Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co – kurz Notfallplanung ist die organisatorische Vorsorge für den Fall, dass du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Sie komplettiert die finanzielle Vorsorge über Versicherungen und gewährleistet, dass du selbstbestimmt bleibst. In diesem Beitrag erklären wir alles, was du wissen musst.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co – Was passiert, wenn ich nichts geregelt habe?
Stell dir vor, du hast einen Unfall. Wir wissen, das ist ein äußerst unangenehmer Gedanke. Aber es ist besser, sich vor solch einem Ereignis Gedanken zu machen. Dann verliert die Situation erst mal ihren Schrecken und du und deine Angehörigen sind besser vorbereitet. Die meisten verdrängen solche Themen, da sie unangenehm sind. Doch es ist wichtig und notwendig, sich damit auseinanderzusetzen, damit du verstehst, dass eine Notfallplanung ganz unabhängig vom Alter essenziell ist.
Stell dir also vor, du hast einen schweren Unfall mit dem Auto, dem Fahrrad, im Bus oder sonst wo. Was passiert nach dem Unfall genau?
Zunächst rufen Augenzeugen oder Passanten den Rettungswagen und die Feuerwehr. Im besten Fall ergreifen die Umstehenden erste Hilfemaßnahmen, um dein Leben zu retten. Der:die Notfallsanitäter:in trifft nach wenigen Minuten ein und übernimmt die Lebenserhaltung. Die Polizei sichert die Unfallstelle und vernimmt Zeugen. Du bist so schwer verletzt, dass du nicht ansprechbar bist. Du kommst in den Krankenwagen oder Rettungshubschrauber. Bis jetzt weiß noch niemand so richtig, wer du bist und wer deine Angehörigen sind. Niemand kramt in deinen Taschen nach einem Portemonnaie, um dich zu identifizieren. Es gibt Wichtigeres. Du hast Unverträglichkeiten oder Allergien? Darauf kann im Moment keine Rücksicht genommen werden. Es geht um dein Leben.
Du kommst ins nächste Krankenhaus. Noch immer weiß niemand, welche Blutgruppe du hast, welche Medikamente du nimmst und welche du nicht verträgst. Vorerkrankungen sind ebenfalls nicht bekannt. In der Notaufnahme versuchen die Ärzt:innen dein Leben und deine Gesundheit zu bewahren. Wer deine Angehörigen sind. Ob vielleicht ein Kind darauf wartet, abgeholt zu werden, spielt noch immer keine große Rolle und ist aktuell auch nicht zu ermitteln.
Während die Ärzt:innen dein Leben retten und alles tun, was nötig ist, wird deine persönliche Habe nach der Krankenkarte und dem Personalausweis durchsucht. Nun weiß man zumindest, wer du bist und wo du krankenversichert bist. Das Krankenhaus stellt eine Anfrage ans Gericht, ob Vollmachten vorliegen. Das Ergebnis ist wie in neun von zehn Fällen negativ. Es gibt keine Vollmachten. Die Polizei fährt währenddessen zu deiner Adresse, um herauszufinden, ob es Angehörige gibt, die zu informieren sind.
Sie treffen deine:n Partner:in an und informieren ihn:sie über den schrecklichen Unfall. Sofort fährt er:sie ins Krankenhaus, um nach dir zu sehen. Du bist zwar über dem Berg, aber noch im Koma. Dein:e Partner:in kann dich zumindest sehen und ist froh, dass du überlebt hast. Du wirst künstlich ernährt und durch Maschinen am Leben gehalten. Ist es das, was du dir gewünscht hättest? Niemand weiß es. Dein Zustand stabilisiert sich zwar, doch du bist nach wie vor nicht ansprechbar. Die Ärzt:innen haben die Befürchtung, dass deine kognitiven Fähigkeiten durch die schweren Verletzungen dauerhaft beeinträchtigt bleiben. Das Gericht startet währenddessen das Betreuungsverfahren, da ihr nicht verheiratet seid.
Dein:e Partner:in wird vom Gericht als Betreuer:in eingesetzt. Dein:e Partner:in muss zu Beginn erst einmal eine Vermögensaufstellung machen. Das heißt, zu Banken rennen und die entsprechenden Zugänge und Unterlagen anfordern. Grundlegende Entscheidungen wie medizinische Behandlungen, Umzug, Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, die Auflösung von Versicherungen oder Krediten muss dein:e Partner:in jedes Mal vom Gericht bestätigen lassen.
Vor dem Tag X warst du Unternehmer:in und hattest 3 Angestellte. Da dein Partner:in nicht über die nötigen Qualifikationen verfügt, das Unternehmen fortzuführen, bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer für das Unternehmen ein. Dieser sorgt dafür, dass die Gehälter gezahlt werden und das Unternehmen mittelfristig abgewickelt wird. Es ist nicht mehr handlungsfähig.
Nach Monaten wirst du vom Krankenhaus entlassen. Die Ärzt:innen haben alles Mögliche getan. Du bist aber nicht gesund. Im Gegenteil, die Ärzt:innen hatten recht: Du kannst nicht mehr selbst entscheiden und auf die Pflege anderer angewiesen. Zu Hause kannst du aufgrund der schweren Beeinträchtigungen nicht gut gepflegt werden. Mit dem Gericht entscheidet dein:e Partner:in ein gutes Pflegeheim zu suchen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten anteilig. Es bleiben aber monatlich etwa 1.200€ übrig, die aus eigener Kraft finanziert werden müssen. Zu Beginn reicht da noch das Geld aus dem Verkauf der Firma. Deine Eltern als Verwandte ersten Grades haben nicht so viel Einkommen oder Vermögen, als dass sie, nach dem das Geld alle ist, die Kosten übernehmen können und müssen. Also beantragt dein:e Partner:in mit dem Gericht Grundsicherung.
Nach einigen Jahren intensiver Pflege erliegst du jedoch den schweren Folgen des Unfalls. Der Bestatter wird vom Heim informiert und stellt den Totenschein aus. Auch dein:e Partner:in als Betreuer:in wird informiert. Er:sie hat wenige Tage Zeit, alles Nötige wie die Bestattung zu organisieren. Zu erben gibt es nichts mehr. Dein:e Partner:in denkt: Wenigstens die Erbstreitigkeiten bleiben mir/uns erspart.
Was wir hier beschrieben haben, passiert so in Deutschland regelmäßig. Zum Schock über das Ereignis selbst kommen schnell finanzielle Belastungen und organisatorische Überforderung. In der Phase des Schocks und der Trauer müssen die Angehörigen alles organisieren, ohne genau zu wissen, was du womöglich wolltest. Der zeitliche und nervliche Aufwand ist enorm und sorgt dafür, dass viele mittelbar Betroffene daran zerbrechen.
Klar, unser Szenario ist ein Extremfall. Aber genau auf diesen Extremfall bereite ich mich ja vor und nicht darauf, dass ich hinfalle und mir das Knie aufschürfe. Das Gute ist: Mit der Notfallplanung on Kombination mit der Absicherung existenzieller Risiken kann ich zumindest das finanzielle und organisatorische Risiko abmildern. So können sich deine Angehörigen darauf konzentrieren, dir nach dem Tag X beizustehen und alles zu ermöglichen, dass du trotz Einschränkungen ein Leben nach deinen Vorstellungen führen kannst.
Was bedeutet Tag X?
Bevor wir uns mit den Möglichkeiten der organisatorischen Notfallplanung auseinandersetzen können, müssen wir uns anschauen, über was wir technisch gesehen eigentlich sprechen und welche Fragen beim Tag X auftauchen können.
Grundlage dafür, dass jemand anderes für dich entscheiden kann/muss, ist die sog. Geschäftsunfähigkeit nach § 104 BGB:
„Geschäftsunfähig ist:
- wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
- wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.“
Der erste Fall betrifft also alle Kinder unter sieben Jahren. Der zweite Fall betrifft Personen, die dauerhaft ihren Willen nicht frei bestimmen können. Aus dem nachfolgenden Paragrafen ergibt sich, dass eine Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nichtig ist. Ab den Paragrafen 164 ff. BGB wird die Vertretung und Vollmacht definiert. Ab den Paragrafen 1814 BGB geht es um die gerichtliche Betreuung, wie wir sie in unserem Szenario oben skizziert haben.
Die Geschäftsunfähigkeit kann aufgrund von Unfall oder Krankheit entstehen. Wichtig dabei ist, dass Unfälle logischerweise nahezu immer unerwartet und plötzlich eintreten. Immerhin gibt es pro Tag etwa 182 Schwerverletzte in Deutschland. Natürlich sind nicht alle von denen sofort geschäftsunfähig. Es bringt also nichts, zu überlegen: Ja, wenn der Tag X näher rückt, kann ich mich immer noch damit beschäftigen. Nein, der beste Tag, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, ist eben heute.
Krankheiten sind in der Mehrheit unerwartet. Sie können plötzlich (Schlaganfall) oder mit Vorbereitungszeit (Krebs) auftreten. Da sie aber eben auch plötzlich ohne Vorbereitungszeit auftreten können, gilt hier das Gleiche: Beschäftige dich jetzt und heute damit! In Deutschland registrieren wir immerhin gut 700 Schlaganfälle und 600 Herzinfarkte pro Tag. Daneben gibt es aber noch Krankheiten, die durchaus erwartbar sind. Das beste Beispiel ist Demenz. Je älter man wird, desto wahrscheinlicher wird der Ausbruch dieser fiesen, bislang unheilbaren Erkrankung. Von den 65-69-Jährigen leiden etwa 1,5% daran. Dieser Anteil verdoppelt sich etwa alle fünf Jahr. Sodass über 30% der 90-Jährigen an Demenz leiden. Je älter ich werde, desto wahrscheinlicher wird es also, dass ich geschäftsunfähig werde und entsprechende Vorsorge treffen sollte.
Noch eine wichtige Zahl, um das ganze einzuordnen: 665. So viele Anfragen werden täglich ans Vorsorgeregister gestellt. Bei gerade einmal etwa 9%, also 60 Anfragen, liegt eine Vollmacht vor. In neun von zehn Fällen bestellt also das Gericht eine:n Betreuer:in.
Folgende Fragen solltest du dir stellen und beantworten, bevor der Tag X eintritt:
- Welche medizinischen Maßnahmen wünsche ich (nicht)?
- Wo und wie will ich gepflegt werden?
- Wer darf Behördengänge für mich erledigen?
- Wer beantragt Leistungen bei Versicherungen für mich?
- Was passiert mit meinem Haustier? Wer kümmert sich?
- Was passiert mit meinem Vermögen?
- Soll mein Verein weiterhin unterstützt werden?
- Was passiert mit meinen Social Media Konten?
- Wer hat Zugriff auf meine Konten?
- Was ist, wenn die Zinsbindung ausläuft und meine Bank mir ein neues Angebot macht?
- Wie wünsche ich mir meine letzte Ruhe?
- Wer soll was erben?
Diese solltest du für dich ganz persönlich beantworten und dann anschließend mit den Personen besprechen, die du bevollmächtigen möchtest.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co – Wer braucht was?
Nicht jede:r braucht alle möglichen Vollmachten und Verfügungen. Folgende Vollmachten und Verfügungen gibt es:
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Bestattungsverfügung
- Notfallplan
- Sorgerechtsverfügung
- Haustierverfügung
- Unternehmer:invollmacht
- Testament
Je nachdem, in welcher Lebenskonstellation du bist, benötigst du diese Dokumente:
- Alleinstehend ohne Bezugspersonen: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, Notfallplan
- Alleinstehend mit Bezugspersonen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, Notfallplan
- Paar: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, Notfallplan
- Paar mit Kind: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Notfallplan
- Alleinerziehende Person: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Notfallplan
Ergänzend dazu machen in folgenden Situationen ergänzende Vollmachten Sinn:
- Mit Haustier: Haustierverfügung
- Mit Unternehmen: Unternehmer:invollmacht, Testament, Notfallplan (Unternehmen)
- Mit Immobilien/Grundstücken: Testament (notariell beglaubigt)
Nun schauen wir uns alle Vollmachten und Verfügungen im Einzelnen an.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, mit der die von dir bevollmächtigte Person für dich entscheiden darf.
Diese Vorsorgevollmacht erlaubt dem:der Bevollmächtigten über folgende Themen zu entscheiden:
- Gesundheit, medizinische Behandlungen
- Vermögen
- Aufenthalte und Unterbringung in Einrichtungen
- Finanzen
- Post, Internet
- Vertretung gegenüber Behörden, Ämtern und vor Gericht
- Verträge, Zahlungen
- Vertretung gegenüber Banken und Versicherungen
Der:die Bevollmächtigte ist dem Gericht nicht rechenschaftspflichtig und wird nicht vom Gericht überwacht. Die Vollmacht wird vom Gericht nur dann widerrufen, wenn ersichtlich ist, dass der:die Bevollmächtigte nicht im Sinne des:der Vollmachtgeber:in entscheidet. Hierfür braucht es jedoch konkrete Anhaltspunkte.
Es ist möglich, mehr als nur eine:n Bevollmächtigte:n zu bestimmen. Dabei gibt es die Möglichkeit der Einzelvertretung. Da kann jede:r Bevollmächtigte allein entscheiden. Und es gibt die Möglichkeit der Gesamtvertretung. Da müssen alle Bevollmächtigten gemeinsam entscheiden.
Reicht nicht statt einer Vorsorgevollmacht eine Generalvollmacht?
Nein. Die Generalvollmacht erstreckt sich beispielweise nicht automatisch auf Entscheidungen zu medizinischen Behandlungen oder der Unterbringung in Pflegeeinrichtungen. Für diese Bereiche braucht es also wieder eine:n gerichtlich bestellte:n Betreuer:in, die:der dem Gericht rechenschaftspflichtig ist und nur gemeinsam mit dem Gericht entscheiden darf.
Worauf sollte ich bei einer Vorsorgevollmacht achten?
Zunächst einmal sollte die Vorsorgevollmacht rechtsgültig sein. Es gibt zwar keine großen Formerfordernisse, doch bedarf es korrekter Formulierungen, damit die Vollmacht für die gewünschten Bereiche gilt. Der juristische Laie wird das kaum schaffen. In jedem Fall muss die Vollmacht von dir unterschrieben sein. Es gilt immer nur die Originalvollmacht.
Eine Vorsorgevollmacht sollte keine Bedingung enthalten, wie z.B. „Diese Vollmacht soll gelten, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin.“ Denn dann müsste zuerst ein Arzt bzw. eine Ärztin die Entscheidungsunfähigkeit feststellen. Das solltest du vermeiden. Sie sollte also unbedingt gelten. Wenn du keine Bedingung zur Geltung stellst, gilt sie mit dem Moment der Unterzeichnung so lange du lebst. Es empfiehlt sich jedoch, die Vollmacht über den Tod hinaus gelten zu lassen, damit der:die Bevollmächtigte sich auch um die Beerdigung kümmern kann.
Da der:die Bevollmächtigte nicht vom Gericht überwacht wird und er:sie nicht rechenschaftspflichtig ist, solltest du dieser Person bzw. diesen Personen uneingeschränkt vertrauen. Sie können ja grds. bereits mit deiner Unterschrift für dich entscheiden. Außerdem kann der:die Bevollmächtigte die Übernahme auch ablehnen. Es gibt keine Pflicht dazu, Bevollmächtigte:r für andere zu sein.
Das Dokument der Vorsorgevollmacht selbst sollte doppelseitig gedruckt und ohne Leerstellen sein. Die Seiten sollten fest miteinander verbunden sein. Ansonsten besteht das Risiko, dass nachträglich unerwünschte Änderungen eingefügt werden.
Obwohl die Vorsorgevollmacht auch für Bankgeschäfte gilt, tun sich viele Institute schwer damit. Es ist daher sinnvoll, dass du von jeder Bank eine separate Bankvollmacht erstellst. Am besten ist es, wenn du mit der oder den Bevollmächtigten zu den Banken gehst und sie sich direkt legitimieren. Das erspart am Tag X viel Ärger.
Es ist sinnvoll, mindestens eine:n Ersatzbevollmächtigte:n zu bestimmen. Diese:r kann dann entscheiden, wenn der:die erste Bevollmächtigte nicht mehr in der Lage dazu ist. Setzt du beispielsweise deine:n Partner:in als Bevollmächtigte:n ein und ihr verunfallt beide im Auto, kann der:die Ersatzbevollmächtigte entscheiden.
Welche Möglichkeiten habe ich, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen?
Du kannst sie eigenhändig und handschriftlich erstellen. Empfehlenswert ist das jedoch nicht, da es nicht rechtssicher und ziemlich aufwendig ist.
Du kannst dir aus dem Internet einen Vordruck einer Vorsorgevollmacht runterladen oder kaufen.
- Die Vorteile: Du hast einen roten Faden. Du kannst eigentlich nichts vergessen. Die Kosten sind gering.
- Die Nachteile: Du kannst dir nicht sicher sein, ob die Formulierung rechtssicher ist. In der Regel handelt es sich um sehr allgemeine Formulierungen.
Du kannst es zusammen mit einem:einer Jurist:in und/oder einem:einer Ärzt:in erstellen.
- Die Vorteile sind: Du bekommst eine auf deine Wünsche zugeschnittene Vollmacht. Die Vollmacht ist rechtssicher. Du bekommst auch noch medizinisches Know-how.
- Die Nachteile sind: Die Erstellung ist teuer und dauert lang. Außerdem musst du dich einer ggf. fremden Person anvertrauen.
Braucht es für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht einen Notar?
Eine:n Notar:in braucht es nur, wenn es um Grundstücke und Immobilien geht oder wenn es um Handelsgeschäfte geht bzw. du Gesellschafter:in irgendwo bist. Ist das nicht der Fall, kannst du auf eine:n Notar:in verzichten.
Beim Notar bzw. bei der Notarin müssen wir zwei Fälle unterscheiden: Die notarielle Beurkundung und die Beglaubigung.
- Bei der Beurkundung berät dich der:die Notar:in, betätigt deine Identität und Geschäftsfähigkeit und erstellt die entsprechenden Unterlagen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und reichen bis in den vierstelligen Bereich.
- Bei der Beglaubigung bestätigt der:die Notar:in oder die Betreuungsbehörde deine Identität und Geschäftsfähigkeit. Das ist nötig bei einer Erbausschlagung, der Beantragung eines Personalausweises und Ein- oder Austragungen im Handelsregister. Die Kosten liegen im zweistelligen Bereich.
Wo bewahre ich die Vorsorgevollmacht am besten auf?
Du kannst deine originale Vorsorgevollmacht zu Hause aufbewahren. Der Vorteil: Du hast die volle Kontrolle über die Vollmacht. Missbrauch ist damit fast nicht möglich. Der Nachteil: Sie ist im Notfall nicht oder nur schwer verfügbar. Schließlich muss der:die Bevollmächtigte sie erst einmal finden.
Du kannst die Vorsorgevollmacht beim:bei der Bevollmächtigten aufbewahren. Dann ist sie im Notfall gut verfügbar. Allerdings besteht das Risiko des Missbrauchs durch den:die Bevollmächtigte. Außerdem muss die Person ja auch erst mal über den Notfall informiert werden.
Du kannst die Vorsorgevollmacht auch bei einer ganz anderen Person lagern. Das schützt vor Missbrauch. Allerdings ist sie dann im Notfall nicht gut verfügbar und die dritte Person muss zunächst über den Notfall informiert werden und die Vollmacht dann dem:der Bevollmächtigten aushändigen.
Du kannst die Vorsorgevollmacht auch beim Notar bzw. bei der Notarin hinterlegen. Das ist sehr sicher. Außerdem muss die Geschäftsunfähigkeit durch zwei unabhängige Ärzt:innen bestätigt werden. Das beugt Missbrauch vor. Nachteilig sind der Nachweis der Geschäftsunfähigkeit, da es dauern kann und die Kosten, die mit der Lagerung verbunden sind. Die Einlagerung beim Notar bzw. bei der Notarin empfiehlt sich bei besonders großen Vermögen oder wenn das Vertrauen in den oder die Bevollmächtigten nicht voll da ist.
Wie gehe ich am besten bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht vor?
- Beschäftige dich vorab intensiv mit dem Thema. Du findest ganz unten Leitfragen, die dir dabei helfen. Der entscheidende Punkt ist: Du musst den Bevollmächtigten vertrauen, dass sie später für dich richtig entscheiden können und wollen.
- Sprich mit deinen Angehörigen über das Thema.
- Entscheide dich für eine Möglichkeit der Umsetzung.
- Gib an, was du möchtest bzw. was du dir wünscht und was nicht. Das ist die Grundlage, auf derer der:die Bevollmächtigte später entscheidet.
- Lasse dich von Expert:innen wie Jurist:innen und Mediziner:innen beraten.
- Informiere den:die Bevollmächtigte darüber. Nicht dass die Person sich die Vollmacht gar nicht zutraut.
- Wähle den richtigen Standort zur Lagerung.
- Melde deine Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister an. Dort fragt das Betreuungsgericht an.
- Passe die Vollmacht regelmäßig an deine Bedürfnisse und Wünsche und an rechtliche Änderungen an. Bei neuen Lebensphasen solltest du die Vollmacht ebenfalls aktualisieren. Du möchtest ja nicht, dass dein:e Ex-Partner:in für dich entscheiden soll.
Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist eine verbindliche Anweisung für Ärzt:innen, Krankenpfleger:innen und Bevollmächtigte, welche medizinische Versorgung du möchtest und welche du nicht möchtest.
Sie gilt für den Fall, wenn du diese Wünsche selbst nicht mehr ausdrücken kannst. Wenn du keine Patientenverfügung hast, müssen Ärzt:innen grundsätzlich alles medizinisch Mögliche tun, um dein Leben zu erhalten oder zu verlängern.
Nach der Akutbehandlung entscheiden Gerichte oder eben deine Bevollmächtigten für dich und versuchen, deinen mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Die Patientenverfügung nimmt also einerseits viel Last von den Schultern deiner Angehörigen bzw. Bevollmächtigten und sorgt andererseits dafür, dass deine Vorstellungen und Wünsche erfüllt bzw. berücksichtigt werden.
Die Patientenverfügung umfasst folgende Themen:
- Lebenserhaltende Maßnahmen
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Künstliche Beatmung
- Gabe von Antibiotika
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Wiederbelebungsmaßnahmen
- Dialyse
- Bluttransfusion
Du solltest separat noch einen Organspendeausweis für dich ausfüllen und bei dir tragen. Auch wenn du nichts spenden möchtest, solltest du das notieren. Wichtig: Für die Organspende ist es notwendig, dass du zumindest eine Zeit lang künstlich am Leben erhalten wirst. Wenn du grds. keinen lebensverlängernden Maßnahmen zustimmst, kannst du kein Organ spenden. Das musst du also in deiner Verfügung berücksichtigen und entscheiden, was Vorrang hat.
Entscheidend ist, dass die Patientenverfügung genaue medizinische Situationen bzw. Krankheitsbilder beschreibt, in denen sie gelten soll. Von pauschalen Formulierungen raten wir ab. Je genauer du die Situation beschreibst, desto besser ist es für die Ärzt:innen. Im Zweifel solltest du dich mit deinem:deiner Hausärzt:in oder deinem:deiner aktuellen Behandler:in austauschen.
Sinnvoll ist es, deinen aktuellen Medikamentenplan, Unverträglichkeiten und Allergien festzuhalten.
Es gilt immer nur die aktuelle Originalverfügung.
Welche Möglichkeiten habe ich, eine Patientenverfügung zu erstellen?
Du kannst sie eigenhändig und handschriftlich erstellen.
- Empfehlenswert ist das jedoch nicht, da es nicht rechtssicher und ziemlich aufwendig ist.
Du kannst dir aus dem Internet einen Vordruck runterladen oder kaufen.
- Die Vorteile: Du hast einen roten Faden. Du kannst eigentlich nichts vergessen. Die Kosten sind gering.
- Die Nachteile: Du kannst dir nicht sicher sein, ob die Formulierung rechtssicher ist. In der Regel handelt es sich um sehr allgemeine Formulierungen.
Du kannst es zusammen mit einem:einer Jurist:in und/oder einem:einer Ärzt:in erstellen.
- Die Vorteile sind: Du bekommst eine auf deine Wünsche zugeschnittene Vollmacht. Die Vollmacht ist rechtssicher. Du bekommst auch noch medizinisches Know-how.
- Die Nachteile sind: Die Erstellung ist teuer und dauert lang. Außerdem musst du dich einer ggf. fremden Person anvertrauen.
Wie sollte die Patientenverfügung aufgebaut sein?
- Beginne mit einer Eingangsformel, also dass du im Folgenden etwas bestimmst, das gelten soll, wenn du nicht mehr in der Lage bist, deinen Willen zu äußern.
- Beschreibe so genau wie möglich die Situationen, für die diese Verfügung gelten soll.
- Beschreibe deine Wünsche zum Ort und der Begleitung im Sterbeprozess. Du hast in Deutschland beispielsweise ein gesetzliches Recht auf einen Platz im Hospiz.
- Lege die ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen fest. Erkläre auch konkret, was du gerade nicht wünschst. Welche das konkret sind, steht oben.
- Definiere die Verbindlichkeit dieser Verfügung. Also wer sich wie daran zu halten hat und was getan werden soll, wenn es Situationen gibt, die nicht exakt mit dem übereinstimmen, was du zuvor beschrieben hast.
- Gib einen Hinweis auf weitere Verfügungen und Vollmachten.
- Gib einen Hinweis auf mögliche Anlagen, wie z.B. deine Wertvorstellung oder Unverträglichkeiten.
- Triff eine Entscheidung hinsichtlich der Organspende.
- Finde eine Schlussformel.
- Ergänze ggf. die Ärzt:innen, mit denen du dich ausgetauscht hast oder die dich aufgeklärt haben.
Unterschreibe die Patientenverfügung. - Du kannst ihre Geltung regelmäßig mit deiner Unterschrift bestätigen. Das zeigt, dass die in der Verfügung dargelegten Wünsche noch aktuell und nicht veraltet sind. Das ist jedoch fakultativ.
Wir empfehlen dir, eine sogenannte Wertvorstellung deiner Patientenverfügung beizufügen. Darin beschreibst du, was dich ausmacht, welche Werte dir wichtig sind, was dich antreibt, wovor du dich sorgst oder ängstigst und wie du in der Vergangenheit mit Rückschlägen oder Krankheiten umgegangen bist. Das hilft, um deinen mutmaßlichen Willen noch besser zu ermitteln.
Wo bewahre ich die Patientenverfügung am besten auf?
Du kannst deine Originalverfügung zu Hause aufbewahren. Der Vorteil: Du hast die volle Kontrolle über die Patientenverfügung. Missbrauch ist damit fast nicht möglich. Der Nachteil: Sie ist im Notfall nicht oder nur schwer verfügbar. Schließlich muss der:die Bevollmächtigte sie erst einmal finden.
Du kannst die Patientenverfügung beim:bei der Bevollmächtigten aufbewahren. Dann ist sie im Notfall gut verfügbar. Allerdings besteht das Risiko des Missbrauchs durch den:die Bevollmächtigte. Außerdem muss die Person ja auch erst mal über den Notfall informiert werden.
Du kannst die Patientenverfügung auch bei einer ganz anderen Person lagern. Das schützt vor Missbrauch. Allerdings ist sie dann im Notfall nicht gut verfügbar und die dritte Person muss zunächst über den Notfall informiert werden und die Verfügung dann dem:der Bevollmächtigten aushändigen.
Wenn du ins Krankenhaus oder in eine Pflegeeinrichtung gehst, solltest du immer einen Hinweis geben, dass eine Patientenverfügung besteht. In aller Regel fragen die Einrichtungen bei der Aufnahme jedoch auch danach.
Wie gehe ich am besten vor?
- Beschäftige dich vorab intensiv mit dem Thema. Du findest ganz unten Leitfragen, die dir dabei helfen.
- Sprich mit deinen Angehörigen über das Thema.
- Lasse dich von deinem:deiner Ärzt:in beraten.
- Entscheide dich für eine Möglichkeit der Umsetzung.
- Gib an, was du möchtest bzw. was du dir wünscht und was nicht. Das ist die Grundlage auf derer der:die Bevollmächtigte und die Ärzt:innen später entscheiden.
- Informiere deine Angehörigen darüber.
- Wähle den richtigen Standort zur Lagerung. Achte darauf, dass man weltweit darauf zugreifen kann.
- Trage einen Hinweis bei dir, dass eine Patientenverfügung besteht.
- Passe die Patientenverfügung regelmäßig an deine Bedürfnisse und Wünsche und an rechtliche Änderungen an. Bei neuen Lebensphasen solltest du die Vollmacht ebenfalls aktualisieren.
Leitfragen zur Erstellung der Wertvorstellung
- Was ist mir in meinem Leben bislang wertvoll gewesen?
- Bin ich mit meinem Leben zufrieden, so wie es ist?
- Was hätte ich mir anders gewünscht?
- Würde ich mein Leben anders führen, wenn ich es noch einmal beginnen könnte?
- Welche Wünsche/Aufgaben sollen noch erfüllt werden?
- Welche Rolle spielen Familie und Freunde für mich?
- Kann ich fremde Hilfe gut annehmen oder habe ich Angst, zur Last zu fallen?
- Was bedeutet mir Glaube und Spiritualität angesichts von Leid und Tod?
- Was kommt nach dem Tod?
- Welche Erfahrungen habe ich mit Krankheit, Leid und Tod gemacht?
- Lösen die Themen Ängste bei mir aus? Wenn ja, welche genau?
- Möchte ich möglichst lang leben oder ist mir die Qualität des Lebens wichtiger als ihre Dauer?
- Wie bin ich mit Krankheiten und Schicksalsschlägen bislang fertig geworden?
- Wovor habe ich Angst im Hinblick auf das Sterben?
Was ist ein Testament?
Das Testament ist eine Verfügung, die bestimmt, was mit deinem Vermögen nach deinem Tod passieren soll.
Du brauchst ein Testament, wenn du von der gesetzlichen Erbfolge abweichen willst. Ein Testament kannst du grundsätzlich nur persönlich und eigenhändig aufsetzen. Es gibt zwar ein paar Sonderfälle, aber die dürften in der Regel keine Rolle spielen.
Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge legt fest, welchen Anteil deines Vermögens deine Angehörigen erben. In Deutschland gilt dabei das sog. Stammesprinzip. Es gibt eine Rangfolge (Ordnung) der Erben. Es erben immer zuerst die Erben der ersten Ordnung. Sofern es dort niemand (mehr) gibt, kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zuge usw.
- Die erste Ordnung sind dabei deine Kinder (Abkömmlinge).
- Die Erben zweiter Ordnung sind deine Eltern und deren Kinder, also deine Geschwister.
- Die Erben dritter Ordnung sind deine Großeltern und deren Kinder also Onkel und Tanten.
Wichtig: Solange es einen Erben der niedrigeren Ordnung gibt, gehen alle anderen leer aus. Eine Besonderheit gibt es beim bzw. bei der Ehegatt:in. Diese:r steht außerhalb der Ordnung (hat also keine Auswirkung auf die nachfolgenden Ordnungen) und wird immer gesondert bedacht.
Was ist mit der Sorgerechtsverfügung?
Großeltern oder nahe Verwandte übernehmen nicht automatisch die Vormundschaft.
Die Sorgerechtsverfügung ist eine Anweisung, wer Vormund werden oder die Pflegschaft für die eigenen Kinder übernehmen soll, wenn du verstirbst.
Du kannst mit der Sorgerechtsverfügung auch bestimmte Personen ausschließen, die das keines Falls tun sollen. Sinnvoll ist das also für alle Elternkonstellationen.
Die Sorgerechtsverfügung musst du wie das Testament handschriftlich verfassen und unterschreiben. Nur dann berücksichtigt das Familiengericht deinen Wunsch. Die Sorgerechtsverfügung kannst du ebenfalls im zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen.
Dann kann das Gericht abfragen und bekommt die Information, dass eine Verfügung vorliegt.
Was ist mit der Betreuungsverfügung?
Die Betreuungsverfügung greift, wenn es keine:n Bevollmächtigte:n gibt.
Das kann einerseits sein, wenn du niemanden benannt hast, weil es keine Vertrauensperson gibt oder aber dein:e Bevollmächtigte:r die Übernahme der Vollmacht ablehnt.
Deswegen sollte zu jeder Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung erstellt werden. Das ist sozusagen der Joker. Die Betreuungsverfügung ist eine Anweisung für das Gericht, wer Betreuer:in sein soll oder auf keinen Fall sein soll.
Sie ist jedoch keine Vollmacht. Der:die Betreuer:in kann also nicht für dich entscheiden. Das obliegt weiterhin dem Gericht. Allerdings kannst du Anweisung in die Verfügung eintragen, die das Gericht berücksichtigt. Für die Betreuungsverfügung gibt es keine Formvorschrift. Du solltest sie jedoch eigenhändig unterschreiben. Die Betreuungsverfügung kannst du ebenfalls im zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen.
Was ist mit der Unternehmervollmacht?
Wenn du ein Unternehmen hast bzw. führst, solltest du dich fragen, was passiert eigentlich mit der Firma, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr entscheiden kannst?
- Wer darf das Unternehmen führen? Das ist v.a. bei erlaubnispflichtigen Branchen oder Gewerben problematisch.
- Wer kann/darf Verträge abschließen oder kündigen?
- Wer kann/darf Löhne und Gehälter überweisen?
- Wer kann/darf Post oder E-Mails beantworten?
- Wer hat Zugriff auf Konten?
- Wer kennt laufende Projekte und Deadlines?
Ohne eine Unternehmervollmacht und einen Notfallplan droht in diesem Fall die Entscheidungsunfähigkeit und damit die Insolvenz oder Abwicklung des Unternehmens. Mit der Unternehmervollmacht und einem Notfallplan sorgst du dafür, dass das Unternehmen weitergeführt werden kann, auch wenn du dazu nicht mehr in der Lage bist oder aber zumindest geordnet abgewickelt werden kann. Es bringt ja auch wenig, den:die eigene:n Partner:in als Bevollmächtigte:n einzusetzen, wenn er oder sie das Unternehmen gar nicht führen kann. Oftmals sind es dann eher leitende Angestellte oder Kolleg:innen bzw. Wettbewerber:innen.
Was ist mit einer Haustierverfügung?
Wenn du ein Haustier hast, solltest du dich fragen, wer sich eigentlich wie um das Tier kümmern soll, wenn du dazu nicht mehr in der Lage bist.
Dabei spielen Themen eine Rolle, wie:
- Aufenthaltsort
- Unterbringung
- Futter
- Ärztliche Versorgung
- Evtl. Verkauf oder Abgabe des Tiers
Für den Todesfall solltest du im Testament oder Vermächtnis einen Geldbetrag zur Versorgung des Tiers berücksichtigen. Es gibt auch die Möglichkeit eines Tiervorsorgevertrags bei Tierschutzvereinen für Personen, die finanziell anderweitig nicht vorsorgen können.
Was ist mit der Bestattungsverfügung?
Mit einer Bestattungs- und Trauerverfügung kannst du bereits zu Lebzeiten bestimmen, wie du bestattet werden möchtest. Du kannst festlegen, wie deine Trauerfeier aussehen soll oder ob du überhaupt eine wünscht.
Damit nimmst du wieder die Last von den Schultern deiner Angehörigen, die sich dann binnen kürzester Zeit darum kümmern müssen. Im besten Fall hast du bereits mit dem Bestatter einen Vertrag geschlossen und das Finanzielle geregelt. Immerhin kostet so eine Beerdigung schnell mehrere Tausend Euro. Dann können sich deine Angehörigen und Bekannten in Ruhe von dir verabschieden und trauern. Die nervigen und belastenden Formalien hast du ihnen bereits abgenommen.
Was ist der Notfallplan?
Mit einem Notfallplan gibst du deinen Angehörigen und/oder deinem:deiner Bevollmächtigten ein wichtiges Werkzeug an die Hand. Mit dem Notfallplan definierst du, was wann durch wen zu tun ist. Außerdem kannst du wichtige Passwörter oder Zugänge niederschreiben, sodass der:die Bevollmächtigte z.B. an alle Konten kommt. Des Weiteren hinterlegst du wichtige Kontakte wie deine:n Versicherungsmakler:in oder deine:n Anwält:in.
So kann der Bevollmächtigte schnell Kontakt zu diesen Personen aufnehmen und z.B. die Versicherungen informieren. Apropos Versicherungen: Diese führst du hier mit Gesellschaft und Vertragsnummer ebenfalls auf. So kann sich der:die Bevollmächtigte direkt bei den Versicherern melden. Sinnvoll ist es auch, andere wichtige Kontakte wie den:die Arbeitgeber:in oder Freunde und Familie zu hinterlegen, sodass der:die Bevollmächtigte auch diese Personen informieren kann.
Was passiert, wenn ich alles geregelt habe?
Dafür nehmen wir unser Szenario vom Anfang wieder und passen es an:
Stell dir vor, du hast einen schweren Unfall mit dem Auto, dem Fahrrad, im Bus oder sonst wo. Was passiert nach dem Unfall genau?
Zunächst rufen Augenzeugen oder Passanten den Rettungswagen und die Feuerwehr. Im besten Fall leisten die Umstehenden Erste-Hilfe, um dein Leben zu retten.
Der:die Notfallsanitäter:in trifft nach wenigen Minuten ein und übernimmt die Lebenserhaltung. Die Polizei sichert die Unfallstelle und vernimmt Zeugen.
Du bist so schwer verletzt, dass du nicht ansprechbar bist. Du kommst in den Krankenwagen oder Rettungshubschrauber. Bis jetzt weiß noch niemand so richtig, wer du bist und wer deine Angehörigen sind. Niemand kramt in deinen Taschen nach einem Portmonnaie, um dich zu identifizieren. Es gibt Wichtigeres. Du hast Unverträglichkeiten oder Allergien? Darauf kann im Moment keine Rücksicht genommen werden. Es geht um dein Leben.
Du kommst ins nächste Krankenhaus. Man findet deinen Notfallausweis mit der internationalen 24-h-Hotline. Sofort werden deine Angehörigen informiert. Die können nun dafür sorgen, dass schnellstens deine Notfalldaten wie Unverträglichkeiten ans Krankenhaus übermittelt werden. Außerdem wissen die Ärzt:innen, dass es eine Patientenverfügung gibt. Damit gelingt die Aktubehandlung besser und ist näher an deinen Wünschen.
Das Krankenhaus stellt eine Anfrage ans Gericht, ob Vollmachten oder Ähnliches vorliegen. Das Ergebnis ist positiv. Leider ist das nur in einem von zehn Fällen so. Mittlerweile liegen die Vollmachten und Verfügungen vor.
Du bist zwar über dem Berg, aber noch im Koma. Dein:e Partner:in kann dich zumindest sehen und ist froh, dass du überlebt hast. Du wirst künstlich ernährt und durch Maschinen am Leben gehalten. Es ist das, was du dir für einen Notfall gewünscht hast. Dein Zustand stabilisiert sich zwar, doch du bist nach wie vor nicht ansprechbar. Die Ärzt:innen haben die Befürchtung, dass deine kognitiven Fähigkeiten durch die schweren Verletzungen dauerhaft beeinträchtigt bleiben. Das Gericht weiß, dass es eine bevollmächtigte Person gibt, nämlich dein:e Partner:in. Also bestätigt das Gericht dein:e Partner:in als Bevollmächtigte. Ab sofort kann er:sie alles Wichtige für dich entscheiden.
Dein:e Partner:in nutzt deinen Notfallplan, um in den ersten hektischen Tagen nicht den Kopf zu verlieren. Er:sie informiert Freunde und Angehörige über den Vorfall. Außerdem nimmt er:sie Kontakt zu deinem:deiner Versicherungsmakler:in auf. So können die Versicherungen wie Krankentagegeld- oder Unfallversicherung informiert werden. Aus der Unfallversicherung gibt es schon mal eine erste Sofortzahlung, da du im Koma liegst. Dank der Bankvollmachten kann dein:e Partner:in auf das Geld auch zugreifen. So kann er:sie sich auf Arbeit beurlauben lassen, um ganz für dich und das Organisatorische da zu sein, ohne Angst vor finanziellen Problemen haben zu müssen.
Vor dem Tag X warst du Unternehmer:in und hattest 3 Angestellte. Du hast auch an die Unternehmervollmacht gedacht. Da dein Partner:in nicht über die nötigen Qualifikationen verfügt, das Unternehmen fortzuführen, hast du deine rechte Hand als Bevollmächtigte Person eingesetzt. Diese sorgt dafür, dass die Gehälter gezahlt werden und Projekte zumindest ordnungsgemäß zu Ende gebracht oder storniert werden. Das Unternehmen bleibt handlungsfähig. Allerdings warst du der Kopf, ob das Unternehmen strategisch weitergeführt werden kann, ist fraglich. Zusammen mit deinem:deiner Partner:in entscheidet der:die Bevollmächtigte, das Unternehmen zu verkaufen. Es findet sich ein:e Käufer:in.
Nach Monaten wirst du vom Krankenhaus entlassen. Die Ärzt:innen haben alles Mögliche getan. Du bist aber nicht gesund. Im Gegenteil, die Ärzt:innen hatten recht: Du kannst nicht mehr selbst entscheiden und auf die Pflege anderer angewiesen. Zu Hause kannst du aufgrund der schweren Beeinträchtigungen nicht gut gepflegt werden. Dein:e Partner:in entscheidet, ein gutes Pflegeheim zu suchen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten anteilig. Es bleibt aber monatlich etwa 1.200€ übrig, die aus eigener Kraft finanziert werden müssen. Da du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, greift diese jetzt und zahlt monatlich 2.000€ aus. Das reicht, um die Pflegekosten einer guten Einrichtung zu tragen. Im Wissen, dass du in guten Händen bist, kann dein:e Partner:in zumindest wieder Teilzeit arbeiten gehen. Zusammen mit den Rücklagen, die du in der Vergangenheit gebildet, und dem Verkaufserlös der Firma reicht es, damit dein:e Partner:in gut über die Runden kommt.
Nach einigen Jahren intensiver Pflege erliegst du jedoch den schweren Folgen des Unfalls. Der Bestatter wird vom Heim informiert und stellt den Totenschein aus. Auch dein:e Partner:in als Betreuer:in wird informiert. Er:sie hat ein paar Tage Zeit, alles Nötige wie die Bestattung zu organisieren. Dank der Bestattungsverfügung hast du bereits festgelegt, was genau du dir wünschst. Dein:e Partner:in muss also nichts groß entscheiden, sondern kann deine Wünsche Schritt für Schritt abarbeiten. Da noch genügend Rücklagen da sind, ist auch das Finanzielle kein großes Problem. Im Testament hast du sowohl deine Partner:in als auch deine Angehörigen bedacht. So gibt es im Nachgang keine großen Querelen wegen des Erbes.
Was wir hier beschrieben haben, passiert so in Deutschland leider selten. Dank der organisatorischen Vorsorge können sich deine Angehörigen auf dich und das Ereignis konzentrieren. Schwere Entscheidungen hast du vorweggenommen und bereits entschieden. Dank der finanziellen Vorsorge droht auch kein Armutsszenario für deine Liebsten. Natürlich bleibt der Schock, die Sorgen um deine Gesundheit und die Ängste um deinen Verbleib. Die kann keine Vorsorge der Welt nehmen.
Aber mit der Notfallplanung in Kombination mit der Absicherung existenzieller Risiken kann ich zumindest das finanzielle und organisatorische Risiko abmildern. So können sich deine Angehörigen darauf konzentrieren, dir nach dem Tag X beizustehen und alles zu ermöglichen, dass du trotz Einschränkungen ein Leben nach deinen Vorstellungen führen kannst.
Diese Fragen solltest du dir stellen, bevor du startest
A: Was ist dir wichtig im Leben?
B: Welche Risiken könnten dein Leben negativ beeinflussen?
C: Was ist Sicherheit für dich?
D: Was bedeutet „selbstbestimmt leben“ für dich?
E: Was ist ein Notfall für dich? Was verstehst du darunter?
F: Was geht dir beim Thema Notfall, Unfall, plötzliche Krankheit und Tod durch den Kopf?
G: Was würde Stand heute passieren, wenn du einen Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung hast?
H: Was wünschst du dir (nicht), wenn du selbst nicht mehr für dich sorgen oder entscheiden kannst?
I: Wie gut schätzt du deine Kenntnisse von Vorsorgevollmacht und Co. ein (Schulnoten)?
J: Hast du bereits Vorsorge getroffen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament)?
J.1: (Wenn J mit Ja): Hast du sichergestellt, dass deine Dokumente stets aktuell sind?
J.2: (Wenn J mit Ja): Hast du sichergestellt, dass deine Dokumente auch im Notfall verfügbar sind?
J.3: (Wenn J mit Ja): Hast du sichergestellt, dass deine Dokumente auch im Notfall verfügbar sind?
K: Wer gehört zu deiner Familie? (Stammbaum) und wen gibt es neben deiner Familie noch? (unverheiratete Partner, Geschäftspartner, …)
K.1: Wer davon sind die wichtigsten Personen in deinem Leben? (markieren)
K.2: Wem vertraust du am meisten? (markieren)
K.3: Wer soll sich am ehesten um deine Angelegenheiten kümmern, wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist? (markieren)
K.3.a: Gesundheitliche Behandlung & Versorgung: _______________
K.3.b: Aufenthalt / Unterbringung & Wohnung: _______________
K.3.c: Finanzen, Konten, Versicherungen: _______________
K.3.d: Post & Behörden, Internet: _______________
L: Was soll mit deinem Vermögen nach deinem Tod passieren?
So unterstützen wir dich bei der Notfallplanung
Nun kannst du dich selbst in das Vorhaben Notfallplanung stützen. Alternativ begleiten wir dich dabei. Im ersten Schritt klären wir dich – wenn gewünscht – über alles Wichtige auf. Das ist im Prinzip noch mal dieser Beitrag, aber eben in einem Gespräch.
Bei der Erstellung deiner Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co selbst dürfen wir nicht aktiv werden. Das wäre eine unerlaubte Rechtsberatung.
Die hat Anwält:innen an der Hand, die dann deine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Unterlagen individuell erstellen. Dafür registrierst du dich online. Anschließen füllst du online verschiedene Fragebögen aus, mit denen sie und die Anwälte ermitteln, was genau du dir wünschst. Diese Fragebögen werden von der Deutschen Vorsorgedatenbank und den Anwält:innen geprüft. Bei Rückfragen kannst du mit den Fachanwält:innen z.B. für Medizin- oder Erbrecht telefonieren. Anschließend erstellen die Anwält:innen die Vollmachten und anderen Unterlagen. Du bekommst diese per Post zugeschickt. Du prüfst und unterschreibst sie.
Die Originale werden digitalisiert, damit sie schnell rund um die Uhr und weltweit verfügbar sind. Außerdem werden die Originale sicher eingelagert. Denn im Fall der Fälle gilt ja immer nur das Original. Deine Bevollmächtigten und du selbst erhalten die Kopien. Du bekommst deine Notfallkarte fürs Portmonnaie. Deine Vollmachten werden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert, damit das Gericht sie dort abfragen kann. Zu guter Letzt erstellst du noch den Notfallplan, gern gemeinsam mit uns.
Im Paket enthalten ist ein Updateservice. Dafür bekommst du einmal jährlich eine Mail, um deine Daten und Wünsche abzugleichen. Es kann ja sein, dass sich deine Situation oder deine Bedürfnisse geändert haben. Wenn es rechtliche Änderungen gibt, wie z.B. zuletzt das Notvertretungsrecht für Ehegatt:innen, bekommst du ebenfalls eine Nachricht und wirst über die Folgen der Änderungen aufgeklärt. Sollte es deswegen Handlungsbedarf geben, teilt man dir das mit. So bleibt immer alles auf dem aktuellen rechtlichen Stand.
Viele liebe Grüße dein Tom und Stephan