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Wohngebäudeversicherung einfach erklärt

In diesem Beitrag erklären wir, auf was du beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung achten solltest.

In diesem Beitrag erklären wir, auf was du beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung achten solltest.

Korrekte Versicherungssumme

Wie bei der Hausratversicherung ist die richtige Versicherungssumme Grundlage für eine vollständige Entschädigung im Schadensfall. In der Wohngebäudeversicherung heißt das in der Regel „gleitender Neuwert“. Er sorgt dafür, dass das Gebäude zu jeder Zeit die korrekte Versicherungssumme hat und die Versicherung den Wiederaufbau bzw. die Reparatur zu den aktuell gültigen Kosten übernimmt. Anhand des Baupreisindexes passt die Versicherungswirtschaft diesen jährlich an. Daher ist es wichtig, dass du der Anpassung der Versicherungssumme (und der Prämie) nicht widersprichst. Sonst ist es wahrscheinlich, dass du nach einigen Jahren deutlich unterversichert bist. Neben dem gleitenden Neuwert gibt es noch zwei andere Varianten, die im Privatbereich jedoch kaum eine Rolle spielen und wir nicht empfehlen können.

Um den richtigen Wert zu ermitteln, gibt es mehrere Varianten, von denen wir zwei kurz vorstellen:

Wert 1914: Die Versicherungssumme wird auf den fiktiven Wert von 1914 (Goldmark) umgerechnet. Das war das letzte Jahr der Golddeckung, die Baupreise galten dort als stabil und waren keinen größeren Schwankungen unterworfen. Um den richtigen Wert 1914 zu ermitteln, gibt es umfangreiche Tabellen mit zahlreichen Merkmalen wie Geschosshöhe, Art des Daches, Ausstattung usw. Die Ermittlung ist daher recht kompliziert. Alternativ kannst du auch durch ein Gutachten den Wert 1914 ermitteln lassen.

Wohnflächenmodell: Deutlich einfacher ist das Wohnflächenmodell. Hier sind nur wenige Angaben wie Baujahr, Wohnfläche oder ob ein Keller vorhanden ist, nötig. Anhand der Angaben ermittelt der Versicherer automatisch die korrekte Versicherungssumme und die dafür notwendige Prämie. Auch hier passt der Versicherer die Versicherungssumme und den Beitrag anhand des Baupreisindex jährlich an. Wichtig: Widersprich den Anpassungen nicht, da du sonst ebenfalls unterversichert bist. Die Gefahr, einen Fehler bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu machen, ist deutlich geringer, als beim gleitenden Neuwert 1914. Wir empfehlen deswegen dieses Modell.

Verzicht auf Unterversicherung

Richtig ärgerlich ist eine sog. Unterversicherung. Da bleibst du nämlich auf einem Teil deines Schadens sitzen. Das passiert, wenn du die Versicherungssumme nicht korrekt ermittelt oder du der jährlichen Anpassung widersprochen hast.

Beispiel:

Deine Immobilie ist eigentlich 500.000 € wert. Du versicherst aber nur 250.000 €. Hier liegt also eine Unterversicherung von 50 % vor. Nun brennt es bei dir und du hast einen Schaden von 80.000 €. Aufgrund der Unterversicherung erstattet dir die Versicherung jedoch nur 50%, also 40.000 €. Die anderen 40.000 € bleiben bei dir hängen.

Wenn du eine der beiden Varianten nutzt, um den Versicherungswert richtig zu ermitteln (gleitender Neuwert), verzichtet der Versicherer automatisch auf die Unterversicherung. Deswegen taucht in den Unterlagen auch keine Versicherungssumme in Euro, sondern maximal in Mark (1914) auf.

Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

Dummheit schützt vor Strafe nicht. So oder so ähnlich heißt es. Immer wieder gibt es Fälle, in denen eine Versicherung nicht zahlen möchte, weil der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist ein juristischer Fachbegriff und klar definiert: „Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ (§ 276 Absatz 1 Satz 2 BGB). Grob fahrlässig handelt z.B. jemand, der bei Rot über die Ampel fährt und jemanden dabei verletzt. Vorsatz wäre in diesem Fall, bei Rot zu fahren, um jemanden zu verletzen. So klar der Begriff definiert ist, so strittig und schwierig ist seine Auslegung. Und eben das führt dann zu unschönen Situationen, die du gern mal in Funk und Fernsehen siehst und hörst.

Aus diesem Grund solltest du einen Anbieter und Tarif wählen, der darauf einfach verzichtet. Es sorgt einfach für ein bisschen Ruhe.

Verzicht auf Mindeststurmstärke

Ja, in Deutschland ist alles definiert. Auch was ein Sturm eigentlich ist. Von einem Sturm spricht man ab einer Windstärke von 8 auf der sog. Beaufortskala. Das sind 62 km/h. Ab da brechen Zweige von den Bäumen ab und das Gehen draußen ist erheblich erschwert. Was ist nun aber, wenn ein Zweig beim Gewitter abbricht, das Fenster durchschlägt und es in Strömen reinregnet? Dann musst du eine Anfrage ans Wetteramt stellen und schauen, ob Windstärke 8 vorlag. Wenn nicht, hast du Pech gehabt. Das ist auch so ein Fall für: Muss ich nicht unbedingt haben. Deshalb: Wähle einen Versicherer, der auf den Unsinn verzichtet. Dann ersetzt der Versicherer den Schaden, egal ob da draußen Weltuntergang ist oder nur steifer Wind (Windstärke 7) weht.

Elementarschäden und Naturgefahren

Seit Donald Trump den Klimawandel offiziell als Fake-News enttarnt hat, braucht das eigentlich keiner mehr. Wer jedoch immer noch daran glaubt, sollte sog. Elementarschäden einschließen. In der „normalen“ Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert. Elementarschäden (oder auch Naturgefahren), wie Überschwemmung, Lawinen, Schnee, Erdbeben und Vulkane sind dagegen nicht versichert. Zum Glück sind in unseren Breiten Erdbeben und Vulkanausbrüche eher selten. Aber durch den Klimawandel steigt das Risiko von schweren Überschwemmungen deutlich an. Dabei müssen es nicht immer über die Ufer tretende Flüsse sein. Ein Elementarschadenereignis liegt auch vor, wenn es die Kanalisation das Regenwasser bei einem schweren Wolkenbruch nicht mehr fassen kann und einfach die Straße runter läuft. Das wird vor allem in größeren Städten zu einem echten Problem. Aus diesem Grund empfehlen wir allen den Einschluss dieser Klausel.

Übrigens: Viele denken, sie bekommen keinen Schutz gegen Naturgefahren, weil sie zu nah an einem Fluss wohnen. Fakt ist aber, dass fast alle Versicherungsschutz bekommen. Manche müssen höhere Selbstbeteiligungen in Kauf nehmen oder besonderen Schutz nachweisen. Aber nur die allerwenigsten erhalten gar keinen Versicherungsschutz. Gut, wer quasi im Fluss wohnt, muss sich auch nicht wundern.

Allgefahren-Deckung bzw. Einschluss unbenannter Gefahren

In Deutschland gilt vorrangig das Prinzip: Versichert ist, was ausdrücklich benannt ist. In vielen anderen Ländern gilt das Prinzip: Versichert ist alles, außer was ausdrücklich ausgeschlossen ist. Wir halten das für das sinnvollere und für den Kunden sichere System. Mittlerweile gibt es auch hierzulande einige Anbieter mit sog. All-Risk- oder Allgefahren-Deckungen bzw. dem Einschluss unbenannter Gefahren. Da ist dann tatsächlich jedes Risiko versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Für die Wohngebäudeversicherung sind das in der Regel sog. Allmählichkeitsschäden, reine Abnutzung bzw. Verschleiß und Schäden durch Tiere und Pflanzen. Wer sich vor Termiten oder Holzwürmern schützen möchte, muss tatsächlich etwas länger suchen. Diese Klausel sorgt also ebenfalls für einen ruhigeren Schlaf.

Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren

Generell versichert sind Rohre innerhalb des Gebäudes. Innerhalb meint alles oberhalb der Bodenplatte. Wenn etwas außerhalb passiert – Pech gehabt. Deswegen solltest du darauf achten, dass Rohre auch außerhalb des Gebäudes versichert sind. Richtig gut ist es, wenn sogar Rohre versichert sind, die sich außerhalb des Grundstücks befinden, für die du jedoch das Risiko trägst. Dann brauchst du dir darum wirklich keine Gedanken mehr machen.

Aufräum- und Abbruchkosten

Wenn dein Haus komplett abbrennen sollte, sind die Kosten für den Wiederaufbau das eine. Eine ganz wesentliche zusätzliche Kostenposition sind die Aufräum- und Abbruchkosten. Häufig müssen die Überreste der Immobilie teuer entsorgt werden. Die Preise hierfür sind in den letzten Jahren exorbitant gestiegen. Es ist also wichtig, dass der Versicherer diese Kosten ohne Begrenzung übernimmt.

Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder Preissteigerung

Die zuständige Behörde kann beim Neubau verfügen, dass das Gebäude aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf. Dadurch können Mehrkosten entstehen. Des Weiteren kann es passieren, dass eine Behörde den Wiederaufbau nur zögerlich genehmigt und infolge Preissteigerungen Mehrkosten entstehen. Oder aber, dass die Preise zwischen Schadensfall und Wiederaufbau aus unerfindlichen Gründen explodiert sind. In der Regel hat man solche Probleme nicht auf dem Sender, wenn das Gebäude beschädigt oder zerstört wurde. Um diese unliebsamen Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir den Einschluss dieser Mehrkosten.

Selbstbeteiligung im Schadensfall

Zuletzt empfehlen wir – wie bei den anderen Sachversicherungen auch – eine Selbstbeteiligung. Denn die Versicherung sollte für Schäden eintreten, die dich ruinieren würden. Durch die Selbstbeteiligung profitierst du von einem unmittelbar geringeren Beitrag. Außerdem entwickeln sich die Beiträge langfristig stabiler, wenn viele eine Selbstbeteiligung einschließen. Der Grund ist, dass die vielen (teuren) Kleinschäden entfallen.

 

Gern helfen wir dir bei einer ausführlicheren Aufklärung, auf Wunsch einer Auswahl und Abschluss einer adäquaten Wohngebäudeversicherung!

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