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Gesetzliche Rente einfach erklärt

Die Gesetzliche Rente hat immer noch einen schlechten Ruf. In diesem Beitrag erklären wir, wie sie funktioniert, wie du in windeseile deine Rente ausrechnen kannst und warum sie unter Umständen sogar besser als die privaten Alternativen ist.

Die Gesetzliche Rente hat immer noch einen schlechten Ruf. In diesem Beitrag erklären wir wie sie funktioniert, wie du in windeseile deine Rente ausrechnen kannst und warum sie unter Umständen sogar besser als die privaten Alternativen ist.

Wer ist (nicht) versichert?

Versichert Nicht versichert
Angestellte, Azubis Beamte, Richter
Handwerker und Hausgewerbetreibende Architekten, Anwälte, Ärzte, Apotheker
Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte Selbstständige
Künstler und Publizisten (Wenn in der KSK gemeldet) Minijobber mit Befreiung
Selbstständige mit einem Auftraggeber
Seelotsen sowie Küstenschiffer und –fischer
Minijobber ohne Befreiung
Personen im Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BuFDi)
Freiwillig Versicherte (z.B. Selbstständige)
Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung
Personen im Wehrdienst
Bezieher von Krankengeld oder Arbeitslosengeld

Welche Leistungen gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Leistungen: Rente und Rehabilitation. Die Gesetzliche Rente übernimmt alle Kosten der Reha nach Unfällen oder Erkrankungen. Wer also nach einer überstandenen Krebserkrankung eine Reha machen möchte, muss sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Die Gesetzliche Rentenversicherung finanziert dir auch deine Reha

Die zweite Leistung ist wesentlich bekannter: Renten. Davon gibt es wiederum drei Arten: wegen Alters, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes. Als Pflichtversicherter hast du grundsätzlich Anspruch auf alle drei Renten. Wenn du freiwillig versichert bist, erhältst du dagegen keine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Damit du die Renten erhältst, musst du die sogenannte Wartezeit erfüllen. Das heißt, du musst mindestens fünf Jahre versichert sein, bevor du irgendeine Rente bekommst. Wartezeiten sind sowohl Monate, in denen du Beiträge gezahlt hast, als auch sog. Ersatzzeiten in den du kranken- oder Arbeitslosengeld erhalten hast.

Was ist die Renteninformation?

Die Renteninformation ist deine Wertmitteilung, die du jährlich erhältst. Du bekommst sie automatisch zugeschickt, wenn du 27 bist und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hast. Ab 55 bekommst du alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Allerdings kannst du sie jedoch auch jederzeit kostenfrei hier bestellen.


Wie hoch ist deine Gesetzliche Rente?

Für die meisten ist die Höhe der eigenen Renten und wie man sie ermittelt ein Mysterium. Zum Glück gibt es eine denkbar einfache Faustformel. Dazu kommen wir gleich. Zunächst die vollständige Formel. Sie gilt für alle drei Renten (Rente wegen Alters, Todes, verminderter Erwerbsfähigkeit).

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Rentenwert = Monatsrente

Die Entgeltpunkte entsprechen deinen bislang eingezahlten Beiträgen. Anders als bei privaten Versicherungen sammelst du aber nicht Euros an, sondern diese Punkte. Die Punkte stellen ein Verhältnis dar. Du bekommst genau einen Entgeltpunkt, wenn du so viel verdienst (und Beiträge zahlst) wie der Durchschnittsverdiener in Deutschland. Dieser Wert wird jedes Jahr neu ermittelt, da sich das durchschnittliche Einkommen jedes Jahr ändert und in der Regel steigt. verdienst du weniger als der Schnitt, zahlst du entsprechend weniger ein und du bekommst z.B. nur 0,72 Entgeltpunkte. 2017 musst du 37 103€ für einen Entgeltpunkt verdienen. Das entspricht einem Beitrag von knapp 6.700€ im Jahr. Wenn dein Bruttoeinkommen 50.000€ beträgt, bekommst du 1,3476 Punkte. Allerdings gibt es eine Grenze nach oben: die Beitragsbemessungsgrenze. Verdienst du oberhalb von 5.700€ brutto (Ost) bzw. 6.350€ brutto (West) monatlich, zahlst du keine weiteren Beiträge mehr ein. Maximal kannst du also pro Jahr etwa 2,05 Entgeltpunkte sammeln. Verdienst du 40 Jahre lang immer genau wie der Durchschnitt, hast du also 40 Punkte auf deinem Konto. Wichtig: Wer im Osten wohnt und arbeitet, dessen Verdienst wird mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Damit sollen die niedrigeren DDR- und Ostverdienste aufgewertet werden.

Betriebliche-Altersversorgung
Arbeitnehmer und -geber zahlen gemeinsam ein, das nennt man paritätische Finanzierung

Der Zugangsfaktor drückt aus, wann du deine Rente in Anspruch nimmst. Wenn du früher als gesetzlich vorgesehen in Rente gehst, erhältst du einen Abschlag. Wenn du jedoch später (als 67) in Rente gehst, bekommst du einen Zuschlag. Gehst du genau „richtig“ in Rente, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Gehst du einen Monat früher in Rente, beträgt der Wert noch 0,997. Jeder Monat eher reduziert deine Rente also um 0,3% pro Monat. Ein Jahr „kostet“ also 3,6%. Dieser Abschlag bleibt für immer bestehen! Maximal reduziert sich deine Rente um 18%, wenn du fünf Jahre zu früh in Rente gehst. Wenn du einen Monat später in Rente gehst, kriegst du einen Zuschlag von 0,5% pro Monat. Deine Rente kannst du maximal um 30% erhöhen, wenn du fünf Jahre wartest. Bei Renten wegen Todes oder verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es Sonderregeln.

Der Rentenartfaktor bestimmt sich – völlig überraschend – nach der Art der beantragten Rente.

Rente Rentenartfaktor
Renten wegen Alters 1,0
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0
Erziehungsrenten 1,0 1,0
kleinen Witwen- bzw. Witwerrenten 0,25
großen Witwen- bzw. Witwerrenten 0,55
Halbwaisenrenten 0,1
Vollwaisenrente 0,2

Der letzte Faktor ist der Rentenwert. Dieser wird ebenfalls jährlich neu festgesetzt und sagt aus, wie viel Wert ein Entgeltpunkt ist. Dieser Faktor ist Gegenstand zahlreicher Debatten und Reformen. X verschiedene Dämpfungs- und Nachhaltigkeitsfaktoren lassen einen kaum mehr nachvollziehen, wie genau er zustande kommt. Jedenfalls beträgt er 2017 30,45€ für Westdeutschland und 28,66€ für Ostdeutschland. Das bedeutet, wenn du 40 Jahre lang exakt wie der Durchschnitt verdient hast und genau mit 67 Jahren in Rente gehst, bekommst du 1.146€ im Osten und 1.218€ im Westen Bruttorente pro Monat. Was es mit der Bruttorente auf sich hat, kommt weiter unten. Nun noch zur Faustformel: Die allereinfachste ist: 40% deines Bruttoeinkommens. So hoch dürfte in etwa deine Rente ausfallen.

Eine weitere Faustformel des Kollegen Markus Rieksmeier geht folgendermaßen:

Bruttoeinkommen (monatlich) / 100 x Beitragsjahre = Bruttorente West (monatlich) (+10% = Bruttorente Ost)

Wenn du ein Jahr lang 1.000€ brutto verdienst, steigt dein Rentenanspruch um 10€ bzw. 11€. Oder anders: für 1.000€ Beitrag (z.B. freiwillig eingezahlt), bekommst du etwa 4,39€ Rente monatlich. Für 1.500€ gesetzliche Rente pro Monat musst du etwa 341.000€ Beiträge zahlen.

Was ist mit Steuern und Sozialabgaben?

Bisher haben wir über Bruttorenten gesprochen. Denn auf die gesetzliche Rente fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Der Wert, der in deiner Renteninformation steht, ist also nicht der Betrag, der auf deinem Konto eines fernen Tages landet.

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, möchte als erstes deine Krankenkasse etwas von deiner Rente haben. Dabei zahlst du den halben Beitragssatz von derzeit 7,3%, sowie den eventuell anfallenden Zusatzbeitrag. Die andere Hälfte zahlt die gesetzliche Rentenversicherung in Form der sog. Krankenversicherung der Rentner. Aber Achtung: Den Zuschuss bekommst du nur, wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu mindestens 9/10 in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert warst. Wenn du privat krankenversichert bist, übernimmt die Rentenversicherung ebenfalls die Hälfte, maximal jedoch den Wert, den sie zu einer gesetzlichen Krankenversicherung zuschießen würde. Das musst du allerdings beantragen.

Danach kommt die Pflegeversicherung. Diesen Beitrag zahlst du vollständig allein. Hier kommen also noch einmal 2,55% hinzu (seit 2017) bzw. 2,8%, wenn du keine Kinder hast.

Insgesamt fließen also etwa 10% deiner Bruttorente an die Krankenkasse und Pflegeversicherung.

Hinzu kommt, dass die Renten zunehmend besteuert werden. Gehst du 2040 oder später in Rente (bist du also 1973 oder später geboren), musst du 100% davon versteuern. Wie viel genau richtet sich natürlich nach deinem persönlichen Steuersatz und den anderen Einkünften, die du dann hast.

Beispiel 1

Klaus, 67, gesetzlich kranken- und rentenversichert,
Altersrente brutto: 1.500€
– Beitrag zur Krankenkasse: ca. 120€ (109,50€ übernimmt die Rentenversicherung),
– Beitrag zur Pflegeversicherung: ca. 40€
– Steuern: ca. 103€
= Nettorente: ca. 1.237€

Beispiel 2

Maria, 67, gesetzlich renten- und privat krankenversichert,
Altersrente brutto: 1.500€
– Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung: 300€
+ Zuschuss zur Krankenversicherung 109,50€
– Steuern: ca. 97€
= Nettorente: ca. 1.212€

Beispiel 3

Lisa, 67, gesetzlich renten- und privat krankenversichert,
Altersrente brutto: 1.500€
– Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung: 600€
+ Zuschuss zur Krankenversicherung 109,50€
– Steuern: ca. 31€
= Nettorente: ca. 978€

Tipps und Tricks

Der erste Tipp lautet: Steuererklärung machen (lassen). Denn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung kannst du zum Teil steuerlich absetzen. 2017 kannst du bis zu 19.624€ an Beiträgen in der Steuer angeben. Aus diesem Grund lohnt sich die Steuererklärung in der Regel auch für alle Angestellten.

Kontenklärung: Mit deiner ersten Renteninformation erhältst du auch einen ausführlichen Versicherungsverlauf. Dort sind Verdienste und eventuelle Anrechnnungszeiten aufgeführt. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden und die Beiträge abzuführen. Aber erstens werden überall, wo Menschen arbeiten, Fehler gemacht und zweitens gibt es auch schwarze Schafe, die es damit nicht so genau nehmen. In jedem Fall ist es dein Nachteil, wenn die Daten nicht stimmen. Aus diesem Grund solltest du dich frühzeitig und regelmäßig um eine Kontenklärung bemühen. Wenn du einmal die Rente beantragst und feststellst, dass 40 Jahre zuvor geschlampt wurde, hast du schlechte Karten, das zu korrigieren. Die deutsche Rentenversicherung berät dich im Übrigen dabei.

Mütterrente: Jedes Kind bringt dir bares Geld. Dem „Staat“ ist die Mutterschaft knappe 90€ Monatsrente wert – pro Kind, das ab 1992 geboren ist! Dafür müsstest du gute 20.000€ Beitrag zahlen. Du bekommst nämlich pro Kind drei Entgeltpunkte gutgeschrieben. Du wirst also so gestellt, als würdest du drei Jahre durchschnittlich verdienen und Beiträge zahlen. Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, erhält die Mutter 2 Entgeltpunkte, also etwa 60€ Zusatzrente. Mittlerweile ist es so, dass jedes Kind zur Geburt eine Steuer-ID-Nummer erhält. Darüber werden die Erziehungszeiten automatisch zugordnet. Ein Antrag ist also nicht nötig. Bei Kindern, die vor 1992 geboren sind, kannst du auf Antrag deine Kindererziehungszeiten klären. Auch hier hilft dir im Zweifel die Deutsche Rentenversicherung.

Für jedes Kind gibt’s die Extraportion Rente

Beratung: Bei allen Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung stehen dir die Berater grundsätzlich kostenfrei zur Seite. Mittlerweile kann man – wie bei uns – sogar online einen Beratungstermin buchen.

Zuzahlungen: Wenn du 50 Jahre oder älter bist, kannst du freiwillig in die gesetzliche Rente zuzahlen. Das funktioniert über einen Umweg: Indem du sagst, du möchtest früher in Rente gehen. Dadurch würde deine Rente für jeden Monat eher etwas geringer ausfallen. Diesen Abschlag kannst durch die Zuzahlungen ausgleichen. Allerdings musst du dann später nicht eher in Rente gehen, sondern kannst zum regulären Alter in den Ruhestand gehen. Die Zuzahlungen haben deine Rente dann jedoch erhöht. Wie oben gezeigt, kriegst du für je 10.000€ Beitrag ca. 44€ Rente. Lebenslang. Jeden Monat. Das ist aktuell deutlich mehr als bei den privaten Anbietern. Da bekommst du nämlich derzeit nur etwa 30€ Rente. Doch gar nicht so doof, die gesetzliche Rente, oder? Selbstständige können ja ohnehin ihre Beiträge selbst festlegen. Sicherlich, die Rendite der privaten Anbieter war vor einigen Jahren deutlich höher und wir gehen davon aus, dass dies auch irgendwann wieder der Fall ist. Was uns aber stört, ist ein völlig undifferenziertes Bashing der Gesetzlichen Rentenversicherung. Denn die Fakten sprechen ja eine deutlich andere Sprache. Aus diesem Grund ist die Gesetzliche Rentenversicherung für alle eine solide Basis der Altersvorsorge. Allerdings und das ist wichtig zu wissen, ist jeder Euro, den du in die Gesetzliche Rente einzahlst erstmal „weg“. Du kommst nicht mehr an das Geld. Deswegen empfehlen wir mit der Altersvorsorge erst zu beginnen, wenn einige Dinge geklärt sind.

Übrigens: Die Kaberett-Sendung „Die Anstalt“ vom ZDF hat sich am 04.04.2017 ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Schau mal rein, es lohnt sich!

Gern unterstützen auch wir dich bei der Planung deines (Un-)Ruhestands! Hier kannst du bequem einen Termin bei uns vereinbaren.

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