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Privathaftpflichtversicherung einfach erklärt

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu einer der wesentlichen Risiken im Leben. Im Folgenden geht es um die Einschätzung des Risikos, Grundsätze zur Haftung und vor allem konkrete Tipps bei der Ausgestaltung der privaten Absicherung.

Was bedeutet private Haftpflichtversicherung?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es in §823 I:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Diese Norm ist die Grundlage der Haftung. Sie bedeutet kurz gesagt, dass du einen Schaden in voller Höhe zu ersetzen hast. Grundsätzlich gibt es hierbei keine Grenze nach oben.

Damit du aber für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein Schaden überhaupt eingetreten sein. Das kann ein Sach-, Personen- oder Vermögensschaden sein.
  2. Du musst gehandelt oder etwas unterlassen haben. Eine beispielhafte Handlung kann die ausrutschende Faust sein. Eine Unterlassung könnte im Winter die vergessene Streupflicht sein.
  3. Der Schaden muss durch die Handlung verursacht worden sein. Beispiel: Das blaue Auge ist wegen der Faust entstanden. Das gebrochene Bein ist aufgrund des vereisten Gehsteigs passiert.
  4. Es darf keinen Entschuldigungsgrund wie Notwehr geben.
  5. Es muss Verschulden vorliegen. Das heißt, du hast den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Vorsatz ist: Du hast das blaue Auge ganz bewusst hervorrufen wollen. Fahrlässigkeit wäre in dem Fall, dass du mit der Faust herumgefuchtelt und dabei ein blaues Auge in Kauf genommen hast. Eine Versicherung übernimmt nur Schäden durch Fahrlässigkeit.

Welcher Schaden kann der privaten Haftpflichtversicherung entstehen?

Es gibt drei Schadensarten: Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

An einem Beispiel lassen sich diese am einfachsten beschreiben. Nehmen wir an, dass du aus der Haustür gehst und dabei einen Fahrradfahrer aus dem Sattel haust.

Dabei gehen sein Fahrrad und das neue Handy kaputt. Der Schaden für beides beträgt etwa 2.000€. Das ist der Sachschaden.

Der Radler stürzt so unglücklich, dass er ins Krankenhaus muss und eine Hand kompliziert gebrochen ist. Die gesamten Krankenhaus- und Rehakosten betragen gute 20.000€. Das ist der Personenschaden.

Wenn der Arm ab ist, ist man schnell arm dran

Unglücklicherweise verheilt die Hand nicht richtig und der Fahrradfahrer kann seinen Beruf als Uhrenmacher nicht mehr ausüben. Statt der bisherigen 2.000€ verdient er in seinem neuen Beruf noch 1.000€ halbtags. Dieser Einkommensverlust wird inkl. der damit verbundenen niedrigeren Rentenanwartschaften hochgerechnet und ergibt den sog. unechten Vermögensschaden. Unecht deshalb, weil er als Folge eines Personenschadens entstanden ist. Davon unterscheiden Versicherungen den sog. echten Vermögensschaden, der ohne vorherige Personen- oder Sachschäden entsteht. Diese spielen in der Privathaftpflicht so gut wie keine Rolle.

Es wird klar, dass der Sachschaden zwar schmerzlich, aber nicht existenziell ist. Personenschäden sind dann meist schon eine Nummer härter. Der oben skizzierte Vermögensschaden wäre die private Insolvenz.

Private Haftpflichtversicherung – Haften Eltern für ihre Kinder?

Es kommt drauf an. Grundsätzlich kannst du nur für selbst verschuldete Schäden belangt werden. Davon abweichend gibt es nur wenige Sonderfälle, die selten relevant sind.

Auch Kinder bauen mal Mist

Bei minderjährigen Kindern gibt es die Haftung des Aufsichtspflichtigen. Eltern haften dabei für Schäden, die ihre lieben Kleinen verursachen. Diese Haftung tritt jedoch nicht ein, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben oder der Schaden auch bei korrekter Aufsichtsführung entstanden worden wäre.

Wenn also ein Schaden entsteht, die Eltern das Kind aber ausreichend beaufsichtigt haben, hat der Geschädigte in dem Fall Pech.

Gegenstand vieler Streitfälle ist dabei, inwieweit die Aufsichtspflicht verletzt worden ist. Niemand muss sein Kind rund um die Uhr zu 100% überwachen. Maßgeblich hierbei ist die Entwicklung des Kindes und damit seine Einsichtsfähigkeit.

Das Gleiche gilt im Übrigen auch für behinderte Erwachsene oder für demenzkranke Personen.

So lange sind Kinder über die Eltern haftpflichtversichert.

Private Haftpflichtversicherung – Wer soll sich schützen?

Private Haftpflichtschäden sind eher selten, aber unbegrenzt. Also beste Voraussetzung für die Abwälzung des Risikos auf eine Versicherung. Insofern sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Auch die lieben Vierbeiner können Schäden anrichten

Tierhalter haften vollumfänglich für Schäden, die ihre Tiere verursachen. Schäden durch kleine Haustiere wie Katzen, Kaninchen usw. übernimmt die private Privathaftpflicht. Bei größeren Tieren wie Hunden und Pferden braucht es eine separate Tierhalterhaftpflicht.

Immobilienbesitzer haften für Schäden, die vom Grundstück oder der Immobilie ausgehen. Die Besonderheit hier liegt in der sogenannten vermuteten Verschuldung. Das heißt, der Geschädigte muss kein Verschulden nachweisen, sondern der Häuslebauer, dass er alles richtig gemacht hat. Ein nicht ausreichend geräumter Gehweg kann da schon zur Falle werden. Hiergegen bieten gute Privathaftpflichtversicherungen Deckung. Ansonsten ist eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. Wer Immobilien oder Wohnungen vermietet, braucht auf jeden Fall eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Häuslebauer sollten ihre private Haftpflichtversicherung genau prüfen

Die Privathaftpflichtversicherung bezahlt übrigens nicht nur Schäden, die man verursacht hat. Sie prüft im ersten Schritt immer, ob du überhaupt schadensersatzpflichtig bist. Das nennt man passiven Rechtsschutz. Denn lieber bezahlt die Versicherung einen Anwalt zur Abwehr, als im Zweifel Tausende Euro an Schadensersatz zu leisten. Also immer wenn jemand etwas von dir will, solltest du deine private Haftpflichtversicherung oder deinen Makler informieren.

Private Haftpflichtversicherung – Worauf soll ich achten?

Der Blick ins Kleingedruckte erspart so manchen Ärger

Wichtig ist eine möglichst hohe Versicherungssumme. Zwar klingen 50 Millionen Euro absurd hoch, doch gänzlich ausgeschlossen ist ein solcher Schaden nicht. Es ist daher unvernünftig, wegen 5 Euro weniger im Jahr z.B. nur 3 Millionen Euro zu vereinbaren. Also: So viel wie möglich!

Die vereinbarte Versicherungssumme sollte pauschal für alle drei Schadensarten gelten. Oftmals sind Vermögensschäden niedriger versichert. Die sind jedoch gerade unkalkulierbar.

Sinnvoll ist die Deckung für den Verlust von Schlüsseln. Wenn du beispielsweise in einem großen Mehrfamilienhaus wohnst, musst du im Zweifel für den kompletten Austausch der Schließanlage aufkommen. Das gleiche gilt für berufliche Schlüssel.

Viele Verträge bieten mittlerweile Deckung für deliktunfähige Kinder an. Das bedeutet, dass der Geschädigte seinen Schaden dennoch ersetzt bekommt.

Zweckmäßig ist der Einschluss von Mietsachschäden. Das betrifft vor allem Wohn- oder Ferienräume. Dort kann es im Ernstfall ebenfalls außerordentlich teuer werden, sodass eine ausreichend hohe Deckung geboten ist.

Als besonders wichtig erachten wir die Forderungsausfalldeckung. Diese springt dann ein, wenn dich jemand schädigt, der andere den Schaden aber nicht ersetzen kann. Achtung, hier gibt es oft versteckte hohe Selbstbeteiligungen!

Oft bietet die private Haftpflichtversicherung Schutz bei nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeiten. Wer allerdings selbstständig ist, benötigt eine separate Berufs- oder Betriebshaftpflicht.

Als letzten Tipp empfehlen wir, eine hohe Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Viele verwenden die private Haftpflichtversicherung, um dem besten Kumpel ein neues Handy zu ermöglichen. Ach, kannst du das nicht über deine Haftpflicht einreichen? Durch diese Kleinschäden entsteht jedoch ein ähnlicher personeller Aufwand, wie für einen richtig großen Schaden. Im Zweifel ersetzt die Versicherung die 200€, die das Ding noch wert ist, hatte aber einen Verwaltungsaufwand von 500€. Solche Kleinschäden sind nichts für die Versicherung, sondern können ohne Probleme vom Notgroschen beglichen werden. Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, reicht solche Kleinstschäden nicht ein. Das honoriert die Versicherung mit einem niedrigeren Beitrag. Wahrscheinlich werde ich meine Versicherung nie in Anspruch nehmen müssen. Dann habe ich im Laufe der Zeit eine Menge Beitrag gespart ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. Sollte ich aber wirklich einen großen Schaden haben, kann ich auch die paar hundert Euro Selbstbeteiligung stemmen. Den großen Rest übernimmt dann die Versicherung. Als netter Nebeneffekt sinken die Schadensaufwendungen für die gesamte Versichertengemeinschaft. So bleibt der Beitrag langfristig stabil.

Es spricht also alles dafür, eine hohe Versicherungssumme und möglichst umfangreiche Deckung zu vereinbaren und den Mehrbeitrag über eine Selbstbeteiligung abzufedern. Das bedeutet: niedriger Beitrag und umfassender Schutz.

Wenn du noch Fragen hast, melde dich bei uns. Wir helfen dir bei der Auswahl der richtigen private Haftpflichtversicherung!

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Wir gucken ganz genau hin!

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