In diesem Beitrag erklären wie den Unterschied zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse und dem Krankentagegeld privater Krankenversicherer.
Das Krankengeld als Angestellter
Wenn du Angestellter bist und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2018: 4.950€) verdienst, bist du pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Du kannst dir einzig die Krankenkasse frei wählen. Wenn du krank wirst, zahlt dein Arbeitgeber mindestens sechs Wochen dein Gehalt weiter. Danach bekommst du das Krankengeld deiner Krankenkasse. Das beträgt ca. 90% deines Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Allerdings musst du davon noch Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Das sind etwa 10%. Das bedeutet, bist du länger als sechs Wochen krank, fehlen dir etwa 20% jeden Monat. Diese Lücke kannst du mit einer privaten Krankentagegeldversicherung schließen. Das macht Sinn, wenn du den Einkommensverlust nicht kompensieren kannst. Das ist vorstellbar, wenn du zum Beispiel ein Haus abbezahlen musst. Das Krankengeld bekommst du maximal 78 Wochen (anderthalb Jahre) für die gleiche Erkrankung.
Das Krankengeld als Selbstständiger
Bist du selbstständig, kannst du dir in der Regel aussuchen, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversichern möchtest. Du bist dann freiwillig gesetzlich krankenversichert. Da ist das Krankengeld grundsätzlich erst mal nicht enthalten. Das bedeutet, du musst das Krankengeld gegen einen Zusatzbeitrag von 0,9% deines Gewinns vor Steuern, aktiv einschließen. Die Regeln sind dann ähnlich wie bei einem Angestellten. Du bekommst ab der 7. Woche 70% deines Einkommens (Gewinn vor Steuern) für das du zuletzt Beiträge entrichtet hast. Maximal gibt es etwa 103€ am Tag. Es gibt spezielle Wahltarife bei denen du auch früher als ab der 7. Woche das Krankengeld erhältst. Wenn du in der Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert bist, musst du diese Beiträge davon entsprechend abziehen. Wenn nicht, dann musst du nur Beiträge für die Pflegeversicherung abziehen. Das größte Problem hierbei ist der Höhe des Krankengelds. Lief es in letzter Zeit nicht besonders gut und war dein Einkommen (und dein Beitrag) entsprechend gering, fällt das Krankengeld ebenfalls geringer aus. Der große Vorteil des gesetzlichen Krankengelds ist, dass du keine Gesundheitsprüfung überstehen musst und dich jede Kasse versichern muss.
Das Krankentagegeld als Arbeitnehmer
Wie oben beschrieben brauchst du nur dann ein privates Krankentagegeld, wenn das Krankengeld nicht ausreichen sollte, deine Ausgaben zu bestreiten. Da hast du die Auswahl zwischen ganz unterschiedlichen Anbietern und Tarifen.
Das Krankentagegeld als Selbstständiger
Statt für das Krankengeld, kannst du dich auch für das private Krankentagegeld entscheiden. Dort kannst du den Beginn und die Höhe Leistung nahezu frei wählen. Je höher der Tagessatz und je früher du das Krankentagegeld bekommst, desto teurer wird’s. Der große Vorteil gegenüber dem Krankengeld ist, dass die Leistung im Vorfeld bekannt und klar ist. So kannst du besser planen. Du solltest darauf achten, einen Vertrag zu wählen, der auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Ansonsten könnte der Versicherer nach einer Leistung den Vertrag kündigen. Dann einen neuen Vertrag zu bekommen, dürfte schwierig werden. Ebenfalls problematisch sind Tarife, die im Leistungsfall die Angemessenheit prüfen. Dann könnte der Versicherer die Leistung nachträglich kürzen, wenn dein Einkommen zu diesem Zeitpunkt geringer war als das Tagegeld. Der große Nachteil des privaten Krankentagegelds ist die Gesundheitsprüfung. Wie bei allen Lebens- und Krankenversicherungen musst du umfassende Gesundheitsfragen beantworten. Wenn du bereits Vorerkrankungen hast, könnten diese dann ausgeschlossen werden oder du bekommst einen Risikozuschlag oder der Versicherer lehnt dich gänzlich ab.
Fazit
Wenn du kerngesund bist, fährst du als Selbstständiger mit der privaten Krankentagegeldversicherung besser. Hast du bereits Wehwehchen, könnte das gesetzliche Krankengeld besser sein. Als Arbeitnehmer musst du lediglich prüfen, ob das gesetzliche Krankengeld ausreicht oder ob du noch einen Zusatzvertrag brauchst.
Gern helfen wir dir bei der Auswahl der richtigen Lösung. Hier kannst du einen Termin mit uns vereinbaren.