Die BerufsunfĂ€higkeitsversicherung ist eines der wichtigsten finanziellen Sicherheitsnetze â aber mal ehrlich: Die Bedingungen und Fachbegriffe sind manchmal komplizierter als nötig. đ€Ż Damit du den Durchblick behĂ€ltst, haben wir die wichtigsten Begriffe rund um Antrag, Gesundheitsfragen und Leistung fĂŒr dich verstĂ€ndlich in unserem BU-Glossar erklĂ€rt.
Ob Abfragezeitraum, Anzeigepflicht oder AU-Klausel â in unserem BU-Glossar erfĂ€hrst du, worauf es wirklich ankommt und welche Stolperfallen du vermeiden solltest. Denn eines ist sicher: Wer seine BU clever angeht, hat spĂ€ter weniger Stress. đ
Abfragezeitraum â Was muss ich angeben?
Beim BU-Antrag stellen Versicherer Fragen mit einem bestimmten Abfragezeitraum. Spannend: Es gibt keine gesetzliche Vorgabe â die Versicherer entscheiden selbst. Wichtig ist aber, dass Kund:innen mit einer âangemessenen Anstrengung des Gehirnsâ (ja, das sagt tatsĂ€chlich der Bundesgerichtshof! đ) den Zeitraum nachvollziehen können.
Seit 2008 gilt: Kund:innen mĂŒssen nur angeben, wonach in Textform gefragt wird. Ausnahme: Arglist oder spontane Anzeigepflicht.
MarktĂŒblich sind aktuell:
- Ambulante Behandlungen: Letzte 5 Jahre
- StationÀre Aufenthalte: Letzte 10 Jahre
Einige Versicherer sind kulanter: 3 Jahre ambulant, 5 Jahre stationĂ€r. Klingt gut fĂŒr einzelne Kund:innen, kann aber fĂŒr das Kollektiv riskant sein. Bei psychischen Erkrankungen kann ein Rezidiv (Wiederauftreten) bis zu 5 Jahre dauern.
đĄ Wichtig: Der Diagnosezeitpunkt zĂ€hlt nicht. Wer vor 6 Jahren ein Bein verloren hat, muss das angeben, auch wenn keine Behandlung mehr lĂ€uft. Bestehende Erkrankungen gehören immer in die Antragsfragen.
Abrechnungsdiagnose â wirklich ein Problem?
Viele fĂŒrchten die Abrechnungsdiagnose. Aber: In den meisten FĂ€llen ist sie gar nicht so schlimm.
đ Hintergrund:
- Oft geht es um eine GefĂ€lligkeitsdiagnose (z. B. fĂŒr eine Krankschreibung oder KostenĂŒbernahme durch die Kasse).
- Die Diagnose steht nur in der Akte, wurde oft nicht behandelt und ist den Kund:innen oft nicht mal bekannt.
đ Der Clou: Ein Versicherer muss nachweisen, dass Kund:innen von der Diagnose wussten. Ohne Behandlung, Medikamente oder AU-Zeiten wird das schwierig.
Aber Achtung: Wer sich z. B. 3 Wochen krankschreiben lĂ€sst, um eine KĂŒndigungsfrist auszusitzen, könnte Probleme bekommen â denn eine lĂ€ngere AU könnte belegen, dass die Person von der Erkrankung wusste.
Abrechnungsdiagnose â wirklich ein Problem?
Die sogenannte Abrechnungsdiagnose ist fĂŒr viele das groĂe Schreckgespenst. Dabei wĂŒrde ich persönlich lieber von einer GefĂ€lligkeitsdiagnose sprechen. Denn mal ehrlich: Die wenigsten Ărzt:innen schreiben Diagnosen nur zur Abrechnungsoptimierung auf. Viel hĂ€ufiger geht es darum, dass Patient:innen eine Krankschreibung wollen â sei es, weil sie nach einer KĂŒndigung ihrem Chef nicht mehr ĂŒber den Weg laufen möchten oder einfach mal eine Pause brauchen. Manchmal mĂŒssen Ărzt:innen auch eine schwerwiegendere Diagnose aufschreiben, damit eine notwendige Behandlung von der Krankenkasse ĂŒbernommen wird.
Die Angst vor der Abrechnungsdiagnose kommt daher, dass eine verschwiegene Vorerkrankung als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (VVA) ausgelegt werden könnte. Aber hier gibt es eine wichtige Unterscheidung: Die Abrechnungsdiagnose steht nur in der Krankenakte â sie ist nicht zwingend wahr, wurde oft nicht behandelt und ist den Kund:innen in den meisten FĂ€llen nicht einmal bekannt.
Und jetzt das Entscheidende: Damit ein Versicherer eine VVA nachweisen kann, muss er belegen, dass die Diagnose der versicherten Person bekannt war. Und das ist ziemlich schwierig bis unmöglich, wenn es dazu keine Behandlung, keine Medikamente, keinen Krankenhausaufenthalt und keine ArbeitsunfÀhigkeitszeiten gab.
Was bedeutet das konkret? Falls eine depressive Episode mal als Abrechnungsdiagnose vermerkt wurde, aber die Person niemals bei einem Psychologen oder einer Psychologin war, ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Diagnose wirklich zutrifft oder fĂŒr eine VVA relevant wird.
Wann wird es kritisch? Problematisch kann es werden, wenn sich jemand z. B. drei Wochen krankschreiben lĂ€sst, um wĂ€hrend der KĂŒndigungsfrist nicht mehr arbeiten zu mĂŒssen. Denn eine lĂ€ngere Krankschreibung könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Person von der Erkrankung wusste â und dann kann es kompliziert werden.
Antragsfragen â Worauf kommtâs an?
Beim Antrag gehtâs um zwei Dinge:
â
Gesundheitsfragen
â
Risikofragen (z. B. Beruf, Hobbys, Reisen)
â Fehlerhafte Angaben? Schnell wird das als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (VVA) gewertet. Aber: Nicht jede falsche Angabe ist absichtliche TĂ€uschung!
đ Beispiele:
- Wer sich nicht erinnert, dass er vor 4 Jahren mal kurz im Krankenhaus war, handelt nicht arglistig.
- Wer bewusst MigrĂ€ne verschweigt, weil die Diagnose erst nach Vertragsabschluss gestellt werden soll, riskiert Ărger.
Besonders knifflig: Falsche Berufsangaben. Ob jemand âErzieher:inâ oder âKinderpfleger:inâ angibt, ist meist egal. Wer aber âHausmannâ eintrĂ€gt, aber eigentlich in Haft sitzt â das ist Arglist. đ
Anzeigepflicht â Was muss ich wirklich angeben?
Kund:innen mĂŒssen alles angeben, wonach der Versicherer explizit fragt. Verschweigen kann zu Problemen fĂŒhren â aber nicht jede Auslassung ist gleich Arglist.
đĄ Beispiel: Eine verschwiegene Schönheits-OP ist Absicht, aber kein finanzieller Vorteil â Vorsatz, aber keine Arglist.
đš Kritisch: Arglist kann zur kompletten Leistungsfreiheit des Versicherers fĂŒhren â auch wenn die BU durch etwas anderes verursacht wird!
ArbeitsunfĂ€higkeits-Klausel (AU-Klausel) â Wie funktioniert sie wirklich?
Die AU-Klausel sorgt dafĂŒr, dass Kund:innen eine Leistung erhalten, wenn sie mindestens 6 Monate krankgeschrieben sind. Klingt easy, oder?
Aber Achtung:
- Die Krankschreibung muss ununterbrochen sein.
- Meist muss sie von einem Facharzt kommen.
đ Vorteil: Nach 6 Monaten gilt die ArbeitsunfĂ€higkeit als bewiesen â der Versicherer darf nicht mehr selbst prĂŒfen.
FrĂŒher gab es AU-Klauseln, bei denen Versicherer selbst geprĂŒft haben. Heute nicht mehr â deshalb sind diese Klauseln verschwunden.
đĄ Wichtig: Die AU-Klausel sollte auch ohne BU-Antrag greifen. Gerade Menschen in Reha oder mit psychischen Erkrankungen haben nicht immer die KapazitĂ€ten fĂŒr eine direkte BU-Beantragung.
Arglist â Wann wirdâs kritisch?
Arglist bedeutet: Jemand macht bewusst falsche Angaben, um sich einen Vorteil zu verschaffen.
đ Beispiel:
- Ein:e Kund:in gibt âArchitekt:inâ an, arbeitet aber als âMaurer:inâ. â Arglist!
đš Folge: Der Versicherer kann den Vertrag komplett aufheben â egal, ob die verschwiegene Krankheit mit der BU zusammenhĂ€ngt oder nicht.
đ Grundregel: Alles angeben, was gefragt wird â nicht nur nach Wortlaut, sondern auch nach Sinn. Dann gibtâs keine Probleme! đ
Auslandsaufenthalt â Muss das angegeben werden?
Bei den Antragsfragen will fast jeder Versicherer wissen, ob geplante lĂ€ngere Auslandsaufenthalte anstehen. In der Regel gehtâs hier um mehr als 3 Monate auĂerhalb Europas in den nĂ€chsten 12 Monaten.
Warum will der Versicherer das wissen?
- Weil die medizinische Versorgung im Ausland direkten Einfluss darauf hat, wie lange eine BerufsunfÀhigkeit dauert.
- Weil die PrĂŒfung eines Leistungsfalls aus dem Ausland aufwendiger ist (und ja, auch das Porto nervt).
Kleiner Hack â was die Frage wirklich bedeutet:
Theoretisch mĂŒsste ein:e Kund:in NICHT angeben, wenn er oder sie schon weiĂ, dass in 6 Monaten ein Umzug nach Tiflis geplant ist. Warum? Weil die Frage ja nur auf einen temporĂ€ren Aufenthalt abzielt.
Praktisch wĂ€re das fĂŒr den Versicherer aber eine extrem wichtige Info. Daher wĂ€re es eigentlich sinnvoll, die Frage so zu formulieren:
ââŠoder planen Sie in den nĂ€chsten 12 Monaten, Deutschland dauerhaft zu verlassen (Auflösung des Erstwohnsitzes)?â
Denn genau das ist eigentlich der Punkt, der den Versicherer interessiert. Aber hey â die Versicherer könnten ja einfach mal ihre Fragen klar formulieren. đ
Ausschluss-Klausel â Was bedeutet das fĂŒr Kund:innen?
Eine Ausschluss-Klausel bedeutet, dass bestimmte Risiken nicht vom Versicherungsschutz erfasst werden. Das kann zum Beispiel ein Hobby sein (Fallschirmspringen? Extremsport?) oder eine Vorerkrankung.
Klingt erstmal nach einem klaren Deal, aber wichtig ist: Der Versicherer muss im Leistungsfall beweisen, dass der Ausschluss wirklich greift.
Beweislast? Liegt beim Versicherer!
Hier gilt: Die Versicherung muss nachweisen, dass genau das ausgeschlossene Risiko die Ursache fĂŒr den Leistungsfall ist. Und das ist gar nicht so einfach.
Ein Beispiel:
Angenommen, das linke Knie ist wegen einer Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Jahre spĂ€ter gibt es Probleme mit dem rechten Knie â die Versicherung verweigert die Leistung mit der BegrĂŒndung, dass die Fehlhaltung durch das linke Knie entstanden ist.
So einfach ist das aber nicht. Denn:
⥠Es muss medizinisch einwandfrei bewiesen werden, dass das rechte Knie nur wegen des linken kaputtgegangen ist.
⥠Vermutungen oder Wahrscheinlichkeiten reichen nicht.
Und wer sich noch an die Diskussionen rund um die BeweisfĂŒhrung bei ImpfschĂ€den erinnert, weiĂ, dass das alles andere als trivial ist. đ
Bedarfsermittlung â Wie viel BU-Rente brauche ich wirklich?
Die Bedarfsermittlung gehört zu den zentralen Aufgaben in der Beratung. Oft wird dabei einfach das Gehalt genommen und davon 60â70 % vom Brutto als Richtwert fĂŒr die BU-Rente angesetzt. Klingt erstmal logisch, ist aber nicht wirklich sinnvoll.
Warum? Weil der wahre Bedarf sich aus den monatlichen Ausgaben ergibt â nicht aus dem Gehalt.
⥠Wenn Kund:innen tatsÀchlich 2.000 ⏠im Monat brauchen, bringt eine BU-Rente von 1.000 ⏠wenig.
⥠Dann fehlen jeden Monat 1.000 âŹ, und die finanzielle LĂŒcke bleibt â trotz BU-Leistung.
Wer einfach 60 % vom Brutto nimmt, kann sich schnell selbst belĂŒgen: âAch, im Leistungsfall spare ich dann schon irgendwieâŠâ
⥠Besser: Den echten Bedarf ermitteln!
⥠So wird klar, welche Absicherung wirklich notwendig ist.
Noch ein Vorteil: Manche Ausgaben fallen nicht bis zur Rente an. Eine laufende Finanzierung kann zum Beispiel kĂŒrzer abgesichert werden.
Merke: Eine BU-Rente bis 60 kostet etwa die HĂ€lfte einer BU-Rente bis 67!
Befristetes Anerkenntnis â Fluch oder Segen?
Normalerweise leisten Versicherer unbefristet â und das ist gut so!
Denn:
⥠Bei der ErstprĂŒfung muss der:die Kund:in beweisen, dass BU vorliegt.
⥠Bei der NachprĂŒfung muss der Versicherer beweisen, dass keine BU mehr vorliegt.
đĄ Problem bei befristeter Anerkennung:
Hier muss der:die Kund:in alle 12 Monate erneut beweisen, dass die BU noch besteht. Das kann ein fieser Trick sein, um Kund:innen aus der Leistung zu kriegen.
â Aber es gibt auch Vorteile:
Wenn eine BU nur vorĂŒbergehend ist (z. B. nach einer Krebsdiagnose mit absehbarer Genesung), kann eine befristete Zahlung von 12 Monaten eine schnelle und unbĂŒrokratische Lösung sein.
Warum sind Versicherer bei unbefristeter Leistung so vorsichtig?
⥠Sie mĂŒssen sofort eine RĂŒckstellung bilden, die die BU-Rente bis Vertragsende sichert â inkl. Dynamik!
⥠Das kann teuer werden und ist fĂŒr den Versicherer ein Risiko.
Beitragsbefreiung â Logisch, oder?
Ganz klar: Wenn die BU-Versicherung zahlt, mĂŒssen die BeitrĂ€ge nicht weitergezahlt werden. Das passiert automatisch, sobald der Leistungsfall anerkannt wurde.
đ Zu viel gezahlte BeitrĂ€ge werden verzinst zurĂŒckerstattet.
đ Kund:innen können zusĂ€tzlich eine Beitragsstundung beantragen, um finanzielle EngpĂ€sse zu vermeiden.
đĄ Besonders spannend:
⥠Bei einer Kombination aus BU- und Rentenversicherung ĂŒbernimmt die Versicherung oft auch die BeitrĂ€ge fĂŒr die Altersvorsorge.
⥠Einige Versicherer bieten sogar eine Leistungsdynamik an â das heiĂt, die Rente steigt auch wĂ€hrend der BU weiter.
Fazit:
â
Bedarf klÀren, damit die BU-Rente wirklich ausreicht.
â
Vorsicht bei befristeten Anerkenntnissen â aber in manchen FĂ€llen praktisch.
â
Beitragsbefreiung clever nutzen, vor allem in Kombi mit Altersvorsorge! đ
Beitragsberechnung â Was bestimmt die Höhe deiner BU-PrĂ€mie?
Wie hoch der Beitrag fĂŒr eine BU-Versicherung ausfĂ€llt, liegt in der Hand des Versicherers. Gesetzlich geregelt ist nur, dass der Bestand sich ohne neue VertrĂ€ge selbst tragen muss.
đ Was bestimmt den Beitrag?
- Rentenhöhe (je mehr Rente, desto höher der Beitrag â logisch!)
- Laufzeit (BU bis 60 oder bis 67? Macht einen gewaltigen Unterschied!)
- Beruf (körperliche Berufe zahlen mehr als akademische)
- Eintrittsalter (je jĂŒnger beim Abschluss, desto gĂŒnstiger)
- Vertragsgestaltung (z. B. Basis- oder Premium-Tarif, AU-Klausel, LeistungsdynamikâŠ)
- Individuelle ZuschlĂ€ge fĂŒr Hobbies oder Vorerkrankungen
WÀhrend die Rentenhöhe den Beitrag linear beeinflusst, sind alle anderen Faktoren deutlich komplexer.
Beispiel: Eine BU bis 67 kostet oft das Doppelte im Vergleich zu einer BU bis 60 â besonders bei handwerklichen Berufen!
đĄ Wie kann ich BeitrĂ€ge sparen?
- Rentenhöhe senken? Bloà nicht! Wer 2.000 ⏠braucht, aber nur 1.000 ⏠versichert, geht trotz BU-Leistung irgendwann pleite.
- Laufzeit kĂŒrzen? Möglich â aber nur, wenn ein frĂŒherer Renteneintritt finanziell wirklich realistisch ist.
Beitragsdynamik â Warum hoch starten besser ist!
Die Beitragsdynamik sorgt dafĂŒr, dass sich der Beitrag regelmĂ€Ăig erhöht â in der Regel um 1â5 % pro Jahr. Aber Achtung:
- Bei manchen Tarifen basiert die Steigerung auf dem letzten Beitrag (steigt exponentiell).
- Bei anderen bleibt die ursprĂŒngliche Berechnungsgrundlage bestehen (steigt linear).
- Einige Versicherer koppeln die Dynamik sogar an den Verbraucherpreisindex.
đĄ Warum ist eine hohe Dynamik sinnvoll?
Weil mit jeder Erhöhung neuer Versicherungsschutz zu den dann gĂŒltigen Konditionen gekauft wird. Das bedeutet:
⥠Mit den Jahren wird das VerhÀltnis zwischen Beitragssteigerung und Rentenerhöhung immer schlechter.
⥠Besser schnell mit hoher Dynamik die Rentenleistung erhöhen, als eine niedrige Dynamik ewig laufen lassen.
Viele moderne BU-Tarife erlauben inzwischen, die Dynamik unbegrenzt auszusetzen â also keine Sorge, wenn es mal finanziell eng wird.
Beratungsdokumentation â Dein Schutzschild vor Gericht!
Die Beratungsdokumentation ist das wichtigste Werkzeug fĂŒr Vermittler:innen. Warum?
Weil sie nachweist, dass eine fundierte Beratung stattgefunden hat. Falls es zum Streit kommt, muss der:die Kund:in beweisen, nicht ausreichend beraten worden zu sein â und die Doku ist die Absicherung des:der Vermittler:in.
đ Was muss drinstehen?
â
Nachweis, dass Kund:innen durch die Beratung in der Lage waren, eine gute Entscheidung zu treffen
â
Abweichungen zwischen Kundenwunsch und Empfehlung mĂŒssen erklĂ€rt werden
â
Wenn die Empfehlung vom tatsĂ€chlichen Bedarf abweicht, muss es besonders gut begrĂŒndet sein!
â Achtung: âBeratungsprotokollâ kann gefĂ€hrlich sein!
Ein Protokoll muss vor Gericht minutiös alle Beratungsschritte dokumentieren. Das macht aber niemand â und ist auch nicht sinnvoll.
⥠Nennt man die Doku versehentlich âProtokollâ und sie erfĂŒllt nicht die strengen Anforderungen, ist sie ungĂŒltig und kann vor Gericht nicht genutzt werden.
⥠Dann Beweislastumkehr: Der:die Vermittler:in muss beweisen, dass eine Beratung stattfand â nicht umgekehrt.
Fazit:
â
Clever an den richtigen Stellschrauben drehen, um BeitrÀge zu optimieren
â
Hohe Dynamik ist meistens besser als niedrige
â
Eine saubere Dokumentation ist Gold wert â vor allem im Streitfall! đ
Beruf â Was wirklich zĂ€hlt!
đ Versichert ist immer der zuletzt ausgeĂŒbte Beruf â und zwar so, wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war. Damit dieser Beruf auch im Leistungsfall relevant ist, mĂŒssen folgende Kriterien erfĂŒllt sein:
â Freiwillig gewĂ€hlt â also keine erzwungenen Ăbergangsjobs.
â Dauerhaft angelegt â also kein kurzfristiges Experiment.
â LebensstandardprĂ€gend â der Beruf muss finanziell eine tragende Rolle spielen.
Beispiele:
đ Wer durch Corona plötzlich in Teilzeit war, wird im Leistungsfall trotzdem auf Vollzeit geprĂŒft â weil die Teilzeit nicht freiwillig und nicht dauerhaft war.
đ Home-Office ist kein eigenstĂ€ndiger Beruf â es Ă€ndert nichts an der eigentlichen TĂ€tigkeit.
đ Elternzeit? Wer vorher Vollzeit gearbeitet hat, wird auch weiterhin so geprĂŒft.
đ Wer ab 50 weniger arbeitet, weil das Haus abbezahlt ist, könnte trotzdem auf die frĂŒhere Vollzeit geprĂŒft werden â es kommt darauf an, ob das Einkommen den Lebensstandard prĂ€gt.
Berufsgruppen â Warum ein Schreibtischjob nicht automatisch gĂŒnstiger ist!
In jeder Sparte der Arbeitskraftabsicherung gibt es Berufsgruppen â selbst bei der GrundfĂ€higkeitsversicherung, obwohl sie eigentlich keinen direkten Zusammenhang zwischen Beruf und gesundheitlicher EinschrĂ€nkung herstellt.
đĄ Aber warum sind Berufsgruppen so wichtig?
Der Beitrag hÀngt nicht davon ab, wie gefÀhrlich ein Beruf ist, sondern davon, wie wahrscheinlich es ist, dass gesundheitliche EinschrÀnkungen die Arbeit um 50 % reduzieren.
đ Beispiele:
- Ein Akademiker mit leichtem Tremor in der Hand kann weiterarbeiten.
- Ein Uhrmacher mit demselben Tremor? BU!
- Beide Berufe sind ungefĂ€hrlich â aber bei einem macht eine kleine EinschrĂ€nkung einen riesigen Unterschied.
Auch die Dauer einer BerufsunfÀhigkeit spielt eine Rolle. Gelernt vs. ungelernt:
⥠Eine ungelernte Kraft ist teurer versicherbar, weil sie im BU-Fall seltener in einen neuen Job wechselt.
⥠Wer nie eine Ausbildung gemacht hat, wird sie im BU-Fall wahrscheinlich auch nicht machen â daher ist eine konkrete Verweisung oft nicht möglich.
â ïž Achtung, alte Berufsgruppen-Kataloge!
Manchmal stehen da Berufe wie âAmeiseneiersammlerâ oder âStripper (Seilmacher)â drin. Und ja, es gibt immer noch âKindergĂ€rtner:innenâ in den Listen â obwohl es den Beruf offiziell seit den 70ern nicht mehr gibt.
đĄ Was bedeutet das fĂŒr die Antragsstellung?
â
Wer âKindergĂ€rtner:inâ angibt, macht nichts falsch â denn der Versicherer kennt den Begriff und muss bei Unklarheiten nachfragen.
đ« Wer aber absichtlich einen falschen Beruf angibt, um BeitrĂ€ge zu sparen (z. B. âKindergĂ€rtner:inâ statt âLandschaftsgĂ€rtner:inâ), handelt arglistig â und riskiert im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz.
BerufsunfĂ€higkeit â Wann liegt BerufsunfĂ€higkeit vor?
BerufsunfĂ€higkeit heiĂt: 50 % EinschrĂ€nkung. Das kann sich auf die Arbeitszeit oder das Arbeitsergebnis beziehen.
đ Beispiele:
- Ein BĂ€cker, der wegen einer Erkrankung nur noch 4 statt 8 Stunden arbeiten kann â BU!
- Ein BĂ€cker, der zwar 8 Stunden arbeitet, aber nur noch 500 statt 1.000 Brötchen schafft â BU!
- Ein BĂ€cker, der wegen eines Unfalls so entstellt ist, dass niemand mehr bei ihm kaufen will â BU!
đĄ Wichtig: BerufsunfĂ€higkeit bedeutet nicht zwingend, dass jemand körperlich nichts mehr tun kann. Wenn das Arbeitsergebnis leidet, reicht das oft schon aus!
BU-Versicherung â Das rechtliche Fundament
Die BerufsunfÀhigkeitsversicherung basiert auf § 172 VVG. Das bedeutet:
â Sie darf in ihrer Definition nicht negativ von der gesetzlichen Vorgabe abweichen.
â Berufsklauseln, die allgemeine Berufsbilder statt individueller TĂ€tigkeiten prĂŒfen, sind unwirksam.
â Auch Beamte, die streng genommen kein âBerufâ, sondern ein âAmtâ haben, sind versicherbar und können eine BU-Rente bekommen.
Beweislastumkehr â Wer muss was beweisen?
Ganz einfach: Wer etwas will, muss es beweisen.
⥠Kund:innen wollen eine BU-Rente? Sie mĂŒssen belegen, dass der Leistungsfall eingetreten ist.
⥠Versicherer will nicht mehr zahlen? Dann muss er beweisen, dass keine BU mehr vorliegt.
â ïž Wichtig: Wenn eine Beratungsdokumentation versehentlich als âBeratungsprotokollâ bezeichnet wird, kann das zu einer Beweislastumkehr fĂŒhren â dann muss der:die Vermittler:in plötzlich nachweisen, dass eine Beratung stattfand!
đŻ Fazit:
â
Der richtige Beruf im Antrag spart Ărger im Leistungsfall.
â
Berufsgruppen sind nicht nur eine Preisfrage â sie bestimmen das BU-Risiko!
â
BU bedeutet nicht âarbeitsunfĂ€higâ, sondern âEinschrĂ€nkung um 50 %â.
â
Eine klare Dokumentation schĂŒtzt Vermittler:innen und Kund:innen gleichermaĂen. đ
Cobb-Winkel â Warum er bei der BU eine Rolle spielen kann
Es gibt nicht viele deutsche Wörter mit âCâ â aber der Cobb-Winkel ist eines davon. Und ja, wir können hier tatsĂ€chlich eine BrĂŒcke zur Arbeitskraftabsicherung schlagen. đ
đ Was ist der Cobb-Winkel?
Er beschreibt den KrĂŒmmungsgrad der WirbelsĂ€ule bei einer Skoliose â einer VerkrĂŒmmung, die ĂŒbrigens fast alle Menschen haben.
đĄ Wichtig fĂŒr die RisikoprĂŒfung:
â
Kein bildgebender Befund? Dann ist der Cobb-Winkel unbekannt â und die âDiagnose Skolioseâ oft nur ein Verdacht, der abgerechnet wurde.
â
Niedriger Cobb-Winkel? Dann hÀngt es davon ab, ob der Beruf eher körperlich oder kaufmÀnnisch geprÀgt ist.
â
Trotz Skoliose versicherbar? Ja, oft kann die WirbelsĂ€ule dennoch mitversichert werden â kommt eben auf die Details an!
⥠Fazit: Ohne genaue Diagnostik ist eine âSkolioseâ nicht automatisch ein K.O.-Kriterium fĂŒr die BU. Wer eine saubere Dokumentation hat, kann hier Klarheit schaffen. đ
Diagnosen â Was steckt hinter den Codes?
đĄ ICD-10: Ăber 10.000 Diagnosen â aber was bedeutet der Code?
Der ICD-10-Katalog ist das offizielle Klassifikationssystem fĂŒr Diagnosen. Die Struktur sieht so aus:
đ Buchstabe = Bereich oder Art der Erkrankung
đ Erste Zahl = Spezifische Krankheit
đ Zahl hinter dem Punkt = AusprĂ€gung
đ Beispiel:
- F = Psychische Erkrankungen
- F32 = Depressive Episode
- F32.0 = Leichte depressive Episode
- F32.1 = Mittelgradige Episode
- F32.2 = Schwere depressive Episode
đ Was bedeuten die Zahlen hinter dem Punkt?
- â8â = Sonstige AusprĂ€gung
- â9â = Nicht nĂ€her bezeichnet
đŹ Gesicherte Diagnose oder nur ein Verdacht?
- G = Gesicherte Diagnose
- V = Verdacht
- A = Ausschluss
- Z = Zustand nach ⊠(z. B. Krankheit in Remission)
â Muss ich VerdachtsfĂ€lle angeben?
Nein, in der Regel nicht. Aber wenn Kund:innen z. B. ĂŒber anhaltende Beschwerden klagen und eine lĂ€ngere Diagnostik hatten, sollte der Verlauf erwĂ€hnt werden â auch ohne gesicherten Befund.
DienstobliegenheitserklĂ€rung â Einfach, aber wichtig
Im Kollektiv-GeschĂ€ft gibt es manchmal keine klassischen Gesundheitsfragen. Stattdessen mĂŒssen Kund:innen nur bestĂ€tigen, dass sie arbeitsfĂ€hig sind. Oft wird nach Krankschreibungen der letzten 12-24 Monate gefragt.
â
Vorteil: Rechtssicher und einfach â solange keine LeistungsfĂ€lle verschwiegen werden.
â Ausnahme: Ein bereits laufender Leistungsfall kann Probleme machen.
DienstunfĂ€higkeitsklausel (DU-Klausel) â Die Absicherung fĂŒr Beamt:innen
Beamte haben keinen âBerufâ, sondern ein Amt. Eine DU-Klausel macht es fĂŒr sie leichter, eine Leistung zu bekommen.
â
Echte DU-Klausel:
Leistung wird gezahlt, wenn Beamt:innen wegen DU in den Ruhestand versetzt werden â und das mit einem amtsĂ€rztlichen Zeugnis belegen können.
â
VollstÀndige DU-Klausel:
Gilt fĂŒr alle Beamt:innen, also auch fĂŒr Beamte auf Probe oder Widerruf.
â Fast echte DU-Klausel:
Hier muss die Versetzung âausschlieĂlichâ aus gesundheitlichen GrĂŒnden erfolgen. Problem: âAusschlieĂlichâ bedeutet juristisch 100%. Wenn es auch andere GrĂŒnde gibt (z. B. SparmaĂnahmen des Dienstherrn), kann das kritisch werden.
đ© Achtung bei unechten DU-Klauseln!
Wenn in den Bedingungen steht, dass Beamt:innen dienstunfĂ€hig sein UND in den Ruhestand versetzt werden mĂŒssen, trennt das die Kausalkette. Der Nachweis wird komplizierter, weil der Versicherer selbst prĂŒfen darf.
đ Alternative: Absicherung ĂŒber BU!
Beamt:innen können oft auch einfach wegen BerufsunfĂ€higkeit Leistung beantragen. Vorteil: Die BU-Rente gibt es ab Eintritt der BU â wĂ€hrend die DU-Klausel erst ab Ruhestandsversetzung greift.
đĄ Tipp: Die meisten Versicherer lassen beides zu. Ausnahme: Debeka.
Dread Disease â Wenn eine schwere Krankheit alles verĂ€ndert
Bei einer Dread Disease (DD) gibt es kein monatliches Einkommen, sondern eine einmalige Auszahlung. Das macht sie sinnvoll, um z. B. Kredite abzusichern â aber weniger fĂŒr die langfristige Einkommenssicherung.
đ° Warum wird DD ab 67 teuer?
Anders als bei der BU bleibt die Auszahlung gleich hoch â egal, wann die Krankheit eintritt. Beispiel:
- Eine BU zahlt mit 66 nur noch 24.000 ⏠Rente aus.
- Eine DD-Police könnte weiterhin eine volle 960.000 ⏠Einmalzahlung leisten.
đĄ Bessere Lösung?
Eine fallende Dread Disease wĂ€re sinnvoll â aber am Markt leider selten.
đ Wann kann DD trotzdem Sinn machen?
â
FĂŒr Kredite (z. B. 15-20 Jahre Absicherung)
â
Als ErgÀnzung zu Handwerker-BU
â
FĂŒr Key-Person-Absicherung (GeschĂ€ftsfĂŒhrer:innen, Hausfrauen/-mĂ€nner)
⥠Fazit: DD kann eine sinnvolle ErgĂ€nzung sein â aber als alleinige Absicherung eher ungeeignet.
Eingebrachter Leistungsfall â Wenn es schon zu spĂ€t ist
đ„ Jeder weiĂ: Ein brennendes Haus kann man nicht versichern.
Aber was ist mit einem Haus, das noch nicht brennt â aber in einem brennenden Wald steht? Genau: Auch nicht versicherbar.
Eine Versicherung funktioniert nur dann, wenn keine der beiden Parteien sicher weiĂ, dass der Leistungsfall eintreten wird:
đ Kund:innen dĂŒrfen es nicht wissen, sonst wĂ€re das Versicherungsbetrug.
đ Versicherer dĂŒrfen es nicht wissen, sonst könnten sie die PrĂ€mien einfach so kalkulieren, dass sie immer im Plus sind.
đ© Was heiĂt das fĂŒr die Praxis?
Wenn eine (Vor-)Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu fĂŒhrt, dass die BerufsfĂ€higkeit um mindestens 50% gemindert wird, gibtâs keine Versicherung mehr â auch eine DienstobliegenheitserklĂ€rung hilft da nicht viel.
đ Versicherer- vs. Kund:innen-Sicht:
- Versicherer-Argument: Auch wenn etwas nicht explizit gefragt wurde, hĂ€tte es aus âarglistigen GrĂŒndenâ angegeben werden mĂŒssen.
- Kund:innen-Argument: Der Versicherer hat bewusst keine Fragen gestellt, um sich GeschĂ€ft einzukaufen â also kann er sich spĂ€ter auch nicht beschweren.
đĄ Fazit: Wenn eine Erkrankung bereits eindeutig in eine Richtung lĂ€uft, wird es schwer mit der Absicherung.
ErstprĂŒfung â Die erste HĂŒrde beim Leistungsantrag
Wenn Kund:innen eine BU- oder EU-Rente beantragen, kommt zuerst die ErstprĂŒfung.
â Wichtig zu wissen:
- Hier muss der oder die Versicherte beweisen, dass BerufsunfÀhigkeit (BU) oder ErwerbsunfÀhigkeit (EU) vorliegt.
- Der Versicherer kann alle Unterlagen einfordern und prĂŒfen, ob die Leistung gezahlt wird.
đ Aber in der NachprĂŒfung dreht sich das Spiel!
- Hat die Versicherung einmal gezahlt, muss sie spÀter beweisen, dass keine BU/EU mehr vorliegt.
- Das nennt sich Beweislastumkehr â und macht es fĂŒr Kund:innen deutlich entspannter.
đ Gut zu wissen:
Die meisten Versicherer haben kein Interesse an schlechter Presse und wollen LeistungsfĂ€lle fair und zĂŒgig bearbeiten. SchlieĂlich wurde dafĂŒr ja ĂŒber Jahre hinweg eingezahlt.
Erwerbsminderungsrente â Wer hat Anspruch?
đ° Wer kann eine Erwerbsminderungsrente (EMI) bekommen?
- Grundregel: Wer in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat.
- Ausnahme: Azubis nach dem ersten Lehrjahr â aber nur, wenn eine volle Erwerbsminderung allein aus medizinischen GrĂŒnden vorliegt.
đ Was bedeutet âvolle Erwerbsminderungâ?
đ Wenn du in keinem Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt noch 3 Stunden tĂ€glich oder mehr arbeiten kannst.
đ§ Achtung: Nicht jeder Job zĂ€hlt!
- Schon-ArbeitsplÀtze (z. B. Pförtnerstellen, die intern besetzt werden)
- Nischen-Jobs (z. B. LeuchtturmwÀrter)
- Behindertengerechte ArbeitsplÀtze
đĄ Halbe EMI vs. volle EMI:
- Wer 3-6 Stunden tÀglich arbeiten kann, bekommt die halbe EMI-Rente.
- Wer innerhalb eines Jahres keinen Job findet, bekommt die volle EMI-Rente (â âverschlossener Arbeitsmarktâ).
đ Warum bekommen viele die volle EMI?
- NeuzugÀnge starten oft mit der halben Rente.
- Wer aber keinen passenden Job findet, rutscht schnell in die volle EMI-Rente.
đ Berechnung?
Die EMI-Rente wird nach dem gleichen System wie die Altersrente berechnet.
ErwerbsunfĂ€higkeitsversicherung â Die gĂŒnstige Alternative zur BU
đ Wann leistet die ErwerbsunfĂ€higkeitsversicherung (EUV)?
Wenn Kund:innen keine 3 Stunden tÀglich mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
â Wichtig:
- Es geht nicht um den eigenen Beruf (wie bei der BU), sondern um irgendeinen Beruf.
- Kund:innen tragen das Risiko einer Umschulung selbst.
đĄ Lohnt sich das?
- FĂŒr Handwerker:innen kann eine ErwerbsunfĂ€higkeitsversicherung + Krankentagegeld gĂŒnstiger sein als eine BU-Versicherung.
- Aber: Es gibt keine Absicherung fĂŒr den bisherigen Beruf â nur fĂŒr den allgemeinen Arbeitsmarkt.
⥠Fazit: Die ErwerbsunfĂ€higkeitsversicherung kann eine solide Alternative sein â aber nicht fĂŒr alle Berufe.
Fiktion oder fingierter Prognosezeitraum â Warum das die wichtigste Klausel ist
đź Prognosen sind immer dann schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen.
Gerade bei Krankheiten ist es fast unmöglich, mit absoluter Sicherheit zu sagen, dass eine Heilung in den nÀchsten sechs Monaten ausgeschlossen ist.
đ Und bei der BerufsunfĂ€higkeitsversicherung (BU) geht es nicht nur um âkrank oder nicht krankâ â sondern darum, wie sehr die Erkrankung den Job-Alltag einschrĂ€nkt.
đĄ Hier kommt der fingierte Prognosezeitraum ins Spiel:
- Wenn Kund:innen mindestens sechs Monate am StĂŒck berufsunfĂ€hig waren, wird die Dauerhaftigkeit einfach unterstellt.
- HeiĂt: Der Versicherer geht davon aus, dass die BU bestehen bleibt â und zahlt.
đ© Achtung:
Die meisten BU-Tarife haben diese sechsmonatige Regel fest drin.
Aber: Bei SchĂŒler:innen und Studierenden kann sie in manchen Klauseln fehlen â meist ein Versehen, das mit der nĂ€chsten BedingungsĂ€nderung korrigiert wird.
Finanzielle Angemessenheit â Warum du nicht âzu vielâ absichern kannst
đ° Neben der medizinischen RisikoprĂŒfung gibtâs auch eine finanzielle PrĂŒfung.
Denn: Die BU-Rente soll unter dem bisherigen Netto-Gehalt liegen â sonst hĂ€tte ja niemand mehr einen Anreiz, wieder arbeiten zu gehen.
đ Grundregeln:
- Meistens sind 60% vom Brutto oder 80% vom Netto versicherbar.
- Manche Versicherer erlauben mittlerweile sogar 70% vom Brutto.
đŻ Warum das Ganze?
- Je nÀher die BU-Rente am Nettogehalt ist, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass Kund:innen wieder arbeiten gehen.
- Und noch ein spannender Effekt:
Je höher die Rente, desto höher die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls â nicht zwingend wegen Betrug, sondern weil sich eine Antragstellung dann eher lohnt.
đ§ Aus dem NĂ€hkĂ€stchen:
Es gibt tatsÀchlich Anfragen wie:
đ âSoll ich die BU-Rente auf 1.000 Euro begrenzen, weil ich Angst habe, dass sie auf Arbeitslosengeld I angerechnet wird?â
Nein, keine Sorge â BU-Renten sind kein Einkommen im Sinne des ALG I.
Funktionale InvaliditĂ€tsversicherung (FIV) â Der Hype, der keiner wurde
đ
Um 2012 rum war die FIV der letzte Schrei.
Versichert war quasi alles:
â
PflegebedĂŒrftigkeit
â
OrganschÀden
â
Unfall
â
Krebs
â
GrundfÀhigkeiten
⥠Manche Tarife hatten sogar eine BU-Komponente dabei.
đĄ Klingt gut, oder?
Ja â aber der Teufel steckt im Detail:
- Bei den GrundfÀhigkeiten mussten oft drei bis vier gleichzeitig verloren gehen, damit die Versicherung zahlt.
- Es handelte sich um Sachversicherungen â das heiĂt, der Versicherer konnte die BeitrĂ€ge beliebig anpassen.
- In manchen Tarifen konnte der gesamte Bestand gekĂŒndigt werden.
đ© Fazit:
- Hat sich nicht durchgesetzt.
- Heute nur noch ein Nischenprodukt mit vielleicht zwei Tarifen am Markt.
GrundfĂ€higkeitsversicherung â Ist sie wirklich eine Alternative zur BU?
đ§ Die GrundfĂ€higkeitsversicherung (GFV) wird oft als âgĂŒnstige Alternativeâ zur BerufsunfĂ€higkeitsversicherung (BUV) beworben.
Aber: Das ist sie nicht!
đĄ Warum?
- Kein Bezug zum Beruf:
- Wer eine Hand nicht mehr nutzen kann, kann trotzdem weiterarbeiten.
- Wer zu 100% berufsunfÀhig ist, hat aber vielleicht noch keine GrundfÀhigkeit im Sinne der Versicherung verloren.
đ° WofĂŒr ist die GFV dann da?
Sie kann Kosten absichern, die entstehen, wenn alltÀgliche FÀhigkeiten verloren gehen.
đ Beispiel:
- Wer sich nicht mehr knien oder bĂŒcken kann, braucht vielleicht eine Haushaltshilfe.
- Oder eine:n GÀrtner:in, weil Gartenarbeit nicht mehr möglich ist.
đ GFV mit AU-Klausel â ein Gamechanger?
- Manche Tarife haben mittlerweile eine ArbeitsunfÀhigkeitsklausel (AU-Klausel).
- Damit gibt es plötzlich doch einen Bezug zum Beruf!
- Aber: Der Leistungszeitraum ist begrenzt â meist auf 18-24 Monate.
đ Tipp fĂŒr Profis:
- Wer sich richtig reinknien will, kann fĂŒr Kund:innen eine TĂ€tigkeitsbeschreibung erstellen, wie sie auch fĂŒr eine BUV nötig wĂ€re.
- Diese TÀtigkeiten lassen sich dann mit den versicherten GrundfÀhigkeiten vergleichen.
- So findet man eine Schnittmenge zwischen BU und GFV â aber nur, solange sich der Job nicht Ă€ndert.
Gesundheitsfragen â Was du wissen musst
đ Die Gesundheitsfragen sind ein entscheidender Teil des Versicherungsantrags.
Und genau hier gibtâs oft MissverstĂ€ndnisse.
đĄ BegriffsklĂ€rung:
- âVerzicht auf erneute GesundheitsprĂŒfungâ â âVerzicht auf erneute RisikoprĂŒfungâ
- Bedeutet:
- Kein Gesundheitscheck nötig, aber: Rauchverhalten, BMI & Job mĂŒssen neu angegeben werden.
- Beim Verzicht auf die RisikoprĂŒfung bleibt alles beim Alten.
đ Was muss angegeben werden?
Alles, wonach gefragt wird â auĂer Bagatellen.
â Bagatellen sind:
- Krankheiten, die jede:r mal hat
- Von alleine ausheilen
- Folgenlos verschwinden
â Muss NICHT angegeben werden:
- Schnupfen
- Kleinere Infekte
â MUSS angegeben werden:
- Grippe (echte Influenza)
- Dauerhafte oder nicht heilbare Erkrankungen
- Arm ab? Muss rein.
- Skoliose? Geht nicht weg â angeben.
- Krankheiten, die nur remittieren (also nie ganz ausheilen, sondern nur mal mehr, mal weniger Probleme machen)? Immer melden.
Hobbys â Wie riskant ist dein FreizeitspaĂ fĂŒr den Versicherungsschutz?
đŻ Anders als beim Beruf zĂ€hlt hier nur eins: Wie gefĂ€hrlich ist das Hobby wirklich?
đŹ Aktuell gibtâs hitzige Diskussionen bei den RĂŒckversicherern.
Denn bisher wurde vor allem das Verletzungsrisiko betrachtet â aber was ist mit den positiven Effekten von Sport auf Körper & Geist?
đ€·ââïž Trotzdem gilt: Sport ist oft ein Risiko
đ Das bedeutet fĂŒr Kund:innen:
- Manche Hobbys â Risikozuschlag
- Andere Hobbys â Ausschluss (wenn das Risiko klar abgrenzbar ist)
đč Beispiele:
- Bergsport: Passiert ein Unfall, ist die Verletzung meist eindeutig â also Ausschluss möglich.
- Boxen: Hier gibtâs oft RisikozuschlĂ€ge, weil SchlĂ€ge auf den Kopf das Risiko fĂŒr verschiedene Erkrankungen erhöhen â aber eben nicht direkt zuzuordnen sind.
âœđ„ Fun Fact:
- Freiwillige Feuerwehr & FuĂball sind eigentlich nicht ungefĂ€hrlich.
- ABER: So viele Menschen sind aktiv, dass Versicherer nicht auf das GeschÀft verzichten wollen.
- Lösung? Der Risikozuschlag ist einfach in jedem Vertrag enthalten! đČ
Infektionsklausel â Sinnvoll oder nur Marketing?
đŠ Die Infektionsklausel leistet, wenn eine behördlich bestĂ€tigte Ansteckungsgefahr besteht & Kund:innen deshalb nicht arbeiten dĂŒrfen.
đš Manchmal reicht sogar ein medizinischer Nachweis aus.
đ€ Klingt gut, aberâŠ
- In der Praxis sehr selten relevant.
- Denn: Die normale BU-Definition wĂŒrde das eh abdecken!
đĄ Warum?
- Es muss nicht zwingend eine körperliche EinschrĂ€nkung vorliegen â auch wenn Kund:innen kein sinnvolles Arbeitsergebnis mehr erzielen können, besteht eine BU.
- Wer potenziell alle Kund:innen anstecken könnte, kann wohl kaum noch vernĂŒnftig arbeiten.
đč Einzige Ausnahme:
In der GrundfÀhigkeitsversicherung kann die Klausel tatsÀchlich ein Vorteil sein, weil sie den Bezug zum Beruf herstellt.
âJaâ bei allen Gesundheitsfragen? â Klingt verdĂ€chtig!
đ§ Wenn im Antrag durchgehend âJa, alles top!â angekreuzt ist, werden Versicherer skeptisch.
đ Statistik: In rund 2,5% aller âglattenâ AntrĂ€ge wird vorsichtshalber beim Hausarzt nachgefragt.
Junge-Leute-Antrag â Vorteil fĂŒr U30?
đ¶ Manche Versicherer bieten eine verkĂŒrzte GesundheitsprĂŒfung fĂŒr Menschen unter 30 an.
đ Aber nicht nur das:
- Mittlerweile verkĂŒrzt z. B. die Gothaer die AbfragezeitrĂ€ume pauschal â egal, wie alt.
KausalitĂ€t â Wann greift eine Ausschlussklausel?
đ Kurz gesagt: Der Versicherer muss einen Zusammenhang zwischen der ausgeschlossenen Vorerkrankung & der BU nachweisen.
đšââïž Beispiel:
- Kund:in hat einen Besuch beim Psychologen vor 3 Jahren nicht angegeben.
- Wird jetzt aber wegen Krebs berufsunfÀhig.
- Folge: BU-Versicherung muss leisten â weil kein Zusammenhang zwischen beiden Erkrankungen besteht.
đš Ausnahme: Arglist!
Hier muss keine KausalitĂ€t bewiesen werden â wenn absichtlich falsche Angaben gemacht wurden, kann die Leistung verweigert werden.
Konkrete Verweisung â Was bedeutet das fĂŒr deine BU?
đ HDI hat als erster Versicherer die konkrete Verweisung komplett gestrichen.
Klingt erstmal gut â ist aber nicht unbedingt sinnvoll.
đ Denn aktuell gilt: Ein:e Kund:in darf nur dann konkret verwiesen werden, wennâŠ
âïž 80% des letzten Gehalts weiterhin verdient werden
âïž Der neue Job weder ĂŒber- noch unterfordernd ist
âïž Das soziale Ansehen dem bisherigen Beruf entspricht
â Wichtig:
- Sind nicht alle drei Bedingungen erfĂŒllt, gibtâs weiterhin BU-Rente.
- Schlupfloch: Wer seine Arbeitszeit reduziert und unter die 80%-Grenze rutscht, kann den Leistungsanspruch behalten. (Gibtâs sogar ein Gerichtsurteil dazu!)
đ€·ââïž Und was bedeutet das in der Praxis?
- Die Frage der Ăber- oder Unterforderung ist meistens Theorie â schwierig zu beweisen.
- Aber: Das soziale Ansehen spielt immer wieder eine Rolle!
đĄ Beispiel:
đŠ Ein:e Bankberater:in kann aus gesundheitlichen GrĂŒnden nicht mehr in der Beratung arbeiten und wird stattdessen am Schalter eingesetzt.
đ Obwohl das Gehalt gleich bleibt, ist das Ansehen in der Bank-Hierarchie geringer â BU-Rente wird trotzdem weitergezahlt.
â Kompletter Verzicht auf die konkrete Verweisung?
Das kann langfristig zu Problemen fĂŒhren â z. B. wenn ein:e Maurer:in mit 25 berufsunfĂ€hig wird und dann gar keinen anderen Job mehr annehmen muss.
Karenzzeit â Sparen durch spĂ€tere Auszahlung?
đ Karenzzeit bedeutet: Die BU-Rente startet erst nach einer bestimmten Wartezeit.
đ° Vorteil: Wer RĂŒcklagen hat, kann mit einer Karenzzeit den Beitrag senken.
đč Wie funktioniertâs?
- Wird eine Karenzzeit von 6 Monaten vereinbart, beginnt die Rentenzahlung erst nach Ablauf dieser Zeit.
- Dauert die LeistungsprĂŒfung lĂ€nger? Dann zahlt die Versicherung rĂŒckwirkend ab dem ersten Monat nach der Karenzzeit.
â ïž Aber Achtung:
Die Karenzzeit startet bei jedem neuen Leistungsfall neu. Einige Versicherer streichen sie aber, wenn eine BU nach kurzer Zeit wegen derselben Erkrankung wieder eintritt.
đš HĂ€ufiger Denkfehler:
Es wird oft behauptet, eine Karenzzeit hilft dabei, RĂŒckforderungen von privaten Krankentagegeldversicherungen zu vermeiden. Das ist in der Regel nicht richtig!
đ Warum?
- Krankentagegeldversicherungen fordern Geld zurĂŒck, wenn eine BU besteht â nicht erst, wenn die Rente ausgezahlt wird.
- Ob eine Karenzzeit in diesem Fall hilft, steht in den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung:
- đč Steht dort, dass der RĂŒckforderungsanspruch nur gilt, wenn eine BU-Rente gezahlt wird? â Karenzzeit könnte helfen.
- đč Steht dort, dass die versicherte Person einfach âberufsunfĂ€higâ sein muss? â Karenzzeit hilft nicht!
Leistungsdynamik â Brauche ich das wirklich?
đ Brauchtâs die wirklich? Die Antwort: Jein. Eine garantierte Leistungsdynamik kann sinnvoll sein â aber nur in MaĂen.
đ° Denn: Es gibt ohnehin eine Leistungsdynamik aus den ĂberschĂŒssen. Die entstehen durch Anlage, Verwaltung und das kalkulierte Risiko. Und da ist bereits ein Puffer drin â fĂŒr Unvorhergesehenes wie eine Pandemie oder verĂ€nderte Sterblichkeitsraten.
đ Was viele vergessen: Ein GroĂteil der ĂberschĂŒsse muss an Kund:innen zurĂŒckgegeben werden â oft 90%. WĂ€hrend der Beitragszahlung senkt das den Nettobeitrag, im Leistungsfall erhöht es die Rente. Aber eben nicht garantiert.
đĄ Deshalb gibtâs die garantierte Leistungsdynamik â eine freiwillige Option von 1â3%. Mehr als 1%? In den meisten FĂ€llen unnötig teuer.
đ€ Rechenbeispiel:
- 1% garantierte Leistungsdynamik kostet ca. 5% mehr Beitrag
- Die durchschnittliche BU dauert nur 4 Jahre
- Erst ab ca. 55 Jahren ist eine lebenslange BU wahrscheinlicher
đ Fazit:
Wer fĂŒr das âgute GefĂŒhlâ eine kleine garantierte Anpassung möchte, kann 1% nehmen. Aber: Besser gleich eine höhere Rente abschlieĂen als auf eine teure Dynamik setzen. Denn Inflation wird in den meisten FĂ€llen lĂ€ngst von den ĂberschĂŒssen abgefedert.
Leitbildfunktion â Warum § 172 VVG so wichtig ist
đ § 172 VVG ist die Grundlage fĂŒr jede BU-Versicherung und gibt den Rahmen vor:
1ïžâŁ Leistungspflicht: Der Versicherer muss zahlen, wenn Kund:innen nach Versicherungsbeginn berufsunfĂ€hig werden.
2ïžâŁ Definition von BU: Wer seinen zuletzt ausgeĂŒbten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausĂŒben kann, gilt als BU.
3ïžâŁ ZusĂ€tzliche Bedingungen: Manche Versicherer verlangen, dass kein anderer Job möglich ist, der zur Ausbildung und Lebensstellung passt.
đĄ Das Entscheidende:
đ Die BU-Versicherung darf von dieser Definition nur positiv abweichen â aber nicht negativ!
âïž Gute Abweichungen:
â
BU-Leistung schon ab 50 % BerufsunfÀhigkeit
â
Dauerhaftigkeit bereits nach 6 Monaten anerkannt
â
Kein abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf
Meldefrist â Wann muss BU gemeldet werden?
âł Keine Panik â es gibt keine feste Meldefrist!
Rein rechtlich beginnt die 3-jĂ€hrige VerjĂ€hrungsfrist erst dann, wenn Kund:innen wissen, dass sie BU sind. Aber: Die BerufsunfĂ€higkeit stellt der Versicherer fest â nicht die betroffene Person selbst.
đ Das groĂe Problem:
- Wer weiĂ sowas schon?
- Manche Bedingungen regeln, dass die Meldefrist erst mit dem Leistungsantrag gestoppt wird.
- Besser: Wenn die Versicherung explizit auf eine Meldefrist verzichtet â dann ist es auch fĂŒr Nicht-Profis klar erkennbar.
Meldepflicht â Was muss gemeldet werden?
đą Zwei klassische Meldepflichten in alten BU-Tarifen:
1ïžâŁ Wiederaufnahme des Berufs â Okay, weil man es selbst bemerkt.
2ïžâŁ Wegfall der BerufsunfĂ€higkeit â Problematisch!
â Denn wer kann selbst beurteilen, ob er wieder zu 50 % in seinem alten Job arbeiten kann?
â
Besser: Viele moderne Tarife verzichten auf diese Meldepflicht.
Nachfrageobliegenheit â Das Kleingedruckte beim Antrag
đ Was bedeutet das?
Wenn eine Angabe im Antrag unklar ist, kann der Versicherer nachfragen.
đĄ Beispiele:
- âKindergĂ€rtnerâ â Diese Berufsbezeichnung gibtâs offiziell nicht mehr. Also fragt der Versicherer, ob es sich um eine:n Erzieher:in oder Kinderpfleger:in handelt.
- Angabe eines Hausarztes: Könnte dazu fĂŒhren, dass der Versicherer sich nicht darauf berufen kann, dass wichtige Infos gefehlt haben â immerhin hĂ€tte er ja nachfragen können.
đ Thema Arglist:
Wenn ein Arzt angegeben wurde, ist es fĂŒr den Versicherer schwieriger zu beweisen, dass absichtlich etwas verschwiegen wurde.
NachprĂŒfung â Kann die Rente einfach gestrichen werden?
đĄïž Nein! Wenn einmal eine unbefristete BU-Rente anerkannt wurde, kann sich der Versicherer nur durch eine NachprĂŒfung davon lösen.
âïž Das bedeutet: Die Versicherung muss beweisen, dass keine BU mehr vorliegt â nicht andersrum.
đ© Tipp:
- Kommunikation mit dem Versicherer immer schriftlich!
- Keine voreiligen Aussagen oder Formulare ohne Beratung ausfĂŒllen.
đ Wichtig zu wissen:
- Mitwirkungspflichten bestehen, z. B. Àrztliche Untersuchungen.
- Umschulungen oder ein neuer Job sind keine Pflicht.
- Aber: Wer einen neuen Job aufnimmt, muss das melden.
Nachversicherungsgarantie (NVG) â Nicht alle sind gleich!
đ° NVG ist nicht gleich NVG!
- EreignisunabhÀngige NVG sind Gold wert!
- Vermittler:innen können sich eine Wiedervorlage setzen.
đ©ș Thema GesundheitsprĂŒfung:
- Manche Tarife erfordern eine erneute RisikoprĂŒfung (z. B. fĂŒr Hobbys, BMI oder Rauchverhalten).
- Besser: Tarife ohne erneute GesundheitsprĂŒfung!
đ Maximale Erhöhungslimits:
- Fast alle Tarife: 2.500 ⏠BU-Rente
- Einige wenige: 3.000 âŹ
- 4.000 ⏠gibtâs nur selten â meist nur bei Gehaltserhöhungen.
đ Achtung bei der finanziellen Angemessenheit!
Wenn das Einkommen nicht passt, kann die NVG nicht genutzt werden.
đ„ Warum hassen Versicherer die NVG?
Weil sie oft genau von den Leuten genutzt wird, die schon wissen, dass sie bald BU sindâŠ
Nebenberufe â Angeben oder nicht?
đ©âđŒ Muss ein Nebenjob im BU-Antrag stehen?
â
Ja, wennâŠ
- Er dauerhaft ausgeĂŒbt wird
- Er den Lebensstandard mitprÀgt
â Beispiel:
- Student:innen mit Barkeeper-Job? â Meist nicht relevant.
- Nebenberufliche SelbststĂ€ndigkeit? â Sollte unbedingt angegeben werden.
đ Regel: Im Zweifel lieber angeben und mit dem Versicherer klĂ€ren.
Obliegenheiten â Was Kund:innen im Leistungsfall tun mĂŒssen
đ Kurz gesagt: Damit die BU-Rente ausgezahlt wird, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Aber keine Sorge â fiese Bedingungen wie verpflichtende OPs oder schmerzhafte Behandlungen gibtâs heute nicht mehr.
đĄ Wichtige Punkte:
âïž Eigene Ărzt:innen oder Gutachter:innen mĂŒssen nur bei berechtigtem Zweifel an bestehenden Gutachten eingeschaltet werden.
âïž Versicherer zögern Leistungen nicht systematisch heraus.
âïž Manche, wie die Gothaer, zahlen sogar vorĂŒbergehend die BU-Rente, wenn sie ein eigenes Gutachten einholen â ein gutes Zeichen fĂŒr eine faire Leistungsabwicklung.
Prognosezeitraum â Wie lange gilt BU?
đ€ Wo liegt der Unterschied zwischen BU und AU (ArbeitsunfĂ€higkeit)?
BU muss dauerhaft vorliegen â aber was heiĂt âdauerhaftâ?
đ Das Marktstandard-Update:
đč Heute: 6 Monate reichen als Prognosezeitraum fĂŒr BU.
đč FrĂŒher: Teilweise 18 Monate oder lĂ€nger.
đ Ohne fingierten Prognosezeitraum gĂ€be es ein Problem:
- Selbst nach 10 Jahren BU gÀbe es keine Rente, wenn kein Arzt bestÀtigen kann, dass es weitere 6 Monate so bleibt.
- Daher ist der fingierte Prognosezeitraum (6 Monate) so entscheidend!
Qualifizierter Dienstunfall â Wann reicht die gesetzliche Versorgung?
đ Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr â ein spezieller Fall.
Ein qualifizierter Dienstunfall liegt vor, wenn Beamt:innen wÀhrend einer lebensgefÀhrlichen Handlung mindestens 50 % erwerbsunfÀhig werden.
đą Das Besondere:
âïž Gesetzlich vollstĂ€ndig abgesichert â eine Seltenheit!
âïž Versorgung: 80 % der Endstufe der ĂŒbernĂ€chsten Besoldungsgruppe â In vielen FĂ€llen sogar mehr als das bisherige Einkommen!
Reaktivierungswahrscheinlichkeit â Wie oft werden BU-FĂ€lle wieder fit?
đ Statistisch gesehen:
- Durchschnittliche BU-Leistungsdauer: ca. 4 Jahre
- Je jĂŒnger, desto höher die Reaktivierungschance
- Ab 51 Jahren: Fast 0 % Wahrscheinlichkeit, dass jemand wieder berufsfÀhig wird
đĄ Warum?
- JĂŒngere haben bessere Chancen auf Umschulung oder neue Jobs.
- Ab Mitte 50 wird ein neuer Job schwierig â also bleibt die BU-Rente meist bestehen.
RisikoprĂŒfung â Warum so streng?
â ïž âMein Arzt sagt, das Knie ist gesund. Warum lehnt der Versicherer trotzdem ab?â
đšââïž Unterschied zwischen Ărzt:innen und RisikoprĂŒfer:innen:
- Ărzt:innen: âJetzt gesund, aktuell keine Behandlung nötig.â
- RisikoprĂŒfer:innen: âWie sieht es in 30â40 Jahren aus?â
đ Was zĂ€hlt fĂŒr die Versicherung?
- Langfristige Prognose: Bleibt da vielleicht eine Arthrose?
- Jung vs. Alt: In jungen Jahren kann sich alles verschlechtern â bei Ă€lteren Kund:innen ist das Risiko besser kalkulierbar.
- Beruf & Ausbildung: Wer bereit ist, sich im Leistungsfall umschulen zu lassen, hat bessere Karten.
Risikorelevant â Was beeinflusst die Annahme?
đ Worauf schaut die Versicherung?
âïž Hobbys â Risiko von Verletzungen?
âïž Wettkampfsport â Ignorieren von Schmerzen kann Heilung verzögern!
âïž Beruf â Unterschiedliche körperliche & psychische Belastung.
âïž Gesundheitszustand â Klar, das ist immer entscheidend.
â Aber:
Kund:innen mĂŒssen nicht wissen, was risikorelevant ist â der Versicherer darf sich nicht einfach darauf berufen, dass etwas âhĂ€tte angegeben werden mĂŒssenâ.
RĂŒcklagen â Wie sichern Versicherer die BU-Rente ab?
đ° Ein unbefristetes Anerkenntnis kostet die Versicherung richtig Geld.
Denn: Sobald sie BU offiziell anerkennen, mĂŒssen sie die komplette Summe sofort zurĂŒcklegen.
đ Besonders teuer:
- Junge BU-FĂ€lle mit langer Restlaufzeit â Riesige RĂŒcklagen!
- Deshalb wird eine BU oft schneller unbefristet anerkannt.
đĄ Absicherung fĂŒr Kund:innen: Selbst wenn die Versicherung pleitegeht, bleibt das Geld fĂŒr die Rente sicher!
RĂŒckstellung â Was passiert bei âvorsichtigerâ Ablehnung?
đ§ Ablehnung ohne âNeinâ zu sagen?
Manchmal will ein Versicherer einen Antrag nicht direkt ablehnen â also wird er einfach auf spĂ€ter verschoben.
đ Technisch gesehen: Eine Ablehnung mit der netten Empfehlung, es in ein paar Jahren noch mal zu probieren.
đ Fazit:
- Obliegenheiten sind heute fairer â keine harten Vorgaben mehr.
- BU muss âdauerhaftâ sein â aber dank Prognosezeitraum gibtâs Klarheit.
- Qualifizierte DienstunfÀlle sind top abgesichert.
- Junge BU-FĂ€lle erholen sich oft â ab 50+ bleibt BU meist dauerhaft.
- RisikoprĂŒfung schaut Jahrzehnte in die Zukunft â nicht nur ins Heute.
- RĂŒcklagen sichern die BU-Rente â auch bei einer Pleite des Versicherers.
SchĂŒler:innen-BU â sinnvoll oder Mogelpackung?
đ Viele BU-Tarife fĂŒr SchĂŒler:innen haben spezielle Klauseln. Klingt erstmal super, aber der entscheidende Punkt: Wird âSchĂŒler:inâ als Beruf anerkannt oder nicht?
đĄ Warum das wichtig ist:
âĄïž Wenn âSchĂŒler:in = Berufâ, zĂ€hlt immer die zuletzt ausgeĂŒbte TĂ€tigkeit.
âĄïž Und da Hausaufgaben nun mal dazugehören, gilt der Schulweg als Arbeitsweg â und ist damit versichert!
đš Problem: Viele Klauseln sehen nett aus, sind aber oft schwĂ€cher als eine klare Definition, dass SchĂŒler:innen einfach als Beruf gelten.
SchulunfĂ€higkeitsversicherung â die seltene Alternative
đĄ Die NĂŒrnberger ist (fast) allein auf weiter Flur: Ihre SchulunfĂ€higkeitsversicherung kann spĂ€ter in eine BU umgewandelt werden.
â
Vorteile:
âĄïž Einstieg mit nur 5 ⏠Monatsbeitrag möglich.
âĄïž Beim Wechsel in eine BU lĂ€sst sich eine Rente von bis zu 1.500 ⏠vereinbaren.
đ FĂŒr Eltern, die frĂŒh vorsorgen wollen, kann das eine interessante Option sein!
Spontane Anzeigepflicht â gibtâs die noch oder nicht?
đ Offiziell wurde die spontane Anzeigepflicht 2008 mit der VVG-Reform abgeschafft. AberâŠ
đ Komplett verschwunden ist sie nicht! Wenn ein Risiko offensichtlich relevant, aber so auĂergewöhnlich ist, dass kein Versicherer direkt danach fragt, muss es dennoch angegeben werden.
đ„ Beispiel aus der WohngebĂ€udeversicherung: Ein Haus brennt ab â spĂ€ter stellt sich heraus, dass der Versicherungsnehmer verurteilter Brandstifter war. Der BGH entschied: Das hĂ€tte er von sich aus angeben mĂŒssen.
đ€ Und in der BU? Da mĂŒsste der:die Versicherungsnehmer:in wohl VersicherungsbetrĂŒger:in seinâŠ
Summenversicherung â was drinsteht, zĂ€hlt!
đ BU- und Lebensversicherungen sind klassische Summenversicherungen: Die vereinbarte Leistung wird ohne Anrechnung von Einkommen oder Sozialleistungen ausgezahlt.
đš Ausnahme: Wer BĂŒrgergeld oder Arbeitslosengeld II bekommt, muss damit rechnen, dass die BU-Rente angerechnet wird.
đ Sonst gilt: Keine Anrechnung, keine KĂŒrzung â die vereinbarte Summe wird ausgezahlt!
TĂ€tigkeitsbeschreibung â Warum sie schon vor Vertragsabschluss Sinn macht
đ Im Leistungsfall entscheidet die TĂ€tigkeitsbeschreibung, ob du wirklich berufsunfĂ€hig bist. Dabei zĂ€hlt: Sind mindestens 50 % deiner TĂ€tigkeiten eingeschrĂ€nkt? Oder geht es um das Arbeitsergebnis?
đĄ Tipp fĂŒr Vermittler:innen & Kund:innen:
âĄïž Immer mehr Berufe Ă€ndern sich â was frĂŒher Handarbeit war, ist heute Programmierung.
âĄïž Beispiel: Ein FrĂ€ser steht nicht mehr an der Maschine, sondern programmiert sie.
âĄïž Wenn das vor Vertragsabschluss klar ist, kann der Versicherer eine bessere Berufsgruppe wĂ€hlen = gĂŒnstigere BeitrĂ€ge!
Umorganisation â Was geht, was nicht?
đ Umorganisation bedeutet, den Arbeitsplatz an die EinschrĂ€nkungen anzupassen.
âĄïž Ăhnlich wie bei der konkreten Verweisung, aber mit einer Besonderheit: Das soziale Ansehen als Chef:in muss gewahrt bleiben.
âĄïž Möglich ist die Umorganisation z. B. durch einen behindertengerechten Arbeitsplatz.
âĄïž Nice-to-have, aber oft ĂŒberflĂŒssig: Ein Verzicht auf Umorganisation fĂŒr Akademiker:innen und Betriebe mit <5 Mitarbeitenden â da geht Umorganisation eh kaum.
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht â Wer muss was beweisen?
đ Wichtig: Die Beweislast liegt beim Versicherer. Wenn in einer alten Akte etwas steht, von dem du nichts wusstest, wird es fĂŒr die BU-Gesellschaft schwer.
đ Kritisch wirdâs nur, wenn du wissentlich etwas verschweigst, z. B.:
â
Krankenhausaufenthalt
â
Medikamenteneinnahme
â
Facharztbehandlungen
â
AU-Zeiten
đ©ââïž Ein Urteil aus Dresden gibt hier etwas Entspannung:
Eine Kundin hatte vor vier Jahren fĂŒnf Sitzungen beim Psychologen â keine PrĂŒfungsangst, nur Lampenfieber. Der Psychologe entlieĂ sie â kein Krankheitswert. Ergebnis: Sie durfte es vergessen.
đĄ HeiĂt fĂŒr alle: Ehrlich sein! Wer nicht bewusst lĂŒgt, hat selten Probleme.
Vorsatz â Klarer Fall!
đ Wer etwas mit Absicht macht, handelt vorsĂ€tzlich.
đ Beispiel: Augen beim Fahren schlieĂen = grob fahrlĂ€ssig.
đ„ Absichtlich in ein anderes Auto fahren = Vorsatz.
Wartezeit â Wann gilt sie?
đ Eine Wartezeit startet ab Versicherungsbeginn und kann den Leistungsanspruch begrenzen.
â ïž Bei der BU ist sie unĂŒblich â aber es gibt Ausnahmen:
âïž Schwere-Krankheiten-Versicherungen (fĂŒr bestimmte Diagnosen)
âïž Vereinfachte GesundheitsprĂŒfungen oder Optionen
âïž TemporĂ€re Wartezeiten fĂŒr bestehende Vorerkrankungen
Beispiel:
đ Bandscheibenvorfall vor 7 Monaten â BU-Antrag jetzt.
đ Versicherung legt eine 12-monatige Wartezeit fĂŒr diese Diagnose fest.
đ Wird die Person nach 10 Monaten wegen des Bandscheibenvorfalls BU, gibtâs keine Leistung.
Wiedereingliederung â Kein Grund fĂŒr Leistungseinstellung!
đŒ Wer nach einer BU wieder ins Berufsleben einsteigt, sollte die Wiedereingliederung immer melden.
đ Aber: Die Versicherung darf die Zahlung nicht einfach einstellen!
đ Denn: BU heiĂt âdauerhaftâ â ob du wieder voll arbeitsfĂ€hig wirst, zeigt sich erst mit der Zeit.
đĄ Gilt ĂŒbrigens auch fĂŒr die AU-Klausel â die BU-Zahlung lĂ€uft wĂ€hrend der Wiedereingliederung weiter!
Zwei-Vertrags-Lösung â Trick oder legitime Strategie?
âïž Ziel: Die Untersuchungsgrenzen umgehen.
đ Beispiel:
đ Eine Gesellschaft verlangt erst ab 2.501 ⏠BU-Rente ein Ă€rztliches Zeugnis.
đ Lösung? Zwei VertrĂ€ge bei verschiedenen Versicherern:
âĄïž 1.000 ⏠bei Versicherer A
âĄïž 2.000 ⏠bei Versicherer B
đ Effekt: Keine Ă€rztliche Untersuchung â weil jeder Vertrag unter der Grenze bleibt.
đš Aber: Sieht im Leistungsfall blöd aus, wennâs auffĂ€lltâŠ
â
Besser: Zwei VertrĂ€ge abschlieĂen und sauber dokumentieren, dass sie wegen der Nachversicherungsgarantie gewĂ€hlt wurden.
đ Vorteil bleibt, aber ohne Risiko einer Ablehnung im Leistungsfall!
â ïž Nachteil: Du musst mit zwei Versicherern verhandeln, falls du BU wirst.
Wir hoffe, dass euch unser BU-Glossar geholfen hat. Wenn ja, teilt diesen Artikel gern mit euren Freunden und bei Fragen oder WĂŒnschen meldet euch gern!
hdl euer Tom und euer Stephan