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Warum sind Lebensversicherer beim Antrag so streng?

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Frage, warum Lebensversicherer beim Antrag so streng sind. Wir erklären, welche Möglichkeiten der Versicherer hat und wie er zu seiner Entscheidung kommt. Außerdem zeigen wir deinen großen Vorteil gegenüber dem Versicherer.

Vier Möglichkeiten für den Versicherer

Versicherer gelten als streng. Besonders gefürchtet sind BU-Versicherer und ihre Gesundheitsfragen. Die Hälfte unserer Kunden bekommt entweder gar keinen Versicherungsschutz oder nur mit Einschränkungen. Obwohl wir uns sehr viel Arbeit mit Risikovoranfragen machen.

Insgesamt haben Versicherer vier Möglichkeiten, über einen Antrag zu entscheiden: Annahme, Risikozuschlag, Ausschluss oder Ablehnung. Dabei nutzt jeder Versicherer eigene Antragsfragen. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Schon deshalb können sich die Entscheidungen der Versicherer bei gleicher Erkrankung unterscheiden. Davon abgesehen gibt es drei Ursachen für die unterschiedlichen Entscheidungen: die Geschäftspolitik, eigene Erfahrungen und Statistiken sowie der Rückversicherer.

Der Versicherer guckt sich deine Gesundheit ganz genau an

Ein Versicherer kann beispielsweise entscheiden, eine bestimmte Zielgruppe gezielt anzusprechen und deswegen weniger streng als üblich zu bewerten. Zweitens könnte ein Versicherer aus den Daten der Vergangenheit ein besonderes Risiko aus bestimmten Krankheitsbildern abzuleiten. Einem anderen Versicherer fehlen diese Daten. Aus diesem Grund ist er weniger streng in der Antragsprüfung. Zuletzt spielen noch die Rückversicherer, also die Versicherer der Versicherer, eine Rolle. Diese bereiten besonders viele Daten auf und können so noch zu anderen Schlüssen kommen. Sie übernehmen bestimmte Risiken der sog. Erstversicherer oder eben nicht.

Achtung Vorerkrankung

Ein Versicherer hat „Angst“ vor Kunden mit Vorerkrankungen. Warum? Wer schon mal was mit dem Rücken hatte, wird wahrscheinlich auch zukünftig mal Rückenbeschwerden haben. Wer unter Allergien leidet, hat später häufiger als andere Atembeschwerden. Generell weisen Personen mit Vorerkrankungen keinen „normalen“ Risikoverlauf auf. Das heißt, sie werden später häufiger als gesunde Kunden krank und unter Umständen berufsunfähig. Die Versicherer und Rückversicherer ziehen diese Schlüsse aus ihren gewaltigen Datenmengen und Erfahrungen.

Ein „unnormaler“ Risikoverlauf bedeutet eine höhere Berufsunfähigkeitsrate. Der Versicherer muss mit höheren Leistungen kalkulieren und benötigt dafür Geld. Bei einigen Vorerkrankungen oder Merkmalen wie Bluthochdruck und Übergewicht erhebt der Versicherer einen Zuschlag. Dann bezahlst du also zum Beispiel 50% mehr als ein gesunder Kunde. Doch häufig reicht ein Zuschlag für ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Ergebnis nicht aus. Dann schließt der Versicherer die entsprechende Vorerkrankung einfach aus. Wenn du zum Beispiel einen oder mehrere Kreuzbandrisse hattest, bekommst du vermutlich einen Ausschluss. Wirst du später berufsunfähig, weil du dein lädiertes Knie nicht mehr benutzen kannst, erhältst du keine Leistung.

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Das gibt wahrscheinlich einen Auschluss

Bei besonders gravierenden Vorerkrankungen wie schwere Erkrankungen oder Depressionen lehnt dich der Versicherer in der Regel komplett ab. Die Wahrscheinlichkeit, in Zukunft berufsunfähig zu werden ist einfach zu groß. Außerdem haben solche schweren Erkrankungen in der Regel einen großen Einfluss auf die restliche Physis und Psyche. Hast du viele verschiedene Vorerkrankungen, z.B. Allergien, einen Bandscheibenvorfall und leichten Tinnitus lehnt dich der Versicherer häufig ebenfalls ab. Bei drei Ausschlüssen sagt der Versicherer: Der Schutz lohnt nicht mehr.

Versicherungsmediziner bewerten anders

Dabei bewerten die Versicherungsmediziner Krankheiten anders, als dein behandelnder Arzt. Denn dein Arzt kann (und sollte) seine Beurteilung und Therapieempfehlung jederzeit anpassen. Der Versicherungsmediziner kann das nicht. Er hat nur ein einziges Mal die Möglichkeit, zu entscheiden: beim Antrag. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Das sind in der Regel mehrere Jahrzehnte. Dafür hat der Versicherer nur die Gesundheitsfragen des Antrags. Wenn der Versicherer feststellt, dass er eine falsche Entscheidung getroffen hat, hat er Pech. Wenn sich deine Gesundheit deutlich verschlechtert, hat er Pech. Er hat keine Möglichkeit, den Vertrag einfach zu kündigen. Natürlich gibt es Ausnahmen. Wenn du beispielsweise deine Beiträge nicht bezahlst oder beim Antrag gelogen hast, kann er den Vertrag kündigen oder anfechten.

Ob das wieder vollständig ausheilt?

Vorteil Versicherungskunde

Da bist du als Versicherungsnehmer deutlich besser dran. Wir schauen uns das an folgendem Beispiel an:

Maria hat vor einigen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Vor ein paar Jahren hatte sie noch regelmäßig Rückenprobleme und war deswegen beim Arzt. Maria hat das wahrheitsgemäß beim Antrag angegeben. Der Versicherer schließt eine BU-Leistung aufgrund von Wirbelsäulenproblemen aus. Maria akzeptiert den Ausschluss. Schließlich hat sie in allen anderen Fällen vollen Versicherungsschutz. Mittlerweile hat Maria seit über fünf keine Rückenprobleme mehr und musste auch nicht mehr zum Arzt. Sie könnte nun einen neuen Vertrag abschließen, der die Wirbelsäule nicht mehr ausschließt. Zwar wäre der Vertrag vermutlich teurer, aber der Versicherungsschutz eben auch vollständig.

Diese Chance hast nur du als Kunde. Du kannst deinen Versicherungsschutz also im Laufe der Zeit – sofern es bezahlbar ist – jederzeit verbessern. Manchmal bietet der Versicherer sogar direkt die Möglichkeit, nach einiger Zeit, einen solchen Ausschluss zu überprüfen. Dann kannst du zum Beispiel nach 2 Jahren vom Arzt bestätigen lassen, dass die Erkrankung folgenlos ausgeheilt ist. Wenn du diese Bestätigung beim Versicherer einreichst, streicht er den Ausschluss.

Fazit

Deshalb gilt: Sei bei den Antragsfragen absolut ehrlich. Gib an, wonach der Versicherer fragt, nicht mehr aber auch nicht weniger. Folgende Dinge musst du nicht angeben: Was jeder mal hat, von alleine wieder weggeht und folgenlos ausheilt. Dazu zählt zum Beispiel eine Erkältung oder Kopfschmerzen. Nimm dir Zeit für die individuellen Fragen des Antrags. Fordere im Zweifel die Versichertenakte bei deiner Krankenkasse an. Lass dir bei jedem Arztbesuch eine Kopie deiner Patientenakte erstellen. Lass dich von deinem Versicherungsvermittler nicht mit Aussagen wie: „Das ist nicht so wichtig, das müssen wir nicht angeben!“, abspeisen. Mit einer Risikovoranfrage prüfen wir, welche Versicherer dich zu welchen Konditionen wahrscheinlich annehmen oder ablehnen würden.

Wir helfen dir bei der Auswahl der richtigen Lösungen, Versicherer und beim Antrag. Du brauchst unsere Unterstützung? Dann buche jetzt einfach online deinen Termin bei uns!

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