Eine Stellungnahme Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft entscheidend, wenn frühere Diagnosen unklar sind. Sie hilft, Missverständnisse zu vermeiden und dem Versicherer die richtige Einschätzung zu ermöglichen.
Wer sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt, merkt an irgendeinem Punkt, dass die Beantwortung der Gesundheitsfragen am Ende einen größeren Einfluss darauf haben kann, ob die Rente gezahlt wird oder nicht, als jeder Absatz in den Bedingungen.
Denn wer hier lügt oder was wichtiges vergisst, riskiert eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, was den Versicherer im schlimmsten Fall dazu berechtigt, die Leistung zu verweigern.
Also empfehlen manche Vermittler:innen, die Akte einzuholen, um hier keinen Fehler machen zu können.
Kurzer Exkurs zur Einordnung:
Gesundheitsfragen in der BU: Was wirklich zählt
Kein Versicherer und kein Gericht verlangt, dass du die Akte einholst. Der Versicherer kann dich auch nicht dazu zwingen, Arztunterlagen durchzulesen. Was aber auch der Richter / die Richterin von dir erwartet, ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen mit angemessener Anstrengung des Gedächtnisses.
Wenn dein Arzt / deine Ärztin dir vor 2 Jahren bei einer Routineuntersuchung gesagt hat, dass Menschen in deinem Alter ein erhöhtes Risiko für phyzitrophische Melotitis haben, er das aber in wenigen Minuten mit einem Mundabstrich feststellen kann und der dann negativ ist, dann ist das etwas, das du auch bei angemessener Anstrengung des Gedächtnisses vergessen kannst, weil du von der Krankheit noch nie gehört hast, der Test ohne Aufwand war und das Ergebnis negativ.
Wird dir aber vor 4 Jahren eine Arthrose diagnostiziert und du warst deshalb auch in einer Physiotherapie, dann ist das etwas, an das man sich erinnern könnte.
Positive Kenntnis und die Rolle der Akte
Sollte in der Akte etwas auftauchen, das so schwerwiegend ist, dass du davon wissen müsstest, dann muss der Versicherer nachweisen, dass du davon wusstest. Ein Richter / eine Richterin würde das „positive Kenntnis“ nennen. Wenn etwas also nur in der Akte steht und du deshalb nie behandelt wurdest, keine Medikamente verschrieben bekommen hast und du weder im Krankhaus noch krankgeschrieben warst, dann wird der Versicherer keine positive Kenntnis nachweisen können.
Und an der Stelle beenden wir den Exkurs und kommen wieder zu der Akte, in der du aber z.B. eine Krankschreibung findest, die mit einer psychischen Diagnose abgerechnet wurde, du dich aber erinnerst, dass du damals den Job gewechselt hast und deinen Chef / deine Chefin nicht mehr sehen wolltest, weshalb du dich hast krankschreiben lassen.
Deine erste Möglichkeit ist, den Arzt / die Ärztin dazu zu bringen, dass er dir bestätigt, dass ihr damals gemeinsam die Krankenversicherung betrogen habt. Das funktioniert erstaunlich oft. Der Arzt / die Ärztin bestätigt, dass die Diagnose im Rückblick nicht zutreffend war.
Wenn der Fall aber komplexer ist, dann braucht es auch mal eine Stellungnahme für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Gesundheitsfragen. Und in der schreibst du am Besten ohne Fachbegriffe und in deiner Sprache, was damals passiert ist.
Die richtige Stellungnahme verfassen
Stell dir das wie eine Inhaltsangabe im Deutschunterricht vor. Der Lehrer / die Lehrerin hat damals vermutlich auch immer gesagt, dass die Inhaltsangabe so geschrieben sein muss, dass jemand, der den ursprünglichen Text nicht kennt, trotzdem weiß, was drinsteht. Und bei der Stellungnahme für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Gesundheitsfragen muss am Ende der Risikoprüfer / die Risikoprüferin wissen, was damals passiert ist.
Was der Risikoprüfer / die Risikoprüferin wissen will:
- Was ist die Diagnose?
- Wann war es?
- Welche Beschwerden gab es?
- Gab es Auslöser für die Beschwerden?
- Gibt es diese Auslöser heute noch?
- Erfolgte die Untersuchung nur auf Verdacht und wurde der Verdacht widerlegt?
- Welche Behandlungen gab es? Welche Dosis bei Medikamenten?
- Seit wann ist alles behandlungs- und beschwerdefrei?
Fazit
Wichtig ist, dass der Risikoprüfer / die Risikoprüferin immer eindeutig weiß, was passiert ist. Formulierungen wie „Bei Bedarf“ oder „Seit Langem“ sind keine sinnvollen Angaben.
Vereinfacht gesagt, solltest du, unter der Prämisse, dass nicht gelogen wird, verständlich darstellen, warum es harmloser ist, als es in der Akte aussieht.
Denk nicht lange nach, sondern schreib es einfach auf!
Wir hoffen dir hat dieser kurze Beitrag gefallen. Wenn du Themenwünsche an uns hast melde dich gern bei uns.
hdl euer Tom und euer Stephan
