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Wie viel Rente bekomme ich später einmal?

Für eine gute Altersvorsorge solltest du wissen, wie viel Rente du später bekommst. Erfahre hier wie du deine Rente berechnest.

Bevor es an deine Altersvorsorge geht, solltest du wissen, welche bestehende Versorgung du besitzt und wie viel Rente du später einmal bekommst. In diesem Beitrag besprechen wir, wie du dafür am besten vorgehst und was du beachten solltest.

 

Alle Artikel rund um das Thema Renten-/ Altersvorsorge findest du HIER

Wie viel Rente bekomme ich später einmal? Wie du deine bestehende Rente ermitteln kannst.

Wie die gesetzliche Rentenversicherung und Basis-Rente berechnen?

Als Angestellte*r (und einige wenige Selbstständige) bist du in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Über den aktuellen Stand deiner Ansprüche informiert dich die Renteninformation. Du bekommst sie automatisch zugeschickt, wenn du 27 bist und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hast.

Hast du noch keine Renteninformation erhalten, kannst du dich auch mit einer einfachen Formel deinen Ansprüchen nähern:

Bruttoeinkommen (monatlich) / 100 x Beitragsjahre = Bruttorente West (monatlich) (+10% = Bruttorente Ost)

Das Gleiche gilt grundsätzlich auch für die private Basis-Rente.

Wichtig: In beiden Fällen handelt es sich um eine sogenannte Bruttorente. Das bedeutet, du zahlst darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und evtl. Steuern. Was dann übrig bleibt und auf deinem Konto landet, ist die Nettorente. Als Angestellter kannst du mit 10% Sozialabgaben rechnen. Hinzu kommen noch Steuern, die sehr von deinen künftigen Einkünften abhängen. Insgesamt liegst du ganz gut, wenn du mit etwa 20% Abzug rechnest.

Wie die gesetzliche Rentenversicherung und Basis-Rente berechnen?

Wie berechne ich meine Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk?

Bist du Arzt bzw. Ärztin, Steuerberater*in, Architekt*in, Apotheker*in, Anwälte*in? Dann zahlst du in ein berufsständisches Versorgungswerk ein. Das ist quasi die gemeinsame Rentenkasse des jeweiligen Berufsstands.

Von dem Versorgungswerk bekommst du ebenfalls einmal im Jahr eine Wertmitteilung oder ähnliches. Die versprochenen Leistungen liegen meistens über denen der Gesetzlichen Rente. Allerdings sind die Versorgungswerke ziemliche Blackboxen. Anders als Versicherer müssen sie nicht aufschlüsseln, wie genau sie das Geld anlegen. Das kann dazu führen, dass die versprochenen Leistungen in Zukunft gar nicht erbracht werden.

Was bekomme ich aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst?

Wenn du im öffentlichen Dienst angestellt bist, erhältst du in der Regel eine Zusatzversorgung. Diese heißen Zusatzversorgungskassen. Die größte dürfte die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (kurz: VBL) sein. Daneben gibt es jedoch für die Kirchen und die Kommunen eigene Kassen.

Die Leistungen sind wieder abhängig von deinem Gehalt, deinem Alter und wie lange du versichert bist. Auch hier erhältst du jährliche eine aktuelle „Wertmitteilung“. Bei der VBL gibt es einen Online-Rechner, bei dem du deine zukünftigen Ansprüche berechnen kannst.

Wie berechne ich meine Beamtenversorgung?

Bei Beamten übernehmen der Dienstherr und damit die Steuerzahler die Versorgung im Alter. Diese richtet sich nach deinen Dienstjahren und deinen letzten Bezügen vorm Ruhestand. Beamte erhalten also eine höhere Pension, da hier – anders als bei der Gesetzlichen Rente – nur das letzte Gehalt und nicht der Durchschnitt zählt. Maximal erhältst du 71,75% deines Bruttobezugs nach 40 Jahren Dienstzeit.

Deine Pension musst du wie die gesetzliche Rente versteuern. Außerdem zahlst du den Beitrag für deine private oder gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie berechne ich meine Beamtenversorgung?

Was bekomme ich aus der betriebliche Altersvorsorge?

Wenn du eine betriebliche Altersvorsorge hast, erhältst du ebenfalls jährlich eine Wertmitteilung. Sie gibt Auskunft über den aktuellen Stand und wie hoch deine Zusatzrente ausfällt, wenn du bzw. dein* Arbeitgeber*in weiterhin so einzahlen

 

 

Bei der bAV gibt es fünf Durchführungswege, die alle anders steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt werden.

Welche Renten bekomme ich aus der privaten Zusatzversorgung wie der Riester-Rente?

Zur privaten Zusatzversorgung gehören die geförderte Riester-Rente und alle anderen privaten Renten der sogenannten 3. Schicht. Deine Riester-Rente musst du komplett versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Privatrenten sind mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Der Abzug hierbei ist also nicht allzu hoch.

Welche Renten bekomme ich aus der privaten Zusatzversorgung wie der Riester-Rente?

Was bekomme ich nun als Rente? Die garantierte Rente oder die Rente inkl. Überschüsse?

Schwierig bei der Bewertung deiner bisherigen Altersvorsorge ist die Frage, ob du mit Garantiewerten oder den Renten inkl. Überschüsse rechnen solltest. Die Garantiewerte sind gewissermaßen die untere Grenze deiner Ansprüche. Je höher die Überschüsse, mit denen du rechnest, desto wahrscheinlicher wird es, dass du die Werte nicht erreichst. Früher haben Vermittler gern mal mit 9% Überschüssen gerechnet. Das ist unseriös und nicht machbar. Bei fondsgebundenen Versicherungen kannst du mit 6% rechnen, bei klassischen Tarifen eher mit 3%. Wir halten es jedoch für sinnvoll, beide Werte zu kennen, um zu wissen, in welcher Bandbreite deine bisherigen Ansprüche sind.

Wann ist mein Rentenbeginn?

Achte bei den Werten in den Policen bzw. Wertmitteilungen auf den Rentenbeginn. Es gibt Versicherer, die da etwas „kreativ“ unterwegs sind. Da wird der Rentenbeginn mal auf 75 gelegt. Generell solltest du mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren rechnen. Jedes Jahr früher, kostet Geld – entweder mehr Sparbeitrag oder weniger Rente. Jedes Jahr, das du später in Rente gehst, bringt dir Geld – entweder mehr Rente oder ein geringerer Sparbeitrag.

Was war gleich eine Beitragsdynamik?

Ebenfalls achtgeben solltest du beim Thema Beitragsdynamik. Manche Versicherer rechnen die Renten bzw. Kapitalzahlungen mit der vereinbarten Beitragsdynamik hoch. Grundsätzlich halten wir diese für sinnvoll, um so „unbemerkt“ jedes Jahr etwas mehr zur Seite zu legen. Übersteigt diese Dynamik jedoch die Inflation und beträgt 6% oder gar 10%, kommen am Ende unrealistische Werte heraus.

Beispiel 1: 100€, Zins: 3%, Beitragsdynamik: 2,5%, Laufzeit: 35 Jahre, Endkapital: ca. 108.000€ bzw. ca. 320€ Rente (30€ Rente je 10.000€ Kapital)

Beispiel 2: 100€, Zins: 3%, Beitragsdynamik: 10%, Laufzeit: 35 Jahre, Endkapital: ca. 440.000€ bzw. ca. 1.320€ Rente (30€ Rente je 10.000€ Kapital)

Wenn ich auf meine Rente noch Steuern und Sozialabgaben leisten muss… Wie kann ich meine Nettorente berechnen?

Oben sprachen wir ja bereits von Brutto- und Nettorenten. Für eine grobe Überschlagsrechnung kannst du einfach 20% auf deinen im Vorfeld ermittelten Bedarf aufschlagen. Dann kannst du auch mit den Bruttorenten rechnen. Geht es an die konkrete Ruhestandsplanung so ab etwa 50 Jahren, solltest du detaillierter die Steuern und Sozialabgaben berücksichtigen.

Können Kapitalzahlungen auch Teil meiner Rente sein?

Vielleicht hast du noch andere Ansprüche als Renten, also monatliche Zahlungen? Solche Kapitalzahlungen solltest du natürlich bei der Bestandsaufnahme berücksichtigen. Wir rechnen die monatliche Rentenlücke in unserer Beratung in einen Kapitalbedarf zum Rentenbeginn um. Dieses Kapital ist genau so groß, um die Lücke vom Rentenbeginn bis zum 90. Lebensjahr zu schließen. Wenn du dieser Rechnung folgst, kannst du deine Kapitalzahlung einfach davon abziehen. Ansonsten rechnest du das Kapital in eine monatliche Rente um. Dabei kannst du (derzeit) von einem sog. Rentenfaktor bei Anbietern privater Rentenversicherungen von ca. 30€ Rente je 10.000€ Kapital ausgehen.

Beispiel: Du erbst ein Haus, dass du später verkaufen willst. Du rechnest mit einem Erlös von 200.000€. Das ergibt eine Rente von ca. 600€ im Monat.

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Können Kapitalzahlungen auch Teil meiner Rente sein?

Welche Rolle spielt die Inflation bei der Berechnung meiner Rentenversicherung?

Bei der Frage, wie viel Rente du bekommst, bzw. wie viel zusätzliche Versorgung du benötigst, solltest du die Inflation berücksichtigen. Inflation bedeutet Kaufkraftverlust. Das bedeutet, dass 1.000€ heute in 30 oder 40 Jahren deutlich weniger wert sind. Im Folgenden zeigen wir, was bei einer Inflation von z.B. 2% mit 1.000€ nach 30 Jahren passiert. In den letzten Jahren lag die Inflation unter 2%. Damit rechnen auch wir.

1.000€ 1% 2% 3% 4%
10 Jahre 905€ 820€ 744€ 676€
20 Jahre 820€ 673€ 554€ 456€
30 Jahre 742€ 552€ 412€ 308€
40 Jahre 672€ 453€ 307€ 208€
50 Jahre 608€ 372€ 228€ 141€

Anderseits kannst du dich auch fragen, wie viel Rente benötige ich in X Jahren, um auf meine 1.000€ zu kommen?

1.000€ 1% 2% 3% 4%
10 Jahre 1.106€ 1.224€ 1.356€ 1.504€
20 Jahre 1.223€ 1.498€ 1.839€ 2.262€
30 Jahre 1.352€ 1.833€ 2.494€ 3.403€
40 Jahre 1.495€ 2.244€ 3.382€ 5.119€
50 Jahre 1.653€ 2.746€ 4.586€ 7.699€

Auch solltest du mit unterschiedlichen Varianten rechnen, um zu schauen, wie sich dein Vorsorgebedarf verändert. Eine „richtige“ oder „falsche“ Inflationsrate gibt es nicht. Du kannst dich einzig an den vergangenen Werten orientieren. Ob sie jedoch so eintritt, vermag niemand zu sagen.

Noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Wir sprechen beim Thema Altersvorsorge in der Regel über Zeiträume von 20, 30 oder 40 Jahren. Bei diesen langen Zeiträumen hat jede Änderung des Steuerrechts oder der Sozialabgaben enorme Auswirkungen. Entsprechend große Unschärfen gibt es bei solchen Prognosen. Es kommt also nicht auf die letzte Stelle hinterm Komma oder das letzte Zehntelprozent bei den Sozialabgaben an, sondern ein Gefühl für die Größenordnungen zu bekommen.

Änderung des Steuerrechts oder der Sozialabgaben haben enorme Auswirkungen

Wir helfen dir dabei deinen Status quo in der Altersvorsorge zu berechnen. Hier kannst du dazu einfach online einen Termin bei uns buchen.

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