetzlich versichern musst du dich, wenn du kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen mehr erzielst, was dann der Fall ist, wenn du eine BU-Rente bekommst, aber sonst kein Einkommen mehr hast.
Deshalb solltest du so lange wie möglich irgendeine Sozialleistung beziehen. Zunächst mal gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Solange du das bekommst, musst du dich nicht freiwillig gesetzlich versichern. Danach kannst du dich arbeitslos melden und bleibst so gesetzlich pflichtversichert. Arbeitslosengeld I erhältst du für 12 Monate. Zwischen 50-58 steigt es auf 24 Monate an. Sollte sich das dem Ende nähern, kannst du eine Umschulung beantragen. Das Umschulungsgeld hält dich in der gesetzlichen Versicherung.
Wenn die Arbeitsagentur sagt, du seist zu krank, um umzuschulen, dann könnte das ein Indiz sein, dass du in keinem Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt noch länger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst. Dann würdest du eine Erwerbsminderungsrente bekommen und bleibst gesetzlich pflichtversichert und musst keine Sozialversicherungsbeiträge auf die BU-Rente zahlen.
Keine dieser Leistungen würde die Berufsunfähigkeitsrente anrechnen und deshalb die Höhe kürzen. Das macht nur die Grundsicherung. Deshalb ist diese auch keine erstrebenswerte Alternative.
Solltest du laut Agentur nicht mehr umschulen können, aber die Deutsche Rentenversicherung dich noch nicht als erwerbsgemindert einstufen, dann müsstest du dich freiwillig gesetzlich versichern oder Bürgergeld beantragen. Je nach dem, was für dich wirtschaftlich sinnvoller ist.
Wenn du verheiratet oder in einer eheähnlichen Partnerschaft bist, kannst du noch Trick 17 anwenden: Du kannst die Berufsunfähigkeitsrente auf deinen Partner übertragen. Das geht selbstverständlich nur, wenn ihr euch so richtig liebt. Denn wenn die Rente einmal übertragen ist, bekommst du sie nicht mehr so einfach ohne Zustimmung des Partners zurück. Aber wenn ihr euch liebt, dann hat das den Vorteil, dass du ohne Einkommen bist und dich bei deinem Partner familienversichern kannst.
Du bleibst also in der gesetzlichen Krankenversicherung, dein Partner zahlt die Steuern auf die BU-Rente, aber eben keine Sozialversicherungsabgabe, weil er ja auch gesetzlich pflichtversichert ist.
Wenn du privat krankenversichert bist, dann zahlst du einfach deine Beiträge weiter. Da gibt es auch keine Tricks.
Wir hoffe, dass euch dieser Snack-Content „Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente versteuert?“ geschmeckt hat.
Bei Fragen oder Wünschen meldet euch gern!
hdl euer Tom und euer Stephan