Bei Trennung und Scheidung geht es immer auch um finanzielle Fragen. Wir gehen ihnen auf den Grund.
Einnahmen und Ausgaben
Wenn ihr eine gemeinsame Haushaltsführung habt, musst du mit der Trennung wieder umdenken. Euer gemeinsames Girokonto müsst ihr auflösen. Bei Scheidungen müssen Männer mit 11 Prozent weniger, Frauen sogar 33 Prozent Pro-Kopf-Einkommen rechnen. Die unmittelbaren Scheidungskosten für Anwalt und Gericht liegen dabei zwischen 2.000 und 15.000 Euro. Die wirklichen Probleme machen Geschiedene über Jahre zum Sozialfall: Unterhaltskosten, die Aufteilung des Zugewinns und dass zwei getrennte Haushalte wesentlich teurer sind, als ein gemeinsamer. Einiges könnt ihr im Vorfeld klären. Dazu später mehr.
Haftung
Wenn du anderen einen Schaden zufügst, musst du diesen ersetzen. Eine Obergrenze gibt es dabei nicht. Deswegen bergen Haftungsrisiken ein unbegrenztes Schadenpotenzial. Sie haben daher oberste Priorität. Der mitversicherte Ehegatte oder Partner scheidet mit dem Tag der Scheidung aus dem gemeinsamen Haftpflichtvertrag aus. Ihr braucht also zwei separate Verträge. Wenn ihr Kinder habt, achtet darauf, diese bei beiden mitzuversichern. Wenn ihr z.B. einen Hund habt, klärt, wer das Risiko für ihn trägt und ihn über eine Tierhalterhaftpflicht versichert.
Übernahme Krankheitskosten
Hattet ihr jeweils eine eigene Krankenversicherung, gibt es keine Schwierigkeiten. Es bleibt alles beim Alten. Beratungsbedarf ergibt sich jedoch, wenn ein*e Partner*in beim anderen beitragsfrei familienversichert war. Der Anspruch darauf endet mit dem Tag, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Am besten teilt ihr der Krankenkasse sofort die Scheidung mit, auch wenn diese noch nicht rechtskräftig ist. Anschließend ist der*die Partner*in freiwillig gesetzlich krankenversichert. Wenn ihr Kinder habt, müsst ihr euch einigen, über wen sie evtl. beitragsfrei familienversichert werden.
Krankheits-/unfallbedingte Einkommensausfälle
Wenn ihr das Thema BU und Co. getrennt bearbeitet habt, ergibt sich kein Änderungsbedarf. Habt ihr bei eurem Absicherungskonzept das Einkommen des ehemaligen Partners einbezogen, müsst ihr an diesem Punkt nachbessern. Berücksichtigt dabei künftige Unterhaltsansprüche /-zahlungen. Wenn ihr verheiratet gewesen seid, ändern sich unter Umständen durch den Versorgungsausgleich eure Ansprüche. Wir empfehlen euch hier in jedem Fall dringend, ein neues Konzept zu erstellen.
Pflegefall
Hier gilt das Gleiche, wie oben bei den krankheitsbedingten Einkommensausfällen. Wenn ihr eine Berufsunfähigkeitsversicherung habt, ist das Pflegerisiko übrigens automatisch mit abgesichert.
Ruhestand
Durch die Scheidung entstehen möglicherweise gesetzliche oder vertragliche Versorgungsansprüche. Wenn ihr hier in der Vergangenheit bereits ein Konzept hattet, solltet ihr das überarbeiten. Überprüft die bestehenden Versorgungen und ändert diese entsprechend. Besonders auf Bezugsrechte solltet ihr achten. Im Zweifel erhält dein*e Expartner*in Renten- oder Kapitalleistungen, weil du vergessen hast, das Bezugsrecht zu ändern.
Todesfall
Mit der Trennung erlischt der gesetzliche Schutz zur Witwen-/Witwerrente. Aus diesem Grund solltet ihr die bestehenden Verträge überprüfen und entsprechend ändern. Problematisch sind hierbei sogenannte Verträge „über Kreuz“, bei denen ein*e Partner*in den*die andere*n über seinen*ihren Vertrag versichert. Damit vermeiden unverheiratete Paare im Leistungsfall die Erbschaftssteuer. Bei der Trennung oder Scheidung wünscht man das jedoch nicht mehr die Absicherung des*der Expartners*Expartnerin. Spätestens wenn ein*e neue*r Partner*in kommt, soll ja diese*r geschützt werden. Dann brauchst du einen neuen Vertrag, da du die versicherte Person nicht einfach wechseln kannst.
Sachwertrisiken
Wenn ihr wegen der Trennung aus- und umzieht, solltet ihr eure Hausratversicherung entsprechend ändern. Zieht eine*r der Partner*in aus, braucht er oder sie eine neue. Ihr solltet bei Kfz-Versicherungen Versicherungsnehmer*in, Haltereigenschaften sowie Rabattübertragungen prüfen.
Sonstige Risiken
Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung scheidet der*die mitversicherte Ehegatt*in mit dem Tag der Scheidung aus und muss sich um eigenen Versicherungsschutz kümmern. Prüft ebenfalls die Mitversicherung der Kinder. Wenn du eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung hast, solltest du diese ebenfalls ändern.
Vermögen – Verbindlichkeiten
Je nach Umfang des gemeinsamen Vermögens bzw. gemeinsamer Schulden ergibt sich mit einer Trennung oder Scheidung erheblicher Beratungsbedarf.
Gemeinsame Konten müsst ihr auflösen und Kontovollmachten widerrufen. Bei einer Scheidung wird im Rahmen des Versorgungsausgleichs bestimmt, wer den*die andere*n durch den Zugewinn während der Ehe abfinden muss. Es ist nicht so, dass alles aufgeteilt wird. Zugewinn bedeutet zunächst, dass jede*r das mitnimmt, was er oder sie vorher auch besaß. Das gilt ebenfalls für Erbschaften während der Ehe. Lediglich die Wertsteigerung geht in den Zugewinn ein. In den Versorgungsausgleich gehen dagegen erworbene Rentenansprüche ein, egal ob Gesetzliche, Betriebs– oder Privatrente. Der*diejenige, der*die während der Ehe mehr Ansprüche erworben hat, muss diese zur Hälfte an den*die Expartner*in übertragen.
Richtig schwierig wird es bei Immobilien und Finanzierungen. Oftmals wird die Immobilie verlustreich verkauft. So oder so: Da braucht ihr professionelle Hilfe. Oftmals führen diese Punkte zu teuren Gerichtsprozessen. Denke hierbei auch an dein Testament, wenn du bereits eines verfasst hast.
Fazit
Es verwundert uns, dass angesichts der Tragweite und langfristigen Auswirkungen nur etwa jeder Vierte einen Ehevertrag abschließt. Denn dieser ist die einzige wirksame Waffe gegen eine lange und teure Scheidung. Es mag zwar unromantisch erscheinen, doch ist es sinnvoll, sich in guten Zeiten übers Geld zu unterhalten. Neben der Planung von Hochzeit, Flitterwochen und Ehenamen, sollte das Thema Versicherung, Geld und der Ehevertrag eine wesentliche Rolle spielen. Eine unabhängige Beratung durch Anwälte, Steuerberater und Honorarberater empfehlen wir deshalb allen, die heiraten.
Gern unterstützen wir euch dabei eure Finanzen und Versicherungen zu klären, wenn ihr euch trennen solltet. Vereinbare dazu einfach ein kostenfreies Erstgespräch mit uns.
Aktualisiert am 19.02.2020