Grundsätzliches
Wer krank ist, geht zum Arzt, gibt seine Karte hin und lässt sich behandeln. Für uns ist das alltäglich und nichts Besonderes, doch für Bürger*innen von Ländern, in denen es kein funktionierendes Gesundheits- und Krankenversicherungssystem gibt, ist das purer Luxus.
Egal ob jemand viel Geld oder wenig Geld verdient, alle erhalten eine grundlegende, hochwertige medizinische Behandlung. Dafür sorgt das duale System der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (PKV) in Deutschland.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit den Krankenkassen als Träger gibt es seit 1884. Sie ist neben den anderen Sozialversicherungen tragende Säule im Sozialversicherungssystem. 2020 betrugen die Gesamtausgaben fast 258 Milliarden Euro. Dazu kommen noch die Ausgaben der privaten Versicherungen in Höhe von über 30 Milliarden Euro. Also ein enormer Batzen.
Der Krankenversicherung folgt die Pflegeversicherung. Bist du gesetzlich krankenversichert, bist du auch bei der Kasse pflegeversichert. Wer privat krankenversichert ist, ist gleichzeitig in der privaten Pflegepflichtversicherung des Anbieters versichert. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung und der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung sind identisch.
Da die Kosten für medizinische Behandlungen in die Zehn- oder Hunderttausende Euro gehen können und nahezu jede*n wirtschaftlich überfordern, gibt es seit 2009 die Pflicht, krankenversichert zu sein.
Gesetzliche Krankenversicherung
Fast 90% aller Deutschen sind in der Gesetzliche Krankenversicherung versichert. In der Gesetzliche Krankenversicherung gilt das sog. Sachleistungsprinzip. Wenn du krank bist, gehst du zum Arzt bzw. zur Ärztin, hältst deine Karte hin und das war‘s. Der*die Arzt*Ärztin rechnet dann direkt mit deiner Kasse ab. Manchmal musst du noch Zuzahlungen leisten, z.B. bei Physiotherapien oder bei Medikamenten. Die Zuzahlungen sind aber begrenzt.
In der Gesetzliche Krankenversicherung gibt es den sog. Kontrahierungszwang. Das bedeutet, keine Krankenkasse kann dich wegen schlechter Gesundheit ablehnen und muss dich versichern. Deswegen gibt es hier bei einem Wechsel auch keine Gesundheitsfragen.
Die Finanzierung ruht auf mehreren Säulen. Das sind die Beiträge der Versicherten und die der Arbeitgeber*innen sowie ein Bundeszuschuss.
Die Beiträge und Leistungen legt der Gesetzgeber fest. Die stehen im fünften Sozialgesetzbuch. Die Kassen legen individuell je nach Kassenlage ihren Zusatzbeitrag fest. Außerdem können sie individuelle Leistungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, anbieten. Dadurch gibt es z.B. bei alternativer Heilbehandlung oder Zahnreinigung Unterschiede zwischen den Kassen. Dennoch sind die Leistungen bei allen Kassen zu etwa 95% gleich.
Krankengeld
Neben der Übernahme der Krankheitskosten ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein wichtiger Baustein. Dieses sog. Krankengeld erhalten alle, die länger als 6 Wochen wegen ein und derselben Krankheit arbeitsunfähig sind. Bei Angestellten ist das obligatorisch. Selbstständige, die in der Regel freiwillig versichert sind (dazu gleich mehr) müssen diesen Baustein aktiv einschließen. Du bekommst etwa 90% deines Nettoeinkommens (oder Gewinns vor Steuern als Selbstständige*r) der letzten 12 Monate erstattet. Davon musst du dann noch (sofern versichert) Arbeitslosen- und Rentenbeiträge entrichten, sodass du auf ca. 75% Netto kommst. Dir fehlt also etwa ein Viertel gegenüber deinem Arbeitseinkommen. Maximal gibt es ca. 2.600€ monatlich.
Versichertenkreis
Es gibt zwei grundsätzliche Versichertengruppen: Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte. Pflichtversichert sind alle Angestellten, Arbeiter*innen und Auszubildende bis zur sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das heißt, bist du angestellt und verdienst weniger als 64.350 Euro im Jahr bzw. 5.362,50 Euro monatlich brutto (Stand 2021), bist du pflichtversichert. Ebenso sind Rentner*innen pflichtversichert, die es auch schon vor Rentenbeginn waren. Außerdem sind Student*innen und die meisten Künstler*innen und Publizist*innen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind. Daneben gibt es noch ein paar spezielle Personenkreise, die für uns aber an der Stelle irrelevant sind.
Die zweite Gruppe sind die freiwillig versicherten. Das sind Personen, die auch in der Private Krankenversicherung wechseln könnten. Das sind fast alle Selbstständigen und alle Angestellte und Arbeiter*innen, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (64.350 Euro im Jahr bzw. 5.362,50 Euro monatlich brutto (Stand 2021)) verdienen. Auch hier gibt es wieder ein paar spezielle Personengruppen, von denen wir hier nur eine besonders erwähnen: Student*innen. Diese können sich auf Antrag mit Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die Private Krankenversicherung wechseln. Student*innen, die vor Studienbeginn bereits privat krankenversichert waren, müssen sich befreien lassen, wenn sie in der Privaten Krankenversicherung verbleiben wollen. Andernfalls wechseln sie in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Beitrag
Der Beitrag richtet sich nach der wirtschaftlichen Situation des*der Versicherten, also nach dem Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6% (mit Krankengeld) bzw. 14,0% (ohne Krankengeld). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Den Beitrag zahlst du nur bis zur sog. Beitragsbemessungsgrenze. Die liegt bei einem Bruttoeinkommen von 58.050 Euro im Jahr bzw. 4.837,50€ im Monat. Verdienst du mehr, bezahlst du nicht mehr Beiträge. Dadurch liegt der Maximalbeitrag bei 706€ (Stand 2021).
Hinzu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung. Der Satz liegt bei 3,05% (mit Kindern) bzw. 3,3% (ohne Kinder). Das sind dann also noch mal maximal ca. 150 Euro bzw. 160 Euro obern drauf.
Angestellte teilen sich den Beitrag hälftig mit ihrem*ihrer Arbeitgeber*in. Wobei den Zusatzbeitrag wiederum nur der*die Angestellte zahlt. Bei den Selbstständigen trägt der*die Selbstständige den Beitrag komplett allein. Nur Künstler*innen, die selbstständig und in der Künstlersozialkasse sind, tragen 50% des Beitrags. Die andere Hälfte kommt von der KSK. Rentner teilen sich in der Regel ebenfalls den Beitrag. Hier mit der sog. Krankenversicherung der Rentner, was eigentlich nur eine Art Zuschuss der Gesetzlichen Rentenversicherung ist. Du siehst: Es ist kompliziert.
Ein großer VORTEIL der Gesetzliche Krankenversicherung ist, dass Kinder beitragsfrei mitversichert sind (längstens bis zum 25. Lebensjahr). Außerdem ist dein*e Ehepartner*in beitragsfrei mitversichert, wenn er oder sie nicht selbst versicherungspflichtig ist.
Tipps & Tricks
Tipp 1:
Wahltarife sind eine Möglichkeit, Beiträge zurückzubekommen. Wenn du gesund bist und außer den üblichen Vorsorgeuntersuchungen nichts in Anspruch nimmst, ist das eine Möglichkeit, zu Beginn des nächsten Jahres Geld zurückzubekommen. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen und ist gesetzlich gedeckelt. Hier gibt es zwei Varianten: Selbstbehalttarif oder Rückerstattungstarif.
Beim Selbstbehalttarif hast du einen Freibetrag. Sobald du Behandlungen in Anspruch nimmst oder Medikamente kaufst, trägst du die Kosten selbst und sie werden vom Freibetrag abgezogen. Wenn du mehr als den Freibetrag verbrauchst, musst du den überschießenden Teil (bis zur Grenze) tatsächlich selbst bezahlen. Das Risiko ist vorhanden, aber überschaubar und richtet sich nach deinem Einkommen.
Beim Rückerstattungstarif hast du kein Risiko. Hier bekommst du einfach bei einer Leistungsfreiheit in dem Jahr eine kleine Rückerstattung. Den Wahltarif musst du aktiv bei deiner Kasse nachfragen und beantragen. Aber Achtung: Du bist dann drei Jahre daran gebunden und kannst nicht wechseln.
Tipp 2:
Selbstzahlertarife (sog. Kostenerstattungstarife) sind eine Möglichkeit, Privatpatient zu werden. Statt dass deine Kasse direkt mit dem*der Arzt*Ärztin abrechnet, bekommst du eine Rechnung. Den Betrag bezahlst du und holst dir das Geld von deiner Kasse zurück. Aber Achtung: Die Kasse übernimmt natürlich nur die Kosten, die zum Leistungskatalog der Gesetzliche Krankenversicherung gehören und in deren Höhe. Nimmst du Leistungen in Anspruch, die nicht oder nicht vollständig erstattet werden, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Tipp 3:
Bonusprogramme sind eine einfache und bequeme Möglichkeit, ein bisschen Geld zurückzubekommen. Punkte sammeln kannst du für Vorsorgeuntersuchungen, gesunde Lebensweise oder bestimmt Sportprogramme. Das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Zusammen mit den Wahltarifen kannst du jedoch auf mehrere Hundert Euro Erstattung im Jahr kommen. Gar nicht schlecht!
Private Krankenversicherung
Etwa 10% aller Deutschen sind in der Privaten Krankenversicherung versichert. In der Gesetzliche Krankenversicherung gilt das sog. Kostenerstattungsprinzip. Wenn du krank bist, gehst du zum Arzt bzw. zur Ärztin. Du bekommst eine Rechnung, die du direkt an den*die Arzt*Ärztin bezahlst. Die Rechnung reichst du bei deiner Versicherung ein und bekommst, je nach Tarif, die Kosten zurückerstattet. Das Gleiche gilt bei Krankenhausbehandlungen und beim Medikamentenkauf.
In der Private Krankenversicherung gibt es mittlerweile ebenfalls den sog. Kontrahierungszwang. Das bedeutet, keine Versicherung kann dich wegen schlechter Gesundheit ablehnen und muss dich versichern. Dafür gibt es den Basistarif, der von den Leistungen mindestens auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung sein muss, aber teurer sein kann.
Freie Leistungsauswahl
Du kannst die Leistungen quasi frei gestalten. Für jeden Bereich (ambulant, stationär, Zahn, Krankentagegeld, Selbstbeteiligung, Abrechnung über die Gebührenordnung hinaus, Hilfs- und Heilmittel usw.) kann die Versicherung die Tarife gestalten. Das ist der große Vorteil für alle, die Wert auf besonders umfangreiche Leistungen legen. Allerdings ist dadurch die Wahl des richtigen Tarifs nicht leicht. Die große Hürde für alle, die sich privat krankenversichern möchten, ist die umfangreiche Gesundheitsprüfung. Bei einem ungünstigen Ergebnis kannst du einen Risikozuschlag, Ausschlüsse bekommen oder im Basistarif landen.
Zur Privaten Krankenversicherung gehört immer die sog. Private Pflegepflichtversicherung. Die ist in ihren Leistungen identisch mit der Gesetzlichen Pflegeversicherung.
Beitrag
Der Beitrag richtet sich nach dem Tarif und den damit verbundenen Leistungen, deinem Alter, dem Gesundheitszustand und dem vereinbarten Selbstbehalt.
Ein wichtiger zusätzlicher Baustein ist die sog. Altersentlastung. Das ist wie ein Sparvertrag. Wenn du jung und gesund bist, zahlst du mehr als dein persönliches Risiko eigentlich verlangt. Dieser Mehrbeitrag wird angelegt und sorgt im Alter, wenn du kränker bist und mehr Leistungen beziehst, dass der Beitrag nicht explodiert. Diese Altersentlastung kannst du bei einem Wechsel der Krankenversicherung teilweise mitnehmen. In der Privaten Krankenversicherung ist es üblich, dass du einen Teil der Beiträge (je nach Tarif) zurückbekommst, wenn du in einem Jahr keine Leistungen beansprucht hast. Für Angestellte und Rentner*innen gibt es die gleichen Zuschüsse (durch Arbeitgeber*in oder Krankenversicherung der Rentner) wie für gesetzlich Versicherte.
Versichertenkreis
Privat krankenversichern können sich alle, die nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind (siehe oben).
Als erste Berufsgruppe sind das die Beamt*innen. Die haben eine eigene Tarifwelt, die nennt sich Beihilfe, da der Dienstherr nur einen Teil der Gesundheitskosten übernimmt. Die meisten Beamt*innen müssen sich privat versichern, erste Bundesländer ermöglichen jedoch mittlerweile ihren Beamt*innen auch den Gang in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Die meisten Selbstständigen haben die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzllich versichern. Wer sich jedoch einmal für die Private Krankenversicherung entschieden hat, verbleibt dort, solange er oder sie nicht wieder versicherungspflicht wird. Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (64.350 Euro im Jahr bzw. 5.362,50 Euro monatlich brutto (Stand 2021)) verdienen, sind ebenfalls versicherungsfrei und können in die Private Krankenversicherung wechseln. Sollten sie jedoch ein Jahr wieder darunter verdienen, weil sie z.B. auf Teilzeit wechseln, ein Elternjahr einlegen, ein Sabbatical machen oder die Grenze angehoben wurde, werden sie wieder versicherungspflichtig.
Kinder in der Privaten Krankenversicherung
Kinder sind eine besondere Gruppe. Ob sie sich privat krankenversichern können oder müssen, richtet sich dem Status und dem Einkommen der Eltern. Wenn das Kind privat versichert werden kann, gibt es eine sog. Kindernachversicherung. Dabei gibt es keine Gesundheitsfragen. Jedoch muss für jedes Kind, anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung, ein eigener Vertrag abgeschlossen und Beitrag gezahlt werden.
Private Krankenversicherung oder Gesetzliche Krankenversicherung?
Diese Entscheidung ist neben der Immobilie und der Altersvorsorge eine der elementarsten. Du solltest sie also keinesfalls überstürzen, alleine treffen und vom Preis abhängig machen. Die Entscheidung für die Private Krankenversicherung ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – endgültig. Der Weg zurück ins gesetzliche System ist schwierig und nebenbei moralisch höchst fragwürdig: Wenn du jung und gesund bist, willst du von den günstigen Beiträgen profitieren, wenn du älter und kränker bist, wieder ins gesetzliche System zurückkehren, weil es zu teuer wird. Das finden wir nicht gut und unsolidarisch. Bei der Wahl des richtigen Systems und dann vor allem bei der Auswahl der richtigen Privaten Krankenversicherung solltest du dir deshalb unbedingt professionelle Hilfe von spezialisierten Berater*innen holen.
Beitragsvorteil?
Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung sind über die gesamte Lebenszeit betrachtet, höher als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das liegt einfach an der deutlich besseren Leistung. Das bedeutet umgekehrt also, dass du für einen geringeren Beitrag Leistungskürzungen erkaufst. Entweder weil deine Selbstbeteiligung später immer weiter steigt oder du in günstigere Tarife wechseln (musst). Deswegen solltest du keinesfalls wegen der vermeintlichen günstigeren Beiträge gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private wechseln.
Der vermeintliche Beitragsvorteil der Privaten Krankenversicherung erübrigt sich dann meistens, wenn du eine Familie und Kinder hast. In der Gesetzlichen sind die Kinder (und der Ehegatte, wenn er oder sie nicht versichert ist) beitragsfrei mitversichert. In der Privaten Krankenversicherung musst du eigene Verträge für die Kinder abschließen.
Wechsel schwierig
Der Wechsel einer Privaten Krankenversicherung ist wesentlich schwieriger als der einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Privaten Krankenversicherung musst du jedes Mal eine umfangreiche Gesundheitsprüfung bestehen. Außerdem wird der Beitrag immer höher, je älter du beim Wechsel bist. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung und der Beitrag richtet sich ausschließlich nach deinem Einkommen. Verdienst du viel, bezahlst du viel, verdienst du wenig, bezahlst du wenig.
Gesetzliche Krankenversicherung meist die bessere Wahl
Grundsätzlich glauben wir, dass für die allermeisten die Gesetzliche Krankenversicherung das geeignetere System ist. Wenn dir jedoch die Leistungen nicht ausreichen und du eine bessere Versorgung wünschst, solltest du zuerst über die private Zusatzversicherung nachdenken. Hier kannst du flexibel für die dir wichtigen Bereiche (Zahn, ambulant, stationär, Krankentagegeld) Leistungen einkaufen. Solltest du dir das irgendwann nicht mehr leisten können oder wollen, reduzierst du halt die Leistungen oder kündigst den Vertrag.
Wir können eigentlich nur für zwei Gruppen die Private Krankenversicherung empfehlen: Beamt*innen und Selbstständige mit gut laufenden Firmen, ausreichender Liquidität, guter Altersvorsorge und gewissem Vermögen. Gerade „kleine“ Selbstständige, die schwankende Einkünfte und evtl. keine ausreichende Altersversorgung haben, geraten leider oft unter die Räder. Das sind die dramatischen Fälle von unbezahlbaren Versicherungen im Alter, die in den Medien vorkommen.
Bei der Wahl des richtigen Systems für dich unterstützen wir dich gern. Vereinbare dazu ein kostenfreies Kennenlerngespräch mit uns. Bei der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung unterstützen dich die sepzialisierten Berater*innen aus unserem Netzwerk.